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    alter Fahrkarten - ungültig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.06 13:35:28 von
    neuester Beitrag 17.11.06 16:33:10 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.095.166
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      Avatar
      schrieb am 17.11.06 13:35:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo ihr Experten des Rechts!

      Habe mal eine Frage zu "abgelaufenden" Fahrkarten. Ich habe im Mai diesen Jahres mehrere Fahrkarten (für ÖPNV) auf Vorrat gekauft und bis heute nicht "verbraucht".
      Da ich nicht viel mit Bus und Bahn unterwegs bin, stieß ich heute per Zufall auf die Internetseiten, wo zu lesen war, dass es seit dem 1.7.2006 neue Preise für Tickets gibt und die alten ab dem 01.11.2006 ungültig werden. Frist für den Umtausch der alten Fahrkarte war der 31.10.2006!

      Welche Möglichkeiten habe ich nun?
      a) Kann ich mein Geld zurückfordern?
      b) Kann ich die Tickets in den Müll werfen?#

      Greifen evtl. einer der beiden Paragrafen:

      § 812 BGB
      Herausgabeanspruch
      (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
      (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

      § 9 AGBG
      Generalklausel
      (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
      (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
      1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder
      2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

      Viele Grüße und ein schönes Wochenende!!!
      Sugar
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 13:37:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deutsch sollte natürlich gelernt sein!

      Titel: "alte Fahrkarten" ;)
      @Mods: Warum kann man bei WO seine Einträge noch nicht editieren???
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 14:00:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.483.835 von Sugar2000 am 17.11.06 13:37:42hab erst gedacht das heisst:

      ALTER, - Fahrkarten ungültig:eek:
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 14:07:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.484.222 von Sebastian1988 am 17.11.06 14:00:41könnte man auch so sehen, wenn man sich das Niveau hier bei einigen anschaut :laugh::laugh::laugh:
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 16:07:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... ist echt uebel sowas .. . die haben Geld kassiert ohne irgendeine Leistung dafuer erbracht zu haben...

      ... vor Jahren hatte ich mal einen lautstarken Tumult in einer Telekom-Niederlassung veranstaltet - diese Verbrecher hatten mein Guthaben auf meiner T-Card verfallen lassen... das ist einfach nur Diebstahl ... :mad:


      ich hatte schon mehrfach gelesen, dass der Verfall von Gutscheinen nicht rechtens ist - eine Fahrkarte ist doch auch ein "Gutschein"
      google doch mal:

      "Viele Gutscheine tragen ein Verfallsdatum. Doch das ist häufig unwirksam, weil zu knapp bemessen. Das Landgericht München hat eine zehnmonatige Befristung abgelehnt und auf die gesetzliche Verjährung von 30 Jahren verwiesen."

      "Geschenkgutscheine dürfen kein Verfallsdatum tragen, da dieses eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt, wenn ein Gutschein seinen Wert verliert, weil er nicht rechtzeitig eingelöst wurde (LG München, Az. 702109/95)."

      Viel Erfolg !!!

      Gruss,
      TD

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      schrieb am 17.11.06 16:33:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      irgendwo aus den Tiefen des Internets:

      "Nach O2 darf nun auch Vodafone Prepaid-Guthaben nicht verfallen lassen
      Nachdem bereits die Praxis des Anbieters O2 durch richterliche Entscheidung für unwirksam erklärt wurde, hat nun das Düsseldorfer Landgericht (Az.: 12 O 458/05) einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Firma Vodafone stattgegeben. Auch Vodafone darf nun keine Guthaben nach Ablauf bestimmter Zeiten verfallen lassen und damit stillschweigend kassieren. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen geändert und zunächst verfallene Guthaben zurückgezahlt werden."


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