Zinsloses Darlehen zum ETW-Kauf zulässig? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.04.07 16:05:53 von
neuester Beitrag 06.04.07 22:19:50 von
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Hallo,
ich hätte eine kurze Frage bezüglich eines Kaufs einer ETW. Ich habe vor mir dieses Jahr eine ETW zuzulegen. Da ich mir Scherereien und unnötigen Aufwand/Kosten mit der Bank vermeiden möchte, habe ich die Möglichkeit über meine Eltern ein "zinsloses" Darlehen zu bekommen und es monatlich abzustottern.
Vielleicht ist die Frage dumm, aber ist dies prinzipiell zulässig? Das heißt müssen meine Eltern dabei keine "rechnerischen" Zinsen in der Steuer angeben etc. Vielleicht ist die Frage blöd, da es sich ja prinzipiell um eine private Abmachung zwischen meinen Eltern und mir handelt, aber im deutschen Staate weiß man ja nie...
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Slivomir
ich hätte eine kurze Frage bezüglich eines Kaufs einer ETW. Ich habe vor mir dieses Jahr eine ETW zuzulegen. Da ich mir Scherereien und unnötigen Aufwand/Kosten mit der Bank vermeiden möchte, habe ich die Möglichkeit über meine Eltern ein "zinsloses" Darlehen zu bekommen und es monatlich abzustottern.
Vielleicht ist die Frage dumm, aber ist dies prinzipiell zulässig? Das heißt müssen meine Eltern dabei keine "rechnerischen" Zinsen in der Steuer angeben etc. Vielleicht ist die Frage blöd, da es sich ja prinzipiell um eine private Abmachung zwischen meinen Eltern und mir handelt, aber im deutschen Staate weiß man ja nie...
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Slivomir
Zinslose Darlehen der Eltern an ein Kind zum Kauf einer ETW sind zulässig. Die Eltern müssen keine Zinsen versteuern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.663.045 von NATALY am 04.04.07 17:10:44Ertragsteuerlich stimme ich Nataly zu;
Da es sich aber um ein zinsloses Darlehen handelt,
kann dies sofern die Freibeträge schon ausgeschöpft sind,
um einen schenkungssteuerpflicht Vorgang handeln, und somit Schenkungssteuer auslösen. Hier fehlen aber weiter Infos.
Alternativen:
1. das Darlehen wird zu 1% verzinst.
2. Die Eltern wollen sowieso mal schenken dann wäre ein
gemischte Schenkung in anbetracht der gesetzlichen
Neuregelung ab 2009 sinnvoll.
- dies ist keine Steuerberatung -
Da es sich aber um ein zinsloses Darlehen handelt,
kann dies sofern die Freibeträge schon ausgeschöpft sind,
um einen schenkungssteuerpflicht Vorgang handeln, und somit Schenkungssteuer auslösen. Hier fehlen aber weiter Infos.
Alternativen:
1. das Darlehen wird zu 1% verzinst.
2. Die Eltern wollen sowieso mal schenken dann wäre ein
gemischte Schenkung in anbetracht der gesetzlichen
Neuregelung ab 2009 sinnvoll.
- dies ist keine Steuerberatung -
Zu #3:
Es trifft zu, dass der Zinsvorteil eine Schenkung darstellt und grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig ist. Da aufgrund der hohen Freibeträge im Verhältnis Eltern -Kinder aber auch die Schenkung einer ETW keine Schenkungsteuer auslöst, gilt dies erst recht für den Zinsvorteil, der ja viel geringer ist. Ein Zinsvorteil besteht übrigens auch bei einer Verzinsung in Höhe von 1 vH.
Es trifft zu, dass der Zinsvorteil eine Schenkung darstellt und grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig ist. Da aufgrund der hohen Freibeträge im Verhältnis Eltern -Kinder aber auch die Schenkung einer ETW keine Schenkungsteuer auslöst, gilt dies erst recht für den Zinsvorteil, der ja viel geringer ist. Ein Zinsvorteil besteht übrigens auch bei einer Verzinsung in Höhe von 1 vH.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.686.188 von NATALY am 06.04.07 09:42:25Wie wird denn der "zinmsvorteil" berechnt?
"Vorteil" im vergleich zu welchem Zinssatz?
"Vorteil" im vergleich zu welchem Zinssatz?
Zu #5:
Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Anlage 9a zu § 13 Bewertungsgesetz.
Vorteil im Vergleich zum Zinssatz von 5,5 vH.
Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Anlage 9a zu § 13 Bewertungsgesetz.
Vorteil im Vergleich zum Zinssatz von 5,5 vH.
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