Wirecard - Top oder Flop (Seite 4163)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.857.252 von Opernguru am 31.05.20 19:19:39
Sehr guter Einwand. Genauso ist es. Es gab nie was zu beanstanden, weil die normale Betriebsprüfung erfolgen konnte und alles gepasst hat.
Zitat von Opernguru:Zitat von Crofin: Der Cashbestand wird selbst drastisch sinken, wenn Wirecard eine Bankbestätigung über die Milliarde vorweisen kann, weil dann niemand nachvollziehen kann, woher die Milliarde dann stammt. Wie soll sie dann gebucht werden?
Außerdem muss Geld von Treuhandkonten von Cash zu sonstige Aktiva umgebucht werden, wie KPMG sehr deutlich klar gemacht hat. Geld, das nur mit Zustimmung Dritter gegen die Hinterlegung von neuen Sicherheiten abgehoben werden kann, kann kein Cash sein. Das dürfte jedem, außer den Wirecardjüngern dieses Forums, klar sein. Ergo wird es ein paar kleine Bilanzberichtigungen geben.... Geier Sturzflug lässt grüßen.
P.S. Ich bin ein bezahlter Basher
Sperrt mich doch
Und inwiefern wird die Bilanz geschwächt, wenn ein Unternehmen Bankguthaben in sonstige Aktiva umbucht?
KPMG konnte nicht alle Buchungen nachweisen, sie aber auch nicht widerlegen, somit bleibt festzuhalten, dass sämtliche Bilanzen der entsprechenden Jahre unverändert Bestand haben werden. WDI hat inzwischen intern entsprechende Änderungen vorgenommen, damit in Zukunft alles exakt nachvollziehbar ist.
Deshalb wird die Angriffsfläche mit jedem Monat schrumpfen.
PS: Warum hatte eigentlich das zuständige Finanzamt bei den Betriebsprüfungen keinerlei Einwände?
Sehr guter Einwand. Genauso ist es. Es gab nie was zu beanstanden, weil die normale Betriebsprüfung erfolgen konnte und alles gepasst hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.857.207 von SAUBAERDERECHTE am 31.05.20 19:09:03
Ja und steht da, das WDI Bilanzen gefälscht hätte. Oder was? NEIN. Es konnte nicht vollständig alle Umsatzerslöse nachvollzogen werden, weil nicht alle Unterlagen für forensische Untersuchung vorhanden waren oder beigebracht werden konnten. Ein gravierender Unterschied. Bedeutet aber nach deutschem recht, dass WDI eben keine Bilanzen gefälscht hat. Hier zählt jeder als Unschuldig, solange seine Schuld nicht bewiesen ist.
Also nich fragen.? ODER weiter hier für Verunsicherung sorgen?
Zitat von SAUBAERDERECHTE:Zitat von sellersteff: ...
So ein Unsinn. KPMG hat Umsätze bestätigt. Und bestätigt das es keine Bilanzfälschung gibt. 5000 Mitarbeiter pünktlich zu bezahlen, das grosse firmenarial zu unterhalten und weiter zu expandieren kann man sicher nicht mit tricksen.
Also was soll der Schwachsinn.
Lesen bildet
QUELLE KPMG BERICHT
… über Wirecards Bilanzierung von Umsatzerlösen im Geschäft mit „Third Party“-Partnern
Auf Basis der erhaltenen Nachweise und Auskünfte und unserer auf dieser Basis durchgeführten Untersuchungshandlungen konnten wir die Angemessenheit der von Wirecard gewählten „Brutto-Bilanzierung“ der mit den TPA-Partnern erzielten Umsatzerlöse mangels ausreichender Nachweise u. a. zu den jeweiligen Vertragsbeziehungen nicht vollständig nachvollziehen.Wirecard bilanzierte die Umsatzerlöse aus den TPA-Geschäften brutto, da sich Wirecard im Sinne der IFRS als Prinzipal für die in der Transaktionskette identifizierten Leistungsverpflichtungen einstuft. (…) KPMG war (…) nicht in der Lage, die eigene Einstufung der Wirecard als Prinzipal und damit die vorgenommene „Bruttobilanzierung“ der Umsatzerlöse vollständig nachzuvollziehen.
Ja und steht da, das WDI Bilanzen gefälscht hätte. Oder was? NEIN. Es konnte nicht vollständig alle Umsatzerslöse nachvollzogen werden, weil nicht alle Unterlagen für forensische Untersuchung vorhanden waren oder beigebracht werden konnten. Ein gravierender Unterschied. Bedeutet aber nach deutschem recht, dass WDI eben keine Bilanzen gefälscht hat. Hier zählt jeder als Unschuldig, solange seine Schuld nicht bewiesen ist.
Also nich fragen.? ODER weiter hier für Verunsicherung sorgen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.857.216 von Crofin am 31.05.20 19:12:04
Und inwiefern wird die Bilanz geschwächt, wenn ein Unternehmen Bankguthaben in sonstige Aktiva umbucht?
KPMG konnte nicht alle Buchungen nachweisen, sie aber auch nicht widerlegen, somit bleibt festzuhalten, dass sämtliche Bilanzen der entsprechenden Jahre unverändert Bestand haben werden. WDI hat inzwischen intern entsprechende Änderungen vorgenommen, damit in Zukunft alles exakt nachvollziehbar ist.
Deshalb wird die Angriffsfläche mit jedem Monat schrumpfen.
PS: Warum hatte eigentlich das zuständige Finanzamt bei den Betriebsprüfungen keinerlei Einwände?
Zitat von Crofin: Der Cashbestand wird selbst drastisch sinken, wenn Wirecard eine Bankbestätigung über die Milliarde vorweisen kann, weil dann niemand nachvollziehen kann, woher die Milliarde dann stammt. Wie soll sie dann gebucht werden?
Außerdem muss Geld von Treuhandkonten von Cash zu sonstige Aktiva umgebucht werden, wie KPMG sehr deutlich klar gemacht hat. Geld, das nur mit Zustimmung Dritter gegen die Hinterlegung von neuen Sicherheiten abgehoben werden kann, kann kein Cash sein. Das dürfte jedem, außer den Wirecardjüngern dieses Forums, klar sein. Ergo wird es ein paar kleine Bilanzberichtigungen geben.... Geier Sturzflug lässt grüßen.
P.S. Ich bin ein bezahlter Basher
Sperrt mich doch
Und inwiefern wird die Bilanz geschwächt, wenn ein Unternehmen Bankguthaben in sonstige Aktiva umbucht?
KPMG konnte nicht alle Buchungen nachweisen, sie aber auch nicht widerlegen, somit bleibt festzuhalten, dass sämtliche Bilanzen der entsprechenden Jahre unverändert Bestand haben werden. WDI hat inzwischen intern entsprechende Änderungen vorgenommen, damit in Zukunft alles exakt nachvollziehbar ist.
Deshalb wird die Angriffsfläche mit jedem Monat schrumpfen.
PS: Warum hatte eigentlich das zuständige Finanzamt bei den Betriebsprüfungen keinerlei Einwände?
In diesem Sinne.... WDI ist ein Top invest. Und jeder der Dr. Braun einmal persönlich erlebt hat, weiß um dieses Invest und der Version 2025!!!!
Wer zahlt hier wen? Aber selbst Jesus wurde von seinen Jüngern verkauft und verraten.
Die grössten Liebhaber sind auch die eifersüchtigsten.
Wer zahlt hier wen? Aber selbst Jesus wurde von seinen Jüngern verkauft und verraten.
Die grössten Liebhaber sind auch die eifersüchtigsten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.855.873 von awsx am 31.05.20 13:19:26Danke für die ausführliche Erklärung. 👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.857.141 von SAUBAERDERECHTE am 31.05.20 18:53:00Frage/ Anregung dazu:
wie würde man denn diese „Sicherheitseinlagen“ bilanzieren, wenn man diesen Geschäftszweig abstoßen würde ?
Sprich: man keine Sicherheitseinlagen mehr benötigt ?
Summasumarum doch wohl einfach als free Cash Flow oder nicht ?
Demnach wäre die gegenwärtige bilanzierungstechnik angemessen.
Hab absolut keine Ahnung von in die Tiefe gehende Bilanzierung.
wie würde man denn diese „Sicherheitseinlagen“ bilanzieren, wenn man diesen Geschäftszweig abstoßen würde ?
Sprich: man keine Sicherheitseinlagen mehr benötigt ?
Summasumarum doch wohl einfach als free Cash Flow oder nicht ?
Demnach wäre die gegenwärtige bilanzierungstechnik angemessen.
Hab absolut keine Ahnung von in die Tiefe gehende Bilanzierung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.857.186 von Opernguru am 31.05.20 19:03:45
Völlig egal was für schwachsinnige Meldungen noch verbreitet wird, es zählt doch nur eins, das WDI weiter so erfolgreich ist, seine Firma ausbaut und Gewinne macht. Irgendwann muss das auch der 8 klässler verstehen, der hier ein auf Investiert vorgaukelt und bisher immer alles ins negative gezogen hat. Die Longs haben einen entscheidenden Vorteil, Die Zeit spielt für sie. 😊
Und wer in Aktien investiert und übermorgen das Geld braucht, ist an der Börse absolut falsch...
In diesem Sinne.... WDI ist ein Top invest. Und jeder der Dr. Braun einmal persönlich erlebt hat, weiß um dieses Invest und der Version 2025!!!!
Zitat von Opernguru:Zitat von sellersteff: ...
So ein Unsinn. KPMG hat Umsätze bestätigt. Und bestätigt das es keine Bilanzfälschung gibt. 5000 Mitarbeiter pünktlich zu bezahlen, das grosse firmenarial zu unterhalten und weiter zu expandieren kann man sicher nicht mit tricksen.
Also was soll der Schwachsinn.
Da pflichte ich dir bei! Liquidität kann man nur so lange "vorgaukeln" bis man sie benötigt und Rechnungen begleicht. Von mangelnder Zahlungsmoral oder gar von Anfragen auf Verlängerung von Zahlungszielen habe ich bei WDI noch nichts gehört. Aber vielleicht wird ja demnächst ein entsprechender Hinweis an die FT lanciert:-)
Völlig egal was für schwachsinnige Meldungen noch verbreitet wird, es zählt doch nur eins, das WDI weiter so erfolgreich ist, seine Firma ausbaut und Gewinne macht. Irgendwann muss das auch der 8 klässler verstehen, der hier ein auf Investiert vorgaukelt und bisher immer alles ins negative gezogen hat. Die Longs haben einen entscheidenden Vorteil, Die Zeit spielt für sie. 😊
Und wer in Aktien investiert und übermorgen das Geld braucht, ist an der Börse absolut falsch...
In diesem Sinne.... WDI ist ein Top invest. Und jeder der Dr. Braun einmal persönlich erlebt hat, weiß um dieses Invest und der Version 2025!!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.857.060 von TechMan2000 am 31.05.20 18:36:02Der Cashbestand wird selbst drastisch sinken, wenn Wirecard eine Bankbestätigung über die Milliarde vorweisen kann, weil dann niemand nachvollziehen kann, woher die Milliarde dann stammt. Wie soll sie dann gebucht werden?
Außerdem muss Geld von Treuhandkonten von Cash zu sonstige Aktiva umgebucht werden, wie KPMG sehr deutlich klar gemacht hat. Geld, das nur mit Zustimmung Dritter gegen die Hinterlegung von neuen Sicherheiten abgehoben werden kann, kann kein Cash sein. Das dürfte jedem, außer den Wirecardjüngern dieses Forums, klar sein. Ergo wird es ein paar kleine Bilanzberichtigungen geben.... Geier Sturzflug lässt grüßen.
P.S. Ich bin ein bezahlter Basher
Sperrt mich doch
Außerdem muss Geld von Treuhandkonten von Cash zu sonstige Aktiva umgebucht werden, wie KPMG sehr deutlich klar gemacht hat. Geld, das nur mit Zustimmung Dritter gegen die Hinterlegung von neuen Sicherheiten abgehoben werden kann, kann kein Cash sein. Das dürfte jedem, außer den Wirecardjüngern dieses Forums, klar sein. Ergo wird es ein paar kleine Bilanzberichtigungen geben.... Geier Sturzflug lässt grüßen.
P.S. Ich bin ein bezahlter Basher
Sperrt mich doch
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.857.171 von sellersteff am 31.05.20 18:57:31
Lesen bildet
QUELLE KPMG BERICHT
… über Wirecards Bilanzierung von Umsatzerlösen im Geschäft mit „Third Party“-Partnern
Auf Basis der erhaltenen Nachweise und Auskünfte und unserer auf dieser Basis durchgeführten Untersuchungshandlungen konnten wir die Angemessenheit der von Wirecard gewählten „Brutto-Bilanzierung“ der mit den TPA-Partnern erzielten Umsatzerlöse mangels ausreichender Nachweise u. a. zu den jeweiligen Vertragsbeziehungen nicht vollständig nachvollziehen.Wirecard bilanzierte die Umsatzerlöse aus den TPA-Geschäften brutto, da sich Wirecard im Sinne der IFRS als Prinzipal für die in der Transaktionskette identifizierten Leistungsverpflichtungen einstuft. (…) KPMG war (…) nicht in der Lage, die eigene Einstufung der Wirecard als Prinzipal und damit die vorgenommene „Bruttobilanzierung“ der Umsatzerlöse vollständig nachzuvollziehen.
Zitat von sellersteff:Zitat von SAUBAERDERECHTE: Gut gesprochen.Wobei diese Sicherheitseinlagen (escrow) als cash zu verbuchen schon grenzwertig ist. Denn ich habe es so verstanden, dass diese Beträge zeitverzögert ausfliessen, aber somit nur ein durchlaufende Posten sind. Man korrigiere mich hier gerne.
Auf das EBITA darf sich das nicht auswirken, höchsten cashflow.
Aber man kann damit eine Liquidität vorgaukeln, welche nicht stimmt. Also laufende Rechnungen aus Kundenrücklagen begleichen. Das zum Thema wie zahlt WDI Gehälter.
Just my 2 cents
So ein Unsinn. KPMG hat Umsätze bestätigt. Und bestätigt das es keine Bilanzfälschung gibt. 5000 Mitarbeiter pünktlich zu bezahlen, das grosse firmenarial zu unterhalten und weiter zu expandieren kann man sicher nicht mit tricksen.
Also was soll der Schwachsinn.
Lesen bildet
QUELLE KPMG BERICHT
… über Wirecards Bilanzierung von Umsatzerlösen im Geschäft mit „Third Party“-Partnern
Auf Basis der erhaltenen Nachweise und Auskünfte und unserer auf dieser Basis durchgeführten Untersuchungshandlungen konnten wir die Angemessenheit der von Wirecard gewählten „Brutto-Bilanzierung“ der mit den TPA-Partnern erzielten Umsatzerlöse mangels ausreichender Nachweise u. a. zu den jeweiligen Vertragsbeziehungen nicht vollständig nachvollziehen.Wirecard bilanzierte die Umsatzerlöse aus den TPA-Geschäften brutto, da sich Wirecard im Sinne der IFRS als Prinzipal für die in der Transaktionskette identifizierten Leistungsverpflichtungen einstuft. (…) KPMG war (…) nicht in der Lage, die eigene Einstufung der Wirecard als Prinzipal und damit die vorgenommene „Bruttobilanzierung“ der Umsatzerlöse vollständig nachzuvollziehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.839.162 von darksangel am 29.05.20 08:52:07
Danke für die ehrliche Antwort und dein Bemühen um Aufklärung! Meine Bemerkung bezüglich des gesunden Halbwissens ziehe ich hiermit zurück und sehe, dass du grundsätzlich recht hattest. Jetzt wissen wir es aber auch genauer, denn es sind wohl 30 Tage vor der Veröffentlichung.
Zitat von darksangel: Sorry ich weiss es nicht warum er sie kaufen durfte... ich denke evtl. weil es über seine Beteiligungsgesellschaft geschehen ist...
Pflicht der Meldung wurde gemacht:
Die Meldepflicht gilt auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Das Gleiche gilt auch für mit der Führungskraft in enger Beziehung stehende juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen (z.B.Stiftungen) oder Personengesellschaften.
und scheinbar gilt das Verbot nicht für die Gesellschaft zu sondern nur wenn er sie selbst als für sich kaufen würde.... sonst habe ich keine Erklärung dafür 🤔 aber vielleicht weiss jemand anderes darüber mehr und kann uns aufklären 😉
Handelsverbot vor Zwischen- und Jahresberichten
Abgesehen von der Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften unterliegen Führungskräfte einem grundsätzlichen Verbot, im Zusammenhang mit Anteilen oder Schuldtiteln des Emittenten oder damit verbundenen Finanzinstrumenten während eines geschlossenen Zeitraums von 30 Kalendertagen vor Ankündigung eines Zwischen- oder Jahresabschlussberichts Geschäfte zu tätigen (Artikel 19 Abs. 11 MAR).
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Transparenz/…
Danke für die ehrliche Antwort und dein Bemühen um Aufklärung! Meine Bemerkung bezüglich des gesunden Halbwissens ziehe ich hiermit zurück und sehe, dass du grundsätzlich recht hattest. Jetzt wissen wir es aber auch genauer, denn es sind wohl 30 Tage vor der Veröffentlichung.
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