Eine Diskussion zu THOMAS COOK GRP/Arcandor???? A0MR3W (Seite 6)
eröffnet am 11.06.09 05:29:12 von
neuester Beitrag 20.07.23 21:21:54 von
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ISIN: GB00B1VYCH82 · WKN: A0MR3W
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Ich habe an eine dritte Person für 1 Cent je Stück verkauft.
Mir wurde dabei 30 % vom ursprünglichen Anschaffungspreis als Gewinn unterstellt und versteuert.
Zum Glück war das Konto noch gedeckt.
Über die Steuererklärung sollte dann der tatsächliche Verlust festgestellt werden.
Die eingehaltenen Steuerabzugsbeträge müssten dann erstattet werden.
Mir wurde dabei 30 % vom ursprünglichen Anschaffungspreis als Gewinn unterstellt und versteuert.
Zum Glück war das Konto noch gedeckt.
Über die Steuererklärung sollte dann der tatsächliche Verlust festgestellt werden.
Die eingehaltenen Steuerabzugsbeträge müssten dann erstattet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.671.174 von korrekt69 am 13.02.20 16:02:57
Hallo Korrekt,
ich hab bei der Diba schriftlich angefragt und tel. nachgehakt.
Aus der DiBa Antwort:
Im Normalfall wird die Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs steuerlich berücksichtigt. Auf einen Gewinn zahlen Sie Steuern, ein Verlust wird festgestellt und gegebenenfalls verrechnet.
Da jedoch für dieses Wertpapier kein aktueller Kurs (auch nicht 30 Tage zurück) an einer offiziellen Börse des Europäischen Wirtschaftsraums vorliegt, kann dieser auch nicht beim Übertrag berücksichtigt werden. Deshalb werden 30% der Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer herangezogen - auch dann, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Verlust erzielt haben. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Sie können das aber in Ihrer Steuererklärung angeben und nachträglich verrechnen lassen.
Ihre ursprünglichen Anschaffungsdaten können Sie beim Finanzamt anhand Ihrer Kaufabrechnung nachweisen und so die bereits abgeführte Steuer anrechnen lassen.
Dass sie dir was anderes geschrieben haben, haben sie irgendwie relativiert.
Hat jemand andere Erfahrungen gemacht?
Zitat von korrekt69: Seltsam, hatte bei der diba nachgefragt und das als Antwort bekommen:
bei dem Barabfindungsangebot vom 03.02.2020 gibt die Ventegis Capital AG eine Barabfindung in Höhe von 0,01 Euro je Aktie an.
Es gibt also einen Kurs. Die entstandenen Verluste können im Verlustverrechnungstopf berücksichtigt werden.
Also keine Pauschalsteuer und direkt im verlusttopf
Hallo Korrekt,
ich hab bei der Diba schriftlich angefragt und tel. nachgehakt.
Aus der DiBa Antwort:
Im Normalfall wird die Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs steuerlich berücksichtigt. Auf einen Gewinn zahlen Sie Steuern, ein Verlust wird festgestellt und gegebenenfalls verrechnet.
Da jedoch für dieses Wertpapier kein aktueller Kurs (auch nicht 30 Tage zurück) an einer offiziellen Börse des Europäischen Wirtschaftsraums vorliegt, kann dieser auch nicht beim Übertrag berücksichtigt werden. Deshalb werden 30% der Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer herangezogen - auch dann, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Verlust erzielt haben. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Sie können das aber in Ihrer Steuererklärung angeben und nachträglich verrechnen lassen.
Ihre ursprünglichen Anschaffungsdaten können Sie beim Finanzamt anhand Ihrer Kaufabrechnung nachweisen und so die bereits abgeführte Steuer anrechnen lassen.
Dass sie dir was anderes geschrieben haben, haben sie irgendwie relativiert.
Hat jemand andere Erfahrungen gemacht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.649.283 von phranque am 11.02.20 19:04:06
Ventegis Capital AG
Gutschrift / Kaufangebot Thomas Cook
+1.500,00 €
Eingang am 13.02.20
13.02.2020Ventegis Capital AG
Gutschrift / Kaufangebot Thomas Cook
+1.500,00 €
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.649.283 von phranque am 11.02.20 19:04:06Seltsam, hatte bei der diba nachgefragt und das als Antwort bekommen:
bei dem Barabfindungsangebot vom 03.02.2020 gibt die Ventegis Capital AG eine Barabfindung in Höhe von 0,01 Euro je Aktie an.
Es gibt also einen Kurs. Die entstandenen Verluste können im Verlustverrechnungstopf berücksichtigt werden.
Also keine Pauschalsteuer und direkt im verlusttopf
bei dem Barabfindungsangebot vom 03.02.2020 gibt die Ventegis Capital AG eine Barabfindung in Höhe von 0,01 Euro je Aktie an.
Es gibt also einen Kurs. Die entstandenen Verluste können im Verlustverrechnungstopf berücksichtigt werden.
Also keine Pauschalsteuer und direkt im verlusttopf
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.649.283 von phranque am 11.02.20 19:04:06
Dank dir...ich habe meine heute übertragen. Mal sehen was ich dann zahlen darf
Zitat von phranque: @Ahwas - ruf doch mal da an - ab und zu geht einer ans Telefon.
Dank dir...ich habe meine heute übertragen. Mal sehen was ich dann zahlen darf
Geil: Steuer auf Verluste
so kam das heute rein:Wertpapierbezeichnung Thomas Cook Group PLC
Nominale Stück 150.000,00
Kurs EUR 0,00
Ausführungstag / -zeit 10.02.2020 um 14:35:17 Uhr
Kurswert EUR 0,00
Kapitalertragsteuer 25,00 % EUR 722,63
Solidaritätszuschlag 5,50 % EUR 39,74
Endbetrag zu Ihren Lasten EUR 762,37
Von Ventegis bekomme ich 1.500 EUR,
der Verlustausgleich muss dann individuell in die Steuerererklärung 2020.
Mein EK lag so bei 0,065/Share
@Ahwas - ruf doch mal da an - ab und zu geht einer ans Telefon.
Übrigens kann man auch geringere Stückzahlen (als die aufgeführten 50.000 Stück) an Ventegis abtreten.
Das angestrebte Gesamtvolumen ist bisher noch nicht ganz erreicht. (laut: backoffice@tradegate.de)
Für die Annahme der Stücke ist die Reihenfolge des Eingangs im Depot
der Ventegis Capital AG maßgeblich.
Ich habe dort extra nachgefragt.
Das angestrebte Gesamtvolumen ist bisher noch nicht ganz erreicht. (laut: backoffice@tradegate.de)
Für die Annahme der Stücke ist die Reihenfolge des Eingangs im Depot
der Ventegis Capital AG maßgeblich.
Ich habe dort extra nachgefragt.
Ventegis Kaufangebot
Ich hab etwas recherchert und nun das Kaufangebot angenommen.Ich glaube nicht an eine Wiederaufnahme des Handels oder gar, dass am Ende noch Assets übrigbleiben - leider. Meine Vermutung ist, dass über diesen Weg Shortpositionen ausgeglichen werden - kann mich aber auch irren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.605.771 von Fortectionaer am 06.02.20 17:55:23ok, danke für den Hinweis, dann wären es nicht 12000 Euro die 30 Prozent, sondern nur etwa 3400 Euro (also etwa 28% Zahlung an Steuer von den angenommenen 30% Gewinn)