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    Frage wegen Kindergeld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.08 21:57:06 von
    neuester Beitrag 08.04.08 22:23:04 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.140.063
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      schrieb am 02.04.08 21:57:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ein Bekannter von mir hat folgende Situation:

      Sein Sohn war in 2007 von Jan bis Feb noch in der Lehre.
      Dann arbeitete er 4 Monate als Geselle.
      Die Kindergeldzahlungen wurden Eingestellt Ende Februar.
      Ab Juni war er dann beim Zivildienst.

      Auf das Ganze Jahr gesehen hatte sein Sohn jetzt nur 8000,- € Brutto (ohne Zivi).

      Können die Eltern jetzt für die 4 Monate noch Rückwirkend Kindergeld beantragen?
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 22:11:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Beantragen kann man alles

      ob man etwas bekommt ist eine andere Sache.

      Wenn er 8000 Euro hatte, und das ohne sein Zivieinkommen dann liegt er weit über der Grenze und bekommt demnach nichts.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 23:08:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.794.070 von Red_Eileen am 02.04.08 22:11:03Nicht die 8000 Euro brutto sind entscheidend, denn abzüglich Krankenversicherung etc. würde er damit nicht über dem Grenzbetrag liegen, sondern dass er seine Ausbildung im Februar beendet hat.
      Warum soll man als Geselle noch Kindergeld bekommen? Oder ist er unter 18 Jahre alt?
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 23:17:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.793.914 von Choco2 am 02.04.08 21:57:06@ choch 2

      nicht zu machen - kein Kindergeld für deinen Sohn - warum auch!
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 01:00:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.794.553 von gummibaer123 am 02.04.08 23:17:59:laugh::laugh::laugh: und für den von seinem Bekannten auch nicht!
      Kann er ihm ruhig ausrichten, wenn er ihn mal wieder sieht sieht!
      :laugh::look:
      :look::laugh:
      :laugh::look:
      :look::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 03.04.08 07:19:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hmm muss das Kindergeld nicht sogar zurückerstattet werden für den Zeitraum nach Februar?
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 09:01:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.794.500 von Rumalu am 02.04.08 23:08:23Für Kinder, die vor dem 1.1 1983 geboren sind, gelten Übergangsfristen, sodass sie teilweise auch bis 26 oder 27 noch Kindergeld bekommen.

      Voraussetzung ist natürlich immer, dass sie noch in der Ausbildung sind.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 09:31:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn er die Ausbildung beendet hat und Zivildienst bekommt er kein Kindergeld.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 09:40:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.795.826 von Lennefuchs am 03.04.08 09:31:37Während der Bundeswehr bzw. Zivieldienst bekommt man generell kein Kindergeld.
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 22:23:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ok. Danke

      Wußte nicht, das Kindergeld an die Ausbildung gebunden ist. Ich dachte, das hängt alleine von der Höhe der Einkünfte ab.
      Da wären ja die 8000,- € eben überhaupt kein Problem, da ja seine Sozialabgaben und Werbungskostenpauschbetrag auf alle Fälle noch weg gingen.

      Aber so ist der Sachverhalt eh klar. Er hat ja die Ausbildung beendet.

      Noch eine Frage hätte ich zu dem Thema.

      Wie wird denn eigentlich abgerechnet beim Kindergeldamt?

      Wird da auch monatlich gerechnet, oder zählt das ganze Jahr in einem.

      Beispiele:

      Jemand verdient im 2. Lehrjahr z.B. 700,- € mtl. und ab September im 3. Lehrjahr dann 1200,- €. Ist jetzt natürlich übertrieben, aber mir gehts nur ums Verständniss. Alter immer über 18.

      Die ersten 8 Monate hochgerechnet aufs Jahr wäre er also unter der Grenze. Ab September dann darüber. Kriegt so einer jetzt die ersten 8 Monate noch Kindergeld, und dann ab September nicht mehr, oder wird das gesamte Kalenderjahr betrachtet?


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