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    Was/Wiviel muss ich versteuern ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.06 11:55:04 von
    neuester Beitrag 16.07.06 20:29:49 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.071.408
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      schrieb am 16.07.06 11:55:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Ich bin ein Student mit keinem Einkommen, und habe seit einiger Zeit ein Fondsdepot.
      Da ich absolut keine Ahnung von der Versteuerung habe, nun einige Fragen:

      1) Muss ich Steuern bezahlen, wenn ich einen Fonds nach z.B 4 Monaten mit Gewinn verkaufe. Habe gelesen dass man Gewinne nach seiner Einkommenssteuerklasse versteuern muss. Da ich aber kein Einkommen habe?

      2) Ist es steuerlich klüger wenn ich thesaurierende Fonds kaufe, da ich keinen Freistellungsauftrag zur Verfügung habe.

      3) Wie läuft es am Jahresende, bekomme ich von der Depotverwahrstelle (ebase) eine Steuerbescheinigung, auf der steht wiviele Steuern ich auf welches Konto überweisen muss, oder wird das irgendwo von dem Fondsguthaben abgezogen?

      4) Werden an Jahresende in der Steuerbescheinigung automatisch die evtl. gemachten Verluste von den Gewinnen abgezogen, oder muss man das selber in der Steuererklärung machen.

      Bitte seht mir nach, dass ich von steuerlichen Fragen sehr wenig Ahnung habe.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 16:15:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.618.144 von Lix1 am 16.07.06 11:55:04also da müsstest du uns schon ungefähr sagen um wieviel geld es geht.
      bis ca. 7500 eur solltest du eigentlich steuerfrei bleiben.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 16:51:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Solange das "zu versteuernde Einkommen" den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag 7.664 EUR nicht übersteigt, fällt keine Einkommensteuer an. Ich gehe davon aus, dass dies der Fall ist. Dann brauchst du dir wegen der Versteuerung keine Sorgen machen.
      Wann, wieviel und wohin man die Einkommensteuer zahlen muss, ergibt sich aus dem Einkommensteuerbescheid. Einen Einkommensteuerbescheid erhält man aber nur, wenn man zuvor eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 16:51:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      3) Wie läuft es am Jahresende, bekomme ich von der Depotverwahrstelle (ebase) eine Steuerbescheinigung, auf der steht wiviele Steuern ich auf welches Konto überweisen muss, oder wird das irgendwo von dem Fondsguthaben abgezogen?
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 16:55:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Steuerbescheinigung bekommst du schon. Allerdings steht dort nicht, wieviel Einkommensteuer du zahlen musst. Dort steht nur, welche Einnahmen du hattest und wieviel Steuer dir abgezogen wurde.

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      schrieb am 16.07.06 18:11:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo

      Vielen lieben Dank für eure Antworten.
      Ich denke nicht dass ich über 7500€ komme, höckstens wenn mein Depot eine Performance von mehr als 100% hinlegt. (Von was ich nicht ausgehe ;-) )

      Nur eines noch.
      Also wie ich das jetzt verstanden habe muss ich direkt bei Fondsverkauf z.b. nach 6 Monaten keine Steuern zahlen. Sondern bekomme am Ende des Jahres von der Depotverwahrstelle, eine Bescheinigung auf der steht wiviel ich eingenommen habe.
      Wenn ich dann weniger als 7500€ Einnahmen (incl andere Tätigkeiten) habe, kann ich die Bescheinigung ignorieren, und brauche auch keine Steuererklärung machen.

      Übersteigt der Betrag die 7500€ müsste ich dieses in der Einkommenssteuererklärung angeben, und dann auf diese Weise die Spekulationsgewinne versteuern.

      Vielen Dank und lieben Gruß
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 20:29:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu meinem Posting #5 habe ich folgende BM bekommen:
      Eine Steuerbescheinigung bekommst du schon. Allerdings steht dort nicht, wieviel Einkommensteuer du zahlen musst. Dort steht nur, welche Einnahmen du hattest und wieviel Steuer dir abgezogen wurde.

      das da oben ist deine antwort bzgl. einer frage wegen der versteuerung von fondsgewinnen ! wie das bei fonds aussieht weiss ich nicht aber bei aktien wird doch nichts abgezogen, von der bank ! oder irre ich mich ?


      Antwort: Bei Veräußerungsgewinnen gibt es nach derzeitiger Rechtslage keinen Steuerabzug durch die Bank, den gibt es nur bei Dividenden und zinsen, soweit kein Freistellungsauftrag vorliegt.


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