Rib Software AG seit heute in Hamburg handelbar (Seite 17)
eröffnet am 12.11.09 15:27:08 von
neuester Beitrag 01.01.24 11:41:20 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.014.624 von Hugo-Ehon-Balder am 10.08.21 21:11:06
Man muss nicht unbedingt hochbegabt sein, um nachvollziehen zu können, dass eine Abnahmeverpflichtung vorliegen muss. Ansonsten stünde der Kurs wohl nicht da, wo er steht. Klar kann das keiner belegen, aber faktenorientierter Realismus macht in der Aktienanlage deutlich mehr Sinn als ein Tiefschlaf mit angenehmen Träumen.
Zitat von Hugo-Ehon-Balder: Kannst Du Deine These von der Abnahmeverpflichtung beweisen?![]()
Falls nicht, ist dies wohl Wunschdenken oder Traumdeuterei?
Man muss nicht unbedingt hochbegabt sein, um nachvollziehen zu können, dass eine Abnahmeverpflichtung vorliegen muss. Ansonsten stünde der Kurs wohl nicht da, wo er steht. Klar kann das keiner belegen, aber faktenorientierter Realismus macht in der Aktienanlage deutlich mehr Sinn als ein Tiefschlaf mit angenehmen Träumen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.014.624 von Hugo-Ehon-Balder am 10.08.21 21:11:06Solange hier keiner konkrete Fälle anführt, in denen Vor- oder Nebenerwerbspreise plötzlich relevant sind, wenn diesen kein strategischer Charakter beigemessen wird, ist viel eher dies Wunschdenken. Zu guter Letzt zählt das, was sich aus dem Gutachten auf Basis des Ertragswertverfahrens ergibt. Welche Preise irgendwer und irgendwie begründet anhand von Nebenerwerben dem Unternehmen bemisst, ist laut aktueller Rechtsprechung vollkommen egal und weitgehend auch freie Interpretation.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.014.243 von straßenköter am 10.08.21 20:39:50Kannst Du Deine These von der Abnahmeverpflichtung beweisen?
Falls nicht, ist dies wohl Wunschdenken oder Traumdeuterei?
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Falls nicht, ist dies wohl Wunschdenken oder Traumdeuterei?
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.013.931 von Frostbaer0815 am 10.08.21 20:09:43
Ich verstehe nicht wie man solche Thesen aufstellen kann. Es wird eine dicke Abnahmeverpflichtung zu diesem Preis gegeben haben. Squeeze Outs sind keine Wohltätigkeitsveranstaltungen. Wenn es hier 47€ als Abfindung gibt, dann mit der Begründung, dass dieser Betrag sich aus dem Gutachten ergibt. Alles andere ist Wunschdenken und Traumdeuterei.
Zitat von Frostbaer0815: Die Käufe die unmittelbar mit dem Überschreiten der 95% zusammen hängen (erster Kauf von Vorständen und Ehegatten zu 47 Euro), kann man argumentativ schon als strategischen Kauf bewerten und rechtlich so auch argumentieren.
Erst seit heute hat sich die Situation möglicherweise etwas geändert - die jetzt gemeldeten Ankäufe vom 5.8. waren zu diesem Preis strategisch nicht mehr notwendig, somit sollten auch unsere Chancen auf ein ordentliches Angebot gestiegen sein. Mal sehen was die Aktie in den nächsten Tagen macht.
Ich verstehe nicht wie man solche Thesen aufstellen kann. Es wird eine dicke Abnahmeverpflichtung zu diesem Preis gegeben haben. Squeeze Outs sind keine Wohltätigkeitsveranstaltungen. Wenn es hier 47€ als Abfindung gibt, dann mit der Begründung, dass dieser Betrag sich aus dem Gutachten ergibt. Alles andere ist Wunschdenken und Traumdeuterei.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.012.353 von Hugo-Ehon-Balder am 10.08.21 17:35:20Die Käufe die unmittelbar mit dem Überschreiten der 95% zusammen hängen (erster Kauf von Vorständen und Ehegatten zu 47 Euro), kann man argumentativ schon als strategischen Kauf bewerten und rechtlich so auch argumentieren.
Erst seit heute hat sich die Situation möglicherweise etwas geändert - die jetzt gemeldeten Ankäufe vom 5.8. waren zu diesem Preis strategisch nicht mehr notwendig, somit sollten auch unsere Chancen auf ein ordentliches Angebot gestiegen sein. Mal sehen was die Aktie in den nächsten Tagen macht.
Erst seit heute hat sich die Situation möglicherweise etwas geändert - die jetzt gemeldeten Ankäufe vom 5.8. waren zu diesem Preis strategisch nicht mehr notwendig, somit sollten auch unsere Chancen auf ein ordentliches Angebot gestiegen sein. Mal sehen was die Aktie in den nächsten Tagen macht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.012.182 von catocencoris am 10.08.21 17:20:15Nein heißt es mE nicht grundsätzlich. Aber die mögliche rechtliche Argumentation (der man im Übrigen sogar folgen kann), für Stücke einen strategischen Preis gezahlt zu haben, zählt für die jetzigen Stücke nicht da man bereits am Ziel (Squeeze Out Möglichkeit) ist. Von daher würde ich annehmen das der Sachverhalt rechtlich zumindest gewürdigt wird wie es so schön heißt. Davon abgeleitet, haben sich die Chancen mE deutlich erhöht. Ob es so kommt - we will see.
Zitat von Hugo-Ehon-Balder:Zitat von catocencoris: Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es keine Rolle spielt. Laut der Rechtsprechung sind Vorerwerbspreise belanglos. Die Hauptbegründung ist sicherlich die strategische Komponente, heißt aber doch nicht im Umkehrschluss, dass ohne strategische Komponente Vorerwerbspreise gelten, oder? Kennt jemand einen vergleichbaren Fall, wo Vor- bzw. Nebenerwerbspreise in diesem Fall eine Rolle gespielt haben?
Je öfter Schneider diesen Preis freiwillig zahlt (heute ja schon wieder zweimal - vorab an MS + Frauen), sind es keine strategischen Preise mehr, sondern der ganz normale Wert, den Schneider den Aktien beimisst.
PS: und damit gelten die 47 Euro dann quasi automatisch auch für alle anderen Aktionäre.
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Zitat von catocencoris: Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es keine Rolle spielt. Laut der Rechtsprechung sind Vorerwerbspreise belanglos. Die Hauptbegründung ist sicherlich die strategische Komponente, heißt aber doch nicht im Umkehrschluss, dass ohne strategische Komponente Vorerwerbspreise gelten, oder? Kennt jemand einen vergleichbaren Fall, wo Vor- bzw. Nebenerwerbspreise in diesem Fall eine Rolle gespielt haben?
Je öfter Schneider diesen Preis freiwillig zahlt (heute ja schon wieder zweimal - vorab an MS + Frauen), sind es keine strategischen Preise mehr, sondern der ganz normale Wert, den Schneider den Aktien beimisst.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.011.948 von Frostbaer0815 am 10.08.21 17:00:17Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es keine Rolle spielt. Laut der Rechtsprechung sind Vorerwerbspreise belanglos. Die Hauptbegründung ist sicherlich die strategische Komponente, heißt aber doch nicht im Umkehrschluss, dass ohne strategische Komponente Vorerwerbspreise gelten, oder? Kennt jemand einen vergleichbaren Fall, wo Vor- bzw. Nebenerwerbspreise in diesem Fall eine Rolle gespielt haben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.011.948 von Frostbaer0815 am 10.08.21 17:00:17PS: Interessant dabei: Mads Rasmussen verkauft wieder nicht.
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