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    Ich brauche einen Rat zur einer Kontovollmacht! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.06 20:59:21 von
    neuester Beitrag 05.09.06 08:25:33 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.080.597
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      schrieb am 04.09.06 20:59:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      Ich habe eine Fachfrage an die Profis zu einer Kontovollmacht!
      Die BBBank hat im April ihre Filialen in Schleswig-Holstein auf die technische Plattform der BBBank überführt.Dadurch hat sich meine Kontonummer geändert! Vor der Überführung habe ich jemanden eine Kontovollmacht gegeben, der aber nach der Überführung Geld von meinem Konto abgehoben hat!Ich bin der Meinung, da sich ja auch meine Kontonummer geändert hat, hätte ich auch eine neue Kontovollmacht ausstellen müssen und derjenige konnte zu Unrecht an mein Konto? Wie ist da die Rechtslage?Kann mir da jemand helfen?
      MFG
      Avatar
      schrieb am 04.09.06 22:12:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist ne kleine Grauzone im Bankenrecht würde ich sagen.
      Kommt auch darauf an was in den AGB´s steht.
      Avatar
      schrieb am 04.09.06 22:30:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.762.047 von Moneymex am 04.09.06 20:59:21Bei meinem Ex-Arbeitgeber gab es zwei Vollmachten, eine "Kontovollmacht" und eine "Globalvollmacht". Ich würde mir also mal das ursprüngliche Formular durchlesen, ob da "Vollmacht für Konto X" oder "Vollmacht für die von X bei der Bank unterhaltenen Konten" steht.
      Avatar
      schrieb am 04.09.06 22:57:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.763.021 von cajadeahorros am 04.09.06 22:30:11genau

      wichtig ist , was in der erteilten Vollmacht steht

      gewöhnlich ist in den Vollmachten ein Absatz indem die Vollmacht auch auf andere unterhaltene Konten ausgedehnt wird
      Avatar
      schrieb am 05.09.06 05:16:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.762.047 von Moneymex am 04.09.06 20:59:21Vor der Überführung habe ich jemanden eine Kontovollmacht gegeben, der aber nach der Überführung Geld von meinem Konto abgehoben hat!

      Ich habe auch schon eine Scheidung hinter mir...:mad::cry:

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      schrieb am 05.09.06 07:51:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich sage: die bank ist fein raus.

      du kannst doch nicht dein versäumnis, die erteilte vollmacht zu widerrufen, deiner bank in die schuhe schieben, nur weil sich aufgrund von betrieblicher veränderungen deine kontonummer geändert hat.

      du bist sicherlich frühzeitig über diese änderung informiert worden und sicherlich stand in diesem schreiben auch sowas wie: die nummer wird anders, sonst ändert sich nix!

      sprich, alle mit dem konto zusammenhängenden veträge (z.b. kreditkarten, daueraufträge, etc) und vollmachten bleiben erhalten.

      ODER, anders gefragt: ist dein gehalt nach änderung der kontonummer im orkus gelandet? sind deine daueraufträge nicht ausgeführt worden? hattest du schwierigkeiten, geld aus der wand zu kloppen??? NEIN!!! denn für all das hat deine bank trotz kontonummernänderung gesorgt... UND??? hast du dich beschwert, dass das alles reibungslos funktioniert hat??? MUHAHAHAHAHA!!!

      geile idee, die nummer mit der vollmacht!!!

      viel spaß beim argumentieren vor deinen bankleuten!
      Avatar
      schrieb am 05.09.06 08:08:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.762.047 von Moneymex am 04.09.06 20:59:21Die Kontonummer ist in Deutschland ein rein technisches weil buchhalterisches Detail.

      Die Konten werden auf deinen Namen geführt. Vollmachten etc. somit auch.
      Avatar
      schrieb am 05.09.06 08:17:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Moneymex, es sieht folgendermaßen aus:

      es gibt

      a) Kontovollmacht
      b) Kundenvollmacht

      selbst wenn du nur für das bestimmte Konto eine Vollmacht erteilt hast, spielt eine technisch bedingte Änderung der Kontonummer immer dann keine Rolle, insofern durch die Umstellung alle Konten oder ein gewisser Kontenkreis des Kreditinstitutes betroffen waren.

      Die alten Kontonummern sind weiterhin in einer Datenbank hinterlegt, eine Zuordnung zu den "neuen" Kontonummern ist somit jederzeit gewährleistet.

      Im Klartext: Die Vollmacht greift weiterhin.
      Avatar
      schrieb am 05.09.06 08:25:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Klar greift die Vollmacht auch weiter!! Stell dir mal vor du bist Kunde einer Sparkasse, und die macht eine Fusion mit einer anderen Sparkasse (kommt ja immer wieder vor). Jetzt bekommen Kunden eine neue Kontonummer bzw. eine neue BLZ. Sollen jetzt alle zigtausend Vollmachten Freistellungsaufträge Daueraufträge etc. neu gemacht werden?? Vergiss es.


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