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    TGF Inc (also USD) und Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.07 15:39:25 von
    neuester Beitrag 08.10.07 06:11:02 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 27.09.07 15:39:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle Spezialisten,

      wie erfährt denn der deutsche Fiskus von der Anlage im TGF in USA?

      Ich fürchte ja, dass es eine Meldung gibt/gegen muss, und zwar durch die deutsche Servicegesellschaft.

      Wie wird dann besteuert, wenn die Abgeltungssteuer ab 2009 fällig ist??

      Greetz an alle vom

      Superbeagle
      Avatar
      schrieb am 28.09.07 12:49:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.763.740 von Superbeagle am 27.09.07 15:39:25wie erfährt denn der deutsche Fiskus von der Anlage im TGF in USA?
      Durch deine ehrlichen Angaben in der Steuererklaerung.

      Wie wird dann besteuert, wenn die Abgeltungssteuer ab 2009 fällig ist??
      Gute Frage. Wenn es bei einer Strafbesteuerung bleibt (in Deutschland nicht zugelassener Fonds), dann sieht das allerdings ganz schlecht aus. Sofern du ehrlich bist.
      Avatar
      schrieb am 30.09.07 14:44:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.775.242 von Rascal@WSO am 28.09.07 12:49:44Hallo Rascal,

      danke für Deine Info, die natürlich eine weitere Farge geradezu herauf beschwört:

      Und wenn jemand nicht ehrlich ist, sollte es denn für den Durchschnittsanleger so einfach sein, die Abgeltungssteuer zu umgehen??

      Außerdem dachte ich, dass mit der Abgeltungsssteuer die Fonds einheitlich besteuert werden, ist das demnach nicht der Fall??

      Danke im Voraus und Grüße an alle vom

      Superbeagle
      Avatar
      schrieb am 01.10.07 06:39:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.791.190 von Superbeagle am 30.09.07 14:44:37Du kannst natuerlich nicht zugelassene Fonds beziehen, z.B. ueber Broker die den Handel mit den entsprechenden Produkten anbieten. Allerdings erfordert es etwas Aufwand, z.B. muesstest du schon einen Broker nehmen, der keinen Sitz in Deutschland hast, da ansonsten die Fonds auf der Jahres(steuer)bescheinigung ausgewiesen werden.

      Disclaimer: Steuerhinterziehung ist strafbar und ich rate davon ab. Obige Aussage dient nur zur Erklaerung des Sachverhalts.

      Zu deiner 2. Frage:
      Habe dazu nur das folgende gefunden:

      14. Werden ausländische Kapitalerträge genauso behandelt wie inländische?

      Ja. Allerdings muss der Steuerpflichtige diese, sofern sie nicht von einem inländischen Kreditinstitut für ihn verwaltet werden, selbst in der Veranlagung angeben.


      Quelle: http://tinyurl.com/2rxqtd

      Es koennte demnach gut sein, dass in- und semitransparente Fonds in Zukunft wie alle anderen Fonds besteuert werden. Sicher ist das aber nicht, muss man wohl abwarten. Ich habe mal eine Anfrage beim BVI gestellt.
      Avatar
      schrieb am 02.10.07 06:18:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der BVI hat geantwortet und mich auf den folgenden Flyer verwiesen:

      http://www.bvi.de/de/sonderseiten/bestellcenter/Downloads/ab…

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      Avatar
      schrieb am 06.10.07 20:50:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      der TGF schüttet Kursgewinne aus (ich bin seit 1998 auch
      in dem Fonds drin). Demnach würde bei diesem Fonds auch auf
      die Kursgewinne ab 2009 Abgeltungssteuer anfallen.

      Ich hab diesbezüglich bei Templeton angerufen.
      Die haben dies verneint. Aber man muss wohl das endgültige Gesetz
      abwarten. Ggf. muss ich in andere Fonds umschichten.

      trick17
      Avatar
      schrieb am 08.10.07 06:11:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.872.819 von trick17-2 am 06.10.07 20:50:40Natuerlich haben sie das verneint, denn sie haben recht - sofern der Fonds vor dem 1.1.2009 gekauft wurde bleiben Kursgewinne steuerfrei (Haltezeit > 1 Jahr).

      Ausschuettungen hingegen muessen ab 2009 immer versteuert werden, egal ob der Fonds ausschuettet oder thesauriert. Das hat aber erstmal mit Kursgewinnen nichts zu tun.

      Falls du meinst, dass die Ausschuettungen wieder angelegt werden und dadurch die Kursgewinne der Ausschuettungen der Abgeltunssteuer unliegen stimmt das natuerlich, weil es dann einem Neukauf gleich kommt.


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