EHRENMORD-PROZESS: Lebenslange Haft für schariatreuen Schwesternmörder - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.09.06 15:50:12 von
neuester Beitrag 12.11.06 22:11:09 von
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Ein 25-jähriger Türke wurde im Wiesbadener Ehrenmord-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine Schwester heimtückisch mit sechs Pistolenschüssen getötet, weil diese mit einem Deutschen liiert war. Das junge Paar hatte seine Beziehung bis kurz vor der Tat geheim gehalten.
"Er fühlte sich berufen, sie mit dem Tod zu bestrafen", sagte der Vorsitzende Richter am Wiesbadener Landgericht. Der nicht vorbestrafte Mann hatte seine 20 Jahre alte Schwester in einer Gartenhütte in Wiesbaden mit mehreren Schüssen in Bauch und Kopf getötet.
Die Jugendliche war neun Tage vor der Tat von zu Hause weggelaufen und hatte sich zeitweise in der Hütte versteckt, die der Mutter ihres damals 28 Jahre alten Freundes gehörte. Am Tattag verabredete sich der Angeklagte dort mit ihr zu einer Aussprache.
Der Freund der 20-Jährigen wartete zunächst in einem Café in der Nähe. Als er später in der Hütte nachschaute, fand er seine blutüberströmte Freundin. Der Täter war geflüchtet, stellte sich aber am selben Abend der Polizei. Das Paar hatte sich im Dezember 2004 kennen gelernt und seine Beziehung bis kurz vor der Tat geheim gehalten.
Der 25-Jährige hatte die Tat gestanden, gab jedoch an, im Affekt gehandelt zu haben. Seine Schwester und er seien in Streit geraten, in dessen Verlauf sie ihn unter anderem als "Versager" beschimpft habe. Daraufhin habe er die Beherrschung verloren und sechs Schüsse aus seiner Pistole abgefeuert.
Die Freundschaft seiner Schwester zu dem Deutschen sei nicht das Motiv gewesen. Von einem "Ehrenmord" könne keine Rede sein. "Die Einlassung des Angeklagten halten wir für eine Schutzbehauptung", heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslang plädiert hatte. Die Anklagevertretung hatte außerdem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht. Die Verteidiger hatten eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt, aber kein Strafmaß genannt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,440051,00.html
"Er fühlte sich berufen, sie mit dem Tod zu bestrafen", sagte der Vorsitzende Richter am Wiesbadener Landgericht. Der nicht vorbestrafte Mann hatte seine 20 Jahre alte Schwester in einer Gartenhütte in Wiesbaden mit mehreren Schüssen in Bauch und Kopf getötet.
Die Jugendliche war neun Tage vor der Tat von zu Hause weggelaufen und hatte sich zeitweise in der Hütte versteckt, die der Mutter ihres damals 28 Jahre alten Freundes gehörte. Am Tattag verabredete sich der Angeklagte dort mit ihr zu einer Aussprache.
Der Freund der 20-Jährigen wartete zunächst in einem Café in der Nähe. Als er später in der Hütte nachschaute, fand er seine blutüberströmte Freundin. Der Täter war geflüchtet, stellte sich aber am selben Abend der Polizei. Das Paar hatte sich im Dezember 2004 kennen gelernt und seine Beziehung bis kurz vor der Tat geheim gehalten.
Der 25-Jährige hatte die Tat gestanden, gab jedoch an, im Affekt gehandelt zu haben. Seine Schwester und er seien in Streit geraten, in dessen Verlauf sie ihn unter anderem als "Versager" beschimpft habe. Daraufhin habe er die Beherrschung verloren und sechs Schüsse aus seiner Pistole abgefeuert.
Die Freundschaft seiner Schwester zu dem Deutschen sei nicht das Motiv gewesen. Von einem "Ehrenmord" könne keine Rede sein. "Die Einlassung des Angeklagten halten wir für eine Schutzbehauptung", heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslang plädiert hatte. Die Anklagevertretung hatte außerdem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht. Die Verteidiger hatten eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt, aber kein Strafmaß genannt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,440051,00.html
womit die immer wieder gern aufgestellte These, in Deutschland würden sogenannte "Ehren"morde mehr oder weniger stillschweigend toleriert bzw Verständnis für diese durch nichts zu rechtfertigenden Taten geübt, widerlegt ist.
#1
Sollte man da nicht grosszügig sein und dem Verurteilten "erlauben" die Strafe in seinem Heimatland abzusitzen ?
In der Türkei sollen die Gefängnisse ja so komfortabel sein...
Sollte man da nicht grosszügig sein und dem Verurteilten "erlauben" die Strafe in seinem Heimatland abzusitzen ?
In der Türkei sollen die Gefängnisse ja so komfortabel sein...
#1
"...Die Anklagevertretung hatte außerdem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht..."
Was wohl bedeutet, das der in 15 Jahren wieder frei herumläuft...
"...Die Anklagevertretung hatte außerdem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht..."
Was wohl bedeutet, das der in 15 Jahren wieder frei herumläuft...
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.283.028 von MFC500 am 29.09.06 16:52:50Das dumme ist nur, daß solche Ehrenmorde alle hätten verhindert werden können, wenn unser Staat auf dem linken Auge nicht blind wäre.
So gibt man sich halt, wie Du, stillschweigend zufrieden damit getreu nach dem Motto "Wir haben ja immer noch unsere Gerichte. Sollen die sich damit beschäftigen", ohne den Ursachen un Hintergründen für solche "Ehren"morde auf den Grund zu gehen um endlich einmal die Ursachen dafür zu beheben und nicht immer nur die Symptome zu beschwichtigen.
So gibt man sich halt, wie Du, stillschweigend zufrieden damit getreu nach dem Motto "Wir haben ja immer noch unsere Gerichte. Sollen die sich damit beschäftigen", ohne den Ursachen un Hintergründen für solche "Ehren"morde auf den Grund zu gehen um endlich einmal die Ursachen dafür zu beheben und nicht immer nur die Symptome zu beschwichtigen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.283.347 von CaptainFutures am 29.09.06 17:05:32So gibt man sich halt, wie Du, stillschweigend zufrieden damit getreu nach dem Motto "Wir haben ja immer noch unsere Gerichte.
So, tu ich das? Woran machst du das fest? Und andersherum: was tust du dagegen?
wenn unser Staat auf dem linken Auge nicht blind wäre.
was haben sog. "Ehren"morde denn mit "Links" zu tun? Nicht alles, was Sch... ist, kommt von links, auch wenn es dir offensichtlich schwer fällt, dies zu erkennen.
So, tu ich das? Woran machst du das fest? Und andersherum: was tust du dagegen?
wenn unser Staat auf dem linken Auge nicht blind wäre.
was haben sog. "Ehren"morde denn mit "Links" zu tun? Nicht alles, was Sch... ist, kommt von links, auch wenn es dir offensichtlich schwer fällt, dies zu erkennen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.283.028 von MFC500 am 29.09.06 16:52:50Stimmt, Türken werden in Deutschland ja bekanntlich besonders hart bestraft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.283.347 von CaptainFutures am 29.09.06 17:05:32Das dumme ist nur, daß solche Ehrenmorde alle hätten verhindert werden können, wenn unser Staat auf dem linken Auge nicht blind wäre. - und wie soll der Staat das bewerkstelligen? Jedem Muslim einen Staatsschützer zur Seite stellen?
"Ehrenmord"-Prozess in Hagen
Freispruch für Mehmet S.
Im Prozess um den so genannten "Ehrenmord" in Iserlohn in der vergangenen Silvesternacht hat das Landgericht Hagen am Freitag den Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Es gebe keine ausreichende Gewissheit für eine Verurteilung des 38-Jährigen, sagte der Vorsitzende Richter. Zuvor hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert.
Dem Türken war vorgeworfen worden, am Silvesterabend die 32-jährige ehemalige Lebensgefährtin seines Bruders und deren neuen Freund (23) mit Kopfschüssen getötet zu haben. Motiv der Tat soll laut Staatsanwaltschaft die Wiederherstellung der "Familienehre" gewesen sein. Die Frau hatte sich im August 2005 von dem Bruder des Angeklagten getrennt und war eine neue Beziehung eingegangen. Der ehemalige Partner hatte die Frau daraufhin monatelang schikaniert und auch mit dem Tode bedroht. Die Frau hatte mit ihm einen zur Tatzeit zweijährigen Sohn. Der Richter nannte die Tat "selten brutal". Es sei kein "annähernd nachvollziehbares Motiv erkennbar".
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage zunächst unter anderem auf Schmauchspuren, die bei dem 38-Jährigen gefunden wurden, gestützt. Ein Sachverständigen-Gutachten konnte jedoch keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Spuren und einer Täterschaft des Mannes nachweisen.
Es gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter. Andererseits könne die Kammer den Angeklagten als Täter nicht sicher ausschließen. "Wir gehen davon aus, dass der Täter aus dem Kreis der Familie kommt." Dies bedeute jedoch kein Komplott der insgesamt drei Brüder. So könne es sein, dass der ehemalige Partner der Getöteten aus Eifersucht und maßlosem Hass und nicht, um die "Familienehre" wiederherzustellen, auf eigene Faust gehandelt habe. Das Verfahren ende in einer Grauzone.
Einer der beiden Anwälte des Angeklagten, Ulrich Bauschulte, sprach nach der Verkündung von einem "guten, ausgewogenen und richtigen Urteil". Die Anwältin der als Nebenklägerin beteiligten Eltern der Getöteten kündigte dagegen an, Revision einlegen zu wollen.
Auch die Staatsanwaltschaft geht nach Worten von Staatsanwalt Bernd Maas weiterhin davon aus, dass der Täter aus dem Kreis der Familie kommt. Allerdings gebe es keine neuen Ermittlungsansätze, so dass das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Partner der Getöteten eingestellt werde, so Maas. "Ich hoffe nun auf Zeugen, die unter der Last ihres Gewissens zusammenbrechen."
http://www.n-tv.de/731360.html
Freispruch für Mehmet S.
Im Prozess um den so genannten "Ehrenmord" in Iserlohn in der vergangenen Silvesternacht hat das Landgericht Hagen am Freitag den Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Es gebe keine ausreichende Gewissheit für eine Verurteilung des 38-Jährigen, sagte der Vorsitzende Richter. Zuvor hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert.
Dem Türken war vorgeworfen worden, am Silvesterabend die 32-jährige ehemalige Lebensgefährtin seines Bruders und deren neuen Freund (23) mit Kopfschüssen getötet zu haben. Motiv der Tat soll laut Staatsanwaltschaft die Wiederherstellung der "Familienehre" gewesen sein. Die Frau hatte sich im August 2005 von dem Bruder des Angeklagten getrennt und war eine neue Beziehung eingegangen. Der ehemalige Partner hatte die Frau daraufhin monatelang schikaniert und auch mit dem Tode bedroht. Die Frau hatte mit ihm einen zur Tatzeit zweijährigen Sohn. Der Richter nannte die Tat "selten brutal". Es sei kein "annähernd nachvollziehbares Motiv erkennbar".
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage zunächst unter anderem auf Schmauchspuren, die bei dem 38-Jährigen gefunden wurden, gestützt. Ein Sachverständigen-Gutachten konnte jedoch keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Spuren und einer Täterschaft des Mannes nachweisen.
Es gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter. Andererseits könne die Kammer den Angeklagten als Täter nicht sicher ausschließen. "Wir gehen davon aus, dass der Täter aus dem Kreis der Familie kommt." Dies bedeute jedoch kein Komplott der insgesamt drei Brüder. So könne es sein, dass der ehemalige Partner der Getöteten aus Eifersucht und maßlosem Hass und nicht, um die "Familienehre" wiederherzustellen, auf eigene Faust gehandelt habe. Das Verfahren ende in einer Grauzone.
Einer der beiden Anwälte des Angeklagten, Ulrich Bauschulte, sprach nach der Verkündung von einem "guten, ausgewogenen und richtigen Urteil". Die Anwältin der als Nebenklägerin beteiligten Eltern der Getöteten kündigte dagegen an, Revision einlegen zu wollen.
Auch die Staatsanwaltschaft geht nach Worten von Staatsanwalt Bernd Maas weiterhin davon aus, dass der Täter aus dem Kreis der Familie kommt. Allerdings gebe es keine neuen Ermittlungsansätze, so dass das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Partner der Getöteten eingestellt werde, so Maas. "Ich hoffe nun auf Zeugen, die unter der Last ihres Gewissens zusammenbrechen."
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