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    Hamborner - Uebernahme zu 32,50 - jetzt noch kaufen ? (Seite 11)

    eröffnet am 15.12.06 01:41:26 von
    neuester Beitrag 01.05.24 14:39:29 von
    Beiträge: 1.529
    ID: 1.100.550
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      schrieb am 13.01.24 21:02:11
      Beitrag Nr. 1.429 ()
      Hast Recht. Danke.
      Hamborner REIT | 6,980 €
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      schrieb am 13.01.24 12:05:34
      Beitrag Nr. 1.428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.095.865 von Nobody_79 am 12.01.24 22:52:48
      Zitat von Nobody_79: §284

      Die Erhöhung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch Zuschreibungen aus Vorjahren kommt nach der hier vertretenen Auffassung allerdings nicht in Betracht, da Zuschreibungen stets eine Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen darstellen. Eine solche Vorgehensweise ist nur dann gerechtfertigt und auch zwingend, wenn Nachaktivierungen als Zuschreibungen ausgewiesen werden.


      Rz. 66
      In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens regelmäßig unter der Position "sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen (Position Nr. 4 bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB, Position Nr. 6 bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 3 HGB).

      Und damit erfolgswirksam, jedoch berechtigt gedeckelt auf Anschaffungskosten. Stille Reserven sind immer Markt bzw. Verkaufspreis vs. Buchwert.

      Zuschreiben ist aber eben Wahlrecht.


      Nach § 253 (5) ist die Zuschreibung bei Wertaufholung Pflicht, also kein Wahlrecht. Da HR aber in den letzten Jahren immer mehr ausgeschüttet hat als 90 % des Gewinns nach HGB, spielt das wahrscheinlich keine Rolle. Ich denke, dass sie bei 0,47 € bleiben werden.
      Hamborner REIT | 6,980 €
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 22:52:48
      Beitrag Nr. 1.427 ()
      §284

      Die Erhöhung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch Zuschreibungen aus Vorjahren kommt nach der hier vertretenen Auffassung allerdings nicht in Betracht, da Zuschreibungen stets eine Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen darstellen. Eine solche Vorgehensweise ist nur dann gerechtfertigt und auch zwingend, wenn Nachaktivierungen als Zuschreibungen ausgewiesen werden.


      Rz. 66
      In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens regelmäßig unter der Position "sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen (Position Nr. 4 bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB, Position Nr. 6 bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 3 HGB).

      Und damit erfolgswirksam, jedoch berechtigt gedeckelt auf Anschaffungskosten. Stille Reserven sind immer Markt bzw. Verkaufspreis vs. Buchwert.

      Zuschreiben ist aber eben Wahlrecht.
      Hamborner REIT | 6,970 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 20:06:54
      Beitrag Nr. 1.426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.092.547 von joey68 am 12.01.24 14:22:11
      Zitat von joey68: Ich bin der Meinung, dass eine Zuschreibung, sofern im Vorfeld eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgte, durchaus GuV-wirksam bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten zuzuschreiben ist.


      Seit der Reform des HGB vor einigen Jahren ist das korrekt, wie es von Dir beschrieben wird. Könnte § 253 HGB sein, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht…
      Hamborner REIT | 7,010 €
      Avatar
      schrieb am 12.01.24 14:22:11
      Beitrag Nr. 1.425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.092.523 von AnS71 am 12.01.24 14:19:06Ich bin der Meinung, dass eine Zuschreibung, sofern im Vorfeld eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgte, durchaus GuV-wirksam bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten zuzuschreiben ist.
      Hamborner REIT | 6,920 €
      1 Antwort

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      schrieb am 12.01.24 14:19:06
      Beitrag Nr. 1.424 ()
      Aus meiner Sicht passiert bei Aufwertung nach HGB nichts, da der Wertzuwachs nicht G+V wirksam ist sondern eine stille Reserve. um diese zu aktivieren bleibt nur der Verkauf als Möglichkeit.
      Es gab auch schon Reits die bei der Ausschüttung das HGB Ergebnis berücksichtigt haben und zwar wenn der Wertverlust als dauerhaft eingestuft wurde und eine Verschlechterung des FFOs erwartet wird.
      Hamborner REIT | 6,920 €
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      Avatar
      schrieb am 11.01.24 12:06:48
      Beitrag Nr. 1.423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.084.120 von Napaloni am 11.01.24 10:18:05... interessanter Gedanke, dass muss man sich dann mal anhand der konkreten Zahlen anschauen. Es wird ja eh deutlich mehr als der handelsrechtliche Gewinn ausgeschüttet. Insofern ist es fraglich, ob eine Zuschreibung auf die Ausschüttung eine Auswirkung hätte. Kommt ja auch ein wenig auf die Höhe der Zuschreibung an.
      Hamborner REIT | 6,970 €
      Avatar
      schrieb am 11.01.24 10:18:05
      Beitrag Nr. 1.422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.083.520 von joey68 am 11.01.24 09:10:50Ich wage keine Prognose.

      Operativ läuft alles wie gehabt; sogar leicht besser. Die Dividende wäre kein Problem. Ich würde zunächst eine unveränderte Dividende erwarten; so könnte man das, was mehr drin bleibt, ggf. für eine Schuldenreduzierung oder günstige Zukäufe nutzen.

      Mich verunsichert aber die für mich noch relativ junge Erkenntnis, dass sich die Pflicht zur Gewinnausschüttung auf den handelsrechtlichen Gewinn bezieht, nicht wie lange gedacht auf den FFO. Aktuell gibt es die Abwertungen des Immobilienbestands, die den Gewinn schmälern. Hamborner kann natürlich weiter dieselbe Dividende zahlen, das Geld ist ja da. Aber was ist dann umgekeht, wenn meinetwegen ein Jahr später die Immobilienbestände wieder aufbewertet werden, den Gewinn erhöhen und die Gesellschaft gemäß §13 REIT-Gesetz 90% davon ausschütten muss?
      Hamborner REIT | 6,950 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.01.24 09:10:50
      Beitrag Nr. 1.421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.080.748 von GAP-Minder am 10.01.24 17:46:25
      Zitat von GAP-Minder: In kleinen Schritten geht es aufwärts. Es lockt eine ordentliche Dividende und eine vertretbare Verschuldung. Allerdings ohne spektakuläre Kursbewegungen.


      Gibt es denn schon Prognosen für die kommende Dividende ? Ich gehe mal mindestens von einer konstanten Dividende aus ! :lick:
      Hamborner REIT | 6,980 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.24 17:46:25
      Beitrag Nr. 1.420 ()
      In kleinen Schritten geht es aufwärts. Es lockt eine ordentliche Dividende und eine vertretbare Verschuldung. Allerdings ohne spektakuläre Kursbewegungen.
      Hamborner REIT | 7,000 €
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