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    2009 - Das AUS für Ebase und alle Fondsshops ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.03.07 15:43:27 von
    neuester Beitrag 26.03.07 08:32:29 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.120.911
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      Avatar
      schrieb am 25.03.07 15:43:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fiskus regelt Abzug von Bankspesen neu
      von Robert Kracht

      Der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage wird im Rahmen der Abgeltungsteuer doch nicht ganz gestrichen. Nach dem aktuell überarbeiteten Gesetzentwurf dürfen ab 2009 Ausgabeaufschläge bei Fonds sowie Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die bei Terminmarktgeschäften anfallenden Gebühren abgezogen werden.

      Selbst das Telefonat für die Börsenorder ist absetzbar. Durch die neue Regelung können Anleger insgesamt die realisierten Gewinne mindern oder die angefallenen Verluste erhöhen, was mit den Zinserträgen verrechnet werden kann. Die ab 2009 auf Kurserträge anfallende Abgeltungsteuer von 25 Prozent kann damit im Einzelfall mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen.

      Bei Finanzinnovationen wie Zero-Bonds, Garantiezertifikaten oder Aktienanleihen sind derzeit bereits Gewinne unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig, der Wegfall der Spekulationsfrist belastet diese Papiere also nicht zusätzlich. Die Gebühren dürfen aber erstmalig ab 2009 berücksichtigt werden.

      ...


      FTD.de, 25.3.2007 Uhr
      © 2007 Financial Times Deutschland

      -----------------------------------------------------------

      Also welche Daseinsbrechtigung hätten Fondsbanken wie Ebase dann noch ? Welchen Sinn soll es ab 2009 haben ein Fondskonto bei Ebase zu unterhalten ? Heute lohnt es sich, da die meisten Fonds mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag zu bekommen sind und ab einer bestimmten Depotsumme das Depot kostenlos ist.
      Denken wir uns mal, die Bankspesen können abgezogen werden, warum dann noch ebase ? Bei Ebase muessen beim Verkauf 25 % Abgeltungssteuer bezahlt werden. Kaufe ich meine Fonds nun ab 2009 direkt über die Börse kann ich von den 25 % Abgeltungssteuer alle Spesen inklusive Depotkosten, Ausgabeaufschläge usw. abziehen. Klar, ich habe erstmal etwas mehr für die Fonds bezahlt, aber muss im Anschluss auch weniger Steuern zahlen. Also was interessiert es mich dann, ob ich die paar Fonds über Ebase am Anfang billiger bekomme, wenn ich am Ende wieder mehr abgeben muss :confused:


      Allerdings hat der Handel über die Börse einen riesen Vorteil, ich kann alle Fonds handeln und nicht nur die paar, die ebase anbietet ;). Für Leute die schnell reagieren möchten und wert auf richtig gute Fonds legen, die über Ebase eh nicht zu bekomen sind, wird Ebase bedeutungslos.
      Fondsplattformen bringen dann nur noch etwas für einen Langfristanleger, der nun kauft und die nächsten Jahrzehnte nichts mehr macht.

      Da können sich jetzt schon mal alle Fondsshops und Fondsbanken frischmachen :) Ich sage nur Kundenschwund;) Es sei denn, macht macht Auslandsfilialen auf, wo nicht direkt die Ausgabeaufschläge abgezogen werden, Gewinne wieder zu 100 % reinvestiert werden können und jeder Anleger seine Gewinne wie eh und Je im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben muss
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:15:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Darf ich daraus entnehmen, dass es wirtschaftlich besser ist 1,- € Werbungskosten zu "produzieren" um damit 0,25 Cent Abgeltungssteuern zu sparen? :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:23:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist ein bisschen kurz gedacht:

      Beispiel Kauf von 100 Fonds zu 100 EUR = 10.000 EUR

      Bei EBASE Summe der Transaktion = 10.000 EUR
      über die Börde bei Consors XETRA = 10.025,98 EUR (Stückpreis 100,269 EUR)

      Verkauf beim Kurs von 110,00 EUR

      Bei EBASE verkauf ohne Kosten 11.000 EUR
      Bei Consors 10.971,52 EUR (Stückpreis 109,715 EUR)

      Steuern ohne Soli und Kirche und was noch alles kommt bei:
      EBASE = 250,00 EUR (1.000 EUR Gewinn x 25%)
      Consors = 236,15 EUR ( 944,60 EUR x 25%)

      Du zahlst zwar weniger Steuern, aber auch mehr Spesen. Und eine Erstattung von 25% auf die Spesen ist immer teurer als gar keine Spesen.

      Auf dem Konto befinden sich nach Steuern

      EBASE = 10.750 EUR
      CONSORS = 10.709,39 EUR

      Ich sehe hier erst einmal nicht, dass Fondsplattformen überflüssig werden.

      Gruß
      Das Postguru
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:24:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.485.586 von Tulpenblase am 25.03.07 16:15:52mein Gedanke,

      hauptsache die Steuern hab ich mir gespart:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:28:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.485.586 von Tulpenblase am 25.03.07 16:15:52:confused::confused:


      Wenn di 1 € Werbungskosten hast, kannst du den einen € auch voll abziehen von der Abgeltungsstuer.



      BSp. Du hast rund 1000 € Kosten gehabt ( Depotkosten, Bankgebühren, Ausgabeaufschlag)bei einem Fondskauf über die Börse
      und musst 10 000 € Abgeltungsstuer zahlen.
      Dann zahlst du z.B bei Ebase die vollen 10 000 € Abgeltungsstuer. Abziehen kannsz du ja nichts, da keine Kosten angefallen sind.
      Beim Kauf über die Bank fallen nur 9000 € an Abgeltungsstuer an.

      Also warum dann noch ein Fondskonto bei Ebase ? Dann kann man doch direkt an der Börse ordern

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      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:30:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.485.833 von postguru am 25.03.07 16:23:59Wo habt ihr denn den Scheiss her, dass von den Spesen nur 25 % verrechnet werden können ???

      100 % der Spesen können abgerechnet werden !
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:32:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.485.989 von Procera am 25.03.07 16:28:56Du wirst deine Kosten nie zu 100% zurückerhalten, sondern immer nur den Steuersatz auf deine Kosten.

      Bei 1.000 EUR Kosten zahlst Du eben nur 250 EUR Steuern weniger
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:33:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.484.455 von Procera am 25.03.07 15:43:27Der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage wird im Rahmen der Abgeltungsteuer doch nicht ganz gestrichen. Nach dem aktuell überarbeiteten Gesetzentwurf dürfen ab 2009 Ausgabeaufschläge bei Fonds sowie Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die bei Terminmarktgeschäften anfallenden Gebühren abgezogen werden.

      Wo zum Himmel steht da, dass die Spesen nur zu 25 % abgezogen werden dürfen ???? Natürlich zu 100 % !
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:33:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      korrekt ;-)
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:36:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.109 von postguru am 25.03.07 16:32:44Lies dir doch den Gesetzentwurf durch !!!!
      Ausgabeaufschläge Kosten und Gebühren sollen von der Abgeltungssteuer abgezocgen werden !

      " Selbst das Telefonat für die Börsenorder ist absetzbar. Durch die neue Regelung können Anleger insgesamt die realisierten Gewinne mindern oder die angefallenen Verluste erhöhen, was mit den Zinserträgen verrechnet werden kann. Die ab 2009 auf Kurserträge anfallende Abgeltungsteuer von 25 Prozent kann damit im Einzelfall mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen "

      Also für mich wird damit Ebase überflüssig
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:36:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      da korrekt bezieht sich auf Postguru.

      Nocheinmal. Um 25% Abgeltungssteuer zu sparen müsste ich 100% Kosten produzieren. Was ist denn wohl günstiger?
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:36:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.123 von Procera am 25.03.07 16:33:15Du schreibst doch selber "Werbungskostenabzug"

      Das hast du heute schon, du ziehst von deinem Gewinn deine Werbungskosten ab und dann versteuerst du.

      Das Ergbnis ist dann wieder, dass du 25% deiner Kosten erstattet bekommst.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:37:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.484.455 von Procera am 25.03.07 15:43:27die größere Gefahr für ebase und Co. sehe ich eher in ausländischen Online-Brokern wie Nordnet oder Interactive Brokers, da es dort eine Steuerstundung und Liquiditätsvorteil (Verrechnung der Verluste mit Gewinnen) geben wird gegenüber den inländischen Depots.

      Unklar ist auch die Behandlung nicht zugelassener ausländischer Fonds gegenüber in Deutschland zugelassenen inländischen bz. ausländischen. Falls für ALLE Fonds die gleiche Abgeltungssteuer gelten sollte, warum sollte ich dann nicht die kostengünstigen US-amerikanischen ETF's in mein Depot legen? -> Also leg ich doch gleich ein Depot in den USA an, kaufe meine Fonds direkt in Amerika und die Überweisung meiner TEURO's nach USA aufs Konto ziehe ich noch als Werbungskosten ab... :lick:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:37:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.109 von postguru am 25.03.07 16:32:44Nein ! Bei 1000 € Kosten zahle ich 1000 € weniger Abgeltungssteuer
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:39:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Selbst das Telefonat für die Börsenorder ist absetzbar. Durch die neue Regelung können Anleger insgesamt die realisierten Gewinne mindern oder die angefallenen Verluste erhöhen, was mit den Zinserträgen verrechnet werden kann. Die ab 2009 auf Kurserträge anfallende Abgeltungsteuer von 25 Prozent kann damit im Einzelfall mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen "

      Niedriger deshalb, weil jetzt offensichtlich von den Einnahmen doch die Werbungskosten abgezogen werden können (war bisher nicht vorgesehen). Das ergibt natürlich eine niedriegere Bemessungsgrundlage, welche die Basis für die 25% Abgeltungssteuer darstellt.

      Das ändert jedoch nichts daran, dass es immer sinnvoller ist, keine 100% auszugeben (= Depotgebühren etc) um dann 25% Abgeltunghssteuer sparen zu können.

      Mehr sage dazu nicht, weil das eigentlich für jeden offensichtlich sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:40:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.257 von Procera am 25.03.07 16:37:38Leider völlig falsch procera.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:44:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.257 von Procera am 25.03.07 16:37:38Richtig:
      Ja! Bei 1000 € Kosten zahle ich 250 € weniger Abgeltungssteuer
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:45:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.215 von Tulpenblase am 25.03.07 16:36:04Entweder ich bin zu doof oder ihr seid es ! :laugh:

      So wie es im Entwurf drin steht, heisst es, dass alle Kosten zu 100 % von der Abgeltungssteuer abgezogen werden können

      Die Abgeltungsstuer (25 auf alle Gewinne, Zinsen und Dividenen)

      Angenommen: Anlage von 10 000 € bringt 10 % ich verkaufe, d.h. 1000 Gewinn muss ich versteuern

      1000 Euro Gewinn bei einer Abgeltungssteuer von 25 % sind 250 € !
      Bei Ebase werden die 250 € sofort abgeführt, ich kann nichts geltend machen. Habe ich aber Kosten gehabt (beim Fondskauf über die Börse von sagen wir mal 5o €), werden diese 50 € auf die Abgeltungssteuer angerechnet. Es sind also nur noch 200 € an Abgeltungssteuer zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:46:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.256 von IndexBroker am 25.03.07 16:37:37Deswegen habe ich ja schon in Posting 1 geschriebe, dass sich ebase bezüglich der Möglichkeit von Auslandskonten etwas einfallen lassen muss, sonst sind die Kunden weg ;)
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:48:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.436 von Tulpenblase am 25.03.07 16:44:27Bei 1000 € Kosten zahle ich 1000 € weniger Abgeltungssteur und keine 250 € !
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:52:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      procera ich fürchte allen Ernstes, du bist zu ....:

      Wo steht denn, das die Kosten von der Abgeltungssteuer abgezogen werden können (dies behauptest du ja hier)?

      Richtig ist diese Vorgehensweise:

      Einnahmen abzüglich Ausgaben = Bemessungsgrundlage für Abgeltungssteuer = 25%

      Wenn es nach dir geht, würde so gerechnet:

      Einnahmen = Bemessungsgrundlage für Abgeltungssteuer = 25% abzüglich Ausgaben. So doof würde nochnicht einmal der Finanzminister sein.

      Ich hoffe du hast es jetzt verstanden.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 16:57:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.620 von Tulpenblase am 25.03.07 16:52:21:laugh:

      "Nach dem aktuell überarbeiteten Gesetzentwurf dürfen ab 2009 Ausgabeaufschläge bei Fonds sowie Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die bei Terminmarktgeschäften anfallenden Gebühren abgezogen werden."

      also alle Gebühren werden abgezogen, für mich war das so zu verstehen, dass ich es vom netto komplett abziehen kann, d.h von der zu zahlen Abgeltungsstuer und nicht , von den erst zu versteuernden Gewinnen
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:00:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.541 von Procera am 25.03.07 16:48:35"Durch die neue Regelung können Anleger insgesamt die realisierten Gewinne mindern oder die angefallenen Verluste erhöhen, was mit den Zinserträgen verrechnet werden kann."

      Beispiel:

      2000 EUR Gewinn und 1000 EUR Werbungskosten bei 25% Abgeltungssteuer

      -> 250 EURO Abgeltungssteuer mit dieser Regelung. 750 Euro Gewinn nach Steuern (ohne Kirchensteuer und Soli, eigentlich ist es ja noch trauriger)

      -> 500 EURO Abgeltungssteuer ohne diese Regelung. 500 Euro Gewinn nach Steuern.

      falls ich keine Werbungskosten habe, bleiben aber von den 2000 EUR Gewinn nach Steuern immer noch 1500 Euro übrig...

      --> also lohnt sich die Vermeidung der Werbungskosten weiter.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:00:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.484.455 von Procera am 25.03.07 15:43:27Dein Posting kommt 1 Woche zu früh.
      Der 1. April ist erst nächsten Sonntag.:laugh:

      Gruß
      dramonti
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:03:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.734 von Procera am 25.03.07 16:57:36Sprich, ich habe Kosten von 1000 € gehabt, soll aber 10 000 an Steuern bezahlen, d.h. ich mache die 1000 € voll geltend (zu 100 %)

      Und damit ergint auch dieser Satz einen Sinn : "Die ab 2009 auf Kurserträge anfallende Abgeltungsteuer von 25 Prozent kann damit im Einzelfall mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen"


      wenn von den Kosten nur 25 % gelten gemacht werden können ( so wie ihr das seht), wird das mit mit mehreren Prozentpunkten tiefer sehr schwer.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:13:14
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.861 von Procera am 25.03.07 17:03:48damit meint der Schreiber des Artikels die mehreren Prozentpunkte im Vergleich des fälligen Steuerbetrags OHNE diese Regelung und MIT dieser Regelung. Logischerweise sinken die fälligen Steuern mit Anerkennung der Werbekosten um ein paar Prozentpunkte...
      (zumindest nach Ansicht des Schreiberlings)

      P.S.: wer durch Werbungskosten MEHRERE Prozentpunkte von seiner zu entrichtenden Steuer auf Kapitalerträge einspart, macht aus meiner Sicht eh was falsch ---> Indexbroker (buy and hold) ;)
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:13:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.486.782 von IndexBroker am 25.03.07 17:00:11Was ist aber wenn die Werbungskosten direkt mit der Abgeltungstuer verrechnet werden sollen ? Warum denkt ihr nicht dass die zuküftig komplett als Ausgaben erstattet werden ??? Warum geht ihr immer davon aus, dass die Gebühren mit den Gewinnen verrechnet werden ?
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:13:48
      Beitrag Nr. 28 ()
      Von den Kosten können nicht 25% sondern 100% geltend gemacht werden. Dein Denkfehler liegt darin, das dir offensichtlich nicht bewußt ist, wovon die 25%ige Abgeltungssteuer berechnet wird.

      Bisher war geplant, dass (nur) die Einnahmen mit 25% Abgeltungssteuer beleget werden (weil Abgeltungssteuer auch kein Werbungskostenabzug; analog zu anderen pauschalen Steuern im Einkommensteuerrecht (z.b. § 40a EStG).

      Jetzt ist es so, das von den Einnahmen doch die Werbungskosten (zu 100%) abgezogen werden können (wie bisher im Rahmen der individuellen Steuersätze auch) um von den EINKÜNFTEN (Einnahmen abzgl Ausgaben = Werbungskosten) die 25%ige Abgeltungssteuer abzuführen.

      Ende der Nachhilfestunde.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:18:19
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.055 von Procera am 25.03.07 17:13:37Nette Idee, aber wie gesagt, der Finanzminister ist vielleicht und möglicherweise dämlich, aber nicht so doof um diesen Gedankengang ernsthaft in Erwägung ziehen zu wollen. Das wäre nämlich nicht nur ein Systembruch, sondern ein Dammbruch und würde das stattliche (Re)Finanzierungssystem aus den Angeln heben.

      Ich wäre der erste, der klagen würde, weil ich alle meine Werbungskosten (auch die aus anderen Einkunftsarten) von der Einkommensteuer absetzen würde möchten wollen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:19:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.055 von Procera am 25.03.07 17:13:37weil der Fiskus Steuereinnahmen haben möchte. Selbst bei den Sonderausgaben kannst du ja nicht zu 100% die Sonderausgaben von den Steuern abziehen sondern nur prozentual vom zu versteuernden Gewinn.

      meinst du die führen die Abgeltungssteuer zum Spass ein?

      deine Werbungskosten gehen an die Banken und deine Steuer an den Fiskus. wenn du nicht vermögend (> 1 Mio. EUR) bist, sollst du nicht an der Börse traden. so einfach ist das.
      Du sollst gefälligst deine Kohle in Riester oder Rürup-Nepp stecken.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:21:57
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.060 von Tulpenblase am 25.03.07 17:13:48" Jetzt ist es so, das von den Einnahmen doch die Werbungskosten (zu 100%) abgezogen werden können (wie bisher im Rahmen der individuellen Steuersätze auch) um von den EINKÜNFTEN (Einnahmen abzgl Ausgaben = Werbungskosten) die 25%ige Abgeltungssteuer abzuführen "

      Ich hab eure Ansich schon richtig verstanden. Aber so exakt steht es ebend nicht in der derzeitigen Variante. Ich denke mir ebend auch, dass es möglich sein könnte, dass die Werbungskosten nicht von den Einnahmen abgezogen werden, sondern direkt mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden können ! Alsoch nach dem Schema ich habe habe Aufwendungen von 50 € gehabt, die Steuer kostet mich 250 €. Und nun erst werden die Aufwendungen abgezogen. Zu bezahlen sind 200 €.

      Denn sonst würde ich ja von meinen gesamten Kosten immer nur einen Teil zurückbekommen
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:24:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.165 von Tulpenblase am 25.03.07 17:18:19Ja ebend, ich hatte mich hat auch bereits schon gefreut, weil diese neue Variante mehrere Möglichkeiten der Interpretation offen gelassen hat
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:30:40
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.302 von Procera am 25.03.07 17:24:01im Prinzip liefert dies aber nur noch mehr Argumente sein Depot in USA bzw. im europäischen Ausland zu eröffnen. Die Überweisungskosten z.B. auf das Referenzkonto kann man dann ja absetzen.

      WAS RAUCHEN DIE DA IN BERLIN? :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:32:39
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.200 von IndexBroker am 25.03.07 17:19:51Nachweislich soll die ganze Neuordnung der Steuern (inklusive Abgeltungsszeuern) zig Milliarden weniger einbringen. Also warum der Terz. Nur der Kleinanlger wird belastet, das Großkapital gewaltig entlastet
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:34:42
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.447 von IndexBroker am 25.03.07 17:30:40Wie gesagt, die Neufassung lässt ebend einen gewaltigen Interpretationsspielraum offen. Und bei den Flachzangen und Glühbirnen in Berlin ist doch eh alles möglich :laugh::laugh::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:46:59
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.527 von Procera am 25.03.07 17:34:42was mich noch mehr interessiert...

      kann man dann auch ausländische Fonds wie z.B. denn hier ins Depot legen?
      http://www.ssgafunds.com/etf/fund/etf_detail_DSV.jsp

      wenn die genauso besteuert werden wie deutsche Fonds sehe ich keinen Grund mehr, warum ich nicht die kostengünstigen US-Fonds kaufen sollte statt der etwas ungünstigeren in Deutschland zugelassenen für die gleichen Assetklassen.

      also wenn das wirklich so kommt, habe ich 2008 mein Depot in den USA...
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:54:54
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich kann dir sagen was der Author mit "ein paar Prozentpunkte sparen" meint, ganz einfach.

      Nach alter Regelung

      + 10000 Euro gewinn bei deinen Fonds
      - 25% Steuer von 10000 Euro = 2500 Euro
      - 200 Euro NICHT absetzbare Spesen
      = 7300 Euro die für dich REAL übrig bleiben.
      und damit hast du einen Realsteuersatz von 27% gehabt (7300 von 10000 Euro bleiben übrig)

      Nach neuer Regelung:

      + 10000 Euro gewinn bei deinen Fonds
      - 200 Euro ABSETZBARE Spesen
      - 25% Steuer von 9800 Euro = 2450 Euro
      = 7350 Euro die für dich REAL übrig bleiben.
      und damit hast du einen Realsteuersatz von 26,5% gehabt (7350 von 10000 Euro bleiben übrig)

      Somit kannst du deinen "realen" Abgeltungssteuersatz also bis auf 0 drücken in dem du zu den 10000 Euro gewinn eben auch 10000 Euro Spesen produziert, hast dann aber auch keinen Gewinn mehr übrig.

      Es ist aber letzendlich wie bei der Einkommensteuer. Du kannst den Steuersatz immer weiter drücken in dem du absetzbare Kosten produzierst. Hast aber am Ende immer weniger übrig als hättest du die Kosten komplett vermieden, trotz weniger gezahlter Steuern durch mehr abziehbare Ausgaben.
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 17:56:26
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.780 von IndexBroker am 25.03.07 17:46:59Na denkst du ich bin der einziege dumme Arsch und zahle 25 % Abgeltungssteuer, die mir dann bei der Neuanlage wieder fehlen ???? :laugh::laugh::laugh:

      So oder So, Ebase muss sich was überlegen und wie ich schon in postig 1 schrieb, die Möglichkeit einräumen, ein Depotkonto im Ausland zu errichten, sonst sind viele Kunden weg :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 18:10:32
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.487.780 von IndexBroker am 25.03.07 17:46:59Depot in den USA, ohne amerikan. Staatsbuergerschaft ist wohl nicht mehr möglich
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 18:14:01
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.488.267 von Procera am 25.03.07 18:10:32Ebase muss sich was überlegen und wie ich schon in postig 1 schrieb, die Möglichkeit einräumen, ein Depotkonto im Ausland zu errichten, sonst sind viele Kunden weg

      Man sollte aber beachten, dass der Aufwand für die Steuererklärung dann ziemlich ansteigt. Es gibt ja dann keine offiziellen Jahres(steuer)bescheinigungen mehr.

      Da ich ein Depot bei Nordnet habe, habe ich gerade angefangen das durchzuexerzieren :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 18:15:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      Apropos Kapitalflucht bezueglich Abgeltungsstuer :laugh::laugh::laugh:

      Kapitalflucht ins Ausland droht

      Quelle: Handelsblatt.com

      Abgeltungssteuer trifft Sparer hart
      Von Helmut Knestel


      Am 6. Februar 2007 hat das Bundesfinanzministerium das Gesetz zur Einführung einer 25-prozentigen Abgeltungssteuer veröffentlicht.

      Demnach werden sämtliche Zins- und Dividendenerträge, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie sämtliche Veräußerungsgewinne aus Wertpapier- und Termingeschäften pauschal mit 25 Prozent zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Das auf Dividendeneinkünfte bisher angewandte Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft und die vollen Dividendenerträge ab 2009 der Abgeltungssteuer unterworfen.

      Der größte Einschnitt in die bisherige Besteuerungspraxis ist hierbei die Abschaffung der Spekulationsfrist für alle Wertpapierkäufe nach dem 31. Dezember 2008. Dies bringt eklatante Nachteile insbesondere für diejenigen Anleger mit sich, die sich erst am Beginn des Vermögensaufbaues befinden und sich zum Beispiel über Fondssparpläne eine private Altersversorgung aufbauen wollen. Sie bezahlen bei Realisierung ihrer ab 2009 eingezahlten Gelder 25 Prozent auf den vollen Kursgewinn, egal wie viele Jahre seit dem Kauf vergangen sind.

      Nach einer Beispielrechnung des Bundesverbandes der Deutschen Investmentindustrie (BVI) könnte ein bis Dezember 2008 gestarteter Aktienfondssparplan mit 100 Euro Monatseinzahlung und 30 Jahren Laufzeit nach alter Gesetzeslage etwa mit einem Endvermögen von rund 150 000 Euro rechnen. Wer ein paar Tage später im Januar 2009 loslegt, muss mit über 32 000 Euro weniger kalkulieren.

      Auch im internationalen Vergleich zählen die deutschen, steuerehrlichen Anleger ab 2009 zu den großen Verlierern. In Österreich, wo nur Zinsen und Dividenden mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt werden, gilt das Kapital im Anschluss als endbesteuert. Obendrein sind sämtliche Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei. Andere Länder haben für Kursgewinne entweder hohe Freigrenzen wie etwa Frankreich (15 000 Euro p. a.) oder niedrigere Steuersätze auf Kursgewinne wie zum Beispiel Italien (12,5 Prozent) und USA (18 Prozent).

      Großbritannien vereint mit einem hohen Freibetrag (12 000 Euro p. a.) und der Befreiung von drei Viertel des Kursgewinns nach einer Haltedauer von zwei Jahren sogar beides. Die Bundesregierung scheint das Risiko der Kapitalflucht einmal mehr zu ignorieren. Sie könnte damit am Ende selbst, wie schon bei früheren Versuchen, höhere Steuersätze als andere durchzusetzen, der größte Verlierer der Steuerreform sein.


      wer zu den Profiteuren zählt

      Zu den Profiteuren zählen Anleger, deren Anlagefokus primär auf Zinserträge ausgerichtet ist und die aktuell einen höheren Spitzensteuersatz als 25 Prozent haben. Insbesondere Anleger in Hochzinsanleihen können sich freuen. Auch Investoren mit Verlustvorträgen aus Veräußerungsgeschäften werden für eine Übergangszeit bis 2014 von der Verrechnungsmöglichkeit mit Zinsen und Dividenden profitieren. Aktuell sind die Verluste nur mit Veräußerungsgewinnen verrechenbar, was auch nach 2014 wieder der Fall sein soll.

      Alle Anleger, die als Anlageziel langfristige, steuerfreie Kursgewinne anstreben, sollten sich die breiter aufgestellten, thesaurierenden Superfunds – bis zur Erweiterung des Anlagespektrums um Aktien, Zertifikate, Derivate auch Dachfonds genannt – anschauen. Da innerhalb des Superfunds auch nach 2009 noch steuerunschädliche Umschichtungen getätigt werden können, ist diese Fondskategorie besonders attraktiv.

      Helmut Knestel ist Fondsmanager bei der GECAM AG.


      Tja, die ersten leute sehen bereits, was 2009 los ist, nur die Sparkassensparer bleiben in Deutschland :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 18:29:42
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.488.334 von sparfux am 25.03.07 18:14:01Klar ist der Aufwand für den Einzelnen (nicht für die depotführenden Bank im Ausland) schwieriger, aber hey, dafür gehen auch nicht sofort die 25 % Abgeltungsstuer weg ;). Es kann wieder feucht fröhlich spekuliert werden, Bei vielen Gewinntrades nacheinander, sind die 25 % Abgeltungssteuer doch der Tod :cry:
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 02:13:41
      Beitrag Nr. 43 ()
      Und wenn das Depot schon im Ausland ist, warum dann überhaupt noch dem Finanzamt melden? ;)
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 08:32:29
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.492.582 von geektrader am 26.03.07 02:13:41Das wird dann aber sehr gefaehrlich. Angeben muss man es schon, da es sonst ja Steuerhinterziehung ist. Das Finanzamt weiss eh, wenn du dein Depot ins Ausland wechselst;)
      Es geht ja auch nicht um Steuerhinterziehung, sondern um die legale Ausnutzung der Moeglichkeiten
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 00:29:25
      !
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