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    Kontenpfändung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.07 13:43:51 von
    neuester Beitrag 05.11.07 07:36:39 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.134.791
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      schrieb am 03.11.07 13:43:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte bei einem Schuldner Kontenpfändung (als letztes Mittel !) betreiben lassen.
      Problem:
      Wie komme ich an die Kontendaten des Schuldners? Das heißt: den Daten seiner sämtlichen(!) Konten. (Ich kenne nämlich nur eines konkret). Weitere Frage: Kann der Schuldner immer neue Konten eröffnen und es entwickelt sich eine "Hase und Igel" Spiel (ein Konto ist gepfändet - aber der Kerl hat in der Zwischenzeit schon wieder ein neues Konto, auf dem Zahlungen eingehen. Das muss ich dann wieder pfänden lasen usw. ... usw....)
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 13:47:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.265.442 von shut am 03.11.07 13:43:51naja, soviel ich weis, kann man(n) nicht ständnig neue konten
      eröffnen, da bei jeder neuen kontoeröffnung der banker ne
      schufa-auskunft einholt und dann er wohl sieht, vieviel konto-
      verbindungen er hat.....da wird er wohl misstrauisch

      DU kannst sowieso nichts alleine unternehmen.
      nur ein ReA kann dir helfen und kommt an daten, die DU sonst
      nie bekommen wirst !!
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 14:01:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.265.442 von shut am 03.11.07 13:43:51Es gibt doch die Möglichkeit, die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zu verlangen bzw. zu erzwingen :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 14:23:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.265.442 von shut am 03.11.07 13:43:51Das macht alles der Gerichtsvollzieher.........
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 16:20:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie kommst du drauf, das du ein Konto pfänden kannst?? Willst einen Brief an die Bank schreiben?? Ha Ha. Einfach mal über die Grundsätzlichsten Dinge informieren.

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      schrieb am 03.11.07 16:50:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.265.442 von shut am 03.11.07 13:43:51hi!
      ein konto erhält dein schuldner fast bei jeder bank, selbst wenn er die eidesstattliche versicherung schon abgegeben hat. dann gibts halt nur ein guthabenkonto...

      warum ist denn kontopfändung dein letztes mittel? alles schon versucht? gehalt, lebensversicherung, bausparvertrag, steuererstattungsanspruch, immobilie, generell forderungen deines schuldners gegen dritte? liegt dir das vermögensverzeichnis vor?

      der schuldner kann eh nach eingang von soialleistungen hierüber trotz pfändung noch verfügen (schutzfrist) und abräumen...oder er stellt antrag auf pfändungschutz für kontoguthaben aus arbeitseinkommen usw

      weisst du ob der schuldner vor begründung der verbindlichkeit bei dir die eidesstattliche versicherung schon abgegeben hatte? wurde früher schon gegen den schuldner von anderen gläubigern vollstreckt? dann lohnt sich vielleicht strafanzeige wegen eingehungsbetrug...oder feststellungsklage ausbringen wobei festgestellt wird das dein jetziger titel auf vorsätzlich unerlaubter handlugn beruht...bringt vorteile bei der pfändung... dann brauchst du nicht die tabelle nach 850 c zpo(da bekommst du ja erst bei knapp 1000 eur mtl netto vom schuldner etwas wenn er keine unterhaltspflichten hat)beachten und kannst tiefer ins vermögen des schuldners vollstrecken... da legt der rechtspfleger den pfandfreien betrag fest (üblich ca 650-750 mtl für den schuldner je nach amtsgericht ...zzgl etwaiger mehrbetrag für unterhaltspflichten)...
      wäre vielleicht ne alternative falls möglich...
      gruss
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 17:30:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.266.519 von Long-John am 03.11.07 16:20:52Ich will den Schuldner pfänden lassen! Dass ich das nicht persönlich machen kann, ist mir auch klar. Ich habe einen vollstreckbaren Titel. Der Typ ist Handwerker, selbständig. Forderungspfändungen waren erfolglos. Aber dem geht's offensichtlich noch immer ganz gut (dem Lebenswandel nach zu urteilen).

      Soll ich etwa einen Privatdetektiv ansetzen, um seine Finanzquellen ausfindig (Schwarzarbeit; Barbezahlungen...) zu machen??

      Mein Rechtsanwalt sagte wörtlich "...teilen Sie mir bitte die Kontendaten des Schuldners mit". Vielleicht sollte ich den Rechtsanwalt wechseln, wenn das sein Job ist die Daten herauszubekommen und er die Arbeit mir aufs Auge drücken will.
      Würde mich außerdem wirklich interessieren, wie und wo (bei den Deutschen Datenschutzverordnungen) man (bzw. ein Anwalt) diese Infos herbekommt...
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 19:23:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.266.786 von shut am 03.11.07 17:30:53http://de.wikipedia.org/wiki/Auskunftei
      Ist aber kostenpflichtig.

      &

      Ja, du solltest deinen Rechtsanwalt wechseln !
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 20:47:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 21:53:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.266.786 von shut am 03.11.07 17:30:53Du bittest einen Freund von Dir, das er diesen Handwerker für dasjenige engagiert, was der Handwerker eben macht, also streichen, Auto reparieren, neues Waschbecken installieren.
      Wenn deinem Freund die Rechnung ins Haus flattert, stehen da ganz unten auf dem Blatt Papier sicherlich die Bankverbindungsdaten.;)
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 06:12:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.265.442 von shut am 03.11.07 13:43:51besorg dir als erstes einen titel vom gericht und vollstrecke

      eine eidesstattliche versicherung bringt dir nix - zumindest kein geld

      du bekommst die banken bei denen der schuldner konten unterhält, als gläubiger nicht raus; da sind tatsächlich eigene recherchen notwendig

      es kommt - wie du richtig sagst - zu einem hase und igel-spiel

      zum trost: du pfändest bei einem institut nicht konkrete konten, sondern die person / firma - also nur unter- oder weiteres konto eröffnen beim gleichen institut hilft dem schuldner nix

      schufa-eintrag, und / oder einträge bei wirtschaftsauskünften, kreditversicherer etc. (creditreform, euler hermes, usw) wären deiner sache dienlich
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 12:14:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      kauf dir ne 36 magnum und hol dir dein geld - das ist der schnellste weg :rolleyes: p.s. aber denk an den rückschlag der waffe! nicht so dicht an die nase halten :kiss:
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 12:59:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.269.018 von Tribun100 am 03.11.07 21:53:51#10...oder du pfändest dann bei deinem freund(als drittschuldner) die werklohnansprüche des schuldners gegen diesen...dann haste doch ne pfändbare forderung...
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 14:13:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.274.043 von Lemming77 am 04.11.07 12:59:53Ich habe ja schon geschrieben, dass eine Forderungspfändung erfolglos war. Der Ablauf war ungefähr so:

      Ich recherchiere die Adressen der Auftraggeber meines Schuldners (das dauert, bis ein paar zusammen sind)... ich teile die Adressen meinem Anwalt mit... der schreibt (mit Bezug auf den schon bestehenden Titel) an das Amtsgericht/Gerichtsvollzieher... (das dauert) ... das Amtsgericht schreibt die Schuldner an (oh je, das dauert aber wirklich), dass evtl. Forderungen ab jetzt gepfändet sind. ....

      Die Auftraggeber teilen lapidar mit, dass keine Forderungen mehr bestehen. Also: entweder ist die Rechnung in der Zwischenzeit schon lange gestellt und beglichen worden.... oder es hat da einen diskreten Telefonanruf meines Schuldners gegeben, in dem er eine Barbezahlung "anregte" (garantiert mit schönem Rabatt) ... vielleicht hat er auch ganz auf die Bezahlung verzichtet, nur um mir eins reinzuwürgen...
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 21:03:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.274.608 von shut am 04.11.07 14:13:21Also das nächste Mal vergisst Du vielleicht den RA und den laaaaangen Dienstweg:

      1. Ermitteln von Auftraggebern - insbesondere unfertige Aufträge

      2. 2 Formulare besorgen: Forderungspfändung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) und Vorpfändung

      3. Beide Ausfüllen, persönlich zum AG, Gebühren cash bezahlen und Vorpfändung gleich mitnehmen. Mit dieser zum EILGERICHTSVOLLZIEHER bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle gehen, Gebühr bezahlen und der marschiert sofooooooort los!

      Keine Rechtsberatung sondern autobiographischer bericht.

      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 07:36:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.283.091 von Hittfeld am 04.11.07 21:03:07Danke für den Tipp!!!


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