LS Invest AG -- IFA Hotel (613120): Steht der Squeeze-Out unmittelbar bevor? (Seite 86)
eröffnet am 09.10.07 15:26:57 von
neuester Beitrag 03.04.24 12:47:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.785.190 von Inhaberschuldverschreibung am 15.07.21 13:20:46
Danke! Dann bin ich Mal gespannt. Es handelt sich doch eigentlich nur noch um 5 Mio. Aktien. Also im Endeffekt reden wir hier um Peanuts aus Sicht von Lopesan. Ob die nun 8 Euro oder 12 Euro zahlen, ist eigentlich egal...
Zitat von Inhaberschuldverschreibung:Zitat von Returnhunter: Dann sollten wir einen eigenen Gutachter vorschlagen! Wieso sollte der von Lopesan vorgeschlagen werden. Der ist ja sicherlich parteiisch.
Das war jetzt nicht ganz richtig von mir. Die Prüfer werden vom Gericht ausgewählt aber vom Großaktionär bezahlt. Eine gewisse Parteilichkeit kann man dann aber wohl unterstellen.
"Im Falle eines BGAV oder eines Squeeze-outs beauftragt der Mehrheitsaktionär die Bewertung. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre sieht das Gesetz eine zwingende Prüfung durch unabhängige, vom Gericht ausgewählte und bestellte, jedoch vom Hauptaktionär vergütete Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor, die sich im Kern auf die Feststellung richtet, ob die Abfindung angemessen ist. Je nach Strukturmaßnahme handelt es sich um eine Vertragsprüfung (BGAV, §§ 293b-e AktG), eine Angemessenheitsprüfung (Squeeze-out § 327c AktG) oder eine Verschmelzungsprüfung (§§ 9-12 UmwG). "
https://www.roedl.de/themen/corporate-litigation/abfindung-r…
Eigene Anteile sind übrigems gem. §62 (1) S. 2 UmwG zweifelsfrei vom Grundkapital abzusetzen. Ich glaube, dass hatte jemand noch gefragt vor ein paar Tagen.
Danke! Dann bin ich Mal gespannt. Es handelt sich doch eigentlich nur noch um 5 Mio. Aktien. Also im Endeffekt reden wir hier um Peanuts aus Sicht von Lopesan. Ob die nun 8 Euro oder 12 Euro zahlen, ist eigentlich egal...
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.784.788 von Returnhunter am 15.07.21 12:48:54
Das war jetzt nicht ganz richtig von mir. Die Prüfer werden vom Gericht ausgewählt aber vom Großaktionär bezahlt. Eine gewisse Parteilichkeit kann man dann aber wohl unterstellen.
"Im Falle eines BGAV oder eines Squeeze-outs beauftragt der Mehrheitsaktionär die Bewertung. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre sieht das Gesetz eine zwingende Prüfung durch unabhängige, vom Gericht ausgewählte und bestellte, jedoch vom Hauptaktionär vergütete Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor, die sich im Kern auf die Feststellung richtet, ob die Abfindung angemessen ist. Je nach Strukturmaßnahme handelt es sich um eine Vertragsprüfung (BGAV, §§ 293b-e AktG), eine Angemessenheitsprüfung (Squeeze-out § 327c AktG) oder eine Verschmelzungsprüfung (§§ 9-12 UmwG). "
https://www.roedl.de/themen/corporate-litigation/abfindung-r…
Eigene Anteile sind übrigems gem. §62 (1) S. 2 UmwG zweifelsfrei vom Grundkapital abzusetzen. Ich glaube, dass hatte jemand noch gefragt vor ein paar Tagen.
Zitat von Returnhunter: Dann sollten wir einen eigenen Gutachter vorschlagen! Wieso sollte der von Lopesan vorgeschlagen werden. Der ist ja sicherlich parteiisch.
Das war jetzt nicht ganz richtig von mir. Die Prüfer werden vom Gericht ausgewählt aber vom Großaktionär bezahlt. Eine gewisse Parteilichkeit kann man dann aber wohl unterstellen.
"Im Falle eines BGAV oder eines Squeeze-outs beauftragt der Mehrheitsaktionär die Bewertung. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre sieht das Gesetz eine zwingende Prüfung durch unabhängige, vom Gericht ausgewählte und bestellte, jedoch vom Hauptaktionär vergütete Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor, die sich im Kern auf die Feststellung richtet, ob die Abfindung angemessen ist. Je nach Strukturmaßnahme handelt es sich um eine Vertragsprüfung (BGAV, §§ 293b-e AktG), eine Angemessenheitsprüfung (Squeeze-out § 327c AktG) oder eine Verschmelzungsprüfung (§§ 9-12 UmwG). "
https://www.roedl.de/themen/corporate-litigation/abfindung-r…
Eigene Anteile sind übrigems gem. §62 (1) S. 2 UmwG zweifelsfrei vom Grundkapital abzusetzen. Ich glaube, dass hatte jemand noch gefragt vor ein paar Tagen.
Dann sollten wir einen eigenen Gutachter vorschlagen! Wieso sollte der von Lopesan vorgeschlagen werden. Der ist ja sicherlich parteiisch.
Lopesan schlägt einen Gutachter vor und das Gericht kann diesen dann akzeptieren oder einen anderen auswählen. Im Regelfall wird der Vorschlag aber akzeptiert seitens des Gerichts.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.784.461 von phillipptue am 15.07.21 12:25:28
Klar. Lopesan wird auf dauerhaftes Corona setzen. Aber ob der Gutachter das mitmacht? Hoffe doch, dass hier ein vernünftiger Gutachter bestellt wird vom Gericht.
Zitat von phillipptue:Zitat von Returnhunter: ...
Es wird immer mehr Varianten geben. Aber die Evolution hat es geschafft, dass solche Krankheiten dann nicht mehr so gefährlich waren, da wir entweder imunisiert wurden per Impfung oder eben durch die Erkrankung. Darauf zu setzen, dass die Krankheit tödlicher wird, wäre moralisch zweifelhaft und auch mit wenig historischer Evidenz hinterlegt.
Es geht ja nicht darum, dass "wir" darauf setzen, sondern ein Gutachten. Und natürlich wird darin auf die Unvorhersehbarkeit der Seuche Bezug genommen werden.
Klar. Lopesan wird auf dauerhaftes Corona setzen. Aber ob der Gutachter das mitmacht? Hoffe doch, dass hier ein vernünftiger Gutachter bestellt wird vom Gericht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.784.218 von Returnhunter am 15.07.21 12:10:25
Es geht ja nicht darum, dass "wir" darauf setzen, sondern ein Gutachten. Und natürlich wird darin auf die Unvorhersehbarkeit der Seuche Bezug genommen werden.
Zitat von Returnhunter:Zitat von lazy_invest: ...
Es wäre auch vorstellbar, dass Corona bis zur Omega-Variante weitergeht und Einschränkungen noch mal verschärft werden. Das würde sich eventuell auch i.S. Lopesan "positiv" auf das Wertgutachten auswirken.
Im Grunde rechne ich aber auch damit, dass der Deckel noch in 2021 zu gemacht wird. We will see - so lange der Kurs step by step nach oben geht, ists mir auch recht.
Es wird immer mehr Varianten geben. Aber die Evolution hat es geschafft, dass solche Krankheiten dann nicht mehr so gefährlich waren, da wir entweder imunisiert wurden per Impfung oder eben durch die Erkrankung. Darauf zu setzen, dass die Krankheit tödlicher wird, wäre moralisch zweifelhaft und auch mit wenig historischer Evidenz hinterlegt.
Es geht ja nicht darum, dass "wir" darauf setzen, sondern ein Gutachten. Und natürlich wird darin auf die Unvorhersehbarkeit der Seuche Bezug genommen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.784.068 von lazy_invest am 15.07.21 12:00:14
Es wird immer mehr Varianten geben. Aber die Evolution hat es geschafft, dass solche Krankheiten dann nicht mehr so gefährlich waren, da wir entweder imunisiert wurden per Impfung oder eben durch die Erkrankung. Darauf zu setzen, dass die Krankheit tödlicher wird, wäre moralisch zweifelhaft und auch mit wenig historischer Evidenz hinterlegt.
Zitat von lazy_invest:Zitat von Returnhunter: - Wertgutachten noch unter Corona Bedingungen...
Es wäre auch vorstellbar, dass Corona bis zur Omega-Variante weitergeht und Einschränkungen noch mal verschärft werden. Das würde sich eventuell auch i.S. Lopesan "positiv" auf das Wertgutachten auswirken.
Im Grunde rechne ich aber auch damit, dass der Deckel noch in 2021 zu gemacht wird. We will see - so lange der Kurs step by step nach oben geht, ists mir auch recht.
Es wird immer mehr Varianten geben. Aber die Evolution hat es geschafft, dass solche Krankheiten dann nicht mehr so gefährlich waren, da wir entweder imunisiert wurden per Impfung oder eben durch die Erkrankung. Darauf zu setzen, dass die Krankheit tödlicher wird, wäre moralisch zweifelhaft und auch mit wenig historischer Evidenz hinterlegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.782.478 von Returnhunter am 15.07.21 10:12:26
Es wäre auch vorstellbar, dass Corona bis zur Omega-Variante weitergeht und Einschränkungen noch mal verschärft werden. Das würde sich eventuell auch i.S. Lopesan "positiv" auf das Wertgutachten auswirken.
Im Grunde rechne ich aber auch damit, dass der Deckel noch in 2021 zu gemacht wird. We will see - so lange der Kurs step by step nach oben geht, ists mir auch recht.
Zitat von Returnhunter: - Wertgutachten noch unter Corona Bedingungen...
Es wäre auch vorstellbar, dass Corona bis zur Omega-Variante weitergeht und Einschränkungen noch mal verschärft werden. Das würde sich eventuell auch i.S. Lopesan "positiv" auf das Wertgutachten auswirken.
Im Grunde rechne ich aber auch damit, dass der Deckel noch in 2021 zu gemacht wird. We will see - so lange der Kurs step by step nach oben geht, ists mir auch recht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.783.024 von Andrija am 15.07.21 10:45:38
Ich gehe aktuell davon aus, dass gar keine Grunderwerbssteuer anfällt. Es bezieht sich ja nur auf die deutschen Hotels, die in einer eigenen Gesellschaft, deren Gesellschafter ja nicht wechseln. Und lopesan hält die Anteile ja schon über 10 Jahren. Aber sicher bin ich mir da nicht.
Zitat von Andrija: Grunderwerbsteuer zahlt er nur für den Streubesitz?
Ich gehe aktuell davon aus, dass gar keine Grunderwerbssteuer anfällt. Es bezieht sich ja nur auf die deutschen Hotels, die in einer eigenen Gesellschaft, deren Gesellschafter ja nicht wechseln. Und lopesan hält die Anteile ja schon über 10 Jahren. Aber sicher bin ich mir da nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.782.478 von Returnhunter am 15.07.21 10:12:26Grunderwerbsteuer zahlt er nur für den Streubesitz?