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    EPIGENOMICS N Helden (Seite 1216)

    eröffnet am 24.08.06 16:40:24 von
    neuester Beitrag 26.04.24 05:43:08 von
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      schrieb am 12.10.18 15:57:13
      Beitrag Nr. 40.216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.943.250 von Gardiun am 12.10.18 14:51:36Gardiun, sorry wenn das etwas zu schroff war. Ich bin gut informiert bei dieser Aktie, bei anderen auch nicht. Das Forum ist für Diskussionen da und um Informationen zu sammeln, richtig. Aber selbst etwas tun sollte man schon. Seit Tagen- auf Ariva noch mehr- wird das mit den Terminen durchgekaut, vor und zurück- jeder hat die Infos seiner Bank und die PM von letzter Woche hat doch auch jeder gelesen. Ich verstehe deswegen nicht dass es dazu noch Fragen gibt. Offen ist der Bezugspreis - aber was heisst offen, irgendwo zwischen 1.90 und 2.40 denke ich- und bis wann genau man die Bezugsrechte verkaufen kann am 17.. Das ist von Bank zu Bank etwas unterschiedlich, muss man eben nachfragen.
      Und das Gejammer der armen sog Kleinaktionäre geht mir langsam auf den Sack. Die sind es doch die sich die Aktien bei sinkenden Kursen ständig zuschieben weil sie kalte Füsse bekommen haben. Grosse Pakete wurden in den letzten Monaten keine mehr verkauft. Epi ist ein Biotechwert, also Hochrisiko. Wer die Tiefen die damit zeitweise verbunden sind, nicht aushält, sollte überlegen, ob er bei Biotech richtig ist.
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      Avatar
      schrieb am 12.10.18 15:49:41
      Beitrag Nr. 40.215 ()
      comdirect hat als Weisungstermin 16.Oktober und schreibt im Begleitschreiben:
      Sollten Sie uns bis zu diesem Termin keine Weisung erteilt haben, halten wir uns mangels Weisung für ermächtigt, Ihre Bezugsrechte gemäß den Produktbezogenen Geschäftsbedingungen / Trading Nr. 15.1 für Ihre Rechnung bestmöglich zu verkaufen bzw. zu verwerten.

      Dass eine Weisung lauten könnte, Bezugsrechte über das Ende des Bezugsrechtshandels hinaus behalten, aber vorerst nicht ausüben, um dann später zu entscheiden, ob man die Bezugsrechte ausüben möchte oder wertlos verfallen lässt, ist vermutlich bei den meisten Banken gar nicht vorgesehen.

      Consors schreibt:
      Aufgrund der Handelsfrist bis 18.10.2018 und des daraus entstehenden Weisungstermins
      17.10.2018, 10:00 Uhr, ist Ihnen der Bezugspreis nicht vor dem Ende der Weisungsfrist
      bekannt. Bitte nehmen Sie davon Kenntnis, dass einmal erteilte Weisungen nicht
      zurückgezogen werden können. Bei Weisungserteilung zum Bezug akzeptieren Sie den wie
      oben beschrieben ermittelten Bezugspreis.


      Ich würde zwar annehmen und erwarten, dass der Bezugspreis auf etwa 2,00 Euro festgelegt wird, ohne dass sich Unternehmensnachrichten hierauf auswirken. Trotzdem ist das natürlich alles etwas verrückt.
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      Avatar
      schrieb am 12.10.18 15:48:16
      Beitrag Nr. 40.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.358.769 von faultcode am 06.05.16 22:13:06...und hiermit komme ich meiner wiederkehrenden Aktionärspflicht nach, und nehme das Bezugsangebot zur Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung gerne an ;)
      Avatar
      schrieb am 12.10.18 15:47:20
      Beitrag Nr. 40.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.943.655 von dogweiler am 12.10.18 15:35:47Genau. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Der Teil der KE der in Deutschland abläuft hat mit einer möglichen Übernahme in einigen Monaten nichts zu tun. Geschuldet ist das eigentlich Zours der an der HV das Bezugsrecht durchgedrückt hat im Hinterzimmer.
      Für eine ÜBERNAHME ist die Platzierung in den USA massgebend und die wird von einer grossen Investmentbude dort durchgeführt. Für kleine Brötchen braucht es die nicht, da wird Grösseres vorgespurt.
      Avatar
      schrieb am 12.10.18 15:35:47
      Beitrag Nr. 40.212 ()
      Es ist in der Tat schon erstaunlich, wie Seite um Seite mit allerlei Verschwörungstheorien gefüllt wird, ohne das auch nur ein einziges mal die richtige Erklärung auftaucht. Ich weiß, warum ich üblicherweise nicht in derlei "Privatanleger verseuchte small caps" investiere.

      Die richtige Erklärung ist weniger sensationell als man vermuten möchte.

      Bei ECX haben wir es mit keiner "normalen Company" zutun, die mal eben sagen kann: Ok, mein Aktienkurs steht bei 10 €, und ich brauche jetzt Geld. Weil ich "freundlich" zu meinen lieben Aktionären sein wll, lass ich die neuen Aktien jedoch nur 5 € kosten. In einem solchen Falle weiß ich, das der Kurs dort kaum innerhalb der Bezugsfrist hinfällt, also kann ich den Bezugskurs rechtzeitig zum Start bekanntgeben. Schaut Euch die KEs in Dax, Mdax und Co an. Da läuft das genau so.

      ECX ist jedoch ein "Nebenwert", unfreundlich ausgedrückt eine kleine Klitsche, abseits jedwedens Indexes. Und mit Verlaub eine, der das Wasser bis zum Hals steht. Geld für Freundlichkeiten ist da nicht vorhanden, es droht die Insolvenz.

      In einem solchen Fall muss der Bezugspreis maximiert werden, man hat kein Geld "Geschenke" im Hinblick auf den Bezugspreis zu verteilen. Daraus folgt exakt diese Art der Abwicklung. Denn man weiß schlicht nicht, wo der Kurs in 1 oder 2 Wochen bei solch einem Wert steht. Und das heißt gewiss nicht, dass man positive News (aus Amiland) erwartet. Nein, man hat eher Angst vor Kursverlusten. Denn was bringt es eine KE bei 1,80 € anzukündigen, wenn der Kurs bis dahin auf 1,70 € fällt. Dann interessiert das "Angebot" niemanden.

      Was macht man also? Man hält sich möglichst lange bedeckt, wie in diesem Fall. Das hat den Vorteil, dass es keine Arbitragemöglichkeit gibt und insofern kein Kursdruck. Man hält den Kurs über die Preisungewissheit höher, als er normalerweise wäre, wenn man bereits einen (tiefen) Kurs bekannt gibt. Was gleichzeitig die KE für pot. Investoren interessant hält, da ja ein 6-10%iger Kursabschlag vs. Börsenkurs am Bekanntgabetag auf Basis des vwap's versprochen ist.

      Lange Rede kurzer Sinn: es dient allein einem erfolgreichen Zustandekommen der Kapitalmaßnahme. Denn ohne diese, gehen die Lichter aus.

      Dass ein solches Vorgehen durchaus im Interesse gewisser Großaktionärskreise ist, steht dem nicht entgegen, ist jedoch sekundär.
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      schrieb am 12.10.18 14:51:36
      Beitrag Nr. 40.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.943.160 von Mogli3 am 12.10.18 14:44:09
      Zitat von Mogli3: Jeder der hier sich auskennt weiss dass eine KE jetzt nötig. EPI macht doch nicht den Kurs, den verursachen vor allem Kleinaktionäre die kalte Füße bekommen und auf Teufel komm raus verkaufen wollen. Das drückt den Kurs. Eine Verwässerung findet ja auch für einen neuen Investor statt. Wenn dann übernehmen will muss er 36 Mio Aktien kaufen- abzüglich seiner- und nicht mehr 24 Mio.
      Hier lesen einige wirklich schlecht:
      Bis 17. muss man nur wegen den Bezugsrechten Bescheid geben. Behält man die kann man neue Aktien bis zum 22. erwerben. Ist das so schwierig?


      Wir sind halt nicht alle so allwissend wir du, ich dank Gott das es dich gibt.
      Wofür haben wir das Forum. Wenn man nicht mal fragen stellen darf, wenn man sich unsicher ist.

      Solche Typen wir du 🤢🤢
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      Avatar
      schrieb am 12.10.18 14:50:54
      Beitrag Nr. 40.210 ()
      es ist zulässig, bei biofrontera gab es anfang des jahres eine ähnliche aktion, da wurde eine ungefähre preisspanne festgelegt.

      man muss sich halt entscheiden ob man dem laden vertraut oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.10.18 14:44:22
      Beitrag Nr. 40.209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.943.058 von Blackdragon12 am 12.10.18 14:35:13Hi Blackdragon und Andere,

      die HHS Entscheidung liegt tatsächlich am 17.10. zur Abstimmung an. Insofern ein Schelm wer böses denkt. Aus Sicht von Epi die Methode der KE durchaus nachvollziehbar. Auf der einen Seite geht denen das Geld aus und leider liegt das eng am HHS Änderungsbescheid. Insofern will Epi bei positivem Bescheid das Momentum nutzen und einen höheren Ausgabepreis festlegen können falls die Erstattung kommt.

      Ich stufe den Bezugsrechtehandel insofern als quasi obsolet ein. Es gibt nur 2 Verhaltensstränge:

      - vorher Aktien kaufen in der Erwartung das die HHS Änderungen positiv beschieden werden. Denn dann würden die neuen Aktien einiges mehr kosten als die "alten"

      - wenn man nicht sicher ist, kann man später zu günstigeren Preisen nachkaufen, da werden die Bezugsrechte rechnerisch nix bringen weil dann bis zu neuen positiven News ein Downtrend einsetzen wird.

      Handlunsstrang 3 (ohne Kleinanlegereinfluss): Epi wird unabhängig vom HHS Beschluss verkauft. Darauf haben wir 0 Einfluss, auch ergeben sich keine Handelsstrategien da wir die Konditionen nicht kennen.

      Das ist meine Meinung zur aktuellen Lage.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 12.10.18 14:44:09
      Beitrag Nr. 40.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.943.058 von Blackdragon12 am 12.10.18 14:35:13Jeder der hier sich auskennt weiss dass eine KE jetzt nötig. EPI macht doch nicht den Kurs, den verursachen vor allem Kleinaktionäre die kalte Füße bekommen und auf Teufel komm raus verkaufen wollen. Das drückt den Kurs. Eine Verwässerung findet ja auch für einen neuen Investor statt. Wenn dann übernehmen will muss er 36 Mio Aktien kaufen- abzüglich seiner- und nicht mehr 24 Mio.
      Hier lesen einige wirklich schlecht:
      Bis 17. muss man nur wegen den Bezugsrechten Bescheid geben. Behält man die kann man neue Aktien bis zum 22. erwerben. Ist das so schwierig?
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      Avatar
      schrieb am 12.10.18 14:35:13
      Beitrag Nr. 40.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.939.173 von Gardiun am 12.10.18 08:54:24
      Mogelpackung
      Die Kapitalerhöhung ist eine Mogelpackung, um die Alt-Aktionäre zu verwässern und einen günstigen Einstieg eines Investors vorzubereiten, denn diesen wird man brauchen in Zukunft. So eine komische Kapitalerhöhung im Blindflug ist mir völlig neu. Man lernt ja nie aus. Aktonärsfreundlichkeit sieht anders aus. Das ist die Rache für die mißlungene Übernahme, nach der alle völlig entspannt gewesen wäre. Jetzt heißt es einfach Kapital beschaffen um jeden Preis, sonst ist keine weitere Zulassung möglich oder ein starker Markteintritt 2019/20.
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