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    Abgeltungssteuer verfassungswidrig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.07.08 14:52:18 von
    neuester Beitrag 30.07.08 14:14:16 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.143.184
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      Avatar
      schrieb am 29.07.08 14:52:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es gibt sicher andere Argumente, aber reicht es nicht schon aus, dass, wenn ich einer schlechten Aktie lange die Treue halte und sagen wir mal nach 10 Jahren aus 10.000 € 11.000 € wurden, 280 € abgeben soll ! Das ist in Anbetracht einer Inflation, die nie bei NULL liegt, doch ein Eingriff ins Vermögen und keine Besteuerung eines Ertrags !
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 14:55:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      ist das Thema schon von den Verfassungsrichtern geprüft worden?
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 14:56:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu den 280€ kommen auch noch Brokergebühren. Das darf man nicht vergessen. Kleinvieh macht auch misst.
      Mag die Abgeltungssteuer auch nicht. Sehe darin fast gar keine Vorteile.
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 14:58:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      In Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:

      Die Abgeltungssteuer ist verfassungswidrig !

      :D
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 15:05:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.330 von StockFactory am 29.07.08 14:58:19Stock Factory gehört ins Bundesverfassungsgericht !!!

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      schrieb am 29.07.08 15:15:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.276 von foreverupanddown am 29.07.08 14:52:18Deswegen sind in fast allen Ländern Aktiengewinne bis zu 12.000€ steuerfrei.

      In Deutschland halt nicht.:(
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 15:33:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.458 von ThorVestor am 29.07.08 15:15:37Ehrlich gesagt hat mir die Abgeltungssteuer bis vor kurzem auch fürchterlich gestunken. Nun habe ich mich von etlichen " Value- Aktien" getrennt ,unter fürcherlichen Verlusten. Somit laufe ich wenigstens nicht Gefahr in den nächsten Jahren an den Finanzminister zu bezahlen .
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 15:35:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.458 von ThorVestor am 29.07.08 15:15:37Ohne Worte
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 15:37:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.458 von ThorVestor am 29.07.08 15:15:37Das liest sich hier etwas anders: http://www.nachrichten.at/wirtschaft/hintergrund/666577?PHPS…
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 15:43:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.639 von ernestokg am 29.07.08 15:33:55Alter Schwede ?!

      Du verkaufst also lieber eine Aktie mit Verlust, bevor du auf einen Gewinn Steuer zahlen musst ?

      Was ist dass denn für eine Logik ?
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 16:17:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.639 von ernestokg am 29.07.08 15:33:55Nun habe ich mich von etlichen " Value- Aktien" getrennt ,unter fürcherlichen Verlusten. Somit laufe ich wenigstens nicht Gefahr in den nächsten Jahren an den Finanzminister zu bezahlen



      Klasse!!!:laugh::laugh::laugh:

      Und ab in den Kult-Thread damit! Thread: Postings mit Kultstatus!!!
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 17:39:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.607.198 von Datteljongleur am 29.07.08 16:17:02:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 18:10:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.606.639 von ernestokg am 29.07.08 15:33:55magst du das Post erklären? Vielleicht meintest du das ja anders als du es ausgedrückt hast
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 20:15:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hab' ich was nicht mitbekommen? Hieß es doch bisher, das nur Wertpapiere mit der Abgeltungssteuer belegt werden, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden. Insofern stellt sich die (durchaus berechtigte) Frage aus Posting Nr. 1 erst in 2019. Anderseits, wer hält eine Aktie 10 Jahre, die 9 Jahre lang keine oder nur eine sehr geringe Performance aufweist? Könnte man ja auch wieder sagen, "selber schuld".
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 21:07:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich sehe das verfassungswidrige eher darin, dass ein einkommen durch z.b. aktien von 1000,- eur mit 25% besteuert wird und ein einkommen aus arbeit von 1000,- eur mit einem höheren steuersatz. überspitzt gesagt zahlt ein millionär der in der hängematte liegt und kupons schneidet 25% auf sein einkommen und der bauarbeiter der den ganzen tag schuftet zahlt mehr. meiner meinung nach müssten 1000,- eur einkommen egal wo sie her kommen gleich besteuert werden, denn 1000,- eur sind 1000,- eur.
      da man die abegeltunssteuer kaum weiter erhöhen kann ohne den finanzplatz deutschland zu gefährden müsste also die einkommensteuer auf abgeltungssteuerniveau gesenkt werden. her mit der flattax!
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 21:10:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      wäre meiner Meinung nach alles nicht so schlimm, wenn man wenigstens die Gewinne mit den Verlusten verrechnen könnte
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 22:15:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.609.701 von europameister am 29.07.08 21:10:31Das wird doch dann auch automatisch verrechnet!!! Oder liege ich da falsch????:confused:
      Avatar
      schrieb am 29.07.08 23:12:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.610.246 von Brokerfred am 29.07.08 22:15:39Da liegst Du falsch! Siehe Financial Times 11.7. (S.27)

      Und das Interessante bzw. Komplizierte für die Banken.
      Es können nur bestimmte Dinge miteinander verrechnet werden

      Aktiengewinne mit Aktienverlusten

      Sonstige Verluste, dann mit Fonds, Zertifikaten, Optionsscheinen, Zinsen, Dividenten, Aktiengewinnen

      Und zwar soweit, daß wenn Du erst einen Verlust machst, solange den vollen Gewinn bekommst, bis der Verlust im Jahr ausgeglichen ist.

      Krasser ist es andersrum, wenn Du erst Gewinne machst (und auch Steuern abführst), später aber Verluste, dann muß Dir die Bank wieder einen Ausgleich überweisen.

      !!! Nicht ausgeglichene Verluste werden automatisch ins nächste Jahr mitgenommen

      Wußte ich auch nicht, aber aus meiner Sicht klingt es so:
      Zockt, was Ihr könnt, den Gewinn teilen sich Anleger und Staat.

      Macht mir den Übergang doch etwas leichter, wobei ein Verlustvortrag leider nicht möglich ist

      Gruß
      mac
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 08:28:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.608.245 von wallstreetler26 am 29.07.08 18:10:14Mensch muss der gesoffen haben. Mann wie heisst das Zeug das du da konsumierst. Wieviel Liter braucht man davon. Oder wird das geraucht, geschnupft oder injeziert. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 10:35:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.609.677 von leichtseicht am 29.07.08 21:07:38stimme Dir zu, dass Einkommenssteuer- und Abgeltungssteuersatz gleich sein müssten. Gegen eine Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden habe ich nichts. Nur wird durch den Wegfall der Spekulationsfrist durch die Hintertür eine Wertzuwachssteuer eingeführt, die ich so für nicht verfassungsgemaess halte.
      Einen Wertzuwachs unabhängig von der vergangenen Zeit immer gleich zu versteuern ist nicht sachgemaess - denken wir nur an die kalte Progression in der Einkommenssteuer. Und was auch nicht OK ist ist die Bevorzugung von Fonds gegenüber Privatanlagen. Da treiben doch die einen Unfähigen den anderen Unfähigen die Kunden in die Arme anstatt es dem Bürger zu gleichen Bedingungen zu erlauben, von Aktie A nach Aktie B umzuschichten.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 11:46:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Der Verlustvortrag(aus Aktienspekulationen) wird vom FA über 2009 hinaus anerkannt. Unklar ist ob die Banken die 25 % Abgeltungssteuer direkt einbehalten(ans FA überweisen) oder das über die Einkommensteuer im Folgejahr errechnet wird. Da streiten sich die Banken mit den Finanzämtern. Denke und hoffe das bleibt alles beim alten, als worstcase rennt man sonst hinter seiner Kohle hinterher(was der Staat einmal hat....).
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 12:57:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,518982,…

      schon ein wenig älter, ich habe habe keine aktuelleren Infomationen.

      23.11.2007

      ABGELTUNGSTEUER
      Wenger zieht vor Gericht

      Von Dietmar Palan

      Finanzprofessor Ekkehard Wenger kritisiert gegenüber manager magazin die Benachteiligung von Aktienanlagen gegenüber Fondsinvestments durch die neue Abgeltungsteuer. Der Aktionärsaktivist kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.

      Hamburg - Ekkehard Wenger, Aktionärsaktivist und Professor für Bank- und Kreditwirtschaft an der Universität Würzburg, will per Verfassungsbeschwerde gegen die von der Bundesregierung für 2009 geplante Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge vorgehen.


      Aktionärsaktivist Wenger: "Diskriminierung direkter Aktienengagements"
      In der am heutigen Freitag (23. November) erscheinenden Ausgabe des manager magazins äußerte Wenger massive Bedenken gegen das im Mai vom Bundestag verabschiedete Vorhaben.

      Wengers Kritik richtet sich vor allem gegen die Regel, dass Kursgewinne auf Aktien, die innerhalb eines Fonds gehalten werden, nicht versteuert werden müssen, während Anleger, die Kursgewinne auf direkt gehaltene Aktien halten, diese Erträge künftig mit dem Fiskus teilen müssen. "Das ist eine massive Diskriminierung direkter Aktienengagements", sagte Wenger dem manager magazin: "Diese Begünstigung der Fondsindustrie ist skandalös, und dagegen werde ich auch Verfassungsbeschwerde einlegen."

      Die Einführung der Abgeltungsteuer werde darüber hinaus zur größten Kapitalflucht aus Deutschland seit 1945 führen, fürchtet Wenger: "Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um eine Kriegserklärung gegen jeden, der Aktien im Depot hat. Ein wirklich vermögender Anleger bleibt doch nur hier, wenn er zumindest steuerlich masochistisch veranlagt ist."
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 13:30:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.613.913 von Eurofuchs2 am 30.07.08 12:57:22Sollter der Herr Wenger mit der Klage durchkommen, dann ist für mich nur eine Konsequenz daraus vorstellbar:
      Dass auf Fondsebene die Veräußerungsgewinne ebenfalls der Abgeltungsteuer unterliegen. Und glaubt jemand, dass die Abgeltungssteuer dann wieder abgeschafft wird ?
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 14:14:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.614.191 von TokioBill am 30.07.08 13:30:38und all die Anleger, die per Fonds ihr Geld vor der Abgeltungssteuer dauerhaft retten wollten, sind ver..sct und haben die fetten Gebühren an der Backe, die die Fonds kassieren.


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