Steuerliche Betrachtung bei Übernahme einer LV/RV/Fondspolice aus 2004 und früher - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.03.08 15:18:32 von
neuester Beitrag 05.03.08 21:46:50 von
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Werte Gemeinde,
bei der steuerlichen Betrachtung bei der Übernahme von Lebens- bzw. Rentenversicherungen (respektive Fondspolicen) ist mir eine Sache unklar, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Wie verhält es sich, wenn ich einen Vertrag aus der Zeit bis zum Jahr 2004, der also grundsätzlich steuerfreie Erträge bringt, von dem bisherigen Versicherungsnehmer abkaufe?
Beispiel: Jemand hat im Jahr 2003 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen und möchte diesen Vertrag jetzt loswerden. Grundsätzlich wäre ich sehr daran interessiert, einen solchen Vertrag zu übernehmen (Wechsel des Versicherungsnehmers, Änderung des Bezugsberechtigten im Todes- und Erlebensfall, versicherte Person bleibt wie bisher da hier keine Änderung möglich ist, die zukünftige Beitragszahlung übernehme ich). Der Vorteil wäre für mich dabei, dass die Abschlusskosten vollständig oder zumindest weitestgehend bezahlt sind.
Unklar ist mir allerdings die steuerliche Seite. Dazu nun einige Detailfragen:
1.) Gilt für den Vertrag auch weiterhin die Steuerfreiheit, so wie sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung galt, oder ändert sich das durch den Versicherungsnehmerwechsel?
2.) Gibt es hier Unterschiede, je nach dem, ob der Vertrag entgeltlich oder unentgeltlich übernommen wird?
Falls ja:
2.a) Ist ein Versicherungsnehmerwechsel ohne Zahlung eines „Ablösebetrages“ innerhalb einer Familie glaubwürdig?
2.b) Ist ein Versicherungsnehmerwechsel ohne Zahlung eines „Ablösebetrages“ unter völlig fremden Leuten glaubwürdig?
3.) Wenn die Steuerfreiheit verloren geht, kommt dann die Regelung ähnlich der Novation nach altem Recht zu tragen, so dass womöglich nach der Vertragsänderung (Versicherungsnehmerwechsel) weiter zwölf Jahre vergehen müssen und alle Erträge wären doch wieder steuerfrei oder Variante zwei sind dann die Erträge wie bei einem im Jahr 2008 abgeschlossenen Vertrag steuerlich zu behandeln (Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr, vorzeitige Auszahlung unterliegt der Abgeltungssteuer) oder Variante drei werden alle Erträge vollständig steuerpflichtig (so wie es beispielsweise bei einer steuerschädlichen Abtretung eines Vertrages passiert)?
Ich denke, dass die Thematik nicht nur für mich ebenso interessant wie undurchsichtig ist. Es wäre toll, wenn ich hier mehr Informationen hätte, um teuere Fehler zu vermeiden.
Vielen Dank schon jetzt für fachkundige Beiträge.
bei der steuerlichen Betrachtung bei der Übernahme von Lebens- bzw. Rentenversicherungen (respektive Fondspolicen) ist mir eine Sache unklar, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Wie verhält es sich, wenn ich einen Vertrag aus der Zeit bis zum Jahr 2004, der also grundsätzlich steuerfreie Erträge bringt, von dem bisherigen Versicherungsnehmer abkaufe?
Beispiel: Jemand hat im Jahr 2003 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen und möchte diesen Vertrag jetzt loswerden. Grundsätzlich wäre ich sehr daran interessiert, einen solchen Vertrag zu übernehmen (Wechsel des Versicherungsnehmers, Änderung des Bezugsberechtigten im Todes- und Erlebensfall, versicherte Person bleibt wie bisher da hier keine Änderung möglich ist, die zukünftige Beitragszahlung übernehme ich). Der Vorteil wäre für mich dabei, dass die Abschlusskosten vollständig oder zumindest weitestgehend bezahlt sind.
Unklar ist mir allerdings die steuerliche Seite. Dazu nun einige Detailfragen:
1.) Gilt für den Vertrag auch weiterhin die Steuerfreiheit, so wie sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung galt, oder ändert sich das durch den Versicherungsnehmerwechsel?
2.) Gibt es hier Unterschiede, je nach dem, ob der Vertrag entgeltlich oder unentgeltlich übernommen wird?
Falls ja:
2.a) Ist ein Versicherungsnehmerwechsel ohne Zahlung eines „Ablösebetrages“ innerhalb einer Familie glaubwürdig?
2.b) Ist ein Versicherungsnehmerwechsel ohne Zahlung eines „Ablösebetrages“ unter völlig fremden Leuten glaubwürdig?
3.) Wenn die Steuerfreiheit verloren geht, kommt dann die Regelung ähnlich der Novation nach altem Recht zu tragen, so dass womöglich nach der Vertragsänderung (Versicherungsnehmerwechsel) weiter zwölf Jahre vergehen müssen und alle Erträge wären doch wieder steuerfrei oder Variante zwei sind dann die Erträge wie bei einem im Jahr 2008 abgeschlossenen Vertrag steuerlich zu behandeln (Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr, vorzeitige Auszahlung unterliegt der Abgeltungssteuer) oder Variante drei werden alle Erträge vollständig steuerpflichtig (so wie es beispielsweise bei einer steuerschädlichen Abtretung eines Vertrages passiert)?
Ich denke, dass die Thematik nicht nur für mich ebenso interessant wie undurchsichtig ist. Es wäre toll, wenn ich hier mehr Informationen hätte, um teuere Fehler zu vermeiden.
Vielen Dank schon jetzt für fachkundige Beiträge.
- ein Versicherungsnehmerwechsel ist nicht zu empfehlen.
- z.B. ein Versicherungsnehmer verstirbt - es wird ein neuer
Versicherungsnehmer eingesetzt - möglichst die versicherte Person,
sofern volljährig.
alle "Erben" müssen zustimmen.
der Versicherungsnehmerwechsel ist dem Finanzamt zu melden -
der Rückkasufswert minus eingezahlte Beiträge ist zu versteuern.
- ein klammer Versicherungsnehmer "verkauft" seine Police -
1. weshalb soll er nicht den vollen Rückkaufswert erhalten?
2. der VN-Wechsel ist dem FA zu melden
+ der Vertrag wird "steuerschädlich" - es fällt KESt bis Ablauf an.
+ es gibt evtl. Ärger mit den richtigen "Erben" der versicherten Person im Versicherungsfall
- eine Versicherung wird von vielen Firmen aufgekauft - nicht zu empfehlen - heisse Luft.
- ab 2009 hat der jetzige VN den Verkauf zu versteuern - also sinnlos.
-- mein Rat an "Privatleute" :: Finger weg von der Materie
-- wers nicht glaubt - ist vergleichbar mit einer Mietimmobilie - wer hat den längeren Hebel
eine Gesellschaft mit Hausmeister, Türschloßservice und Anwalt --
./. zu einer privaten Person, die auf die Mieteinnahmen angewiesen ist. Mietnomaden -
Renovierung - Hundehaltung - alles böse Überraschungen.
Lauren
- z.B. ein Versicherungsnehmer verstirbt - es wird ein neuer
Versicherungsnehmer eingesetzt - möglichst die versicherte Person,
sofern volljährig.
alle "Erben" müssen zustimmen.
der Versicherungsnehmerwechsel ist dem Finanzamt zu melden -
der Rückkasufswert minus eingezahlte Beiträge ist zu versteuern.
- ein klammer Versicherungsnehmer "verkauft" seine Police -
1. weshalb soll er nicht den vollen Rückkaufswert erhalten?
2. der VN-Wechsel ist dem FA zu melden
+ der Vertrag wird "steuerschädlich" - es fällt KESt bis Ablauf an.
+ es gibt evtl. Ärger mit den richtigen "Erben" der versicherten Person im Versicherungsfall
- eine Versicherung wird von vielen Firmen aufgekauft - nicht zu empfehlen - heisse Luft.
- ab 2009 hat der jetzige VN den Verkauf zu versteuern - also sinnlos.
-- mein Rat an "Privatleute" :: Finger weg von der Materie
-- wers nicht glaubt - ist vergleichbar mit einer Mietimmobilie - wer hat den längeren Hebel
eine Gesellschaft mit Hausmeister, Türschloßservice und Anwalt --
./. zu einer privaten Person, die auf die Mieteinnahmen angewiesen ist. Mietnomaden -
Renovierung - Hundehaltung - alles böse Überraschungen.
Lauren
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.561.832 von Lauren am 05.03.08 21:04:30
Da kann ich ja noch nicht mal mehr darauf antworten.
Vielen Dank für fachkundige !!! Beiträge.
Da kann ich ja noch nicht mal mehr darauf antworten.
Vielen Dank für fachkundige !!! Beiträge.
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