checkAd

    Der Trick mit der Riester-Rente - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.07 11:13:37 von
    neuester Beitrag 24.03.08 20:03:02 von
    Beiträge: 60
    ID: 1.129.785
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 14.399
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:13:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich suche ja schon länger einen Haken an der Riester-Renter, weil ich es nicht glauben will das die staatliche Förderung das Non-Plus-Ultra ist. So wie es mir jeder suggeriert.

      Derjenige der Riestert, bekommt seine Zulagen ja nur, wenn er eine Einkommensteuererklärung macht, Richtig? Richtig!

      Wieviele Hausfrauen und Otto-Normal-Bürger, die einen einfachen Job haben, wo nicht viel bei herumkommt, Zahnarzthelferin, Handwerker, Gastronomie usw...
      Machen denn keine Steurerklärung weil sie gar nix abzusetzten haben? Nichtmal Fahrtkosten?!

      Also ich kenne da einige!

      Mit der Riester Rente ist jeder gezwungen eine Einkommensteuererklärung zu machen!
      Und ich glaube das einige dabei dann draufzahlen.

      Viele meiner Bekannten machen keine Steuerklärung mehr weil sie es mal versucht haben und durften dann Nachzahlen.

      Also hat Vater Staat ein kleines Schlupfloch gebaut... Wir zahlen eine tolle Zulage von 114/154 Euro, die es aber nur bei dert EstE gibt. Die muss dann jeder machen, und wir kriegen all die, die Nachzahlen müssen. Für die ist es dann eine tolle Zulage :cool:


      Oder seh ich hier was Falsch???
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:31:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.481.727 von Knefi am 04.07.07 11:13:37Vorallendingen mit dem Wegfall der Kilometerpauschale werden so Einige nichts mehr zun Absetzen haben.
      Selbst hab ich nicht geriestert,wie es so schön heist,bei mir hats andere Gründe. Bei Familien mit Kindern ist eine Verriesterung pflicht,sonst wird Geld verschenkt.
      Jeder sollte sich vorher individuell beraten lassen.
      Geht doch bei Banken,in grossen Firmen über die Arbeitnehmervertretung.Da lässt sich doch auch offen über die
      Steuererklärung,ob es sich noch lohnt und was weiss ich reden.

      Zu Deiner Frage,in meinen Augen siehst Du es richtig.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:37:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      eine Nachzahlung hat ja wohl weniger mit der Riester-Rente
      zu tun als mit der Wahl der Steuerklassen

      wer sich natürlich mit der Wahl der Steuerklassen z.B. bei
      Ehepaaren so positioniert, dass er monatlich eigentlich zu wenig zahlt, muss sich über eine Nachzahlung nicht wundern

      und die Werbekostenpauschale wird ja so oder so berücksichtigt
      auch wenn ich nichts separat ausweise

      nimmt man z.B. die IV/IV gibt es i.d.R. immer was zurück
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:38:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.481.727 von Knefi am 04.07.07 11:13:37Der "Trick" bei der Riester-Rente ist doch noch ein ganz
      anderer.

      Die Politik zerstört (meiner Meinung nach vorsätzlich und
      nicht nur "aus Versehen") das solidarische Rentensystem
      mit der Lüge, daß es nicht mehr finanzierbar wäre.
      Die Angst der Leute wird geschürt, damit sich einerseits
      die Wirtschaftsunternehmen ihres solidarischen Anteils am
      Rentenversicherungssystem entledigen können (bedeutet
      letztlich nichts anderes als Lohnkürzung) und damit
      andererseits der privaten Versicherungswirtschaft Profite
      in Milliardenhöhe zufließen können.

      Das wird durch die Politik noch mit Steuerzahlergeldern
      gefördert.
      Ein solcher Staatssubventionismus zulasten der Steuerzahler
      und zugunsten privater Unternehmen stellt wirklich jegliche
      Art von sozialistischer Staatswirtschaft locker in den
      Schatten... :O
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:39:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn du die riester-rente bei deiner bank machst, dann wird zugleich ein dauerzulagenantrag beim finanzamt gestellt. auf diese weise musst du die staatlichen zulagen nicht jedes jahr extra anfordern.

      wenn du keine einkommensteuererklärung machst, dann entgehen dir lediglich die steuerlichen vorteile auf die eingezahlte leistung im jahr. diese kannst du nämlich steuerlich geltend machen.

      gruß
      brain

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:46:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.481.727 von Knefi am 04.07.07 11:13:37"Viele meiner Bekannten machen keine Steuerklärung mehr
      weil sie es mal versucht haben und durften dann Nachzahlen."


      Das heißt, sie hinterziehen jetzt lieber die Steuern, oder wie ist das zu verstehen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:49:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.482.254 von _Spock_ am 04.07.07 11:46:55:eek::eek::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:53:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      die abzocker aus berlin wissen doch ganz genau , dass sie am ende mehr reinbekommen als ausgeben, da wurde mal schnell die abgeltungssteuer eingeführt und schon ist aus einer förderung ein verlustgeschäft für den gewöhnlichen staatsbürger geworden, wieder mal gefickt eingeschädelt
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 11:55:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.482.254 von _Spock_ am 04.07.07 11:46:55Nein! Wieso?

      Wenn sie nicht zur Einkommensteuererklärung verpflichtet werden, müssen sie ja auch keine machen!
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 12:06:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.482.394 von Knefi am 04.07.07 11:55:32Der Staat ist nicht dumm.

      Es ist nur meine persönliche Meinung.
      Erst gibt es Steuererleichterungen über die Verriesterung.
      Wenn Du in Rente bist,zahlst Du steuern darauf,dann holt er sich das Geld wieder zurück.

      Glaub,es ging hier allerdings um Verriesterung von einfachen Berufen,die nicht sehr viel verdienen,wenn sie nicht verheiratet
      sind,können sie sich Ihre Steuerklasse nicht aussuchen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 12:19:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      die Regierung/Staat will die Bürger dazu motivieren etwas für die Vorsorge zu tun.

      Um den Bürger zu motivieren, daß er 50,- EUR (als Beispiel spart) mtl. spart lockt der Staat mit weiteren "geschenkten" 50,- EUR für den Sparer.

      Diese geschenkten 50,- EUR sind nicht komplett und wirklich "geschenkt".

      Da am Ende der Einzahlphase zwei Dinge passieren können

      Bürger wandelt um in lebenlslange Rente - der Staat kann dann endlich versteuern Jahr für Jahr und holt sich das Geld "langsam" wieder

      Bürger löst den Vertrag schädlich auf - der Staat erhält die Förderung/Steuervorteile zurück. Der Bürger darf zumindest die Zinsen/Kursgewinne/Zinseszinen erhalten.

      Bei beiden Varianten sehe ich zumindest nicht, daß der Bürger einen Nachteil gehabt hätte. Riester ist eine gute Möglichkeit Geld zu sparen und wirklich vorzusorgen. Im Gegensatz zu vielen anderen Produkten ist Riester (besonders ein Fonds-Riester wie Union oder DWS) doch wirklich gut und rechnet sich - egal wie man rechnet!

      Desweiteren - denkt bitte wie ein Politiker. Der Politiker will keinen Bürgerkrieg, keine Revolte, ist ein Menschen- und Stimmenfänger und hat daher Riester erfunden anstatt, daß er einfach sagt "Liebe Leute, die Rente funktioniert nicht mehr so - das gesamte Rentensystem war schon an sich eine schlechte Erfindung - und in 2020 ist das Rentenniveau nur noch 50% dessen was Sie heute gewohnt sind".....
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 12:22:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      #8

      Bei Riester gibt es KEINE Abgeltungssteuer - Riester ist und bleibt eine der letzten Möglichkeiten über Jahre hin steuerbefreit zu sparen!

      Weitere Infos und mehrere Dutzend Seiten Pro&Contra findest Du im eigenen Riester Thread hier im Forum...
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 12:26:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.482.573 von sunwinner am 04.07.07 12:06:23Der Staat ist nicht dumm.

      Ein Staat kann nicht dumm sein, im Gegensatz zu seinen Einwohnern.
      :laugh:

      Also die Riesterrente ist nur was für Geringverdiener!
      Angenommen du bist mittelbar, oder unmittelbar zulageberechtigt, bekommst du die Zulagen schon mit einem Mindestsparbeitrag (der ist pozentual an deinen Verdienst gekoppelt, d.h. je mehr du verdienst, je höher ist auch dein Sparbeitrag) von ca 7,50€ pro Monat und die Zulagen werden auch mit eingerechnet.
      Wenn dann noch Kinderzulagen dazu kommen liegt die Rendite über 100%, also wer die nicht mitnimmt der ist meiner Meinung nach dumm, siehe oben.
      :laugh:

      Für die Zulagen brauchst übrigens keine Steuererklärung machen, die Zulagen gibst auf Antrag von der ZF Berlin, und den muß man nun endlich auch nicht mehr jedes Jahr stellen, nur wenn sich etwas ändert.
      Aber wofür gibt es Bank und Versicherungsberater, die sollten einem das alles erklären (vor Abschluss und Unterschrift), wenn nicht dann Bank oder Versicherung wechseln.
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 12:40:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das mit dem Nachzahlen kann gar nicht sein.
      Denn wenn dann hätte die Personen sowieso eine Einkommensteuererklärung machen müssen. Denn Nachzahlen geht nur bei mehr Lohnsteuerkarten als eine.
      Und dann bist du zur Veranlagung verpflichtet etc.

      Bei einem Ledigen oder Verheiratet und nur Lohnsteuerklasse 3 kann keine Nachzahlung rauskommen.

      Also kurzum Riester hat mit Nachzahlung von Einkommensteuer aber schon überhaupt nichts zu tun
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 12:41:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.481.727 von Knefi am 04.07.07 11:13:37Falsch.
      Bei riester hast Du zwei Förder"pötte" Einmal das Anrechenen der Beiträge und damit eine Steuererleichterung. Wenn man keine Steuererklärung macht ist das natürlich schwierig. Aber als geringverdienen ist es kein Problem, sich für wenige Euro im Monat (Z.B. Putzfrau ca. 16€ mtl sich in die Sozialversicherung einzukaufen).

      Dann macht man kur eine Steuererklärung mitden wenigen Einnahmen, Pauschalbeträge bei Werbungskosten und die zahlungen in die Riester. Fertig. Dürfte solbst für Deppen maximal 15 Minuten arbeit sein.

      Der 2. Pott sind die Zulagen. Da füllt man einmalig einen sogenannten Dauerzulagenantrag aus und schon werden automatisch jährlich die Zulagen gezahlt.

      Folgende Krähenfüsse sehe ich als evtl. Nachteil an:

      Nur max. 30% der Rente kann kapitalisiert werden. Der Rest muss mtl. gezahlt werden.

      Im Todesfall analog gesetzliche Rente, d.h. ggf. weniger Rückfluss als Einzahlung (wobei das auch ein Vorteil sein kann, wenn viele andere Sterben. Durch die Versicherungsgemeinschaft erhöht das dann meine Rente -pervers ist aber so).

      Sollte im Rentenalter die Steuerpflicht ins Ausland verlagert werden, da z.B. länger als 179 Tage auf Mallorca, muss man die Zuschüsse wieder zurück zahlen.

      Die Frage ist also, ob man sich mit den Vorgaben im Rentenalter arrangieren kann.

      Förderquoten um die 40% sind bei Otto-Normalverbraucher keine Seltenheit und das muss ich erst einmal an der Börse verdienen. Da ist die Verzinsung der Rente schon fast Nebensache (oder das I-Tüpfelchen obendrauf)

      Gruß

      Eastside
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 13:38:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.481.727 von Knefi am 04.07.07 11:13:37Viele meiner Bekannten machen keine Steuerklärung mehr weil sie es mal versucht haben und durften dann Nachzahlen.


      :eek::laugh:

      Wer sich in steuerlichen Dingen unsicher ist und für Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu geizig ist sollte seine Erklärung wenigstens mit Est-Programmen von Aldi,Wiso oder ähnlichem machen.

      Der "normale" Arbeitnehmer schenkt Geld her, wenn er auf die Abgabe der Erklärung verzichtet. Wobei "normal" meint: Keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen vorhanden...
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 13:39:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      tach die frage wurde von posting nummer 5 hinreichend beantwortet,
      kurzum um die zulage zu bekommen, ist keine steuererklärung erforderlich!

      für weitere fragen im postfach melden.

      grüße gratis
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 14:52:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.481.727 von Knefi am 04.07.07 11:13:37ich glaube hier sehen manche gespenster, das die gesetzliche
      rente nicht mehr finanzierbar ist, ist nunmal ein fakt u. seit
      jahrzehnten absehbar gewesen, das lange warten der dämlichen
      politiker hat die sache natürlich verschlimmert, die rieste
      rente wurde eingeführt als ausgleich der absenkung von 70 auf
      67%, wer sich richtig informiert wird relativ schnell erkennen
      riestern ist ein muss !!!! für jeden der machen darf ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 15:01:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.482.886 von icetigermatt am 04.07.07 12:26:15die riesterrente ist nur was für geringverdiener, ebenfalls
      kompletter müll, im gegenteil je höher der verdienst (steuerquote)
      desto höher die förderung durch zulage + steuervorteil !!!!!!,
      zustimmen kann ich in dem punkt, auf jeden fall nur fondssparplan
      machen (am besten den testsieger stiftung warentest uniprofirente),
      da die kosten im vergleich zu einer versicherungslösung um
      welten günstiger sind (von den höheren erträgen mal abgesehen).
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 15:10:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.484.921 von gabi2 am 04.07.07 14:52:47Also im Grunde würde ich Riester nur Kleinverdienern mit Kindern empfehlen.

      Hier mal die Facts:

      Seit 2006 ist die Riester-Rente noch interessanter, da die staatliche Zulage gestiegen ist. Wer drei Prozent seines Bruttoeinkommens verriestert, erhält dafür por Jahr 114 Euro Grundzulage und 138 Euro für jedes Kind, 2008 werden es 154 Euro Grundzulage und 185 Euro für jedes Kind. Allerdings müssen dann auch vier Prozent des Bruttoeinkommens investiert werden.

      Also ein gut verdienender Single wird hier sicherlich keine gute Rendite rausziehen.

      Gruß Matt
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 15:31:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.485.170 von icetigermatt am 04.07.07 15:10:57wie gesagt informiere dich erstmal richtig, der grosse vorteil
      des gutverdienenden liegt in der zusätzlichen steuererstattung ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 16:03:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.485.050 von gabi2 am 04.07.07 15:01:47@ Gabi2

      "kompletter müll" tztztzzzzz :keks:

      "je höher der verdienst (steuerquote)
      desto höher die förderung durch zulage + steuervorteil !!!!!!,"

      Also entweder Steuervorteil, oder Zulage beides zusammen gibts nicht!!
      Da die Zulagen von der Steuerersparnis abgezogen werden.
      :(

      Der Höchstbetrag der auf die Steuer angerechnet wird liegt bei 1575,-€ und 2100,-€ ab 2008
      Also wenn du einen Steuersatz von 50% hast, dann kriegst du 1050,-€ wieder erstattet.
      (aber ich kann mir nicht vorstellen das wer soviel verdient riestert):laugh:
      Mit einem normalen Steuersatz von 25-30% kriegst dann etwa 600,-€
      Musst aber 4% von deinem Bruttolohn einzahlen also dann bei 100000,-€ brutto 4000,-€
      ob sich das dann rechnet wenn du das im Alter wieder versteuern musst? Und die Gebühren gehen auch noch ab.
      Sicher, lieber eine schlechte Altersversorgung als gar keine!
      Aber ich würde lieber die 4000,-€ pro Jahr in ein gut gemischtes Portfolio stecken, über das ich frei und jederzeit verfügen kann.
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 16:33:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.486.016 von icetigermatt am 04.07.07 16:03:40Musst aber 4% von deinem Bruttolohn einzahlen also dann bei 100000,-€ brutto 4000,-€
      ob sich das dann rechnet wenn du das im Alter wieder versteuern musst? Und die Gebühren gehen auch noch ab.


      Nein, die Maximalbeträge sind 1.575 € für 06 und 07, ab 2008 sind es 2.100 € p.a.

      Der eigentliche Haken bei der Sache ist die Inflation, die später an der Rente nagt...
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 17:19:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.486.016 von icetigermatt am 04.07.07 16:03:40der komplette müll kommt von dir, da ich keine zeit habe hier
      ellenlange texte zu verfassen, rate ich dir, dich mal über
      die uniprofirente beraten zu lassen, nur als beispiel: 2008
      eink. 100.000,00 2.100,00 sparleistung (davon eigenleistung
      1.946,00, zulage 154,00, zusätliche steuererst. 777,00, das war
      ein lediger ohne kind, fänd ich als anleger megainteressant
      egal ob nötig oder nicht ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 19:47:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      Um in Sachen Zulage und Sonderausgabenabzug mal eben die letzten Klarheiten zu beseitigen versuch ich mal fix das Berechnungsschema für Riester darzustellen :D

      1) der Mindesteigenbetrag wird ermittelt:
      3% des Vorjahreseinkommens max 1575 €, die Zulage wird hiervon abgesetzt, wäre für ein Ehepaar ohne Kinder also abzüglich 2 x 114 €=228 €. Das ergibt dann den Mindesteigenbetrag von 1.347

      2) Nun wird ermittelt, ob der garstige Sparer auch Anspruch auf die volle Zulage hat, denn wer den Mindesteigenbetrag mit seiner Sparleistung nicht schafft, bekommt die Zulage nur gekürzt.

      3) Bei der Ermittlung der Sonderausgaben die dem Sparer gemäss erbrachter Beitragsleistung zustehende Zulage den tatsächlich gezahlten Beiträgen zugeschlagen (!)

      4) Bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer wird nun die dem Sparer zustehende Zulage hinzugerechnet (!)

      Also gibt es schon Zulage und Sonderausgabenabzug, aber die überhöhten Sonderausgaben egalisieren auch bei Spitzenverdienern natürlich nicht die direkte Erhöhung der festzusetzenden Est.
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 10:02:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Riester ist doch nur ein weiteres staatliches Kontroll- und Abkassiersystem. Wartet mal ab in 30 Jahren, wenn ihr Riester ausgezahlt haben wollt .... :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 10:41:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.489.354 von Kgw67 am 04.07.07 19:47:08Sonderausgabenabzug

      Von der Steuerersparnis, die sich aus diesen Sonderausgaben ergibt, wird der Anspruch auf die Zulagen abgezogen. De facto gibt es also keine doppelte Förderung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen, sondern eine Zulagenförderung. Der Sonderausgabenabzug findet nur statt, wenn ansonsten keine Steuerfreistellung der Beiträge durch die Zulagen erreicht wird. Ansonsten wäre die vollständige Besteuerung der Auszahlungen verfassungsrechtlich nicht zu halten (Doppelbesteuerung, Besteuerung nach Leistungsfähigkeit).

      In vielen Fällen – vor allem wenn aufgrund mehrerer Kinder der Zulagenanspruch relativ hoch ist – ergibt sich letztendlich kein steuerlicher Effekt.

      also bevor hier alles durcheinander kommt, wer es genau wissen will sollte hier mal hinschauen.
      http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente
      :p

      Gruß Matt
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 10:59:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.483.142 von Eastside_ am 04.07.07 12:41:16Aus wikipedia.de

      Schädliche Verwendung
      Die Zulagen vom Staat und die Steuervorteile müssen bei den nachfolgenden Sachverhalten zurückgezahlt werden. Zudem sind die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge, ähnlich der Besteuerung von Lebensversicherungen, dann noch zu versteuern.

      Kündigung des Riester-Vertrages.
      Hiervon jedoch nicht betroffen ist die Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen Anbieter.
      Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn.
      Ausschließlich der Ehepartner kann, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag hat, die Zulagen des Verstorbenen übernehmen. Die Kinder oder andere nahe Verwandte jedoch nicht.
      Eventuell wenn aus dem Riester-Vertrag Geld zum Erwerb von Wohneigentum entnommen wurde und dies nicht entsprechend den Vorgaben zurückgezahlt wurde. Insbesondere auch dann, wenn das Wohneigentum z. B. nicht der Altersvorsorge dient(e).
      Wenn der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird.
      Bei folgendem Sachverhalt müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden:

      Ruhestellung des Vertrages ohne Auszahlung des Guthabens.


      Bitte mal erklären wie jemand, der seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlagert hat, in Deutschland Steuervorteile zurückzahlen soll.
      Derjenige ist ja in D dann gar nicht mehr steuerpflichtig....
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 11:08:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.501.035 von FCO_Alpha am 05.07.07 10:59:29#28

      die Förderung hat er erhalten als er in Deutschland steuerpflichtig und sozialversicerhungspflichtig beschäftigt war - dann ist es nur gerecht, daß es im Ausland zurückgezahlt werden sollte wenn er später ins Ausland geht.

      ABER

      es ist jetzt ein Urteil anhängig wo gestritten wird ob es auch für die EU gilt. Und da fände ich, daß es in der EU egal sein sollte.

      Das heisst Häuschen in Portugal, Sardinien, Spanien usw. sollte alles gehen früher oder später. Mit meinem Laienverständnis kann ich mir vorstellen, daß die Richter sagen werden EU OK - weiteres Ausland nein.

      Was definitiv nicht geht ist später die Riester-Rente zu erhalten und den Hauptwohnsitz in Ghana haben.

      Dann hätte man die Förderung erhalten als man noch beschäftigt war und würde mit dem auswandern geschickt die Besteuerung umgehen. So ist es halt nicht gedacht das Ganze.
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 11:10:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.501.187 von Baikani am 05.07.07 11:08:30Häuschen in Portugal damit meine ich = Hauptwohnsitz in Portugal

      Zweitwohnsitz darf man ohnehin da haben wo man will ... solange der Hauptwohnsitz in D ist
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 13:05:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.501.187 von Baikani am 05.07.07 11:08:30Derjenige ist ja in D dann gar nicht mehr steuerpflichtig, also warum Steuer (rück)zahlen? Sorry, verstehs nicht.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 13:17:33
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.502.921 von FCO_Alpha am 05.07.07 13:05:50 #31

      dann machen wir es einmal anders rum - ich stelle Dir Fragen und Du versuchst zu antworten

      wann erhälst Du Riester, unter welchen Umständen kannst Du
      a) die Zulage direkt
      oder
      b) Deine Einzahlung von der Steuer "abschreiben"

      während Du in Deutschland arbeitest, hier Deinen Hauptwohnsitz hast und lebst ? oder aus welchen Gründen macht der Staat dieses Riester Bonbon auf für jeden?

      Die Rückzahlung und die Steuer bezieht sich nur auf die Riester Geschichte. Andere Einnahmen z.B. aus Dividenden wenn Du Dein Depot in Ghana hast und Du in Ghana seit mehreren Jahren lebst ist damit nicht gemeint. Es geht speziell nur um Riester und die Förderung die Du dann zurückzahln sollst. Und für die EU wird es evtl. auch nicht gelten. Ist doch nur gerecht oder nicht!?

      immer noch nicht verstanden? hmmm dann soll es bitte ein anderer versuchen es Dir zu erklären
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 13:24:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.501.035 von FCO_Alpha am 05.07.07 10:59:29#28

      noch etwas vielleicht

      wenn man sich nicht ganz dumm anstellt so wie Boris Becker zum Beispiel - dann ist es doch eh fast egal.

      Ob es ein langer Urlaub ist den Du gerade in Ghana machst und Du nur rein der Form halber einmal innerhalb von 3 Monaten wieder hier in D bist oder auch gar nicht hier bist und sich jemand um Deine Post kümmert usw. wird kaum einer mitkriegen.

      Da ist das Tor sehr gross in Sachen "Hinterziehung" wenn es um Riester & Ausland geht.

      Ich will gar nicht anfangen zu zählen die ganzen Deutschen die in Spanien oder sonstwo von 12 Monaten auch 12 Monate leben und sich hier noch nicht abgemeldet haben wegen der Krankenkasse oder aus anderen Gründen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 14:42:24
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.503.214 von Baikani am 05.07.07 13:24:08wann erhälst Du Riester, unter welchen Umständen kannst Du
      a) die Zulage direkt
      oder
      b) Deine Einzahlung von der Steuer "abschreiben"

      während Du in Deutschland arbeitest, hier Deinen Hauptwohnsitz hast und lebst ? oder aus welchen Gründen macht der Staat dieses Riester Bonbon auf für jeden?



      Ja, das ist so auch der Normallfall.
      Es soll aber auch böse Menschen geben, die a) oder b) mitnehmen und trotzdem versuchen bei Auswanderung die Bonbons zu behalten.

      Es hat ja auch Vorteile sich aus D abzumelden, z.B. Kauf von Fonds/Aktien/Zertifikaten in den nächsten 20, 30 Jahren, Haltedauer bis zur Rente --> Abmeldung aus D, da Auswanderung als Rentner --> Verkauf von Aktien/ Fonds/Zertifikaten steuerfrei, da Wohnsitz im Ausland, d.h. keine Abgeltungssteuer.
      Und dann kommt die Riesterrente obendrauf.
      Wenn der Fiskus gar nicht weiß wo ich residiere, wie will er dann a) oder b) zurückfordern? Ausser von meiner gesetzlichen Rente evtl....
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 20:16:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.500.720 von icetigermatt am 05.07.07 10:41:29Verwirren wollte ich natürlich niemanden - sorry. Ich habe lediglich versucht laienhaft zu erklären, was die Profis hier viel besser machen:

      http://www.steuerrat24.de/data/alters/vors4-riesterbeitraege…

      Auszug:

      Wie werden die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt?

      Ob die Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch erzielbare Steuerersparnis höher ist als die Ihnen zustehende Altersvorsorgezulage. Was für Sie günstiger ist, prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen (sog. Günstigerprüfung):

      - Ist die Steuerersparnis niedriger als die Altersvorsorgezulage, bleibt es bei der Zulage. Der Abzug als Sonderausgaben findet nicht statt.

      - Ist die Steuerersparnis höher als die Altersvorsorgezulage, werden die geltend gemachten Beiträge einschließlich Zulagen bis zum "Riester"-Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen. Damit es aber nicht zu einer Doppelförderung kommt, wird die Zulage der Einkommensteuer hinzugerechnet bzw. von der Steuerersparnis abgezogen. Nur die Differenz zwischen Zulage und Steuerersparnis ist Ihr zusätzlicher Steuervorteil, der jedoch nicht auf Ihren Altersvorsorgevertrag, sondern mit der Steuererstattung auf Ihr Konto fließt. Über diese Erstattung können Sie frei verfügen, während die Zulage auf jeden Fall auf Ihrem Altersvorsorgevertrag bleibt.



      STEUERRAT: Zwei gute Ratschläge für Sie:
      1. Machen Sie Ihre Beiträge immer als Sonderausgaben geltend, denn nur dann kann das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführen! Hierzu machen Sie im Steuerhauptformular auf Seite 3 ein Kreuzchen und fügen die "Anlage AV" der Steuererklärung bei.
      2. Beantragen Sie immer die Altersvorsorgezulage, auch wenn der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger sein sollte! Falls Sie dies nämlich nicht tun, geht Ihnen dieser Teil der Förderung verloren.

      Bei der Günstigerprüfung wird die Einkommensteuer zunächst für ein "zu versteuerndes Einkommen" ohne Sonderausgabenabzug und dann mit Sonderausgabenabzug ermittelt. Die Differenz ist die Steuerersparnis aufgrund des Sonderausgabenabzugs, die nun mit Ihrem Anspruch auf Altersvorsorgezulage verglichen wird. Bei der Berechnung des "zu versteuernden Einkommens" wird in den Jahren 2002 bis 2004 für jedes Kind der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) von insgesamt 5 808 EUR abgezogen, falls diese nicht bereits abgesetzt wurden. Bei getrennt lebenden oder nicht miteinander verheirateten Eltern wird bei jedem Elternteil der halbe Betrag berücksichtigt (§ 10a Abs. 2 Satz 3 EStG). Ab 2005 wird diese Regelung aufgehoben; es gilt jetzt immer das zu versteuernde Einkommen" lt. Steuerbescheid.



      HINWEIS: Die zusätzliche Steuerermäßigung wird vom Finanzamt gesondert festgestellt und im Steuerbescheid ausgewiesen. Außerdem teilt das Finanzamt diesen Betrag der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit. Dort werden solche Informationen gesammelt, weil im Falle einer schädlichen Verwendung des Vertrages alle Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden (§ 10a Abs. 4 EStG). Bei Ehegatten wird der Steuervorteil im Verhältnis der berücksichtigten Sparbeiträge auf beide Ehegatten aufgeteilt.



      Als Sonderausgaben berücksichtigt wird neben Ihren Eigenbeiträgen immer Ihr Anspruch auf Altersvorsorgezulage, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Auch wenn Sie gar keine Zulage beantragen, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht möglich, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen.


      Bitte auch die Beispielrechnungen beachten;)
      Avatar
      schrieb am 05.07.07 21:53:52
      Beitrag Nr. 36 ()
      Als Kinderloser würde ich jedenfalls keinen Riester-Vertrag abschließen.

      Entscheidend ist für mich, dass ich nirgends die Gegenrechnung finde, d.h. einen Vergleich zwischen der Rente mit voller Steuerpflicht zu der mit Ertragsanteilsversteuerung.

      Die ganze Riesterförderung nutzt einem nur was, wenn man wirklich die Rente erreicht. Man hat ja vorher nicht mehr Geld in der Tasche.
      Am Ende müsste man dann vergleichen, was raus kommt, wenn man den Betrag vom Netto, den man durch Riesterrente weniger hat, normal anlegen würde, im Vergleich zur Riesterrente.
      Die Rechnung ist mir zu kompliziert und die sehe ich auch nirgends. Flexibler ist man ohne Riester allemal.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 16:45:28
      Beitrag Nr. 37 ()
      " Als Kinderloser würde ich jedenfalls keinen Riester-Vertrag abschließen. "

      Und warum nicht ?


      "Die ganze Riesterförderung nutzt einem nur was, wenn man wirklich die Rente erreicht."

      hm, stimmt, aber was willst du damit sagen.
      Wenn man vor der Rente tot ist nutzt einem keine Alterversorgung, kein Sparen etwas.

      Schönen Tag noch
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 09:24:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      :: Riester-Rente
      Sparer verschenken Zuschüsse in Millionenhöhe


      Riester-Sparer verschenken jedes Jahr Millionen Euro an Zulagen. Allein beim Marktführer Allianz verzichten die Kunden pro Jahr auf Zuschüsse von rund 55 Millionen Euro, schreibt der Tagesspiegel am Sonntag unter Berufung auf Hochrechnungen der Versicherung. Laut der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) besitzen über sechs Millionen Deutsche einen solchen Vertrag.



      Anträge werden nicht ausgefüllt

      Nach Allianz-Informationen füllt jeder Dritte die Formulare, mit denen man die staatlichen Zulagen beantragt, gar nicht oder falsch aus.
      "Besonders die Menschen, die Kinder haben oder wenig verdienen, stellen oft keinen Antrag", sagte Detlef Haacker, der bei der Allianz die Riester-Zulagenanträge bearbeitet, dem Blatt.

      Steuerliche Aspekte beachten
      Mit jedem nicht abgegeben Antrag verzichtet ein lediger Sparer auf eine Grundzulage von 76 Euro plus 92 Euro für jedes Kind für das Jahr 2005. Für die Jahre 2006 und 2007 beträgt die Grundzulage sogar 117 Euro plus 138 Euro für jedes Kind. Dabei ist es notwendig den Zulageantrag beim Produktanbieter einzureichen, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Riester-Förderung bei der Veranlagung der Einkommenssteuer geltend gemacht werden soll. Mit der Eintragung der Sonderausgaben in der Steuererklärung ist es nicht getan.

      Dauerzulageantrag von Vorteil
      Generell hat jeder Riester-Sparer zwei Jahre Zeit, die Förderung zu beantragen. Stichtag für das Jahr 2005 ist der 31.12.2007. Allerdings ist es ungeschickt so lange zu warten. Denn ein frühzeitiger Antrag sichert Zinseszinsen, weil die Zulage dem Vertrag schneller gutgeschrieben wird. Zudem wird dadurch vermieden, die Antragsfristen zu versäumen. Sparer sind deshalb gut beraten einen anstelle des jährlichen Antrags einen so genannten Dauerzulageantrag auszufüllen. In den Folgejahren läuft dann alles automatisch weiter und der jährliche Papierkrieg entfällt.

      Problem wird sich verschärfen
      Ohne diese Daueraufträge dürfte sich das Problem im nächsten Jahr noch verschärfen. Weil 2008 die Zulagen erhöht werden, entgingen säumigen Kunden dann sogar 74 Millionen. Über eine 30-jährige Vertragslaufzeit hinweg würden sich die Ausfälle allein bei der Allianz auf 2,2 Milliarden Euro summieren. Da der Konzern einen Anteil von 20 Prozent am Riester-Markt hat, dürften sich die Zulagenausfälle damit - rein rechnerisch - branchenweit auf elf Milliarden Euro summieren.
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 17:34:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.482.126 von _Spock_ am 04.07.07 11:38:20@Spock

      100 % d\'accord. Deshalb müßten wir das System auch alle boykottieren.

      Die aktuelle \"Reform-\"politik empfinde ich als nichts anderes als Kapitalverbrechen an den Beitragszahlern bzw. am Bürger, angefangen beim Diebstahl der Einlagen durch die Verwendung für versicherungsfremde Leistungen bis hin zur Aufgabe des Prinzips der Solidargemeinschaft.

      Selbst wenn es so wäre, dass die Rentenversicherung etwa nicht erst durch \"versicherungsfremde Leistungen\" ausgeblutet und an den Rand des Bankrotts getrieben worden ist, gäbe es ja überhaupt keinen Grund, den normalen Bürger und Arbeitnehmer in der Folge in die \"private Altersvorsoge\" zu zwingen, es sei denn, man bezweckte genau das, was Du bereits genannt hast:

      1) Weitere, drastische Reduktion des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeitstätigkeit

      2) Weitere Umverteilung von Kapital von \"unten nach oben\"

      Wenn es also tatsächlich - wie gerne gebetsmühlenartig \"vorgelogen\" - der Wahrheit entspräche, dass sich das Geld rätselhafterweise verflüchtigt hätte und nunmehr \"kein Geld mehr da\" wäre und wenn solchermaßen der normale Arbeitssklave tatsächlich unvermeidlich abkassiert werden müßte, dann ließe sich das ja ebenso gut, nein besser, im Rahmen des bestehenden staatlichen Systems umsetzen als durch einen Rückzug des Staates aus der ureigenen staatlichen Aufgabe der Daseinsvorsorge.

      Das nicht vorhandene Kapital ist ersichtlich nicht die Ursache der diversen Reformen des Establishments, sondern diese vielmehr das Ziel dieser Reformen. Der Staat soll ja über gar kein Kapital für gemeinnützige und soziale Zwecke mehr verfügen. Inbesondere soll auch das Klientel der Arbeitgeber weiter monetär bedient werden, indem diesem Klientel gestattet wird, sich sukkzessive aus den Pflichten einer Solidargemeinschaft zu verabschieden.

      Man muss sich das einmal vorstellen: Die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Prinzip der jeweils hälftigen Einzahlung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde 1889 begründet - in einer Zeit also, als Arbeitnehmer-Schutz, Freiheits- und Bürgerrechte nicht gerade zu den höchsten Maximen des Staatswesens zählten.

      Dieses Prinzip hat zwei Weltkriege überstanden, von welchen ein jeder für sich weitaus schlimmere und dramatischere Verwerfungen in der Alterstruktur der damaligen Generationen nach sich zog als sie der vielgelobte \"soziodemografische Wandel\" - vorgeblich! - über Sicht von 30 Jahren einmal bringen wird.

      Heute, im 21. Jhd., können \"wir\" uns angeblich nicht mehr leisten, was die Arbeitnehmerschaft dem Kapital bereits im 19. Jdh. zur Wahrung des sozialen Friedens abgerungen hatte. Schon etwas komisch, oder?

      Man kann natürlich einwenden, dass es im Grunde egal ist, von wem die Beiträge zur Rente nun gezahlt werden - ob vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer. Denn auch die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge sind als Gegenleistung zur Arbeit ja nichts anderes als Bestandteil des Gehalts. Aus diesem Grund ist es auch nur Dummfug, wenn die politisch ranghöchste Lobbyvertreterin der Wirtschaft in unserem Land mehr \"Einverantwortung\" einfordert - so als seien die vom Arbeitgeber geleitesten Beiträge eine Art Almosen, auf die kein Anspruch bestünde.

      Dass es dagegen nicht gleich ist, ob die Einzahlung direkt durch den AG oder den AN erfolgt, lehrt die Erfahrung.

      Vor 30 Jahren war es in einer Familie üblich, dass ausschließlich der Mann in die Arbeit ging, die Frau die Hausarbeit und Kindererziehung erledigte. Waren ausnahmsweise doch beide berufstätig, sprach man von \"Doppelverdienern\" und das gemeinsame Einkommen bedeutete in der Regel einen deutlich über dem Durchschnitt liegenden Wohlstand.

      Heute ist es in einer Ehe oder Partnerschaft üblich, dass beide Partner voll berufstätig sind. Erstaunlicherweise reicht das Einkommen in der Bevölkerungsschicht mit durchschnittlichem Einkommen aber nur gerade so eben.

      Was wird wohl passieren, wenn in Zukunft weder seitens AG noch AN Beiträge - ausreichend hohe ! - Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden?

      Zum einen wird natürlich - wundersamerweise - genau das passieren, was vorhergesagt wurde: Die gesetzliche Rente wird irgendwann nicht mehr ausreichen. Zum anderen wird aber auch das normale Einkommen nicht mehr ausreichen, um privat vorzusorgen.

      Wer heute über das durchschnittliche Einkommen von in etwa 50 bis 80 k Euro im Jahr verfügt, lebt praktisch von der Hand im Mund. Da ist schon wenig Spielraum für Vorsorge hier und Vorsorge da. Wer dagegen noch weniger verdient - und das ist eine stetig wachsende Bevölkerungsschicht - hat praktisch gar keine Möglichkeit mehr zu privater Vorsorge.

      Wenn also der Pflichtbeitrag des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung umgewandelt wird in einen ausgezahlten Gehaltsbestandteil, dann kann das Establishment große Bevölkerungsteile noch mehr in puncto Lohn drücken. Man kann davon ausgehen, dass es nicht sehr lange dauern würde, bis das zunächst \"freie\" Zusatzeinkommen aufgezehrt wäre duch weiteren Lohnabbau.

      In diesem Staat wird ersichtlich wieder \"gedrückt\", solange sich das Kapital nicht durch soziale Unruhen gestört oder gar bedroht sieht. Dank Schily, Beckstein, Schäuble & Co. und durch die gezielt offensive Öffnung der Märkte (\"Globalisierung\") ist die Hemmschwelle aber sehr niedrig.

      Leider kann man nicht umhin festzustellen, dass viele Bürger \"selbst schuld\" an dieser Entwicklung sind. Wer Leute (CDU, CSU, \"Grüne\", FDP, SPD) in politische Ämter wählt, die erklärtermaßen, ganz offen Feinde eines sozialen Gemeinwesens sind, braucht sich über die folgende un- bzw. anti-soziale Politik nicht zu wundern.

      Welche Konsequenzen jeder für sich im Hinblick auf die \"Riester\"-Rente zieht, muss jeder für sich wissen. Politisch korrekt wäre meines Erachtens nur der Boykott. Das fruchtet - ohne Organisation - aber ebenso wenig wie ein Appell an die Arbeitgeber, ab sofort wieder anständige Gehälter zu zahlen.

      Als Argument für die Riester-Rente könnte sprechen, dass das beiseite gelegte Einkommen ja dann auch dem Zugriff von Staat bzw. Kapital entzogen und die Rente - wie bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung - geschützt wäre. Das erscheint aber als schwaches Argument. Zum einen schützt der Abschluss einer - freiwilligen - Riester-Rente ja nicht vor künftigen Lohnkürzungen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes mit der Folge, dass die begonnenen Einzahlungen später einmal nicht fortgesetzt werden können, zum anderen hat der Staat faktisch ja gerade auf dieses Kapital noch am ehesten Zugriff. Was heute im Hinlick auf die nach einem kriminellen Wirtschaftvertreter benannten neuen \"Sozialgesetze\" \"Hartz-IV\"-sicher ist, ist morgen schnell gepfändet, oder zurückgefordert.

      Andererseits ist es natürlich auch fragwürdig, gar nicht vorzusorgen, oder sein \"Glück\" nur an der Börse zu suchen.

      Allen viel Glück bei ihrer Entscheidung.

      pyramus
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 00:05:17
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.490.949 von pyramus am 09.09.07 17:34:08"Dieses Prinzip hat zwei Weltkriege überstanden, von welchen ein jeder für sich weitaus schlimmere und dramatischere Verwerfungen in der Alterstruktur der damaligen Generationen nach sich zog als sie der vielgelobte \"soziodemografische Wandel\" - vorgeblich! - über Sicht von 30 Jahren einmal bringen wird.

      Heute, im 21. Jhd., können \"wir\" uns angeblich nicht mehr leisten, was die Arbeitnehmerschaft dem Kapital bereits im 19. Jdh. zur Wahrung des sozialen Friedens abgerungen hatte. Schon etwas komisch, oder?"

      Halbwahrheiten, Unwissen und Lügen was hier zum Teil verbreitet wird oder?

      Dieses sogenannte Prinzip wurde erfunden zu einer Zeit als so gut wie keiner die Rente "überlebt" und erlebt hat. Onkel Bismarck und Co. waren keine Gutmenschen sondern eher Witzbolde und Scherzkekse was die damals eingeführt haben hatte mehr symbolischen Wert und stand für eine grosse Idee.

      Damals wurde so gut wie keiner 65 Jahre alt oder auch nur 60 - 55 Jahre alt also war dieses System wunderbar zu rechnen auf dem Papier.

      Dieses System kann heute jedoch nicht mehr funktionieren und muss gestoppt werden. Wie soll im Jahre 2020 1 Beitragszahler (RV/SV pflichtig) dann 3 Rentenempfänger finanzieren? Ist doch klar, daß Riester nur der Anfang ist. Und die Renten step by step gesenkt werden - weil Sie gesenkt werden müssen.

      Die einzige Schande ist das diese Massnahmen nicht schon vor 15-20 Jahren eingeläutet wurden. Das ist halt etwas wo Polikter gerne versagen und die "Last" auf die nächste Generation verteilen bevor zu laut geschrien wird.

      Und die weitere Schande ist, daß die Politiker einfach nicht klar genug daherreden weil Sie um den Verlust der Wählerstimmen bangen.

      Die sollen einfach sagen die Rente wird bald nur noch 30% des brutto sein und wer nicht selber privat vorsorgt hat halt Pech und Dummheit gehört bestraft.
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 00:12:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.490.949 von pyramus am 09.09.07 17:34:08Pyramus,

      und was soll dieser Satz? (hast Du das irgendwo rauskopiert - oder ist es Dein eigenes Gedankenwerk?) :

      "Das erscheint aber als schwaches Argument. Zum einen schützt der Abschluss einer - freiwilligen - Riester-Rente ja nicht vor künftigen Lohnkürzungen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes"

      bist wohl auch so ein "VollkaskoDeutscher" oder? hoffentlich weisst Du auch wo so eine Vollkaskomentalität hinführt?

      möchtest wohl am liebsten ein Land in dem alle jedes Wochenende einen 6er im Lotto haben oder?

      Ist dir ganz entgangen, daß Deutschland immer noch eines der besten sozialen Systeme weltweit hat (ob wir es uns überhaupt leisten können? ich meine NEIN!)?

      Fahr mal nach Italien oder Spanien und schau Dir an was ein Arbeitsloser da erhält - aber so ein VollkaskoDeutscher kann ja nicht denken und rechnen oder? und es wäre ja auch sehr schlimm einmal erkämpfte Ansprüche wie Arbeitslosengeld, Rente und so weiter zu verlieren. Ein Aufschrei der Gewerkschaften geht durch das Land. Das unter dieser Politik vielleicht die nächste Generation oder sogar die junge Generation im wahrsten Sinne leiden wird interessiert ja keinen. Nach mir die Sintflut oder was denkt so ein "Bruttosozialprodukt-Umverteilungsgenosse der die Texte und Halbwahrheiten da oben verfasst hat?

      Alternativ empfehle ich Dir mal nach Vietnam oder nach Nordkorea zu fahren. Dort kannst Du erleben was passiert wenn sich der Staat um alles kümmert. Russland und die alten Staaten der Sowjetunion mussten nach 70 Jahren Misswirtschaft&Planwirtschaft auch erkennen,daß Kapitalismus vielleicht nicht perfekt ist - jedoch immer noch besser als Sozialismus ist.
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 00:24:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.490.949 von pyramus am 09.09.07 17:34:08in diesem Text entdecke ich immer mehr Lügen - siehe hier:

      "Heute, im 21. Jhd., können \"wir\" uns angeblich nicht mehr leisten, was die Arbeitnehmerschaft dem Kapital bereits im 19. Jdh. zur Wahrung des sozialen Friedens abgerungen hatte. Schon etwas komisch, oder?"

      Weiss der Verfasser dieser Propaganda nicht, daß die sozialen Leistungen HEUTE oder auch der letzten 20 Jahre ERHEBLICH und um ein VIELFACHES grösser sind als die Leistungen der sozialen System vor 100 Jahren als dieser ganze Quark damals erfunden wurde?

      wie kann man dann so etwas schreiben? Wenn die Leistungen im Jahre 2007 genauso hoch wären wie 1897 dann hätten wir ja gerade KEIN Problem. Das Problem ist jedoch, daß seit 1897 ständig immer neues hinzukam und der Sozialstaat ständig ausgebaut wurde. Sozialstaat an sich ist eine wundervolle Sache - in der Tag jeder kann einmal in diese Netze reinfallen und dann ist es schön wenn es diese Netze gibt. Die Frage ist nur ob dieses Netz wirklich so eng sein muss wie heute noch ? ob man sich das leisten kann für die Zukunft so ein enges Netz ? (nein meiner Meinung nach) oder ob man es sich überhaupt leisten SOLL (auch da ist meine Meinung nein).

      Klar wird es jetzt manche geben die meinen unser Netz ist noch bei weitem nicht eng genug oder :eek: ?

      erzählt der Verfasser absichtlich Unwahrheiten und Lügen oder was ist der Zweck und sein Ziel?
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 19:52:52
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ist es sinnvoll, mit 20 Jahren einen Riestervertrag abzuschließen?
      Habe gleichzeitig mehrere andere Fondssparpläne wo ich monatlich reinspare.
      Außerdem weiß ich nicht ob ich überhaupt noch über 40 Jahre in Deutschland wohnen bleibe.
      Mal abgesehen davon, wer weiß was es für Gesetze dann gibt.

      Habe aber bereits seit August 2007 Riestervertrag...von Bank aufgebrummt bekommen und einfach mal gemacht, laut Bank sinnvoll.

      Achja, Kinder wollte ich auch in den nächsten 10 Jahren auch nicht bekommen wegen Zulagen..

      Meinungen?

      Gruß
      Achim
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 01:53:10
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hat eigentlich schon mal jemand eine Vergleichsrechnung mit alternativen Kapitalanlagen ohne diesen staatlichen Primborium gemacht?

      Die mögliche monatliche Rente der Riester-Anbieter (Versicherungen / Fonds) sieht ja ganz nett aus. Aber bei den garantierten Leistungen können die noch nichtmal mit einem Sparplan auf ein Tagesgeldkonto mithalten.
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 10:27:14
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hallo,

      was willst du denn haben ??

      Garantierte Verzinsung über Tagesgeldniveau und Ertragschanchen von Aktien ?

      Mach dir mal Gedanken wo die Rendite bei einer sochen Sicherheit herkommen soll.

      Netter Gruß Lix1
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 13:46:41
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.170 von Lix1 am 22.03.08 10:27:14Rendite...kann man so oder so definieren
      Du musst jedoch alles am Ende versteuern, sogar das was du selbst eingezahlt hast...da sind die staatlichen "attraktiven" :laugh: Förderungen schnell weg und wenn nicht noch mehr. Berechnungen von Focus Money ( war das glaub ich ) haben sogar negativ Renditen berechnet, teilweise nur eine Rendite von wenigen Prozent.
      Da frag ich mich wo der Sinn dahinter steckt? Oder ob es nicht nur ein Produkt sein soll, das dem Staat günstig Geld bringt...brauchen tut er es ja...
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 21:45:26
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.707.639 von AchimLP am 22.03.08 13:46:41Ich hab da mal eine Vergleichsrechnung aufgemacht.
      Zuerst Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften:
      Laufzeit 30 Jahre bei jährlicher Einzahlung von 1200 Euro

      Angebot
      Platz 1: DWS Premium (Züricher) mögliche mtl Rente 843,-
      Platz 2: AWR (Volkswohl) mögliche mtl Rente 785,-
      Platz 3: Twinstar Invest (AXA) mögliche mtl Rente 699,-
      Platz 4: Fonds Rente (Allianz) mögliche mtl Rente 626,-

      Das mögliche Ansparkapital und die sich daraus ergebende Rente wurde von den Gesellschaften aus der Fond-Rendite der letzten 5 Jahre errechnet.

      Zu beachten ist allerdings, daß viele Fonds beispielsweise heute erst den Börsencrash von 2000-2002 ausgeglichen haben und die Auswirkungen der aktuellen Subprime-Krise noch nicht abzuschätzen sind.

      Deshalb wird von den Versicherungsgesellschaften bzw deren Fondverwaltern auch nur die Verrentung des eingezahlten Kapitals garantiert. Das sind in meinem Beispiel also 42.000,- Euro. Wie in diesem Extremfall die mtl Rente aussehen würde, dazu wollten sich die Anbieter nicht äußern.

      Ich hab für meine eigene Kalkulation eine sehr sichere Kapitalanlage mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand und auch entsprechend geringen Kosten gesucht. Dabei bin ich bei Bundesanleihen hängen geblieben. Restlaufzeiten von 6 Monaten und Neuauflagen mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Zinsbande von 3,5 bis 6,5% p.A. Kostenlos deponiert bei der Bundesschuldenverwaltung und jederzeit handelbar.

      Zuerst hab ich mit 2 Szenarien gerechnet.
      Sparplan auf 35 Jahre mit jährlichem Kauf von BA (durchnittlicher Zins 4,5%) für 1200,- Euro plus Reinvestition der Zinsen vom Vorjahr (nach Abzug der 25% Pauschalsteuer) jeweils Anfang Januar. Rente ab dem 65sten Geburtstag.

      1. Szenario
      Ich will meinen Erben das angesparte Kapital in Höhe von 80.698,- erhalten und entnehme nur den nachsteuerlichen Zinsertrag von 2421,- jährlich bzw. 201,75 p.Monat nach Steuer.

      2. Szenario
      Falls ich 80 Jahre alt werden sollte können die Erben kucken wo sie bleiben. Ich verbrauch mein Geld selber. Und siehe da, die monatliche Auszahlung steigt auf 550,- Euronen nach Steuer.

      Daraus hat sich dann ein 3. Szenario ergeben.
      Bekäme ich meine Zinserträge aus der Ansparphase steuerfrei (wie bei einer Versicherung), könnte ich mir sogar monatlich 770,- Euro nach Steuer gönnen.

      Wenn allerdings der Staat zahlungsunfähig wird, kann ich mein Investment in den Wind schreiben :cry:
      Avatar
      schrieb am 22.03.08 21:49:08
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.708.813 von derwelsche am 22.03.08 21:45:26Sorry

      Laufzeit der Versicherungen / Fondsparpläne = 35 Jahre (nicht wie unten angegeben 30 Jahre)
      Avatar
      schrieb am 23.03.08 15:58:57
      Beitrag Nr. 49 ()
      Natürlich weiss kein Mensch, was in 20-40 Jahren ist. Dennoch gibt es für mich keine Frage, dass alle jünger als 50 unbedingt alle Formen der Altersvorsorge mitnehmen müssen:

      1. Betriebliche Altersvorsorge (die beste)
      2. Direktversicherungen (wir haben zwei und zwar vor 31.12.2004 abgeschlossen ;) )
      3. Riester-Fonds-Verträge (z.B. DWS Premium)
      4. Private Sparformen
      5. Immobilie (LAGE LAGE LAGE)

      Wer heute jünger als 40 ist sollte nach Möglichkeit alle Formen nutzen. Wenn das Netto bisher nicht ausreicht, jede zweite Gehaltserhöhung nutzen, um Baustein für Baustein dazuzunehmen.

      Entscheidend ist, dass bei Rente eine Kombination aus Einmalzahlungen, Bestandsvermögen und Rentenzahlungen (privat und ggfs. gesetzlich) rauskommt.
      Avatar
      schrieb am 23.03.08 16:02:43
      Beitrag Nr. 50 ()
      Übrigens der eigentliche Trick der Riesterrente ist folgender:

      Neben einem vorhandendem Riestervertrag macht man einen zweiten auf. Bei diesem verzichtet man auf Zulagen und/oder Steuererstattung (Sonderausgabenabzug). Da Riester-Verträge nicht der Abgeltungssteuer unterliegen (zumindest noch nicht) kann man hier ganz legal einen privaten Fondssparvertrag führen, der nicht der Abgeltungssteuer ab 2009 unterliegt und zudem auch noch komplett (glaube nach Halbeinkünftverfahren bei Auszahlung) ausgezahlt werden kann. Wunderbarer Trick!
      Avatar
      schrieb am 23.03.08 17:58:21
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.709.983 von Lassemann am 23.03.08 16:02:43@all & Lassemann:

      Deine Ausführungen werden in der aktuellen Focus-Money erwähnt, S. 74 ff.

      Ich muß Dich aber korrigieren: "...zudem auch noch komplett (glaube nach Halbeinkünftverfahren bei Auszahlung) ausgezahlt werden kann. Wunderbarer Trick!"

      S 75: "Zweifacher Steuervorteil: Die Besteuerung wie eine LV erlaubt es ungeförderten Riester-Fonds, in der Einzahlungsphase steuerfrei anzusparen und bei der Auszahlung den halben Gewinn steuerfrei auszuschütten."

      Weitere Vorteile: Beitragsgarantie zum Laufzeitende sowie komplette Kapitalauszahlung (statt nur 30 % bei Riester).

      Im Focus Money werden nun mit diesem ungeförderten Riesterfondsvertrag (7,6 % p.a. Bruttorendite) Vergleiche gezogen mit:
      a) Fondspolice
      b) Fonds ohne Garantie
      c) Garantiefonds.

      Szenario: 40jähriger Mann spart 20 Jahre monatlich 100 EUR, Steuersatz 30 %.

      Interessant ist nun, daß lt. Berechnung dieser ungeförderte Riesterfondsvertrag besser abschneidet als ein normaler Fondssparplan (8,2 % jährl. Bruttorendite). Begründung: Abgeltungssteuer, welche den Zinseszinseffekt kappt. Jedoch wird hier mit 3 % AA kalkuliert.
      => Wie sieht das Ergebnis ohne AA aus?:confused:

      Ganz düster sieht es für den Garantiefonds aus; auch die Fondspolice schneidet schlechter ab.
      D.h. Rangfolge der Berechnung:
      1. ungeförderter Riesterfondsvertrag
      2. normaler Fondssparplan
      3. Fondspolice
      4. Garantiefondssparplan

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 23.03.08 19:00:05
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.709.974 von Lassemann am 23.03.08 15:58:57#49 Lassemann

      Das ist die klassische Form der Vermögensbildung für Leute die sich nicht selbst um ihre Geldanlage kümmern können oder wollen. Und vor allem glauben, sich den Luxus der Fremdverwaltung leisten zu können.

      Grundsätzlich bin ich skeptisch
      a) bei staatlich geförderten Programmen, weil üblicherweise idiologische statt wirtschaftliche Argumente im Vordergrund stehen.
      b) bei zwischengeschalteten "Verwaltern" (Banken, Versicherungen etc.) deren Hauptaufgabe es ist, dem Wohl des Unternehmens zu dienen :D

      Dein 5. Punkt ist meiner Meinung eigentlich oberste Priorität für den, der es sich leisten kann (leider immer weniger).
      Kapitalbildende Lebensversicherungen ..... naja. Ich hab zur Absicherung der Familie nur eine (Hartz IV-unkritische :laugh: ) Risikolebensversicherung.
      Ansonsten bevorzuge ich die Vermögensverwaltung in Eigenregie. Soviel Zeit muß man sich einfach nehmen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.08 23:27:06
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.710.184 von Murdo am 23.03.08 17:58:21@Murdo: Danke für Deine Korrektur und Ergänzung. :)
      Avatar
      schrieb am 23.03.08 23:41:30
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.710.318 von derwelsche am 23.03.08 19:00:05@derwelsche: Ja und nein. Altersvorsorge sollte nie ganz einem Dritten überlassen werden. Genauso wenig sollte sie komplett selber durch ausschließlich eigene (aktiv gemanagte) Vermögensaufbauversuche gelenkt werden, es sein denn man hat wirklich täglich mehrere Stunden Zeit, sich drum zu kümmern und hat entsprechend tiefes und breites Know-how (und damit meine ich eben nicht nur Aktienwissen/-erfahrungen).

      Schau mal. Mal angenommen ein Ehepaar hat die Möglichkeit, jeden Monat rund 3000 Euro zu sparen. Es entscheidet sich 1000 Euro in Altervorsorge zu stecken mit dem Ziel bei Rente über ein Altersvorsorgevermögen (nur aus diesen monatlichen 1000 Euro) von ca. 1 MEUR zu verfügen. Die 1000 Euro werden über verschiedende Sparformen gesplittet und diversifiziert (siehe unten). Einige Verträge bestehen schon länger, z.B. eine Direktversicherung als Kapital LV und eine Direktversicherung als fondsgebunden LV. Beide LV sind bei Auszahlung und bei Ansparphase steuerfrei! Die Beiträge werden sogar vom monatlichen Brutto abgezogen (pauschalversteuert), so dass sogar vor Abführung bereits ein Steuervorteil besteht. Ich glaube solche Verträge würden heute sehr viele sehr gerne neu abschliessen wollen.

      Die anderen 2000 Euro monatlich werden selber gemanagt und für den Aufbau eines EK für eine Immobilie genutzt mit Ziel ca. 2010-1013.

      Fazit: Auf eine alleinige staatlich geförderte Altersvorsorge sollte man sich sicher nicht verlassen. Allerdings sollte man sie auch im Regelfall nicht liegenlassen, sondern mitnehmen. Da wir alle nicht wissen, was in 20, 30 oder 40 Jahren ist, muß der Vermögens- und ALtersvorsorgeaufbau eben möglichst auf vielen Füßen stehen und gleichzeitig genügend Raum für Flexibilität lassen. Dass kann man m.E. mit o.g. Beispiel gut erreichen. Sofern solche Beträge nícht zur Verfügung stehen, muss eben ähnliche Verteilung mit kleineren Beträgen erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 14:17:09
      Beitrag Nr. 55 ()
      @RiesterSpezies:

      Gibt es eigentlich schon gute Riesterprodukte mit Schwerpunkt Immo-Fonds? Derzeit habe nur ich einen Riesterfonds (DWS). Für meine Frau wollen wir auch noch einen abschliessen, allerdings ohne Hast und mit dem Ziel der weiteren Diversifizierung des Altersvorsorge-Portfolios. Daher warten wir derzeit (und auch gerne noch ein bios zwei Jahre) auf Riesterfonds mit Schwerpunkt offene Immofonds, oder andere Sachwerte (keine Aktienfonds).

      Danke und Gruß
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 17:10:14
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.710.870 von Lassemann am 23.03.08 23:41:30@ Lassemann

      Wer monatlich 3000,- Euro auf die hohe Kante bringt, sollte zuallererst seine eigenen 4 Wände schuldenfrei machen. Mit mietfreiem Wohnen hat er schon eine ganze Menge für sein Rentenalter getan. Und nebenbei auch noch die Inflation zu seinem Vorteil genutzt.

      Was aber soll die breite Masse mit ein paar hundert Euro mtl Spaarpotential tun? Staatlich gestützte Programme sind ja schön und gut, werden aber letztendlich über die Steuern auch wieder von uns selbst bezahlt. Rechnet man den Verwaltungsaufwand heraus, müßen wir für 100 Euro Steuergeschenk erstmal annähernd 200 Euro bezahlen.

      Ich werd bei nächster Gelegenheit mal meine Exceltabelle mit dem staatlichen Riesterzuschuß ergänzen. Wetten, daß ich mit meinem Budesanleihen-Spaarplan auf eine Traumrendite komme, die jede Versicherungsvariante in die Ecke stellt?
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 17:21:05
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.713.354 von derwelsche am 24.03.08 17:10:14Was aber soll die breite Masse mit ein paar hundert Euro mtl Spaarpotential tun?

      Damit kannst du 2 Dinge machen
      1. versaufen und wenigstens so über sein Leben kommen
      2. heisse OS, Pennys zocken und hoffen es zu schaffen :laugh:

      ansonsten bringt das nicht viel
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 18:30:35
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.713.419 von Procera am 24.03.08 17:21:05Procera

      Du wirst es nicht glauben, aber Dein erster Vorschlag ist rein wirtschaftlich gesehen die beste Variante.
      Vorausgesetzt natürlich, Du säufst Dich mit deutschen Alkoholikas frühzeitig ins Grab. :D
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 19:16:36
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.713.354 von derwelsche am 24.03.08 17:10:14Wer monatlich 3000,- Euro auf die hohe Kante bringt, sollte zuallererst seine eigenen 4 Wände schuldenfrei machen. Mit mietfreiem Wohnen hat er schon eine ganze Menge für sein Rentenalter getan. Und nebenbei auch noch die Inflation zu seinem Vorteil genutzt.


      Dabei unterstellst Du, dass

      1. bereits einen Immobilie gekauft worden ist
      2. die auch über Jahre noch selber genutzt wird, der berufliche Wirkungskreis also auch immobil ist
      3. bei Verkauf der Immobilie eine positive Gesamtrendite erzielt wird

      (Kaufpreis + alle Kaufnebenkosten + Renovierungskosten über die Jahre + Zinskosten über die Jahre [alternativ Opportunitätskosten]) * (1+ [0,0X]^y) mit X=durchschnittliche Inflation und Y=Haltedauer der Immobilie) < Verkaufspreis in X Jahren

      4. oder: Auch im Alter diese Immobilie genutzt wird

      Merke: Vor 30-50 Jahren war die alte Binsenweisheit, "Kaufen ist billiger und rentabler als mieten", richtig. Heute ist diese längst nicht mehr allgemeingültig. Im Gegenteil, bei deutlich negativer demographischer in Entwicklung sind bereits und werden künftig noch deutlicher viele Immo-Invests ex post nicht rentabel sein. Viele werden sich ärgern und denken, hätte ich lieber gemietet.

      Daneben vergisst Du bei Deiner Argumentation einen wesentlichen Fakt. Die relativ hohen Bruttoeinkommen (und damit auch die relativ hohen Sparraten) sind bei sehr vielen in dieser Einkommensspanne eben nur zu erzielen, da sie weiterhin mobil sind und felxibel genug sind, wenn es darum sich beruflich zu verändern. Sobald sie sich eine Immobilie kaufen, ist diese Flexibilität deutlich eingeschränkt.

      ich werd bei nächster Gelegenheit mal meine Exceltabelle mit dem staatlichen Riesterzuschuß ergänzen. Wetten, daß ich mit meinem Budesanleihen-Spaarplan auf eine Traumrendite komme, die jede Versicherungsvariante in die Ecke stellt?


      Mit Bundesanleihen wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von 20-40 Jahren nicht annähernd die Renditen erzielen, die mit Produktivvermögen erzielbar sind. Das halte ich für Träumerei. Just my opinion. ;)
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 20:03:02
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.713.354 von derwelsche am 24.03.08 17:10:14zum Thema selbstgenutzte Immobilien passt das ganz gut:

      Die Vermögensfrage
      Altersvorsorge: „Den Stier bei den Hörnern packen“

      Von Volker Looman

      23. Dezember 2006 Das Alterseinkünftegesetz wird in wenigen Tagen zwei Jahre alt. Ursache des Mammutwerkes war die Auflage des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, die Pensionen der Beamten und die Renten der Angestellten steuerlich gleich zu behandeln. Die Entscheidung des Gerichtes hat die deutsche Altersvorsorge auf den Kopf gestellt, und das Gesetz mag in juristischer Hinsicht ein Fortschritt sein. Für die meisten Privatleute ist das Regelwerk aber ein böhmisches Dorf.

      Sie haben große Probleme, die einzelnen "Schichten der Altersvorsorge" zu durchdringen, und sie haben noch größere Schwierigkeiten, die vielfältigen Geldanlagen und Versorgungsbezüge so miteinander zu verknüpfen, daß die Altersvorsorge unter dem Strich eine runde Sache wird. Wer den Verlockungen der Banken und Versicherungen mit gesundem Menschenverstand widersteht und sich auf das Wesentliche konzentriert, kann wie im folgenden Fall schnell die Spreu vom Weizen trennen.

      Die Spreu vom Weizen trennen

      Ein Betriebswirt ist 30 Jahre alt und ledig. Der junge Mann verdient zur Zeit etwa 3.000 Euro brutto pro Monat. Er will in nächster Zeit heiraten und eine Familie gründen. In beruflicher Hinsicht setzt der Akademiker auf Fortbildung und Karriere. In zehn Jahren soll das Einkommen nach Möglichkeit bei 7.000 bis 8.000 Euro pro Monat liegen. Im Ruhestand soll die monatliche Rente, so die heutige Vorstellung, nach Abzug der Steuern etwa 5.000 Euro betragen. Das wird nach den neuen Spielregeln der Altersvorsorge, die nicht mehr auf drei Säulen ruht, sondern aus drei Schichten besteht, einige Arbeit machen.

      In der ersten Schicht, der Basisversorgung, liegen die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente. Der erste Vertrag ist Pflicht. Der zweite Vertrag ist Kür, und von dem zweiten Vertrag sollte der Anleger die Finger lassen, weil die Rente im Augenblick nicht ins Konzept paßt. Aus der Bundesversicherungsanstalt werden dem jungen Mann nach dem 67. Geburtstag etwa 2.000 Euro pro Monat zufließen. Die Höhe der Rente wird in den nächsten 37 Jahren mit hoher Sicherheit steigen, doch vor dem Hintergrund, daß in diesem Zeitraum auch die Preise klettern werden, kann mit dickem Daumen und konstanten Zahlen gerechnet werden.

      Die zweite Schicht - die Zusatzversorgung - enthält die Betriebsrenten. Hier gibt es zur Zeit fünf Arten, nämlich Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Außerdem gehört in diese Schicht die Riester-Rente. Die Beliebtheit dieser Rente ist in jüngster Zeit sprunghaft gestiegen, doch das ändert nichts an der Tatsache, daß die Riester-Rente für Berufseinsteiger ein fragwürdiges Geschäft ist, weil es in jungen Jahren um die Lösung anderer Probleme geht. Bei der Betriebsrente kann der Akademiker nach Auskunft des Arbeitgebers mit einer Betriebsrente von 1000 Euro rechnen, wenn er dem Unternehmen bis zum 60. Lebensjahr die Treue hält.

      Private Altersvorsorge - in steuerlicher Hinsicht herrscht blankes Chaos

      In die dritte Schicht fällt die private Altersvorsorge. Dazu zählen die Geldanlagen des Kapitalmarktes. Hier herrscht in steuerlicher Hinsicht blankes Chaos. Mieten und Zinsen müssen in voller Höhe versteuert werden. Dividenden fließen nur zur Hälfte in die Besteuerung. Bei privaten Renten wird der Ertragswert angesetzt, und die Rückflüsse aus Schiffsbeteiligungen bleiben von Abgaben verschont. Die geplante Abgeltungssteuer wird die Unordnung nicht beseitigen, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter vergrößern.

      Die gesetzliche Rente und die betriebliche Versorgung sind im Augenblick die einzigen zu erwartenden Bezüge des Mannes. Sie summieren sich im Alter auf 36.000 Euro pro Jahr. Davon sind nach heutiger Lage knapp 8.000 Euro steuerfrei, so daß der Rest - rund 28.000 Euro - steuerpflichtig ist. Er führt nach der Grundtabelle zu einer Belastung von etwa 5.000 Euro. Hinzu kommen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, so daß dem Rentner nach Abzug sämtlicher Abgaben schätzungsweise 2.500 Euro pro Monat bleiben werden.

      Bei einer monatlichen Wunschrente von 5.000 Euro würde dem jungen Mann später folglich die zweite Hälfte fehlen. Die Lücke kann, wenn der Betriebswirt im Ruhestand munter und rüstig bleibt und nicht genügend Geld angehäuft haben wird, große Löcher in die Kasse reißen. Die Lebenserwartung der Männer liegt nach den neusten Sterbetafeln der deutschen Aktuare bei 85 Jahren, und Frauen bringen es auf 90 Jahre. Das führt bei schlichter Multiplikation der Versorgungslücken und Ruhestandsjahre zwischen dem 67. und 85. Geburtstag zu einem Betrag von 540.000 Euro.

      Auf dem Papier ist das Sparziel schnell erreicht. Bei einem Anlagezins von 3 Prozent nach Steuern muß der Anleger monatlich 669 Euro auf den Tisch legen, und bei einem Anlagezins von 5 Prozent sind 431 Euro nötig, um das Ziel zu erreichen. Das setzt in beiden Fällen aber die Disziplin voraus, erstens: sofort mit dem Sparen anzufangen, und zweitens die Geschichte auch bis zum Ende durchzuhalten. Das ist für einen dreißig Jahre alten Mann, der im Moment brutto 3000 Euro verdient und von Frau und Kindern träumt, ein bißchen viel auf einmal.

      Das Eigenheim ist keine Altersvorsorge, sondern purer Luxus

      Vermutlich wird der Mann mit monatlichen Sparraten von 200 bis 300 Euro beginnen und die Sache in zehn Jahren, wenn der Wunsch nach einem Eigenheim besteht, in die Tilgung einer Hypothek umdrehen. Gegen diesen "Umweg" ist nichts einzuwenden, solange das Ziel nicht aus den Augen verloren wird. Das Eigenheim ist, selbst wenn die Schulden zügig getilgt werden, keine Altersvorsorge, wie Banken und Bausparkassen behaupten, sondern purer Luxus. Wer vom "mietfreien" Wohnen im Alter träumt, sollte sich bei Gelegenheit einmal bei Senioren erkundigen, wie teuer Eigenheime sind, wie hoch die Ausgaben für den Betrieb und die Pflege der Villa sind. Da wird schnell offenbar, daß monatliche Aufwendungen von 1.000 bis 2.000 Euro keine Seltenheit sind.

      Angesichts dieser Zahlen wird die monatliche Wunschrente von 5.000 Euro wie Schnee in der Sonne schmelzen, so daß die 540.000 Euro im vorliegenden Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr knapp bemessen sind. Ganz fatal wird die Sache vor dem Hintergrund, daß der Aufbau des freien Vermögens - falls überhaupt - frühestens in 20 Jahren in die Gänge kommen wird. Dadurch wird die Anlagedauer auf 17 Jahre verkürzt, so daß die Sparraten in die Höhe schnellen werden. Bei 3 Prozent werden dann 2.035 Euro fällig sein, bei 5 Prozent werden es 1.696 Euro sein.

      Die großen Zahlen veranlassen viele Anleger zu heimlichen Korrekturen. Hier wird das Leben verkürzt, da werden die Ansprüche gesenkt, dort keimt die Hoffnung auf höhere Zinsen. Die einzelnen "Strategien" mögen im Einzelfall ans Ziel führen, doch in den meisten Fällen werden nur drei Dinge helfen: Denken, Arbeiten und Sparen. Für die private Altersvorsorge junger Leute heißt das im Klartext: Absicherung gegen Invalidität, Sparen fürs Eigenheim, Tilgung der Schulden, Schutz der Familie im Todesfall sowie Aufbau der Altersvorsorge mit Hilfe von Anleihen und Aktien. Vor diesem Hintergrund wird die Altersvorsorge zu einem Problem in normaler Größe. Wichtig ist nur die Bereitschaft, den Stier bei den Hörnern zu packen und mit den ersten Maßnahmen zu beginnen. Sonst bleibt es bei den guten Vorsätzen, die in den nächsten Tagen, zwischen Weihnachten und Neujahr, wieder besonders ins Kraut schießen.

      Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen

      Text: F.A.Z., 23.12.2006, Nr. 299 / Seite 25
      Bildmaterial: F.A.Z.-Kai


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Der Trick mit der Riester-Rente