VALUE-HOLDGS International - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 28.10.07 07:46:01 von
neuester Beitrag 19.04.24 07:42:15 von
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Langsam könnten die mal kommen....
Mal schauen wie die Zahlen 2023 sein werden
Still ist es hier
Auch ein Wert den wohl keiner hat....
Heute jemand bei der HV ?
Warten wir mal wie das Jahr hier gelaufen ist
Value-Holdings International AG
Gersthofen
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung der Value-Holdings International AG, Gersthofen (ISIN DE0007563629)
am Freitag, den 06. April 2018, um 10:30 Uhr
in den Räumlichkeiten der Value-Holdings AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.898.451,90 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,09 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 355.387,59;
b)
Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 2.543.064,31 auf neue Rechnung.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Georg Geiger, Herr Hans Rudi Küfner und Herr Josef Scherrer enden gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der Value-Holdings International AG planmäßig mit dem Ende der Hauptversammlung am 06.04.2018. Es ist daher eine Neuwahl des Aufsichtsrates erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Wahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung, da die Voraussetzungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht erfüllt sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Georg Geiger, Finanzanalyst, Neusäß, Hans Rudi Küfner, Kaufmann, Remscheid, und Josef Scherrer, Portfolio-Manager, CH-Eschlikon, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Herren Geiger, Küfner und Scherrer sind bei der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglieder in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglieder in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Georg Geiger:
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Gersthofen
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der CAPCAD SYSTEMS AG, Ismaning
―
Mitglied des Aufsichtsrats der Value-Holdings Vermögensmanagement GmbH
Hans Rudi Küfner:
―
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Gersthofen
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Horus AG, Köln
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Babylon Capital AG, Frankfurt
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der RM Rheiner Management AG, Köln
Josef Scherrer:
―
Aufsichtsrat der Value-Holdings International AG, Gersthofen
―
Verwaltungsrat der Scherrer Asset Management AG, Eschlikon, (Schweiz)
―
Verwaltungsrat der WM Invest AG, Zürich (Schweiz)
―
Verwaltungsrat der Weber-Thedy AG, Zürich (Schweiz)
6.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2018 für Barkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen
a.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 394.875,00 (in Worten: Euro dreihundertvierundneunzigtausendachthundertfünfundsiebzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt insbesondere mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
b.
§ 5 Absatz 6 der Satzung der Value-Holdings International AG wird wie folgt hinzugefügt:
„6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 394.875,00 (in Worten: Euro dreihundertvierundneunzigtausendachthundertfünfundsiebzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt insbesondere mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.“
Gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 und 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Der Vorstand soll in den Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 und 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden werden. Der Ausgabebetrag der Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.
7.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung beträgt gemäß bisheriger Satzung aktuell EUR 500,00. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Um das gestiegene Geschäftsvolumen der vergangenen Jahre angemessen zu berücksichtigen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Höhe der Vergütung der ab dem Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zu ändern:
§ 12 Abs. 1 der Satzung soll lauten:
„Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz der Auslagen eine Vergütung in Höhe von Euro 2.500,00 je Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.“
8.
Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung
Um die Satzung der aktuellen Gesetzeslage anzupassen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung in § 4 sowie § 13 zu ändern, wonach Bekanntmachungen im Bundesanzeiger statt im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen sind.
§ 4 der Satzung soll lauten:
„Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz im Einzelfall etwas anderes bestimmt.“
§ 13, Abs. 2 soll lauten:
„Die Einberufung muss, sofern das Gesetz keine abweichende Frist vorsieht, mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.“
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 30. März 2018 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 16. März 2018 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 30. März 2018 zugehen:
Value-Holdings International AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14-16
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse
www.value-holdings.de
veröffentlicht.
Gersthofen, im Februar 2018
Value-Holdings International AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 27022018
Gersthofen
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung der Value-Holdings International AG, Gersthofen (ISIN DE0007563629)
am Freitag, den 06. April 2018, um 10:30 Uhr
in den Räumlichkeiten der Value-Holdings AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.898.451,90 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,09 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 355.387,59;
b)
Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 2.543.064,31 auf neue Rechnung.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Georg Geiger, Herr Hans Rudi Küfner und Herr Josef Scherrer enden gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung der Value-Holdings International AG planmäßig mit dem Ende der Hauptversammlung am 06.04.2018. Es ist daher eine Neuwahl des Aufsichtsrates erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Wahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung, da die Voraussetzungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht erfüllt sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Georg Geiger, Finanzanalyst, Neusäß, Hans Rudi Küfner, Kaufmann, Remscheid, und Josef Scherrer, Portfolio-Manager, CH-Eschlikon, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Herren Geiger, Küfner und Scherrer sind bei der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglieder in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglieder in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Georg Geiger:
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Gersthofen
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der CAPCAD SYSTEMS AG, Ismaning
―
Mitglied des Aufsichtsrats der Value-Holdings Vermögensmanagement GmbH
Hans Rudi Küfner:
―
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Gersthofen
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Horus AG, Köln
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Babylon Capital AG, Frankfurt
―
Vorsitzender des Aufsichtsrats der RM Rheiner Management AG, Köln
Josef Scherrer:
―
Aufsichtsrat der Value-Holdings International AG, Gersthofen
―
Verwaltungsrat der Scherrer Asset Management AG, Eschlikon, (Schweiz)
―
Verwaltungsrat der WM Invest AG, Zürich (Schweiz)
―
Verwaltungsrat der Weber-Thedy AG, Zürich (Schweiz)
6.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2018 für Barkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen
a.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 394.875,00 (in Worten: Euro dreihundertvierundneunzigtausendachthundertfünfundsiebzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt insbesondere mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
b.
§ 5 Absatz 6 der Satzung der Value-Holdings International AG wird wie folgt hinzugefügt:
„6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 394.875,00 (in Worten: Euro dreihundertvierundneunzigtausendachthundertfünfundsiebzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt insbesondere mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.“
Gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 und 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Der Vorstand soll in den Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 und 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden werden. Der Ausgabebetrag der Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.
7.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung beträgt gemäß bisheriger Satzung aktuell EUR 500,00. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Um das gestiegene Geschäftsvolumen der vergangenen Jahre angemessen zu berücksichtigen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Höhe der Vergütung der ab dem Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zu ändern:
§ 12 Abs. 1 der Satzung soll lauten:
„Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz der Auslagen eine Vergütung in Höhe von Euro 2.500,00 je Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.“
8.
Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung
Um die Satzung der aktuellen Gesetzeslage anzupassen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung in § 4 sowie § 13 zu ändern, wonach Bekanntmachungen im Bundesanzeiger statt im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen sind.
§ 4 der Satzung soll lauten:
„Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz im Einzelfall etwas anderes bestimmt.“
§ 13, Abs. 2 soll lauten:
„Die Einberufung muss, sofern das Gesetz keine abweichende Frist vorsieht, mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.“
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 30. März 2018 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 16. März 2018 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 30. März 2018 zugehen:
Value-Holdings International AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14-16
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse
www.value-holdings.de
veröffentlicht.
Gersthofen, im Februar 2018
Value-Holdings International AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 27022018
Wohl ausser mir keiner mehr dabei
Kann wer von der HV Heute berichten ?
Schauen wir mal wie 2016 gelaufen ist
Wenig los hier
Value-Holdings International AG
Gersthofen
ISIN DE0007563629
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 27. April 2015, um 10:30 Uhr
in den Räumlichkeiten der Value-Holdings AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.447.223,78 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,07 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 184.275,07;
b)
Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 1.262.948,71 auf neue Rechnung.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2015 für Bar- und Sachkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen.
a. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.04.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.316.250,00 (in Worten: Euro eine Million dreihundertsechzehntausendzweihundertfünfzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: 1. für Spitzenbeträge. 2. sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt. 3. wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
b. § 5 Absatz 6 der Satzung der Value-Holdings International AG wird wie folgt hinzugefügt:
„6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.04.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.316.250,00 (in Worten: Euro eine Million dreihundertsechzehntausendzweihundertfünfzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: 1. für Spitzenbeträge. 2. sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt. 3. wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.“
Gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 und 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses und erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, rasch auf vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag der Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zur Zeit nicht.
In Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals soll der Vorstand ferner gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 und 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden werden.
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 20. April 2015 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 06. April 2015 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 20. April 2015 zugehen:
Value-Holdings International AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14–16
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse: www.value-holdings.de veröffentlicht.
Gersthofen, im März 2015
Value-Holdings International AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom18.03.2015
Gersthofen
ISIN DE0007563629
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 27. April 2015, um 10:30 Uhr
in den Räumlichkeiten der Value-Holdings AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.447.223,78 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,07 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 184.275,07;
b)
Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 1.262.948,71 auf neue Rechnung.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2015 für Bar- und Sachkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen.
a. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.04.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.316.250,00 (in Worten: Euro eine Million dreihundertsechzehntausendzweihundertfünfzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: 1. für Spitzenbeträge. 2. sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt. 3. wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
b. § 5 Absatz 6 der Satzung der Value-Holdings International AG wird wie folgt hinzugefügt:
„6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.04.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.316.250,00 (in Worten: Euro eine Million dreihundertsechzehntausendzweihundertfünfzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: 1. für Spitzenbeträge. 2. sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt. 3. wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.“
Gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 und 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses und erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, rasch auf vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag der Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zur Zeit nicht.
In Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals soll der Vorstand ferner gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 und 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden werden.
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 20. April 2015 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 06. April 2015 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 20. April 2015 zugehen:
Value-Holdings International AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14–16
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse: www.value-holdings.de veröffentlicht.
Gersthofen, im März 2015
Value-Holdings International AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom18.03.2015
2 Fusskranke können auch nicht sprinten bzw einen Marathon gewinnen
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.861.287 von DOBY am 23.01.15 10:14:16stimme Dir völlig zu; habe selten etwas Blöderes gesehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.860.618 von R-BgO am 23.01.15 09:36:20
ein wenig erfolgreiches Unternehmen kauft Aktien eines anderen wenig erfolgreichen Unternehmens um seine Ideen- und Erfolgslosigkeit zu kaschieren.
Zitat von R-BgO: man hat mit U.C.A einen neuen Ankeraktionär gewonnen...
ein wenig erfolgreiches Unternehmen kauft Aktien eines anderen wenig erfolgreichen Unternehmens um seine Ideen- und Erfolgslosigkeit zu kaschieren.
man hat mit U.C.A einen neuen Ankeraktionär gewonnen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.002.438 von herrmannkrages am 07.12.13 15:40:57Ich glaube, bei den "Guten Werten" ist keiner (kaum einer) dabei. Vielleicht sollte man die alte Tante VALUE-HOLDGS International besser Praktiker nennen :-)
Oder sich an der steten Vermehrung freuen. Die machen das gut!
Oder sich an der steten Vermehrung freuen. Die machen das gut!
Value-Holdings International AG
Gersthofen
(ISIN DE0007563629)
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 11. April 2014, um 15:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Value-Holdings AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.502.268,47 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,07 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 122.850,07;
b)
Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 1.379.418,40 auf neue Rechnung.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 4. April 2014 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. März 2014 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 4. April 2014 zugehen:
Value-Holdings International AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS-FWA/Corporate Actions
Am Markt 14–16
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse: www.value-holdings.de veröffentlicht.
Gersthofen, im Februar 2014
Value-Holdings International AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 03.03.2014
Gersthofen
(ISIN DE0007563629)
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 11. April 2014, um 15:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Value-Holdings AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.502.268,47 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,07 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 122.850,07;
b)
Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 1.379.418,40 auf neue Rechnung.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 4. April 2014 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. März 2014 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 4. April 2014 zugehen:
Value-Holdings International AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS-FWA/Corporate Actions
Am Markt 14–16
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse: www.value-holdings.de veröffentlicht.
Gersthofen, im Februar 2014
Value-Holdings International AG
Der Vorstand
bundesanzeiger vom 03.03.2014
Nix los hier keiner mehr dabei ?
Nix los hier.......
Ja, bei der 7%-Anleihe, hoffentlich wird diese verlängert.
be.
be.
Noch wer dabei...
Value-Holdings International AG
Gersthofen
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung der Value-Holdings International AG, Gersthofen (ISIN DE0007563629)
am Montag, den 23. April 2012, um 11:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Value-Holdings AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 244.216,54 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 87.750,05;
b)
Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 156.466,49 auf neue Rechnung.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2012 für Bar- und Sachkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen.
a. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 22.04.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 877.500,00 (in Worten: Euro achthundertsiebenundsiebzigtausendfünfhundert) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: 1. für Spitzenbeträge. 2. sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt. 3. wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
b. § 5 Absatz 6 der Satzung der Value-Holdings International AG wird wie folgt hinzugefügt:
„6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 22.04.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 877.500,00 (in Worten: Euro achthundertsiebenundsiebzigtausendfünfhundert) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: 1. für Spitzenbeträge. 2. sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt. 3. wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.“
Gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 und 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses und erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, rasch auf vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag der Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zur Zeit nicht.
In Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals soll der Vorstand ferner gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 und 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden werden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 16. April 2012 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein Depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 02. April 2012 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 16. April 2012 zugehen:
Value-Holdings International AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS-FWA / Corporate Actions
Am Markt 14–16
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse: www.value-holdings.de veröffentlicht werden.
Gersthofen, im März 2012
Value-Holdings International AG
Der Vorstand
quelle ebundesanzeiger 14.03.2012
Gersthofen
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung der Value-Holdings International AG, Gersthofen (ISIN DE0007563629)
am Montag, den 23. April 2012, um 11:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Value-Holdings AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 244.216,54 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 87.750,05;
b)
Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 156.466,49 auf neue Rechnung.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2012 für Bar- und Sachkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen.
a. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 22.04.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 877.500,00 (in Worten: Euro achthundertsiebenundsiebzigtausendfünfhundert) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: 1. für Spitzenbeträge. 2. sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt. 3. wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
b. § 5 Absatz 6 der Satzung der Value-Holdings International AG wird wie folgt hinzugefügt:
„6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 22.04.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 877.500,00 (in Worten: Euro achthundertsiebenundsiebzigtausendfünfhundert) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: 1. für Spitzenbeträge. 2. sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage erfolgt. 3. wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.“
Gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 und 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses und erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre.
Die vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, rasch auf vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen erwerben zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag der Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zur Zeit nicht.
In Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals soll der Vorstand ferner gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 und 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden werden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 16. April 2012 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein Depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 02. April 2012 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 16. April 2012 zugehen:
Value-Holdings International AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS-FWA / Corporate Actions
Am Markt 14–16
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse: www.value-holdings.de veröffentlicht werden.
Gersthofen, im März 2012
Value-Holdings International AG
Der Vorstand
quelle ebundesanzeiger 14.03.2012
Finanzkalender
Aktionärsbrief 1. Quartal 2012: April 2012
Hauptversammlung 2012: 23. April 2012
Aktionärsbrief 2. Quartal 2012: Juli 2012
Aktionärsbrief 3. Quartal 2012: Oktober 2012
Aktionärsbrief 4. Quartal 2012: Januar 2013
quelle http://www.value-holdings.de/index.php?page=402
Aktionärsbrief 1. Quartal 2012: April 2012
Hauptversammlung 2012: 23. April 2012
Aktionärsbrief 2. Quartal 2012: Juli 2012
Aktionärsbrief 3. Quartal 2012: Oktober 2012
Aktionärsbrief 4. Quartal 2012: Januar 2013
quelle http://www.value-holdings.de/index.php?page=402
Noch wer dabei
Pressemitteilung zum Geschäftsbericht 2009 und der Kapitalerhöhung:
http://www.value-holdings.de/media/archive4/Pressemitteilung…
http://www.value-holdings.de/media/archive4/Pressemitteilung…
Aktionärsbrief QIV eingestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein aufregendes Börsenjahr 2009 ist zu Ende gegangen. Während in den ersten drei Monaten des
Jahres die Finanz- und Wirtschaftskrise noch für deutliche Kursverluste gesorgt hatte, haben die
europäischen Börsen in den darauf folgenden Monaten die Hoffnung auf ein absehbares Ende der
Rezession in deutlichen Kursavancen ausgedrückt. Letztendlich erhöhten sich die Indexstände im
DAX und EuroStoxx 50 um 24% bzw. 21%. Der Nebenwerteindex SDAX gewann sogar 27%.
Nachdem wir in den ersten drei Quartalen unsere Aktienquote sukzessive leicht ausgebaut hatten,
konnten wir auch im vierten Quartal weitere Unternehmen für unser langfristig ausgerichtetes
Portfolio erwerben. Bei den deutschen Titeln haben wir u.a. unsere zunächst erst kleine Position in
der DF Deutsche Forfait AG stärker aufgestockt. Nach einer deutlichen Kursschwäche haben wir die
Aktien der Advanced Inflight Alliance AG, dem Weltmarktführer bei Bordunterhaltung für
Fluggesellschaften neu aufgenommen. Zudem haben wir die Kapitalerhöhung bei der SKW
Metallurgie gezeichnet. Unsere ersten Engagements bei europäischen Unternehmen betrafen die
beiden Zementhersteller Ciments Français sowie Italcementi.
Insgesamt hat sich unsere Aktienquote aufgrund dieser Käufe sowie der entsprechenden
Kursentwicklungen auf nunmehr 53% erhöht. In Anleihen und Genussscheinen haben wir
unverändert rund 28% des Portfolios investiert und halten folglich noch etwa 19% Liquidität.
Vorbehaltlich des noch aufzustellenden Jahresabschlusses ist es uns gelungen, unsere Prognose
eines positiven Jahresergebnisses - ohne Realisierung nennenswerter Kursgewinne - zu erreichen.
Entscheidender für Sie als Aktionär der Gesellschaft ist unseres Erachtens jedoch vor allem die
Entwicklung des Nettoinventarwerts (NAV) der Value-Holdings International AG, der zum
31.12.2009 bei 2,08 €/Aktie lag und sich damit im vierten Quartal um 2,0% erhöht hat. Seit
Jahresanfang verbesserte sich der NAV um rund 20%. Die Kursspanne der VHI-Aktie lag im vierten
Quartal zwischen 1,75 € und 1,85 €, der letzte bezahlte Kurs betrug 1,85 €.
Auf der einen Seite hat die Nachrichtenlage der letzen Wochen gezeigt, dass die Unternehmen nach
einem desaströsen Wirtschaftjahr 2009 zwar leicht positiv auf die kommenden 12 Monate schauen.
Die Gründe liegen hier in der niedrigen Vergleichsbasis sowie in den umgesetzten
Kostensparmaßnahmen. Auf der anderen Seite herrschen jedoch noch viele Unsicherheiten
bezüglich der Nachhaltigkeit der anziehenden Geschäftsentwicklung vor. Es würde uns nicht
verwundern, wenn auch in den kommenden Monaten negative Nachrichten über steigende
Arbeitslosigkeit, erhöhte Kreditausfälle und Insolvenzen oder weitergehende Restrukturierungen
zunehmen würden.
Die Finanzprobleme des Emirats Dubai oder die Diskussionen über die hohe Staatsverschuldung
Griechenlands haben den Investoren gezeigt, dass von einer Beruhigung der allgemeinen
Gemengelage bei weitem noch nicht gesprochen werden kann. Es ist daher davon auszugehen, dass
sich in 2010 womöglich positive und negative Wirtschaftsnachrichten abwechseln werden.
In diesem Umfeld werden wir versuchen, die Kursschwankungen der kommenden Monate selektiv
dazu zu nutzen, unser langfristig ausgerichtetes Portfolio mit aussichtsreichen Value-Werten weiter
zu stärken.
Die Top 10-Beteiligungen bei den Aktien inklusive der Genussscheine, die einen aktienähnlichen
Charakter haben, sind in der Reihenfolge ihrer Portfoliogröße zum 31.12.2009 folgende Titel:
1) Schaltbau Holding AG 8,2%
2) A.S. Creation AG 8,1%
3) Schaltbau Holding AG – Genussschein 7,8%
4) Augusta Technologies AG 7,0%
5) MBB Industries AG 4,8%
6) Jungheinrich AG 4,3%
7) Sixt AG – Genussschein 4,2%
8) DF Deutsche Forfait AG 3,7%
9) Ciments Francais 3,6%
10) Italcementi SPA 2,9%
Die Top 10-Beteiligungen stehen für 84% der gesamten Aktien- und Genussschein-Positionen.
Aufgrund der vergleichsweise günstigen Kostenstruktur in der Value-Holdings International AG
und der aktuellen Portfoliostruktur mit Zins- und Dividendentiteln sollte es uns auch in 2010
gelingen - selbst ohne Realisierung von Kursgewinnen - einen positiven Jahresüberschuss zu
erwirtschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Könen
Vorstand Value-Holdings International AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein aufregendes Börsenjahr 2009 ist zu Ende gegangen. Während in den ersten drei Monaten des
Jahres die Finanz- und Wirtschaftskrise noch für deutliche Kursverluste gesorgt hatte, haben die
europäischen Börsen in den darauf folgenden Monaten die Hoffnung auf ein absehbares Ende der
Rezession in deutlichen Kursavancen ausgedrückt. Letztendlich erhöhten sich die Indexstände im
DAX und EuroStoxx 50 um 24% bzw. 21%. Der Nebenwerteindex SDAX gewann sogar 27%.
Nachdem wir in den ersten drei Quartalen unsere Aktienquote sukzessive leicht ausgebaut hatten,
konnten wir auch im vierten Quartal weitere Unternehmen für unser langfristig ausgerichtetes
Portfolio erwerben. Bei den deutschen Titeln haben wir u.a. unsere zunächst erst kleine Position in
der DF Deutsche Forfait AG stärker aufgestockt. Nach einer deutlichen Kursschwäche haben wir die
Aktien der Advanced Inflight Alliance AG, dem Weltmarktführer bei Bordunterhaltung für
Fluggesellschaften neu aufgenommen. Zudem haben wir die Kapitalerhöhung bei der SKW
Metallurgie gezeichnet. Unsere ersten Engagements bei europäischen Unternehmen betrafen die
beiden Zementhersteller Ciments Français sowie Italcementi.
Insgesamt hat sich unsere Aktienquote aufgrund dieser Käufe sowie der entsprechenden
Kursentwicklungen auf nunmehr 53% erhöht. In Anleihen und Genussscheinen haben wir
unverändert rund 28% des Portfolios investiert und halten folglich noch etwa 19% Liquidität.
Vorbehaltlich des noch aufzustellenden Jahresabschlusses ist es uns gelungen, unsere Prognose
eines positiven Jahresergebnisses - ohne Realisierung nennenswerter Kursgewinne - zu erreichen.
Entscheidender für Sie als Aktionär der Gesellschaft ist unseres Erachtens jedoch vor allem die
Entwicklung des Nettoinventarwerts (NAV) der Value-Holdings International AG, der zum
31.12.2009 bei 2,08 €/Aktie lag und sich damit im vierten Quartal um 2,0% erhöht hat. Seit
Jahresanfang verbesserte sich der NAV um rund 20%. Die Kursspanne der VHI-Aktie lag im vierten
Quartal zwischen 1,75 € und 1,85 €, der letzte bezahlte Kurs betrug 1,85 €.
Auf der einen Seite hat die Nachrichtenlage der letzen Wochen gezeigt, dass die Unternehmen nach
einem desaströsen Wirtschaftjahr 2009 zwar leicht positiv auf die kommenden 12 Monate schauen.
Die Gründe liegen hier in der niedrigen Vergleichsbasis sowie in den umgesetzten
Kostensparmaßnahmen. Auf der anderen Seite herrschen jedoch noch viele Unsicherheiten
bezüglich der Nachhaltigkeit der anziehenden Geschäftsentwicklung vor. Es würde uns nicht
verwundern, wenn auch in den kommenden Monaten negative Nachrichten über steigende
Arbeitslosigkeit, erhöhte Kreditausfälle und Insolvenzen oder weitergehende Restrukturierungen
zunehmen würden.
Die Finanzprobleme des Emirats Dubai oder die Diskussionen über die hohe Staatsverschuldung
Griechenlands haben den Investoren gezeigt, dass von einer Beruhigung der allgemeinen
Gemengelage bei weitem noch nicht gesprochen werden kann. Es ist daher davon auszugehen, dass
sich in 2010 womöglich positive und negative Wirtschaftsnachrichten abwechseln werden.
In diesem Umfeld werden wir versuchen, die Kursschwankungen der kommenden Monate selektiv
dazu zu nutzen, unser langfristig ausgerichtetes Portfolio mit aussichtsreichen Value-Werten weiter
zu stärken.
Die Top 10-Beteiligungen bei den Aktien inklusive der Genussscheine, die einen aktienähnlichen
Charakter haben, sind in der Reihenfolge ihrer Portfoliogröße zum 31.12.2009 folgende Titel:
1) Schaltbau Holding AG 8,2%
2) A.S. Creation AG 8,1%
3) Schaltbau Holding AG – Genussschein 7,8%
4) Augusta Technologies AG 7,0%
5) MBB Industries AG 4,8%
6) Jungheinrich AG 4,3%
7) Sixt AG – Genussschein 4,2%
8) DF Deutsche Forfait AG 3,7%
9) Ciments Francais 3,6%
10) Italcementi SPA 2,9%
Die Top 10-Beteiligungen stehen für 84% der gesamten Aktien- und Genussschein-Positionen.
Aufgrund der vergleichsweise günstigen Kostenstruktur in der Value-Holdings International AG
und der aktuellen Portfoliostruktur mit Zins- und Dividendentiteln sollte es uns auch in 2010
gelingen - selbst ohne Realisierung von Kursgewinnen - einen positiven Jahresüberschuss zu
erwirtschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Könen
Vorstand Value-Holdings International AG
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Entstehung einer Gegenmacht: BRICS: Goldman Sachs' Vision wird Realität - Anleger sollten reagieren! 02.08.23 · wallstreetONLINE Redaktion · Goldman Sachs Group |