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    Woran erkenne ich die Unternehmensform einer Firma/Unternehmens? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.09 13:13:46 von
    neuester Beitrag 12.07.09 11:06:08 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.151.704
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      Avatar
      schrieb am 11.07.09 13:13:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe von " MVR Galabau - dann folgt der Name des Inhabers" einen KOVO und eine Rechnung erhalten.

      Aus beiden Dokumenten geht die Unternehmsform nicht hervor.
      Also GmbH, Ko KG, AG ö.ä.

      Kann man daraus schließen. dass es sich um eine GBR handelt?


      Vielen Dank !

      Zockerbine
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 13:34:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.123 von Zockerbine am 11.07.09 13:13:46Dann ist es ein nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen, es sei denn es wird gegen Handelsrecht verstoßen, indem die Firma nicht korrekt angegeben wird. Was ist ein KOVO?
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 14:17:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bestimmt ein Kostenvoranschlag :D
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 14:20:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      DANKE Strohmann :kiss:


      genau so was habe ich beim googeln gefunden:

      Einzelunternehmen
      Selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person.

      Das Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform.


      Wer allein ohne Beteiligung anderer Personen (als Gesellschafter) selbstständig tätig ist und für seine Tätigkeit auch keine Kapitalgesellschaft (z. B. Ein-Mann-GmbH) gründet, ist ein Einzelunternehmer.
      Der Betreiber eines Einzelunternehmens wird auch Inhaber genannt.

      Für Einzelunternehmen bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften, vielmehr gelten die allgemeinen Regeln des Handelsgesetzbuch (HGB).

      •Solange das Geschäft einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert (Kleingewerbe), sich das Geschäft also in überschaubarem Umfang hält und noch ohne großen logistischen Aufwand geordnet betrieben werden kann, ist der Unternehmer nicht verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister einzutragen (§ 2 HGB).

      •Erfordert das Unternehmen jedoch einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, ist die Kaufmannseigenschaft nach § 1 Absatz 1, Absatz 2 HGB gegeben. In diesem Fall treffen den Unternehmer im geschäftlichen Verkehr erhöhte Sorgfaltspflichten, denn bestimmte gesetzliche Regelungen zugunsten des Verbrauchers gelten im gewerblichen Verkehr nicht.
      Zudem muss sich der "Kaufmann" in das Handelsregister eintragen (e.K.).
      In jedem Fall muss der Selbstständige das Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt (Gemeinde oder Landkreis) anmelden.

      In der Regel führt der Einzelunternehmer seine Geschäfte selbst.
      Er kann aber auch Dritte dazu bevollmächtigen.

      Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen, also auch mit seinem Privatvermögen, für die Geschäftsverbindlichkeiten.
      Das bedeutet, er trägt alle Verluste selbst, braucht aber auch anfallende Gewinne nicht mit anderen zu teilen.

      Praxistipp:
      Kleingewerbetreibende können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Sie müssen dann mit dem Zusatz "e.K." firmieren. Die Vorteile eines Kleingewerbetreibenden entfallen dadurch jedoch (z. B. Gewinnermittlung anhand einer Einnahme-Überschussrechnung).
      Avatar
      schrieb am 11.07.09 19:03:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.123 von Zockerbine am 11.07.09 13:13:46@Zockerbine

      ich hab für Dich mal nachgeschaut:

      Eine Firma namens "MVR Galabau..." ist in keinem Handelsregister eines Amtsgrichts eingetragen

      Hierbei handelt es sich bestimmt um ein nicht eingetragenens Einzelunternehmen

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      schrieb am 12.07.09 11:06:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.554.837 von suuperbua am 11.07.09 19:03:30Vielen Dank suuperbua!
      :kiss::kiss::kiss:


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