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    msg life (ehemals COR / FJA) (Seite 206)

    eröffnet am 28.12.08 18:25:01 von
    neuester Beitrag 01.05.24 20:07:50 von
    Beiträge: 2.178
    ID: 1.147.131
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    ISIN: DE0005130108 · WKN: 513010 · Symbol: MSGL
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      Avatar
      schrieb am 12.03.09 09:30:41
      Beitrag Nr. 128 ()
      versteh nur bahnhof :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 08:40:55
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.750.227 von Howkay am 12.03.09 07:40:09Hat jemand da, zu welchem Preis am 20.02. das große Paket auf Xetra über den Tresen ging?

      MSG hat die 4.670.000 Aktien als Paket von Portig gekauft, der am 27.02. 4.533.172 hatte. Da zählt für den Mindestpreis vermutlich nur der Preis, den sie an ihm sozusagen im Durchschnitt bezahlt haben - nicht das, was er selbst als Höchstpreis bezahlt hat. Oder zählt das als "acting in concern"?

      Apropos "acting in concern": MSG + Cor dürften wohl 6 Monate lang wegen Verletzung der Mitteilungspflichten nicht ihre Stimmrechte nutzen - Kann man dies irgendwie nutzen?
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 07:40:09
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.749.967 von Rita_Lin am 12.03.09 00:06:52ganz kapier ich das jetzt noch nicht !
      man muss das Angebot ja nicht annehmen ,oder ?
      Durchschnittskurs der letzten 3 Monate ? da müsste ich ja noch drauflegen dass sie meine Aktien bekommen :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 00:06:52
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.749.740 von freeman69 am 11.03.09 23:06:13Holla,

      maßgeblich ist der gewichtete Durchschnittskurs der letzten 3 Monate oder der Erwerbspreis eines Aktienpakets, falls der höher als der Durchschnittspreis sein sollte. Zeitpunkt für die Berechnung wäre 3 Monate rückwirkend ab gestern, die Kursentwicklung des nächsten Monats hat darauf keine Auswirkung mehr.

      Den Angebotspreis rücken die wohl erst mit der BAFIN-Freigabe heraus. Die werden bestimmt keinen Aufschlag zahlen, haben die bei 2007 bei COR AG auch nicht gemacht. Durch die Fusion mit COR bekommt msg dann eh eine recht hohe Beteiligung am Gesamtkuchen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 23:06:13
      Beitrag Nr. 124 ()
      Aha... einfach mal abwarten. Dennoch, aus dem Geschriebenen werde ich nicht schlau? Mindestgebot wären nur ein paar % über dem letzten Monatsduchschnitt... sollte der allerdings noch dramatisch steigen, dann müssen die Jungs nachlegen. Porsche hat das so ähnlich bei VW gemacht...

      Ein konkreter Kurs wird wohl noch genannt.

      Ob der Kurs nochmal über 3,00 € geht?

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      schrieb am 11.03.09 22:31:26
      Beitrag Nr. 123 ()
      totenstille...

      hier passiert richtig was.. und keiner mehr da..

      alle schon verkauft??
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 19:27:37
      Beitrag Nr. 122 ()
      DGAP-WpÜG: Pflichtangebot;
      17:43 11.03.09

      Zielgesellschaft: FJA AG; Bieter: msg systems AG

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung über die Kontrollerlangung gem. § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10
      Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Bieterin:

      msg systems AG
      Robert-Bürkle-Str. 1
      85737 Ismaning

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140149

      Zielgesellschaft:

      FJA AG
      Elsenheimerstraße 65
      80687 München

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126580

      ISIN: DE 0005130108

      Angaben des Bieters:

      Die msg systems AG, Ismaning/München, (nachfolgend auch die 'Bieterin') hat
      am 11. März 2009 durch Erwerb von Aktien die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1
      i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die FJA AG (nachfolgend auch die
      'Zielgesellschaft') mit Sitz in München erlangt.

      Die Bieterin hält seitdem unmittelbar 4.670.000 auf den Inhaber lautende
      Stückaktien der FJA AG. Dies entspricht 21,94% der Stimmrechte an der
      Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin die Stimmrechte aus
      1.816.535 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (8,53%) der FJA AG, die von
      ihrer Tochtergesellschaft COR AG Financial Technologies (nachfolgend 'COR
      AG') mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen gehalten werden, nach § 30 Abs. 1
      Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Damit hält die Bieterin seit dem 11. März
      2009 30,47% der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

      Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der FJA AG durch die
      Bieterin hat auch die GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH,
      Hürth/Deutschland (demnächst msg group GmbH, Ismaning/Deutschland), die
      sämtliche Aktien der msg systems AG hält, sowie die Gesellschafter der GEDO
      Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, namentlich Herr Johann Zehetmaier,
      Wartenberg/Deutschland, Frau Helga Zehetmaier, Wartenberg/Deutschland, Herr
      Pius Pflügler Wolnzach/Deutschland und Herr Herbert Enzbrenner
      Reichertshausen/Deutschland (zusammenfassend 'Weitere Kontrollierende
      Personen') in Folge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
      WpÜG am 11. März 2009 mittelbar die Kontrolle über die FJA AG erlangt.
      Diese Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der
      vorgenannten Weiteren Kontrollierenden Personen.

      Die msg systems AG wird gem. § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
      Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden
      Aktionäre der FJA AG veröffentlichen. Die Bieterin beabsichtigt, den
      außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft vorbehaltlich der übrigen
      Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen
      Stückaktien der FJA AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
      EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0005130108) zum gesetzlichen Mindestpreis
      gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG zu erwerben.

      Die msg systems AG wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die
      aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden
      Personen erfüllen. Diese werden also kein gesondertes Pflichtangebot für
      die Aktien der FJA AG veröffentlichen.

      Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      wird die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m.
      § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter

      www.msg-systems.com

      und durch eine Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger über
      die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe
      veröffentlicht werden.

      Wichtige Information:

      Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
      zur Abgabe eines Angebotes zum Verkauf von Aktien der FJA AG. Inhabern von
      Aktien der FJA AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
      sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen,
      sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
      enthalten werden.

      Ismaning, den 11. März 2009

      msg systems AG

      Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 11.03.2009
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 16:42:09
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.746.445 von donkischotte am 11.03.09 16:03:42genau :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 16:03:42
      Beitrag Nr. 120 ()
      Was heißt gesetzlicher Mindestpreis bzgl. Pflichtangebot?
      Wird sich das Angebot an dem Schnitt der letzten Monaten orientieren?
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 15:00:55
      Beitrag Nr. 119 ()
      blub:D
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