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    Trennungsunterhalt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.09 23:17:57 von
    neuester Beitrag 02.11.09 09:42:21 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.153.975
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      Avatar
      schrieb am 29.10.09 23:17:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen ?
      ich trenne mich gerade von meiner frau und würde eine ungefähre schätzung haben was an trennungsunterhalt auf mich zukommt.
      hier ein paar fiktive daten:
      netto einkommen mann 3000€
      netto einkommen frau 1000€
      haus gehört der frau ist aber noch nicht abbezahlt, monatliche rate 500€, ich stehe nicht im grundbuch.
      gemeinsame kinder keine,
      ich wohne nun zur miete 500€, wie berechnet sich jetzt die 3/7 regel ?
      mir geht es nur um den ungefähren wert der unterhaltzahlung.
      ich würde mich über infos freuen.
      gruß rattenpack
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 00:41:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meines Wissens wird von den jeweiligen Netto-Gehältern der Ex-Partner noch Diverses abgezogen, bevor die 3/7-Regel greift, z.B. Werbungskosten (etwa Fahrtkosten zur Arbeit), private Krankenversicherung, Altersvorsorge, Abtragung gemeinsam gemachter Schulden, Gewerkschaftsbeiträge etc.

      Der Selbstbehalt liegt bei ca. 950 E min. mit Kind.

      Aber bei kinderlosen Ehen muss man so weit gar nicht denken. Die neue Rechtsprechung bei Trennungen und Scheidungen begünstigt bei Ehen ohne Kinder eher den Mann. Dabei wird auch die Dauer der Ehe berücksichtigt. Wer vorher ein KFZ hatte, hat weiterhin Anspruch darauf. Wer vorher gearbeitet hat, soll dies auch weiterhin tun. All dies sind Kinken, die ein Anwalt oder Mediator klären muss.

      Ich würde alle relevanten Unterlagen zusammenstellen und einen Termin bei der örtlichen Öffentlichen Rechtsberatung machen. Das kostet etwa 10-15 Euro einmalig. Dort erfährst Du dann die "Rahmendaten" und ob Du evtl. weitergehende anwaltliche Hilfe brauchst.

      Für ein Forum ist die Frage zu komplex und die Rechtslage in diesem Bereich leider sowieso seit der Gesetzesänderung zu uneinheitlich.

      Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 09:02:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      hast du sie verlassen oder sie dich?
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 09:41:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.286.282 von Peederwoogn2 am 30.10.09 09:02:15@ Peederwoogn2
      wir trennen uns friedlich, weil wir uns nicht mehr verstehen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 10:42:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.286.710 von rattenpack am 30.10.09 09:41:39also die beste vorraus setzung das beide mit offnen karten spielen.

      frag sie doch wie viel sie haben möchte und teilt es so auf das bei von leben können.

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      Avatar
      schrieb am 30.10.09 17:07:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.287.338 von Peederwoogn2 am 30.10.09 10:42:09sehr sozial Peeder, darauf ein prooost :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.09 17:09:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.291.352 von suuperbua am 30.10.09 17:07:15stösschen :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.09 09:42:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kann dem Beitrag 2 nur zustimmen. Als Orientierungswert falls keine Besonderheiten noch zu berücksichtigen sind, liegt der Trennungsunterhalt ungefähr bei 850 Euro.


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