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    Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 2078)

    eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
    neuester Beitrag 03.05.24 21:17:29 von
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      Avatar
      schrieb am 01.02.19 18:05:31
      Beitrag Nr. 45.742 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.769.489 von borsalin am 01.02.19 16:50:19Das Xetra Orderbuch ist vielleicht auch Opfer der Verschwörungstheorien und der Kurs steht in Wirklichkeit viel höher!?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.19 16:50:19
      Beitrag Nr. 45.741 ()
      Da braucht walle auch nichts mehr groß darüber zu debattieren.
      Fakt ist dass Biofrontera immer noch einen Verlust von um die 16 Mill in 2018 schreibt, dazu noch mit 3 Mill zusätzlichen Mitteln für Prozesskosten bis Ende 2019 rechnet.
      Das allein ist entscheidend. Der Aktienkurs bildet es übrigens gut ab.
      Avatar
      schrieb am 01.02.19 16:11:25
      Beitrag Nr. 45.740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.768.733 von zuliyana am 01.02.19 16:03:50zyli hat recht. ich werde morgen etwas dazu schreiben. der verlustvortrag ist rechtens und exakt nach bestimmten vorgaben gemacht worden, mit wirtschaftsprufern abgesprochen und nicht zur beschönigung von irgendwelchen bilanzen
      Avatar
      schrieb am 01.02.19 16:03:50
      Beitrag Nr. 45.739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.764.992 von Paluru am 01.02.19 10:15:49... auch meinen Glückwunsch dass du es gut überstanden hast. Erhol dich gut:
      Zum Verlusttopf nur soviel! Die Thematik wurde nur wieder aufgegriffen weil einige wie immer die Verschwörungstheorie aufgebracht haben, dass man das nur gemacht hat um die Bilanz aufzuputschen, was natürlich wie allzu oft hier nur ausgemachter Blödsinn ist, also vergiss die dahergeholte Thematik und konzentrier dich auf die restliche Genesung. Das ist wichtiger als alles andere..;)
      Avatar
      schrieb am 01.02.19 15:19:01
      Beitrag Nr. 45.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.764.992 von Paluru am 01.02.19 10:15:49Werde du bitte erst mal wieder voll fit, das würde mich freuen.
      Trotzdem kann ich es nicht (ganz) lassen:
      Orderbuch Kauf/verkauf 1 : 0,19 - seltener Anblick.
      Und durchaus erfreulich auch wenn die dickeren Brocken alle nur günstigst kaufen wollen...

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      schrieb am 01.02.19 10:15:49
      Beitrag Nr. 45.737 ()
      Sorry, aber ich kann mich nicht zügeln: Macht Euch doch nicht so einen Kopf darum. Ich sehe die Sache als positiv und vernünftig an, was Biofrontera da macht. Leider sind mir hier im Klinikum die Hände gebunden, ausreichend zu schreiben oder zu handeln. Nutzt noch die Gelegenheiten! Gruß Paluru
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.19 09:50:16
      Beitrag Nr. 45.736 ()
      die Firma über die nächsten Jahre als Einheit erhalten und weiter den gleichen Geschäftszweck verfolgen lassen (Dermatologie), könnten die Verlustvorträge also durchaus erhalten und nutzbar bleiben. Genaueres weiß natürlich nur ein versierter Steuerberater.

      Genau, es ist anzunehmen dass das Potential von Ameluz auch bei einer Übernahme gehoben wird und Biofrontera hat kein Interesse selbst Steuern zu zahlen (Stichwort Liquidität) um später einem Übernehmer (wer immer das auch sein mag) die Steuergeschenke zu überlassen.
      Da die Verlustvorträge über die Tochter Biofrontera Pharma aktiviert werden konnten nehme ich an dass die Rechtsform dieser Tochter so ausgestaltet ist, dass sie selbst steuerpflichtig ist.
      Fazit; es war wohl ein "muss" diese Verlustvorträge zu aktivieren, diese werden zudem geprüft und bewilligt.
      Avatar
      schrieb am 31.01.19 22:12:45
      Beitrag Nr. 45.735 ()
      Der anteilige bzw. vollständige Wegfall der angesammelten Verlustvorträge wurde in 2018 neu geregelt, aber auch zuvor war das Ganze nicht so eindeutig. Nachfolgend Links zu zwei Artikeln, welche die Materie auch für Laien wie mich halbwegs nachvollziehbar beleuchten. Bitte auf das jeweilige Datum achten, der eine Artikel wurde vor der Neuregelung geschrieben, der andere danach.


      1.
      Steuerliche Verlustvorträge: Chancen und Risiken beim Unternehmenskauf in der Krise
      14.03.2018

      https://www.roedl.de/themen/distressed_m-und-a/steuerliche-v…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.roedl.de/themen/distressed_m-und-a/steuerliche-v…


      Zitate:
      "Werden mehr als 25 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft erworben, gehen die Verlustvorträge nach der Regelung des § 8c KStG anteilig – bei mehr als 50 prozentigen Erwerben sogar komplett – unter, so dass jeder nachfolgende Ertrag der Gesellschaft sofort der Besteuerung unterläge. Eine Ausnahme von dieser Grundregel greift aber, wenn der Erwerber nachweist, dass die erworbene Gesellschaft über stille Reserven verfügt. "

      "Auf Antrag kann nach der neueren Vorschrift des § 8d KStG trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs von mehr als 25 Prozent bzw. mehr als 50 Prozent der Anteile vom Verlustuntergang abgesehen werden, wenn die Verlustgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb weiterführt (sog. fortführungsgebundener Verlustvortrag). Das bedeutet insbesondere, dass die Verlustgesellschaft in einem bestimmten Zeitrahmen von mind. 3 Jahren ausschließlich denselben Geschäftsbetrieb unterhalten haben muss und nach diesem Zeitpunkt kein „schädliches Ereignis” (z.B. Einstellung des Geschäftsbetriebs) stattfinden darf. Ob diese Voraussetzungen für einen Erhalt der steuerlich wertvollen Verlustvorträge vorliegen, muss im Einzelfall detailliert geprüft werden.

      Perspektivisch kann bei angedachten Anteilskäufen auch von Interesse sein, dass es laut dem Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz verstößt, wenn bei einem Erwerb von mehr als 25 Prozent aber nicht mehr als 50 Prozent der Anteile die Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft anteilig wegfallen. Der Gesetzgeber ist dazu aufgerufen bis zum 31. Dezember 2018 rückwirkend eine Neuregelung zu treffen. Wie diese aussehen wird, muss abgewartet werden."



      2.
      Erosion am Fundament des Verlustuntergangs
      12.12.2018

      http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/12/12/erosion-…

      Zitate:
      "Nach langem Hin und Her im Gesetzgebungsverfahren hat sich der Gesetzgeber im Rahmen des sog. „JStG 2018“ dazu durchgerungen, den quotalen Verlustuntergang bei sog. schädlichen Beteiligungserwerben komplett zu streichen – und dies nicht nur für die Zeiträume, für die das BVerfG die Verfassungswidrigkeit offiziell festgestellt hat. So kam der Gesetzgeber einer Forderung aus dem Finanzausschuss des Bundesrats nach."

      "Für den Finanzausschuss war offenkundig, dass bei einem Beteiligungserwerb von mehr als 25% bis 50%, also dem Erwerb einer Minderheitsbeteiligung, keine ausreichenden Anzeichen für einen Gestaltungsmissbrauch vorliegen können, da neu eintretende Gesellschafter nicht „die Herrschaft“ über die Verlustvorträge erlangen. Nach dem „JStG 2018“ soll künftig nur noch dann typisierend ein Missbrauch angenommen werden, wenn ein schädlicher Anteilseignerwechsel > 50% vorliegt."

      "Die verschiedenen Vorschriften zum Untergang bzw. Erhalt von Verlustvorträgen bei Beteiligungsveräußerungen und deren Zusammenspiel untereinander zeichnen sich durch eine hohe Komplexität aus."



      Ich deute das für mich mal so, daß der Gesetzgeber mit dem Streichen von Verlustvorträgen vor allem verhindern will, daß Mantel-AG's mit hohen Verlustvorträgen übernommen werden, und diese Verlustvorträge dann von der übernehmenden Firma, welche ein völlig anderes Geschäfsfeld hat, genutzt werden können. Sollte eine Pharma-Firma wie z.B. Maruho oder auch die legendäre und in der Forschung und Produktentwicklung äußerst versierte und weltweit berühmte "Deutsche Balaton Biotech AG" Biofrontera übernehmen, und die Firma über die nächsten Jahre als Einheit erhalten und weiter den gleichen Geschäftszweck verfolgen lassen (Dermatologie), könnten die Verlustvorträge also durchaus erhalten und nutzbar bleiben. Genaueres weiß natürlich nur ein versierter Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 31.01.19 19:45:31
      Beitrag Nr. 45.734 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.759.946 von HastDumalneMark am 31.01.19 19:07:20gut, dass du das Thema nochmal aufnimmst; wir werden sehen, ob schon jemand einen kleinen Hintergedanken hegt ...;)
      Avatar
      schrieb am 31.01.19 19:44:41
      Beitrag Nr. 45.733 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.758.935 von Paluru am 31.01.19 17:45:49Wir warten auf Dich! Erhol Dich in Ruhe.... ;)
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