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    Diskriminierung bei Einstellung ;ich werde verklagt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.10.07 11:23:21 von
    neuester Beitrag 06.02.08 15:44:45 von
    Beiträge: 74
    ID: 1.133.652
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 11:23:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      hatte eine Frau für allgemeine Bürotätigkeiten gesucht und gefunden
      halbtags mit angenehmer Telefonstimme; keine spezifischen Qualifikationen angegeben.
      dabei hat sich auch ein 55Jähriger Rechtsassessor beworben; der mich(Familien GmbH)nun, nach unserer Absage wegen geschlechtlicher
      Diskriminierung via Arbeitsgricht verklagt.
      Ziemlich offensichtlich auf welcher Schiene dieser Arsch sich bewegt,an einer Einstellung hatte er sicherlich kein Interesse.
      Was kann ich tun um evtl. den teuren Anwalt bzw eine Verhandlung
      zu ersparen????
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 11:34:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Engagier Sergej und Wladimir.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 11:34:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.367 von trekstor am 06.10.07 11:23:21ohne anwalt kommst Du nicht weit... lass es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen und zwar so daß der Typ ausrastet, dann erkläre dem Richter Du hast eine angenehme freundliche Person gesucht :-)
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 11:36:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hast du explizit eine Frau gesucht ? Dann Pech gehabt.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 11:52:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      tja opfer eines berufskägers geworden ...

      guck ob er das schonmal gemacht hat und ob er damit versucht seinen lebensunterhalt zu bestreiten... dann haste vielleicht ne change

      ansonsten viel glück

      dsi

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      Avatar
      schrieb am 06.10.07 11:57:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      @1


      Das Gleichstellungsgesetzt gibt es m.E. seit ca einen Jahr und da hat er dich bei den "Eiern".


      Gucke Dir nochmal seine Bewerbung durch.
      Du musst einen ANDEREN Grund für seine Ablehnung finden.

      Lade ihn doch nochmal zu einem Vorstellungsgespräch ein und entscheide dann, was vielleicht sachlich/fachlich unpassend ist.


      Und vor allem ändere deine Anzeige für die Zukunft.




      Meine Meinung
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 12:05:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Anwalt einschalten und prüfen lassen ob das Schwein schon desöfteren auf diese Tour reitet- wenn ja, ANZEIGE erstatten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 12:07:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      stell den Assesor ein und lass ihn Telefonsex mit männlichen Anrufern machen, wenn er kein Erfolg hat feuern und verklagen wegen Angaben von falschen Tatsachen:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 12:14:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland ist schon ne feine Sache.
      Im Ausland wird nur der Kopf geschüttelt aufgrund soviel Dummheit!

      Jemand hat ne eigene Firma und darf sein Personal, das er einstellen möchte, nicht frei wählen bzw. aussuchen.

      Du bist Deutschland!!
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 12:16:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.367 von trekstor am 06.10.07 11:23:21Im übrigen ist ein "Assessor" überqualifiziert und somit für den Telefondienst unbrauchbar.

      Ich entsinne mich, daß es deswegen schon desöfteren bei den Gerichten in ähnlicher Begründung zu Verfahren kam. Zumeist steckten hinter diesen Attacken die immerselben Personen.

      Sie dürften amtsbekannt sein.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 12:22:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      auf was klagt er denn genau? Einstellung, Schadensersatz ???
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 12:28:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.866 von Art Bechstein am 06.10.07 12:22:19er fordert schlappe 3 Monatsgehälter der ausgeschriebenen Stelle;
      dazu noch Auslagen und sonstige Aufwendungen weis gott noch alles
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 12:38:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.939 von trekstor am 06.10.07 12:28:01Klasse, das macht er 4 mal pro Jahr und er kann davon leben. Sauerei!
      Bitte halte uns auf dem Laufenden, wird hier einige interessieren.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 13:34:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.939 von trekstor am 06.10.07 12:28:01Jage den Burschen doch mal durch Google!

      Oft kommt dabei schon ein Ergebnis raus!

      Denn diese Vögel reiten auf dieser Nummer und in Zeiten des Web bleiben die nicht lange anonym!!


      sampler;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 13:43:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich weiss schon warum ich keine Stellenanzeige schalte:rolleyes:
      Das, was hier mal wieder abgeht ist nicht mehr normal. Als hätten
      die Gerichte mit sonstigen Nicklichkeiten nicht schon genug zu tun.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 13:46:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.866.108 von panzerhornschrexe am 06.10.07 13:43:56Warum wohl meinst Du, daß die Personalvermittler solchen Zulauf haben?
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 13:46:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.367 von trekstor am 06.10.07 11:23:21@trekstor!!

      Seit wann kann ein Eigentümer nicht über seine zukünftigen Angestellten entscheiden:mad:

      Mach es wie von...
      von Titus_Livius 06.10.07 11:34:19 Beitrag Nr.: 31.864.412
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben |

      Engagier Sergej und Wladimir.

      empfohlen...:cool:
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 14:01:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      ...
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 14:20:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Tja Freunde, tut mir leid für dich, aber das ist Deutschland, oder EU oder ein dem Untergang geweihtes pervertiertes System, an dem man nichts mehr zum guten ändern kann, da bereits zu viele Hyänen in diese Spiel involviert sind ( Politik, Juristen, Verbände,... )Fa. zusperren und die Kohle verleben, ist sowieso bald nicht mehr das Papier wert. Erst dann kann Grossreinemachen beginnen.;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 15:03:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.866.669 von bakerfriend am 06.10.07 14:20:51hör dich in seiner nachbarschaft am besten um. über so eine ratte gibt es immer etwas zu finden !!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 15:13:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ trekstor

      Geh mal auf den Link http://www.hmdj.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?cid=b4c15433c980…

      und dann auf Download (Gleichbehandlungsgesetz)


      Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.

      Grüßle
      Balubine :)
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 16:31:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      Bestreite mit Nichtwissen den Zugang der Bewerbung des Assessors. (oder hat er per Gerichtsvollzieher zustellen lassen?)
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 16:37:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.868.442 von DerStrohmann am 06.10.07 16:31:53Oder hast du den Zugang bestätigt bzw. die Unterlagen zurückgeschickt?
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 16:53:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.868.442 von DerStrohmann am 06.10.07 16:31:53ne, mein neuer Freund hatte die Bewerbungsmappe+Absage bereits
      zurückbekommen;erst dann ging er vor das Arbeitgericht!
      hab noch nichts über den Strolch erfahren;
      Kontakte zur ukrainischen Halbwelt möcht ich auch nicht grad auf-
      nehmen.Such mir grad im Web ein paar Musterfälle, die zu Gericht
      kamen.Frag mich grad was ist denn wenn ich einen "Nachtpuff" hätte
      und ein paar Go-Go Girls suchte.
      Die Stellenauschreibung sollte dann auch Geschlechtsneutral sein???
      Wir reglemtieren uns doch wirklich noch zu Tode; jegliche Freiheit
      geht noch in Gänze verloren.:mad:
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 17:00:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.868.757 von trekstor am 06.10.07 16:53:58Bei Go-Go-Girls ist das Geschlecht Notwendigkeit, nicht so bei einer Telefonstelle. Wenn man Post von Volljuristen bekommt, muss man eben aufpassen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 17:53:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 18:08:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      Klingt wirklich übel, wenn du explizit eine weibliche Person gesucht hast, wird er wohl „Recht“ bekommen. Die Gesetze in unserem Land werden halt von Idioten gemacht…

      Ich kenne ähnliche Probleme. Früher hat man eine Absage geschrieben und konnte der Person Feedback gegeben, warum es nicht geklappt hat. Heute würde ich mich vor jeglicher Aussage diesbezüglich hüten. Es gibt noch eine Standardfloskel und das war’s. Der Bewerber kann sich seins dann denken… (sehr Hilfreich für ihn)…
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 18:17:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.869.798 von Seroblade am 06.10.07 18:08:22Ich frag mich an der Stelle übrigens, wer sich das Recht herausnimmt meine Freiheit zu beschneiden. Wenn ich der Meinung bin, dass ich in meinem Betrieb keinen Christen, Juden, Moslem oder gar eine Frau, beschäftigen will, dann mach ich das auch nicht und das sollte eigentlich nur mich was angehen…
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 18:20:28
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.869.639 von was? am 06.10.07 17:53:40Prima, Danke hab ich gleich mal gemailt.
      Mal schauen was kommt.:(
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 18:31:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.367 von trekstor am 06.10.07 11:23:21trekstor,

      ich kann mich noch dunkel an einen Artikel im Spiegel oder Handelsblatt vor einigen Wochen erinnern, in dem genau dieses Thema behandelt wurde. Dort war u.a. die Rede von einer privaten Datenbank, in der solche gerichtsbekannte Scheinbewerber gelistet werden. Ein guter Anwalt - den ich hier nur dringend empfehlen kann - sollte diese Liste kennen bzw. Zugang dazu erhalten.

      Ansonsten sollte man heutzutage wissen, daß z.B. geschlechterspezifische Stellenanzeigen schlicht unzulässig sind. Ich würde es in einem solchen Falle noch als Glück ansehen, nur von einem einzigen solchen Bewerber um drei Monatslöhne gebracht zu werden.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 19:00:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.870.148 von antonazubi am 06.10.07 18:31:07Die Adresse dieser privaten Datenbank(Archiv)hab ich schon.
      Die Stellenanzeige an Sich wurde von unserem ach so schlauen
      Unternehmensberater geschaltet(evtl. Regress).:cry:
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 19:43:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.870.747 von trekstor am 06.10.07 19:00:20Wo liegt dann das Problem :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 04:51:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.870.747 von trekstor am 06.10.07 19:00:20ist eigentlich immer das gleiche. ich hatte das problem bei meiner homepage.rechteverletzung durch nutzung einer seit jahren frei zugänglichen datei. wert null.

      gewerbliche ankläger die auch gleich die entsprechenden fachanwälte haben setzen die rechtslage durch. selbst wenn das gericht in deinem fall, wie in meinem erkennt das der fall vorgeschoben ist sind die chancen schlecht.

      eigentlich wäre klagen richtig aber privat würde ich dir raten den vergleich zu suchen und du dich mit ihm auf einen monatslohn einigst.

      bewerbungen nie mit begründung ablehnen, bei der anzeige immer die,der einfügen oder einen nebensatz "die gerne auch weibliche ".

      beim klagen immer bedenken das neben aufwand und kosten deine chancen fast null sind wenn du als begründung das geschlecht,rasse oder religion angegeben hast.

      auch wenn das gericht erkennt das er nur abzocken will ist das recht hier eindeutig.

      natürlich wollen diese parasiten der menschheit (auch schon gefährlich) auch kein verfahren und lassen darum mit sich handeln.

      der zeitaufwand sich noch andere opfer zu suchen ist ja auch geringer.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 05:10:23
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.870.747 von trekstor am 06.10.07 19:00:20sorry hatte dein letztes posting nicht gelesen. wenn es nur um die stellenauschreibung geht und du den text nicht vorgegeben hast wirst du die schwarze karte weiterreichen können.

      bei einer schriftlichen ablehnung mit dem hinweis weiblich wirds schlecht sein.

      noch mal für das copyrecht : obwohl die datei nachweislich 10 jahre alt war und eigentlich wertfrei und für die private nutzung jederzeit kostenlos nutzbar war habe ich nachgeben müssen.

      ich hatte die homepage nicht selber erstellt, bin aber nach rechtlage selber für den inhalt verantwortlich und habe mich als betreiber noch darüber zu informieren ob die entsprechende datei nicht mittlerweise in das recht eines anderen gelangt ist.

      hier handelte es sich um einen starren stadtplan ohne verlinkung, der seinerzeit kostenlose ausschnitt wurde jahre später im paket mit anderen daten verkauft und ich hätte meine seite regelmäßig überprüfen müssen ob ich nicht die rechte anderer verletze.

      der ersteller hatte nichts zu befürchten weil zum damaligen zeitpunkt das nicht erkennbar war.

      macht man ja auch immer mal so, seine seite zu überprüfen ob denn noch alles rechtens ist.:mad:
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 07:30:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 10:39:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      man sollte auch mal überlegen welche politischen parteien in deutschland auf dieser probleme bereits vor der umsetzung hingewiesen haben. sollte man bei zukünfitgen wahlentscheidungen mal beachten...
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 10:43:25
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo Trekstor,

      tut mir echt leid für Dich, daß das Kind allem Vernehmen nach schon in den Brunnen gefallen ist....

      Mir fehlt noch ein Aspekt in der Diskussion an sich: Was macht (eure Firma), wenn ihr Bewerber zu einem Gespräch eingeladen habt?

      Bei uns wird das Gspräch immer grundsätzlich von zwei Mitarbeitern geführt. Handhabt ihr das auch so? Aus meiner Sicht eine sehr teure Angelegenheit...

      Gruß
      C1
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 10:50:12
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.876.869 von plotz am 07.10.07 05:10:23"noch mal für das copyrecht : obwohl die datei nachweislich 10 jahre alt war und eigentlich wertfrei und für die private nutzung jederzeit kostenlos nutzbar war habe ich nachgeben müssen."

      Ist das eine Gerichtsentscheidung? Kann nämlich nicht nachvollziehen, daß unbefristete Nutzungsrechte zurückgenommen werden können. Das könnte man auch massiv methodisch mißbrauchen. Oder gab es für die Homepage gar keine hinlänglichen Nutzungsrechte?
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 10:52:50
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.876.754 von plotz am 07.10.07 04:51:08auch wenn das gericht erkennt das er nur abzocken will ist das recht hier eindeutig.


      Das stimmt nicht. Wie viele unter der o. a. agg-hopping Webseite hinterlegten Urteile in dieser Frage zeigen, muss in subjektiver Hinsicht eine ernsthafte Bewerbungsabsicht vorliegen und in objektiver Hinsicht eine geeignete Qualifikation. Reine Schadenersatzauslösungen sind nicht vom Gesetz geschützt.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 13:01:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.880.529 von SeekerOfKnowledge am 07.10.07 10:50:12es wird ja auch methodisch mißbraucht.

      es gibt im internet dazu foren ohne ende.

      fall war hier das ein kleines stück landkarte das vor 10 jahren frei verfügbar war aus einer tageszeitung ausgeschnitten und gescannt wurde. ohne jedwede verlinkung und funktion.

      da diese fa. keinen gewinn mit dem kartenmaterial machen konnte wurden die rechte für alle daten an .....map verkauft.

      diese fa. bietet heute neben stadtplänen für internetseiten einen kostpflichtigen routenplaner an der aber immer noch kostenlos im internet runtergeladen werden kann. agbs. verweisen allerdings auf die private nutzung. eine gebührenordnung gibt es dann auf einer seite auch bei gewerblicher nutzung.

      hatte dann gedacht das die ja nicht wissen können woher das stückchen karte kommt. das war leider falsch weil jede karte extra eingebaute merkmale hat mit denen sich genau zuordnen läßt wer der urheber ist.

      jeder der eine "geklaute" datei verwendet muß damit rechnen das spezielle fachanwälte diese auf seiner seite finden und übertriebene forderungen eintreiben wollen.

      ein gerichtsurteil habe ich nicht da diese menschen verhandlungsbereit sind aber unter googel findet man reichlich foren in denen auch die entsprechenden urteile stehen.

      hier ist es einfach, nichts böses dabei gedacht und in die falle getappt.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 17:23:32
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.367 von trekstor am 06.10.07 11:23:21Trekstor - kontakte die für Dich zuständige Rechtsabteilung der IHK - die müßten Dir bestimmt weiterhelfen können! - Scheint ein generelles Problem zu sein.:(
      Avatar
      schrieb am 08.10.07 06:16:13
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.864.753 von Datteljongleur am 06.10.07 12:14:49Schonmal was von den USA gehoert? Dort gibt es das schon lange.
      Avatar
      schrieb am 08.10.07 14:49:38
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.894.519 von Rascal@WSO am 08.10.07 06:16:13Man kann das ganze auch anders sehen:

      Wer eine Stelle speziell für ein Geschlecht ausschreibt, obwohl es objektiv keinen Grund dafür gibt, der ist es selbst schuld, wenn es Probleme gibt. Zum "Business" gehört es halt auch Zeitung zu lesen und über die Rechtslage informiert zu sein. Insbesondere beim Fall Diskriminierungsgesetz muss man ja schon seinen Kopf in den Sand sgesteckt haben, wenn man davon nichts mitbekommen hat.

      Dass die Klage im konkreten Fall natürlich lächerlich ist (und dies hoffentlich vom Richter auch so gesehen wird), steht natürlich außer Frage.
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 11:20:54
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.898.930 von andjessi am 08.10.07 14:49:38sicher hast du damit recht, eigentlich sollte ja auch keiner benachteiligt werden. das recht sollte jeder arbeitgeber kennen, was aber leider nicht der fall ist.

      aber hier verkehrt sich das gesetz ins gegenteil. wenn ich nicht sagen darf das ich ein geschlecht bevorzuge haben andere bewerber unnötigen aufwand ohne zu wissen das sie sowieso nicht genommen werden.

      ich bin also durch den staat gezwungen dieverse bewerber die ich sowieso nicht haben wollte anzulügen warum ich sie nicht nehme.

      nützt eigentlich keinem was, wenn ich eine frau will nehme ich halt keinen mann, ich darf nur nicht sagen das das der grund ist.

      eigentlich werden die mitarbeiter damit wie maschinen auf reine funktionen reduziert.
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 11:54:56
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.907.676 von plotz am 09.10.07 11:20:54aber hier verkehrt sich das gesetz ins gegenteil. wenn ich nicht sagen darf das ich ein geschlecht bevorzuge haben andere bewerber unnötigen aufwand ohne zu wissen das sie sowieso nicht genommen werden.
      Es geht sich nicht um "nicht sagen duerfen", sondern darum, dass du nicht diskriminieren sollst. - Wenn ein Mann qualifiziert ist und die gleiche Aufgabe bewaeltigen kann, gibt es eigentlich wenig gute Gruende, warum man eine Frau einstellen will. Eine persoenliche Bevorzugung ist jedenfalls kein guter Grund.

      ich bin also durch den staat gezwungen dieverse bewerber die ich sowieso nicht haben wollte anzulügen warum ich sie nicht nehme.
      Du sollst weder ein gewisses Geschlecht bevorzugen noch die anderen anluegen.
      Wenn du erstes nicht tust, dann bist du auch nicht zum Luegen "gezwungen". ;)
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 20:02:26
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.908.218 von Rascal@WSO am 09.10.07 11:54:56Du bist ja etwas naiv und weltfremd.
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 21:51:17
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.908.218 von Rascal@WSO am 09.10.07 11:54:56wenn ich für diverse tätigkeiten ein geschlecht oder eine religiöse minderheit oder rasse nicht haben möchte ist das meine entscheidung.

      der gesetzgeber gibt mir vor das ich das nicht machen darf. also muß ich, wenn ich der ansicht bin das ich die entsprechenden personen für die stelle nicht haben möchte lügen weil ich die wahrheit nicht sagen darf.

      ob es richtig ist das ich aus den gründen den bewerber ablehne hat hier keine bedeutung. wenn ich als arbeitgeber meine, einen bewerber aus den gründen nicht haben zu wollen nützt auch das beste gesetz nichts.

      wir können alles regulieren wie wir wollen nur die freiheit des einzelnen, egal ob unternehmer oder arbeitnehmer sollten wir nicht verhindern.

      wennn du servicekraft bist und das arbeitsamt dir sagt das du in einem schwulenclub oder bordell arbeiten mußt weil ja alle gleich sind möchtest du das auch nicht.

      beispiele gibt es ohne ende die man finden könnte aber das entscheidende ist doch einfach das jeder selbst entscheiden kann und sollte.
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 22:34:00
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.908.218 von Rascal@WSO am 09.10.07 11:54:56nochmal zum verständnis.

      es geht ja nicht nur um das geschlecht.

      wenn ich eine junge oder auch ältere person suche darf ich es nicht schreiben sondern nur andeuten.

      ich darf (außer die kirche) keine religion ausgrenzen.

      ich darf als ausländer nicht sagen das ich den deutschen in meiner gastätte nicht haben möchte weil es z.b ein chinaimbiß ist und ich daher lieber einen asiaten haben möchte.

      ich dürfte als inhaber einer kneipe die vorwiegend rechte kundschaft hat den farbigen bewerber nicht ablehnen.

      einfach alles nur lachhaft und auch für die bewerber nur von nachteil. wenn ich eine frau suche will ich auch eine haben. wenn ich das nicht schreiben darf verschwenden alle männer zeit und geld ohne zu wissen warum.
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 02:32:13
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.916.636 von Michi301 am 09.10.07 20:02:26Du bist ja etwas naiv und weltfremd.
      :laugh: Der war gut.

      wenn ich für diverse tätigkeiten ein geschlecht oder eine religiöse minderheit oder rasse nicht haben möchte ist das meine entscheidung.
      Es ist aber auch Diskriminierung oder Rassismus. :rolleyes:

      Ist schon interessant, dass sich immer noch einige Leute fuer sowas aussprechen, da bin ich dann tatsaechlicher lieber "naiv und weltfremd".
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 06:17:30
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.919.764 von Rascal@WSO am 10.10.07 02:32:13Naiv und weltfremd ist die Vorstellung, Rassismus verbieten zu können.
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 07:17:52
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.919.764 von Rascal@WSO am 10.10.07 02:32:13sicher hast du etwas recht. aber es gibt nunmal für viele berufe und einsatzorte menschen die aus den genannten gründen für den arbeitgeber nicht in betracht kommen.

      das ist meistens der fall bei kleineren betrieben mit besonderen anforderungern.

      wenn ich in meinem kleinen büro mit einer sekretärin eine frau haben will hast du als mann sowieso keine chance. ob mit deinem tollen gesetz oder ohne.

      so kommt deine bewerbungsmappe ungelesen in ablage P.ohne das sie überhaupt gelesen wurde und du hoffst noch auf eine einstellung.

      wenn es mir erlaubt wäre bestimmte personen zu bevorzugen hättest du ja gleich gewußt das deine mühe nicht viel erfolg haben wird.

      hat aber auch nichts mit deutschen zu tun, sondern ist meist vom einsatz des mitarbeiters abhängig.

      ein jude oder moslem möchte für viele sachen auch nur seinesgleichen haben, darf es natürlich genauso nicht schreiben das er andere personengruppen ausschließt.

      in den kindergarten dürfen auch nur kinder, also möchte ich auch meine gleichberechtigung das ich mitmachen darf,oder soll ich wegen meines alters ausgeschlossen werden auch wenn ich mich noch wie ein kind verhalte ? das ist nicht gerecht.
      :laugh::laugh:

      so in der art müßtest du das ja sehen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 07:26:15
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.919.764 von Rascal@WSO am 10.10.07 02:32:13und noch als letzten für dich weltfremden.

      selbst der staat sieht bei einigen tätigkeiten eine geschlechtertrennung vor.

      wenn du dich im strafvollzug bewirbst dürften deine chancen im frauenknast auch eher gering sein.
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 14:22:04
      Beitrag Nr. 53 ()
      Der Staat selbst diskriminiert alle Frauen und lässt sie nicht den Grundwehrdienst ableisten. :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 14:44:58
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.924.915 von Kaufangebot am 10.10.07 14:22:04auch ein gutes argument zur gleichberechtigung. wir können ja mal alle frauen fragen ob sie in dem fall auch gleichberechtigt sein wollen. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 10.10.07 15:38:48
      Beitrag Nr. 55 ()
      Es soll ja immer noch Menschen geben die glauben in Deutschland würde man in Freiheit leben. :laugh: :laugh: :laugh:

      Weit gefehlt.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 08:28:56
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.919.838 von DerStrohmann am 10.10.07 06:17:30Naiv und weltfremd ist die Vorstellung, Rassismus verbieten zu können.

      Verbieten kann man Rassismus nicht, aber du kannst die Ausuebung in gewissen Bereichen (wie bei der Einstellung) unterbinden, statt es durch Nichtstun zu foerdern.

      @plotz
      so in der art müßtest du das ja sehen.
      Ich wuerde vorschlagen, du beschraenkst dich auf das, was ich sage (schreibe), nicht auf dass, was du gerne haettest, wie ich die Dinge sehe. Ausserdem ist dein Argument mit dem Kindergarten ziemlich daemlich.

      und noch als letzten für dich weltfremden.

      Und hier die Antwort fuer Schlaumeier wie dich:

      selbst der staat sieht bei einigen tätigkeiten eine geschlechtertrennung vor.

      wenn du dich im strafvollzug bewirbst dürften deine chancen im frauenknast auch eher gering sein.


      Ich habe nie gesagt, dass es keine Berufe oder Stellen gibt, bei denen ein bestimmtes Geschlecht bevorzugt werden darf - offensichtlich gibt es in dem Beispiel einen guten Grund dafuer, d.h. es basiert nicht auf irgendwelchen persoenlichen Ansichten / Vorzuegen.
      Statt dessen ging es sich um eine Stelle, die von Bewerbern jeglichen Geschlechts, Religion oder Rasse besetzt werden kann, d.h. nur die Qualifikation sollte entscheiden.

      Verstehst du diesen den Unterschied?
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 10:59:39
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.934.287 von Rascal@WSO am 11.10.07 08:28:56natürlich verstehe ich den unterschied. es waren ja auch absichtlich hervorgehobene beispiele.

      dennoch ist es so das z.b. ich selber ein, ein frau büro habe. sprich ich selber und eine bürokraft.

      müßte ich die stelle neu besetzen würde ich wieder eine weibliche person jüngeren alters suchen.

      so jetzt kommst du mit einer super bewerbungsmappe und ich würde es nicht mal lesen weil ich kein männchen haben wollte.
      also was nützt es dir das ich nicht sagen darf das ich aber lieber ein weibchen hätte?

      das mit der gleichberechtigung beim wehrdienst kannst aber auch du nicht bestreiten. es gibt keinen echten grund warum frauen keinen wehrdienst oder eben zivildienst leisten können bzw. müssen.

      das darf der staat als vorbild und ich darf nicht entscheiden was mir angenehmer ist ? ich sitze den ganzen tag mit meiner bürokraft zusammen und möchte dafür lieber eine frau. auch bei der rollenverteilung in der kundenanahme geht das besser.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 20:54:37
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.936.224 von plotz am 11.10.07 10:59:39eben ich brauch halt nun mal auch eine Frau im Büro die
      1.) im allgemeinen keine überzogenen Gehaltsforderungen stellt.
      2.) akzeptiert, dass Sie keine Aufstiegsmöglichkeit im Kleinbetrieb
      haben wird.
      3.) mit weiblichen Charme angespannte Situationen am Telefon löst.
      Der Kläger ist leider in AGG-Datei nicht kundig.
      Da ich keine Zeit habe für diese juristischen Spitzfindigkeiten
      ist die "Sache" nun in Anwalts Hand; mal schaun.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 21:03:45
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.946.238 von trekstor am 11.10.07 20:54:37Viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 21:51:46
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.946.376 von Michi301 am 11.10.07 21:03:45thx.
      Avatar
      schrieb am 11.10.07 22:35:25
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.946.238 von trekstor am 11.10.07 20:54:37genauso wie bei mir. meine derzeitige wirklich nette kraft hat 2 kinder und ist froh das ich auf ihre belange rücksicht nehme und ist genauso bereit auch mal am abend spät zu kommen wenn ich sie brauche.

      macht mit einer frau auch einfach mehr spaß. den schlimmsten angestellten den ich mir vorstellen könnte habe ich hier im thread auch gehört. da kommt bestimmt immer: das sieht mein arbeitsvertrag aber so nicht vor.

      für deine klage wünsche ich dir viel glück.
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 10:18:56
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.947.983 von plotz am 11.10.07 22:35:25Mit so einer Haltung trifft Dich das Gesetz zu recht.
      Avatar
      schrieb am 12.10.07 10:20:56
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.946.238 von trekstor am 11.10.07 20:54:37Die ersten beiden Gründe, die Du genannt hast, wären jeweils ein sachlicher Grund gewesen, mit dem Du den Bewerber hättest abblitzen lassen können.
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 15:42:52
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.947.179 von trekstor am 11.10.07 21:51:46Gibt`s was neues ?:look:
      Avatar
      schrieb am 04.12.07 21:42:59
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.266.391 von panzerhornschrexe am 03.11.07 15:42:52am 12.Dez ist der Gerichtstermin; muss wohl auch hin.
      dazu der Unternehmensberater als Zeuge.
      Versteh irgendwie immer noch nicht warum "sowas" vor Gericht muss:mad:
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 21:25:45
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ich fürchte, in Deinem Falle wäre sogar König Salomon ratlos.

      Du diskriminierst nach Alter und Geschlecht, und das widerspricht dem Gesetz.

      Der Kläger will die Stelle nach der allgemeinen Lebenserfahrung gar nicht, also sollte man ihm keinen finanziellen Anspruch zuerkennen.

      Wie kann man Dich zu einer Entschädigung verurteilen, ohne dass der Kläger ewtas bekommt?

      Grüße, billy-the-kid

      P.S. In Großunternehmen wagt man es noch nicht einmal mehr, nur jüngere Pesronen in Anziegen abzubilden, oder von einem "jungem dynamischen Team" zu sprechen; die wissen, warum.
      Avatar
      schrieb am 08.12.07 09:55:45
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.665.411 von trekstor am 04.12.07 21:42:59Ich wünsche Dir von Herzen viel Glück.

      Ein Paradebeispiel, wie ein Staat mit weit überzogenen Gesetzen sich selbst zerlegt.

      Irgendwie eine traurige Angelegenheit.
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 08:27:01
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.665.411 von trekstor am 04.12.07 21:42:59Viel Glück !!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 06.01.08 17:32:06
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.665.411 von trekstor am 04.12.07 21:42:59Und wie ist es gelaufen?
      Avatar
      schrieb am 06.01.08 21:43:37
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.960.469 von Michi301 am 06.01.08 17:32:06noch nichts gelaufen; es gab "natürlich" keine Einigung.
      Nächster Gerichtstermin Anfang März.
      Avatar
      schrieb am 07.01.08 15:04:14
      Beitrag Nr. 71 ()
      Unser schlagkräftiges Team beginnt mit seinen Recherchen dort, wo andere resignieren und ohne Erfolg aufgegeben haben. Dabei gehen wir außergewöhnliche Wege, um die Lösung Ihrer Probleme vorzubereiten – denn die Wege, die Sie bisher gegangen sind, waren erfolglos.

      Sprechen Sie mit uns. Telefon, Fax, E-Mail.

      Mit freundlichen Grüßen

      ITM - Moskau Team - www.moskau-team.com :D:laugh::eek:

      http://www.moskau-inkasso.com/

      http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org.mozilla…
      Avatar
      schrieb am 08.01.08 15:28:58
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.962.358 von trekstor am 06.01.08 21:43:37Bleib standhaft !! :)
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 20:54:37
      Beitrag Nr. 73 ()
      "Eine türkischstämmige Szialpädagogin hatte sich als Integrations
      lotse beim Diakonischen Werk beworben.
      Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche vorausgesetzt.
      Bewerberin weigerte sich,in die Kirche einzutreten.-und bekam den
      Job nicht.
      Die Frau klagte wg. Diskriminierung auf Entschädigung nach AGG-
      und gewann.
      Diakonie muss drei Monatsgehälter als Entsch.zahlen Az20ca105707.
      Den Gang zum Gericht kann ich mir sparen;kann gar nicht gewinnen.

      Wer schützt D vor den völlig duchgeknallten Gesetzgebern??????
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 15:44:45
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.277.139 von trekstor am 05.02.08 20:54:37Das sind die kranken Gesetzte die von den Grünen, linken Spinnern und Feministenkampfverbänden im Namen der Gerechtigkeit ausgearbeitet wurden. Man muss sich mal vorstellen das es Gleichstellungsbeauftragte gibt die Null(!) Nutzen haben und dem Unternehmen auf der Tasche liegen.

      Jeder Unternehmer sollte frei in seiner Entscheidung sein wen er einstellt...wer da Unterschiede zwischen Rasse oder Geschlecht macht ist selber Schuld und eine arme Sau.

      Ich als Unternehmer würde immer nur nach den Fähigkeiten und den soft skills schauen. Thats it. Normaler gesunder Menschenverstand der jetzt gerichtlich verfolgt wird. Man ist dieses Land krank!!!


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      Diskriminierung bei Einstellung ;ich werde verklagt