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    ItN Nanovation (Seite 9)

    eröffnet am 07.07.08 09:24:45 von
    neuester Beitrag 28.12.22 13:36:00 von
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      Avatar
      schrieb am 19.11.18 11:41:58
      Beitrag Nr. 5.635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.247.421 von warsdas am 19.11.18 11:31:52
      Zitat von warsdas: Frage: angenommen SafBon würde in letzter Minute doch noch Geld zuschiessen, also die Finanzierung sichern, wie würde sich dann die Situation darstellen?

      Evtl. wäre nach Rücknahme der Insolvenzmeldung ein Kapitalschnitt mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung auch noch eine Option, sofern SafBon das wollte oder?


      Ich täte dann die Staatsanwaltschaft ermuntern, sich der Sache anzunehmen... :(

      Weil Safbon sich bereits erklärt hatte. Und das wurde offziell vom Vorstand veröffentlicht.
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      Avatar
      schrieb am 19.11.18 11:31:52
      Beitrag Nr. 5.634 ()
      Frage: angenommen SafBon würde in letzter Minute doch noch Geld zuschiessen, also die Finanzierung sichern, wie würde sich dann die Situation darstellen?

      Evtl. wäre nach Rücknahme der Insolvenzmeldung ein Kapitalschnitt mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung auch noch eine Option, sofern SafBon das wollte oder?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.11.18 10:17:53
      Beitrag Nr. 5.633 ()
      @Dale77se und tbhomy... 100% richtige Einschaetzung und Bewertung... Wer hier an ein Pokerspiel glaubt, um Geldgeber wach zu ruetteln, ist naiv. Das ist definitiv hier kein Spass. Vor allem interessieren mich die Punkte von Dale... Da werden BaFin und Co nach ein Auge drauf werfen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.18 08:21:09
      Beitrag Nr. 5.632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.245.078 von BWSound am 18.11.18 23:37:52
      Zitat von BWSound: Ganz meiner Meinung! Was läuft da???


      Wer bereit häufiger mit chinesisch geprägten deutschen Aktiengesellschaften zu tun hatte, der versteht das vermutlich besser. :cry:

      Es ist nicht immer so, wie die Dinge scheinen. Berichte fehlen nicht aus nichtigem Grund. Wie man hier einmal mehr erleben musste.

      §15a Insolvenzordnung...
      Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

      https://dejure.org/gesetze/InsO/15a.html

      Die Ankündigung des Vorstandes der AG ist kein Spaß.
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 23:37:52
      Beitrag Nr. 5.631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.244.613 von derchecker am 18.11.18 20:43:28
      Verstehe ichbauch nicht
      Ganz meiner Meinung! Was läuft da???
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 18.11.18 20:43:28
      Beitrag Nr. 5.630 ()
      Bin schon länger nicht mehr als Aktivposten im Forum unterwegs gewesen, habe jedoch doch immer wieder mitgelesen.

      Ich verstehe die Meldung von Donnerstag nicht, obwohl die relativ klar formuliert wurde.

      Das ganze Jahr wurden Meldungen veröffentlicht bzw. auf der Homepage hochgeladen die für eine neue Ära gesprochen haben.

      Habe meine Schwierigkeiten das alles zu verstehen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 16:52:46
      Beitrag Nr. 5.629 ()
      Geschäftsmäßig passiert hier auch nix mehr - der Karren wurde vor die Wand gefahren ... 1x Chance bekommt jeder ... das ist jetzt der zweite Fehlschlag.

      Die Frage ist m.E. evtl. Verstöße gegen Sorgfalts- und Treuepflichten eines "ordentlichen" Geschäftsführers. Sowohl Herr Koch als auch Herr Kodros hätten die Geschäftszahlen als kapitalmarktorientierte Unternehmens nach 4 Monaten offen legen müssen... die Frage ist jetzt berechtigt, warum das unterblieben ist (Going-concern Prämisse ??? ) ... sofern die Veröffentlichung deswegen unterblieben ist, stellt sich natürlich schon die Frage, ob die Insolvenzreife nicht schon viel früher vorgelegen hat ? Dies bemisst sich an objektiven Tatsachen ... und nach diesen richtet sich die 3 Wochenfrist...
      Vor dem Hintergrund der Auftragsmeldungen im Sommer und dem erfolgreichen Tag der offenen Tür erscheint eine verfälschte Darstellung der VFE-Lage beweisbar ...

      Um ItN geht es jetzt nicht mehr ... der Laden wird meiner Einschätzung nach abgewickelt/aufgelöst.

      Nun denn ...
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 16:08:04
      Beitrag Nr. 5.628 ()
      Rein formal absolut richtig. Aber glaubt denn jemand wirklich daran? OK, am letzten Strohhalm festklammern, geht ja um eines jeden Geld. Aber weder ITN noch die Chinesen haben sich fuer die Insolvenzveroeffentlichung entschieden, um danach einfach zurueckzurudern. Reputation ist jetzt null, das ist derart geschaeftsschaedigend und moeglicher Sales ist durch die News futsch, v. a. im Nahen Osten... Es wuerde nur geschehen, wenn jetzt ein extrem grosser Auftrag binnen der 3 Wochen kaeme und damit viel externes Geld. Dann koennten sich die Chinesen evtl. drehen. Aber genau das (moeglicher Auftrag) ist futsch durch die News... Daher alles Theorie... Diese Realitaet muessen wir alle akzeptieren. Hoffnung und Glaube sind nicht angebracht.
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 13:06:32
      Beitrag Nr. 5.627 ()
      Exkurs: Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO
      Im Nachbarforum werden Spekulationen angestellt wonach der Antrag noch nicht eingereicht bzw. vlt. sogar nicht gestellt wird.

      Dazu folgende Anmerkungen (Quelle: WPH-Edition, Sanierung und Insolvenz, Kap. A Tz. 51 ff.):
      -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      <51
      Stellen die Mitglieder der Geschäftsführung ... die Insolvenzreife des Unternehmens fest, muss die für juristische Personen ... geltende INSOLVENZANTRAGSPFLICHT aus § 15a InsO beachtet werden.
      51/>

      <53
      Der Antrag ist bei objektiv erkennbarem Eintritt der Insolvenzreife ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb einer Frist von drei Wochen zu stellen. ... Wie aus der gesetzlichen Formulierung (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) deutlich wird, darf die Höchstfrist von drei Wochen vom Antragspflichtigen nur dann ausgeschöpft werden, wenn eine Beseitigung der Insolvenzreife innerhalb der Dreiwochenfrist noch ernsthaft zu erwarten ist. Es ist daher nicht zulässig, den Insolvenzantrag zugunsten von Maßnahmen hinauszuschieben, die erst später als drei Wochen nach der Insolvenzreife zu einer Beseitigung der der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft führen könnten.
      53/>

      <54
      ...
      Die Prüfung und rechtzeitige Einleitung von Sanierungsbemühungen durch die Geschäftsleitung wird nach Auftreten wirtschaftlicher Schwierigkeiten regelmäßig, aber schon vor dem tatsächlichen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geboten sein, wenn sich eine Krise erkennbar abzeichnet.
      54/>
      -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Feststellung:
      Die Insolvenzreife ist vom Vorstand am 15.11.18 um 14:03 Uhr festgestellt worden (siehe Pressemitteilung vom Vorstand). Damit besteht Antragspflicht nach § 15a InsO!!
      Der Antrag ist bis spätestens 06.12.18 um 14:02 Uhr einzureichen, sofern innerhalb dieser 3 Wochen die Insolvenzreife nicht beseitigt werden kann ... (Hinweis: die Beseitigung der Insolvenzreife am 8.12.18 würde nicht reichen, den Antrag zu verhindern) ...
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 10:28:29
      Beitrag Nr. 5.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.240.758 von gl_77 am 17.11.18 18:23:45
      ..ich schlage Dir vor, den Text genau zu lesen..
      Bevor Du Dein Urteil fällst, solltest Du lieber einmal den Text in Ruhe durchlesen.

      Meiner Meinung ist der Beitrag "leider" nur das Ergebnis, was ich früher im Chat vorgetragen habe.
      Wo siehst Du ein Nachtreten? Was hat das mit Sympathie auf sich, wenn man die Sachlage richtig aufzeigt
      und sein Urteil abgibt? Beurteilst Du danach Sympathie??

      Entschuldige, aber Deinen Beitrag kann ich nicht nachvollziehen!!

      Wichtig ist für mich das heutige Ergebnis für die I t N Aktionäre und Mitarbeitern.
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