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    Gewerbeimmobilie Maklercourtage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.09 13:37:11 von
    neuester Beitrag 09.04.09 17:05:39 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.149.609
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      Avatar
      schrieb am 09.04.09 13:37:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      würde mich über Hilfe freuen:

      Es geht um die Anmietung einer Gewerbeimmobilie für Praxisräume Köln Innenstadt:

      Mietvertrag soll 10 Jahre laufen.

      Kaltmiete: 2000,- € + Nk bei 200m²

      Wieviel darf der Makler an Courtage berechnen???

      Er will 4 Monatskaltmieten + MwSt

      Ich habe da noch was im Ohr, von wegen maximal 2 Monatskaltmieten oder Miete auf 10 Jahre hochgerechnet, aber dann nur ein ein prozentualer Anteil??

      Danke schon mal

      Diva
      Avatar
      schrieb am 09.04.09 13:47:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.948.892 von Diva am 09.04.09 13:37:11Schau mal hier http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Prov…
      Avatar
      schrieb am 09.04.09 13:50:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.948.963 von Datteljongleur am 09.04.09 13:47:49Hallo Dattelliebhaber, ;)

      diese site hatte ich auch schon, aber die baut sich aus welchen Gründen auch immer bei mir nicht auf ...

      :(

      Diva
      Avatar
      schrieb am 09.04.09 13:53:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.948.986 von Diva am 09.04.09 13:50:35Da steht drin:

      Höhe des Provisionsanspruchs


      Für die Höhe des Provisionsanspruchs ist danach zu unterscheiden, ob Wohnraum oder Gewerberaum gemakelt wird.

      1. Wohnraum


      Für Wohnraum bestimmt § 3 Absatz 1 WoVermittG, dass die Provision die Höhe zweier Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen darf. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnungssuchende die Provision aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vermieter übernimmt.
      Achtung:
      Bei der Berechnung der Monatsmiete bleiben Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, unberücksichtigt.

      Wichtig ist, dass Auslagen des Maklers grundsätzlich mit der Provision abgegolten sind. Eine Vereinbarung über die Erstattung von Auslagen ist deshalb nur für den Fall des Nichtzustandekommens des Mietvertrages wirksam und dann nur in Höhe der nachweisbar entstandenen Auslagen.

      2. Gewerberaum

      Hier ergibt sich die Höhe der Provision aus der Vereinbarung.

      Ist die Höhe der Provision nicht bestimmt, so ist die Provision bei Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, im übrigen der übliche Lohn.
      Avatar
      schrieb am 09.04.09 13:58:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.949.006 von Datteljongleur am 09.04.09 13:53:09DANKE!!!!!!


      :kiss::kiss::kiss::kiss:

      Jetzt heisst es also erstmal noch verhandeln, bei den Leerständen in den Innenstädten

      regards

      Diva

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      Avatar
      schrieb am 09.04.09 17:05:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Beschränkung auf max. 2 Monatsmieten gilt nach dem Wohnraumvermittlungsgesetz nur für Räume die zum Wohnen genutzt werden.
      Bei Gewerberäumen ist es im Grunde frei vereinbar. Die großen Maklerhäuser nehmen in der Regel zwei Monatsmieten bei Verträgen bis zu fünf Jahren und vier Monatsmieten bei Verträgen über fünf Jahren.
      Sicherlich ist verhandeln nicht verboten, allerdings würde ich mir an deiner Stelle ein besseres Argument als die Leerstandtsituation überlegen. Vermutlich hast du es in Köln mit einem der absoluten Platzhirsche (Atisreal oder Greif&Contzem) zu tun, die sind in der Regel wenig verhandlungsbereit.

      Trotzdem viel Glück!


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