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    Frage zur Riesterrente... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.06 11:13:58 von
    neuester Beitrag 25.11.06 01:53:39 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.072.436
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      Avatar
      schrieb am 21.07.06 11:13:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ok, die eingezahlten Beiträge müssen zur Auszahlungsphase garantiert sein, soweit so gut!

      Aber wo steht, wie hoch die Rente im Alter mindestens sein muss? Es wird ein Abschlag zur Rentenversicherung genommen, die ab dem 85. LJ greifen soll, aber wie hoch ist dieser??

      Lt. Gesetz heisst es nur, dass die Rente lebenslang, und niemals fallend, sondern nur steigend oder gleichbleibend sein darf!

      Also zahle ich in ein Produkt ein, wo ich überhaupt gar nicht weiss, wieviel ich nachher rausbekomme??? :confused:

      Hans, verwirrt
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 11:40:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nanu? Kein Experte hier? Oder alle geschockt wg. dieser Infos??
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 12:00:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.838.788 von HansderMeiser am 21.07.06 11:13:58
      Die Leistungen der Riester-Rente bestehen – je nach Vertragsgestaltung – alternativ aus einer

      lebenslangen Rente
      einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit: die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
      einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten wird nach dem Tod des Rentenbeziehers in Höhe der ausstehenden Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt

      Im Regelfall beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab 60 beantragen, wenn er bereits früher gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.

      Das Vorsorgevermögen eines vor Rentenbeginn Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben sollen, muss das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Voraussetzung dafür: der Ehepartner hat zum Zeitpunkt des Todes mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt.



      Nicht nur die klassische Rentenversicherung ist förderfähig
      Neben der klassischen Privatrente werden auch Banksparpläne und Investmentfonds-Sparpläne gefördert. Bei diesen Produkten kann ein Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr vereinbart werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase muss dann ein Teil des angesparten Vorsorgevermögens in eine Rentenversicherung eingezahlt werden, die dem Sparer ab Vollendung des 85. Lebensjahres eine gleich bleibende oder steigende lebenslange Rente gewährt, die direkt an den Auszahlungsplan anschließt. Die monatliche Rente muss mindestens so hoch sein wie die letzte monatliche Auszahlung aus dem Auszahlungsplan.


      http://www.riester-rente.net/riester-rente/leistungen.htm
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 12:07:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke, Zusatz zu 1: Für mich kommt nur ein Fondsprodukt in Frage! ;)
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 12:10:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum Fondsprodukt: Der Beschiss in der Ansparphase von klassischen Produkten (willkürliche Kosten- und Zinsverteilung) mache ich nicht mit! :D

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      schrieb am 21.07.06 12:47:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.838.788 von HansderMeiser am 21.07.06 11:13:58keine weitere Antwort??? :confused::(
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 13:10:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.840.235 von HansderMeiser am 21.07.06 12:47:56wenn du fondsgebunden riestersparen möchtest, solltest du neben den anderen fragen, die du dir gestellt hast, vor allem die kosten im blick behalten! außer bei solchen produkten, wie beispielsweise der dws-riester, langen die gesellschaften gerade im fondsgebundenen bereich unverschämt zu. da nützt dann auch eine tolle rendite nichts, wenn sie von den kosten aufgefressen wird.
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 13:28:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      ne, wenn, dann reine Fondsgesellschaft, DWS oder Union denke ich ... aber was ist mit #1? :confused: Wenn das so ist, werde ich garantiert NICHT riestern!!
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 14:01:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Riesterrente ist eine einzige große Verarschung.

      HANDELSBLATT, Montag, 27. Februar 2006, 07:19 Uhr
      Anbieter mauern bei Kalkulation und Kosten


      Private Leibrente rechnet sich erst ab 91

      Von Gertrud Hussla

      Die staatlich geförderte private Leibrente lohnt sich nur für Versicherte, die älter als 90 Jahre werden. Alle anderen Rentenbezieher würden von einer einmaligen Kapitalauszahlung mehr profitieren. Das ergaben Berechnungen des Koblenzer Finanzprofessors Heinrich Bockholt für das Handelsblatt.

      DÜSSELDORF. Er überprüfte aktuelle Angebote der Versicherer. Dem statistischen Durchschnitt zufolge werden Männer derzeit 76 Jahre alt, Frauen 82 Jahre.
      Ein weiteres Ergebnis: Die Offerten beinhalteten Verwaltungs- und Vertriebsgebühren von mehr als zehn Prozent der eingezahlten Beiträge in der Ansparphase. Diese Kosten wurden in den Angeboten ebenso wenig ausgewiesen wie der hohe Zeitpuffer bei der Leibrente.
      Nach Bockholts Berechnungen müsste in den getesteten Angeboten eine Frau ein Alter zwischen 92 und 98 Jahren erreichen, bevor sie einen Vorteil gegenüber einer einmaligen Kapitalauszahlung hat. Ein Mann profitierte ab einem Alter von mindestens 91 Jahren. Stirbt er früher, geht ein Teil seiner Ersparnisse an die Versicherung. Der Grund: Die Versicherer gehen von der durchschnittlichen Lebenserwartung plus eines „Sicherheitspuffers“ von acht bis 15 Jahren aus. Dieser Puffer ist allerdings aus den Leibrenten-Angeboten ebenso wenig zu erkennen wie die Verwaltungs- und Vertriebskosten während der Ansparphase. Der Staat fördert die private Leibrente als Riester- und Rüruprente in der Ansparphase intensiv, da diese die staatliche Rente ergänzen sollen.
      Verbraucherschützer kritisieren das. „Leider werden von der Regierung immer wieder Modelle gefördert, die es nicht verdient haben“, sagte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Die Versicherer hingegen verteidigen den Sicherheitspuffer damit, dass Bezieher privater Renten generell einen besseren sozialen Status und damit auch eine höhere Lebenserwartung hätten als Menschen ohne private Rente. Außerdem steige in den Industriestaaten allgemein die Lebenserwartung.
      Undurchsichtig sind Bockholt zufolge in den Angeboten auch die Kosten in der Ansparphase. Sie lägen meist deutlich über zehn Prozent der eingezahlten Beträge. Auch der aktuelle Kapitalmarktzins wurde meist nicht angegeben. „Wir hatten bei den Berechnungen selbst als Experten ununterbrochen Schwierigkeiten.“
      Die versteckten Kosten einer Lebensversicherung sind im vergangenen Jahr mehrfach Thema höchstrichterlicher Urteile gewesen. So verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass Lebensversicherungsverträge transparenter werden. Der Bundesgerichtshof verdonnerte die Anbieter dazu, den Rückkaufswert der Policen kundenfreundlicher zu regeln.
      Bockholt prüfte für das Handelsblatt eine Reihe von Angeboten größerer Versicherer auf ihre Rentabilität in der Ansparphase und in der Auszahlungsphase. Nach den Modellrechnungen werden den Versicherten in der Ansparphase zwischen elf und gut 16 Prozent der Beiträge für Verwaltung, Vertrieb und andere Kosten abgezweigt. In der Rentenphase fallen dann noch einmal Verwaltungsgebühren in unbekannter Höhe an.
      Die Versicherungen weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass sie bei der Absicherung des so genannten Langlebigkeitsrisikos vorsichtig kalkulieren müssen. Tatsächlich sind sie dazu von den Aufsichtsbehörden angehalten. Entsprechend schlagen Versicherungsmathematiker auf die derzeitige statistische Lebenserwartung noch einmal knapp zehn Jahre drauf.
      Von solchen Kalkulationen erfährt der Kunden in den Angeboten wenig. Stattdessen muss er sich mit Begriffen wie „Rente Komfort“ (Asstel), „Bonusrente mit Sockel“ (Signal Iduna), „flexible Leistungsphase“ (Allianz) und „SingleRente Invest“ (Victoria) auseinander setzen. Den für die Kalkulationen von Überschüssen zugrunde gelegten Kapitalanlagezins wies in den vorliegenden Angeboten lediglich die Huk-Coburg (4,5 Prozent) aus. Die übrigen Anbieter verwiesen nach Rückfrage auf den Geschäftsbericht.
      So lässt etwa die Signal Iduna alternative Modellrechnungen unter der Überschrift „bei einem Prozentpunkt geringerer Gesamtverzinsung“ oder „bei einem Prozentpunkt höherer Gesamtverzinsung“ laufen, ohne dass dem Kunden die Bezugsgröße genannt wird. Auch bleibt verborgen, dass von der garantierten Mindestverzinsung in Höhe von 2,75 Prozent noch Verwaltungs- und Vertriebskosten abgehen. Wer etwa bei der Allianz abschließt, dem wird nach Abzug dieser Kosten nur ein effektiver Zins von 1,55 Prozent garantiert (siehe Tabelle).
      STOLZE KOSTEN, BESCHEIDENE ZINSEN
      Versicherer Kostenabzug in Ansparphase* Effektivzins Leibrente rechnet sich gegenüber Kapitalauszahlung nach ...**
      Allianz 14,51 % 1,56 % 30 Jahren, 3 Monaten***
      Asstel 11,15 % 2,002 % 28 Jahren, 4 Monaten****
      HUK Coburg 11,15 % 1,87 % 30 Jahren, 6 Monaten***
      Signal Iduna 13,65 % 1,65 % 35 Jahren, 10 Monaten***
      Victoria 16,12 % 1,63 % 26 Jahren, 3 Monaten ****

      *bei Garantieverzinsung von 2,75 %
      **prognostizierte Kapitalverzinsung 2,25 %
      *** Frau, 38 Jahre alt, Renteneintritt mit 62
      ****Mann, 36 Jahre alt, Renteneintritt mit 65
      Quelle: Heinrich Bockholt, FH Koblenz
      „Mit Begriffen wie Effektivzins könnten viele Kunden gar nichts anfangen“, verteidigt sich ein Sprecher der Allianz und fügt hinzu: „Der Kunde hat mehr davon, wenn er weiß, wie viel er am Ende ausbezahlt bekommt.“ Dagegen sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten: „Wir fordern schon lange eine Angabe des Effektivzinses, damit der Verbraucher weiß, wie viel von seinem Beitrag in den Spartopf geht.“
      Die Allianz verweist zudem auf Überschüsse. Der Kunde erhalte zu Rentenbeginn deutlich mehr als die garantierte Mindesverzinsung. Allerdings zweigt der Marktführer auch von den am Kapitalmarkt erwirtschafteten zusätzlichen Gewinnen zwischen 13 und 15 Prozent ab, wie die Kalkulation von Bockholt weiter ergab. Unter den untersuchten Anbietern gibt lediglich die Huk-Coburg Überschüsse ungeschmälert an den Versicherten weiter.
      Was den Vergleich zwischen Kapitalauszahlung und Leibrente betrifft, verweisen die Anbieter auf die langen Garantien. „Wir garantieren Mindestzins und Überschüsse über 50 Jahre, das leistet kein am Kapitalmarkt erhältliches Papier“, sagt ein Sprecher der Victoria. Dagegen meint Finanzexperte Bockholt: „Mit jedem Bundeswertpapier fahre ich besser.“
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 14:09:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      Das war mir klar, wie gesagt: Beschiss bei den klassischen Produkten ist ja bekannt! Aber wie isses im Fondsbereich wie in #1 beschrieben? Stimmt das so? Wenn ja, ist das doch der gleich Mist!!!
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 14:12:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.840.817 von HansderMeiser am 21.07.06 13:28:58Hallo Hans,
      da sage ich ganz einfach: ...das regelt der Wettbewerb.

      Trenne doch einfach mal Anspar- und Auszahlphase.
      Du kannst den Anbieter ja jederzeit (zuletzt zu Beginn der Auszahlphase) wechseln.
      Wenn es also so weit ist, lass Dir von verschiedenen Anbietern ein Angebot für die Rentenphase geben und
      nimm dann den, der Dir am besten erscheint!

      Viel Erfolg dabei!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 14:19:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.841.433 von ReneBanker am 21.07.06 14:12:28DAS ist ein Argument! ;)

      Mir geht es nur darum, ob ich mit #1 richtig liege oder nicht!
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 14:32:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.841.521 von HansderMeiser am 21.07.06 14:19:29Das Ergebnis im Fondbereich kann logischer Weise genauso besch..... ausfallen, wie in dem Artikel beschrieben.

      Warum auch nicht?

      Ich würde mein Geld sowieso nie in etwas investieren, wo der Staat die Finger mit drin hat.

      Wie man sich heute schon bei der normalen Rentenversicherung bedient, wird sich der Staat später auch bei Riester & Co. bedienen. Nennt sich dann Solidarität mit "Schlechtergestellten". Siehe die Private Krankenversicherung. Auch dort will sich dieser parasitäre Staat die Rücklagen der Versicherten einverleiben.


      Dem deutschen Staat kann man einfach nicht trauen.


      Was man auch nicht vergessen sollte, diese Renten werden nur in Deutschland ausgezahlt. Da ist also nichts drin mit Altersitz im Süden oder so.
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 15:34:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.841.399 von HansderMeiser am 21.07.06 14:09:16Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt man die im Fondsdepot angesparte Summe "verrentet" mit Blick auf das 85. Lebensjahr - ab 85 übernimmt dann eine Rentenversicherung die Auszahlung. Den Rest vom Depot -soweit noch was übrig ist- müsste man doch dann eigentlich ausgezahlt bekommen??? Ansonsten ist es doch Beschiss, da es ja sein kann, daß im Depot noch eine große Summe enthalten ist und dieses dann dem Rentenversicherer zufällt??? Oder?
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 15:51:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.842.645 von Mr.Hausse2003 am 21.07.06 15:34:33Die entnehmen mit dem 65. LJ (oder früher, je nach dem) einen bestimmten Betrag, z.B. 25%, dieser wird angelegt in eine Rentenversicherung fällig ab dem 85. LJ. Der Rest des Geldes wird über 20 Jahre verteilt ausgezahlt als mtl. Rente!

      So die Theorie!
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 16:34:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Man sollte die absolut gleichwertigen Alternativen zur Riesterrente auf keinen Fall vergessen. Das da sind versaufen, verzocken, verreisen vergeschlechtsverkehren…

      Ist von diesen sozialistisch gesteuerten Regierungen schon ein einziges Mal etwas Sinnvolles gekommen? Ich behaupte mit Fug und Recht nein.

      Diesen ganzen Quatsch kann man voll und ganz vergessen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 16:42:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.843.711 von betterthantherest am 21.07.06 16:34:32Yo, bestätigt nur meine Aussage in #1! :D

      Also, ich will doch nur wissen, ob meine Aussagen in #1 nun stimmen oder nicht! :cry:
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 18:56:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Hans,
      ich habe mich nicht sehr intensiv mit Riester befaßt. Mich wundert aber, daß du bei der Kapitalanlage der Versicherung einen „Beschiss“ erkennst, bei der Fondsanlage nicht. Die in #9 genannten Kosten der Versicherung von 11% bis 16% fallen an, egal ob deine Beiträge auf dem Kapitalmarkt oder in Fonds angelegt werden. Fonds haben lediglich meist eine höhere Rendite, deshalb fällt der Beschiss nicht so auf.

      Aber auch die Rendite der meisten Fonds übertreffe ich mit meiner privaten, persönlichen Anlage. Dabei habe ich keine Bankausbildung, sondern lege nach Gefühl und Wellenschlag an. Die Kosten der Versicherung gleicht nun der Staat mit seiner Förderung so knapp bis mager aus. Deshalb ist Riester kein totales Verlustgeschäft. Würde man die Förderung direkt auf sein Depot erhalten – gerne bis Lebensalter 65 gesperrt – das würde reiche Rentner ergeben.
      Avatar
      schrieb am 10.09.06 18:22:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo HDM,

      die Rente eines Riesterfondssparplanes hängt vom Kapital bei Rentenbeginn ab. Diese Summe kennt man heute noch nicht, da die Aktienentwicklung ungewiss ist. Minimum sind die eingezahlten Beiträge + Förderung.

      Des weiteren weiß man nicht, wie hoch die Lebenserwartung bei Rentenbeginn sein wird bzw. wie hoch der Einmalbeitrag in die obligatorische Rentenversicherung (zahlt ab 85 die Rente weiter) sein wird.

      Zuletzt ist noch die Frage, wie sich der Kapitalstock ex Rentenversicherung verzinst im Jahr des Rentenbeginns (Zinsniveau). Je höher der Zins, desto höher die Rente.

      Das schöne bei Fonds ist, dass z.B. bei der Union ProfiRente bei Vertragsstornierung lediglich EUR 12,50 berechnet werden. Die Ausgabeaufschläge (5%) und Depotgebühren (EUR 9,96 p.a.) reduzieren zwar zusätzlich das Kapital, aber im Vergleich zu einer Versicherung bist Du absolut flexibel (Rate hoch- bzw. aussetzen, Vertrag kündigen oder Anbieter wechseln).

      Reicht Dir das erstmal aus?

      Viele Grüße

      Exlex
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 15:16:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      Riesterkunden muessen aufpassen
      Fonds im Fokus 11.10.2006

      Riesterkunden muessen trotz Dauerzulagenantrag jaehrlich ei-
      niges beachten, warnt die uniVersa Versicherung, sonst werden
      die staatlichen Zulagen gekuerzt. Dies kann sein, wenn sich
      das Bruttoeinkommen erhoeht hat, das Kindergeld weggefallen
      ist oder sich die Berechnungsgrundlagen zur Riesterrente ge-
      aendert haben.

      Hoeherer Mindesteigenbetrag

      So gilt seit 2006 ein erhoehter Mindesteigenbetrag von drei
      Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, mindestens aber 60
      Euro jaehrlich. Im Vorjahreszeitraum reichten noch zwei Pro-
      zent des Einkommens aus. Ab 2008 steigt der Satz auf vier
      Prozent an. Wer dies bei seiner Einzahlung nicht beruecksich-
      tigt, bekommt die staatlichen Zulagen anteilig gekuerzt.

      Mehr staatliche Foerderung

      Im Gegenzug wurden die staatlichen Foerderungen kraeftig an-
      gehoben. An Grundzulage gibt es jetzt 114 Euro (vorher 76),
      pro Kind kommen noch einmal 138 Euro (vorher 92) hinzu.

      Beispiel: Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, muss
      ein Single mit einem Vorjahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro
      in diesem Jahr 786 Euro (30.000 x 3% abzueglich Zulagen) ein-
      zahlen. Erhoeht er seine Sparleistung auf den Hoechstfoerder-
      betrag von 1.575 Euro (Vorjahr 1.050), gibt es zusaetzlich
      zur Grundzulage von 114 Euro noch einmal 360 Euro an Steuer-
      ersparnis dazu, so dass er auf eine Gesamtfoerderung von 474
      Euro kommt.

      Jaehrlicher Check notwendig

      Die Riesterrente ist kein starres Produkt, sondern je nach
      Anbieter extrem flexibel. Bei der uniVersa koennen Kunden
      jederzeit frei entscheiden, ob und wie viel Sparleistung sie
      erbringen. Zusammen mit ihrem Kundenberater sollten Riester-
      kunden einmal pro Jahr ihre Vertraege pruefen und sich aus-
      rechnen lassen, wie viel sie einzahlen muessen, um die vollen
      Zulagen zu erhalten und was sie zusaetzlich an Steuern sparen
      koennen. Wurde der richtige Mindestbetrag eingezahlt und ein
      entsprechender Dauerzulagenantrag gestellt, werden die staat-
      lichen Zulagen automatisch vom Zulagenamt dem Riestervertrag
      gutgeschrieben. Die zusaetzliche Steuerersparnis gibt es mit
      der Einkommensteuererklaerung zurueck.

      Quelle: Universa Versicherungen
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 13:12:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo,

      Riester find ich klasse. Es gibt wohl keine bessere Altersvorsorge. Es sei denn man will sein ganzes Geld auf einmal ausgeben, dann ist Riester nicht gut.

      Aber ich kenne keinen der im Alter alles auf einmal ausgibt. Falls doch, dann ist das bei Riester auch möglich. Man muß halt nur die Förderzung zurückzahlen die man woanders gar nicht gekriegt hätte....

      Zu #1: Man weiß nie was mal rauskommt. Weder bei einem Banksparvertrag, noch bei einer Versicherung oder bei einem Fondssparer...

      Ich hab übrigens den Testsieger :yawn:
      Avatar
      schrieb am 25.11.06 01:42:23
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.483.375 von burningman am 17.11.06 13:12:43Info an die Interessierten:

      die DWS Toprente (Riester) Dynamik oder konservativ erhalten Sie bei der DWS oder über den Vermittler auch mit 50% reduziertem Ausgabeaufschlag!

      Sprechen Sie die DWS direkt darauf an, daß Sie einfach keine Beratung wünschen (später wenns bei der Verrentung dann soweit ist) und die zukünftigen Beiträge daher mit reduziertem Ausgabeaufschlag laufen sollen.

      bei den Uni Varianten ist das nicht möglich soweit ich weiss, die Raiffeisenleute sind da ein bisschen geizig ? ;)

      nur die DWS + UNI bieten halbwegs faire Produkte an - die sind sogar richtig gut wegen der steuerlichen Förderung - im Zweifelsfall lassen Sie sich später 100% auszahlen - zurückzahlen müssen Sie nur die Förderung + evtl. steuerliche Vorteile - die Zinseszinsen/Kursgewinne die Sie dafür durch die Förderung erhalten haben müssen nicht zurückgezahlt werden - diese werden nur versteuert !

      Wenn da jemand schon eine Rechnung zu gesehen hat soll er sie bitte posten. Mich würde brennend die Rendite zum Schluss nach Steuer interessieren bei sagen wir mal angenommener Wertentwicklung von 10% p.a. und Spardauer von + 20 Jahren und 100% Auszahlung! ich habe mal "angefangen" aus "Spass" das zu rechnen und bei mir ist die Fondsvariante immer noch sehr vorteilhaft - trotz Zürückzahlung der Förderung/steuerlichen Vorteile und der Versteuerung der Kursgewinne da der Zinseszinseffekt halt so viel ausmacht bei Laufzeiten +20 Jahre (die Kursgewinne + Dividenden die Sie zusätzlich durch die Förderung+Steuervorteil "verdient" haben müssen Sie NICHT zurückzahlen sondern "nur" nachversteuern).

      Info dazu:
      Was bedeutet "schädliche Verwendung"?
      Eine "schädliche Verwendung" liegt immer dann vor, wenn das angesparte Vermögen im Ergebnis nicht dem Zweck der Sicherung des Lebensstandards im Alter zugeführt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vorsorgesparer in Notfällen auf seinen Vermögensstock zurückgreifen muss. Dies ist ihm im Einvernehmen mit dem Anbieter jederzeit erlaubt, er muss aber dann die auf den Entnahmebetrag anteilig entfallenen Zulagen und etwaige darüber hinausgehende Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug an den Staat zurückzahlen. Allerdings braucht er auf den zurückzuzahlenden Steuervorteil keine Zinsen zu entrichten. Darüber hinaus sind die in dem auszuzahlenden Betrag enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen als sonstige Einkünfte zu versteuern. (Eine Entnahme aus Kapital, das auf ungeförderten Beiträgen beruht, ist möglich, ohne dass die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden muss. Allerdings sind die Erträge aus ungeförderten Beiträgen bei Auszahlung als sonstige Einkünfte zu versteuern.)

      -----------------------------------

      Alle Versicherungsprodukte (auch die versteckten - die dann mit "Fonds arbeiten") taugen wirklich nichts. Da geht zuviel an Kosten/Gebühren usw. drauf die super gut versteckt sind.

      Reine Fondsprodukte (DWS + UNI) sind dagegen echt zu empfehlen. Im Zweifelsfall wählt man ein Modell mit NULL EUR Eigenanteil (Kinderzulage usw. und kein eigen gezahltes Geld ist Förderung von 92% ! möglich ). Das ist dann egal wie gerechnet später in der Tat geschenktes Geld.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 25.11.06 01:53:39
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.683.690 von Baikani am 25.11.06 01:42:23mich würde es auch brennend interessieren..vielleicht finden sich ja noch einige und wir "rechnen" es hier zusammen durch :laugh:

      weitere Überlegung von mir ist:

      der Staat will die reine Förderung + evtl. Steuervorteile zurückgezahlt haben.

      Hat schon mal jemand nachgedacht, daß die EUR die der Staat Ihnen jetzt schenkt in Zukunft "weniger" wert sind (Inflation).

      Der Staat verlangt wie schon beschrieben keinen Inflationsausgleich dafür ;).

      Bin gespannt auf regen Gedankenaustausch.


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