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    DEUTSCHE WOHNEN Rebound? (Seite 95)

    eröffnet am 23.02.07 11:04:45 von
    neuester Beitrag 04.05.24 14:11:01 von
    Beiträge: 1.726
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      schrieb am 07.06.19 14:14:43
      Beitrag Nr. 786 ()
      Enteignung wäre supi, dank gibt es flott den NAV ausgezahlt
      Avatar
      schrieb am 07.06.19 14:11:52
      Beitrag Nr. 785 ()
      Halte zwar nichts von Wohnraum-Spekulanten.Aber von Aktien-Spekulationen ;-) Bin mal mit einem Zeh zu 36,3 rein.
      Avatar
      schrieb am 07.06.19 14:07:00
      Beitrag Nr. 784 ()
      Falls es wen interessiert. Ebenfalls zu 36,x€ eingestiegen. Politische Börsen haben kurze Beine....hoffentlich ;-)
      Avatar
      schrieb am 07.06.19 14:05:06
      Beitrag Nr. 783 ()
      es wird tatsächlich die 36,00 € getestet ... jetzt wird es spannend
      Avatar
      schrieb am 07.06.19 12:10:41
      Beitrag Nr. 782 ()
      Zeit für einen Rebound ??? Ich steige mal zu 36,7x € ein

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      schrieb am 07.06.19 11:58:03
      Beitrag Nr. 781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.757.617 von Noodles 3 am 07.06.19 10:44:14Bei 36,00bG rebounded das Teil, dort liegen die alten Höchstkurse aus 2016 und 2017.

      nur meine meinung, keine handelempfehlung, eintrittskarte für die HV habe ich mir besorgt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.06.19 10:44:14
      Beitrag Nr. 780 ()
      Ich bin jetzt schon gespannt auf den NAV im Vergleich zum Aktienkurs am 30.06.2019. Derzeit sollte sich die Spanne im Vergleich zum Stichtag 31.03.2019 bereits deutlich ausgeweitet haben.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.06.19 07:22:09
      Beitrag Nr. 779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.755.541 von walker333 am 07.06.19 03:07:51Das ist den Herrschaften bewusst. Hinter den Kulissen hört man, dass bewusst ausgetestet werden soll wie weit man gehen kann. Die wollen ein abschließendes Urteil was genau aufführt was geht und was nicht geht.

      Dafür wird in Kauf genommen, dass jahrelange Rechtsunsicherheit besteht. Faktisch ist in der Hängephase weder für Mieter noch Vermieter klar, ob die Mieterhöhung oder sogar der Mietvertrag rechtswirksam ist. Die 5 Jahre lassen sich ja auch beliebig verlängern. Was das bedeutet, kann man in seiner breiten Streuwirkung noch gar nicht erfassen. Die Wirkung für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist fatal.

      Besonders erschreckend ist, dass der originäre Ansatz ja eben nicht von den "Kommunisten" der Linkspartei sondern von der SPD kommt.
      https://haus-und-grund-berlin.de/politik/mietendeckel-unverh…
      Diese sich immer so staatstragend gebende Partei: "Erst kommt das Land und dann die Partei" runiniert für ihre Klientelpolitik jedwedes Vertrauen in die Rechtssicherheit.

      Seit Jahren schießt man die Vermieter waidwund. Das Image liegt Dank der betriebenen Schmutzkampagnen inzwischen auf dem Level von Mafiapaten. Die Deutsche Wohnen kann sich wehren. Die haben ausreichend Rechtsanwälte am Start. Für Kleinstvermieter ist diese Poltik ruinös. Da kommt dann das Feigenblatt im Eckpunktepapier, man könne sich im Falle wirtschaftlicher Probleme an die Senatsstelle seines Vertrauens wenden, die prüfen dann. Dagegen ist die Enteignung der Deutschen Wohnen noch harmlos, die würden wenigstens eine gerichtliche Entschädigung durchsetzen können.

      Man steht inzwischen fassungslos daneben und hätte sich niemals vorstellen können, dass es in Deutschland soweit kommt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.06.19 03:07:51
      Beitrag Nr. 778 ()
      Heute viel Wind um die "Deutsche Wohnen". Die Berliner Kommunisten ("Die Linke") nehmen es mit dem Grundgesetz nicht so genau:

      =====


      06. Juni 2019
      Gutachten: Mietendeckel wäre Verstoß gegen die Verfassung

      Die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin wäre verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).
      ...
      Fehlende Gesetzgebungskompetenz

      Dem Gutachten zufolge fehlt dem Berliner Gesetzgeber allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Schließlich habe der Bund bereits erschöpfen von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Daher ist die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin schon formell verfassungswidrig.
      ...
      Unverhältnismäßige Beschränkung von Grundrechten

      Die Kappung der Mieten stellt laut dem Rechtsgutachten zudem eine unverhältnismäßige Beschränkung von Grundrechten dar, insbesondere eine Verletzung der Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz dar. „Ein Mietendeckel würde unter mehreren Gesichtspunkten gegen das Grundgesetz verstoßen, zumal er massiv in das Eigentumsrecht eingreift“, sagt Geschäftsführerin Susanne Klabe. ...

      https://www.asscompact.de/nachrichten/gutachten-mietendeckel…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.19 23:27:56
      Beitrag Nr. 777 ()
      schön, was ich da so lese. bin dw short
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