Rib Software AG seit heute in Hamburg handelbar (Seite 35)
eröffnet am 12.11.09 15:27:08 von
neuester Beitrag 01.01.24 11:41:20 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.500.572 von Aktienduffy am 14.06.21 12:49:44Dann mach doch bitte mal einen Screenshot von Deinem schönen Terminal.
Mein Chartprogramm hat diesen Wert ausgespuckt. Allerdings bezogen auf nur einen Handelsplatz.
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Mein Chartprogramm hat diesen Wert ausgespuckt. Allerdings bezogen auf nur einen Handelsplatz.
Leider falsch
![:keks:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/keks.gif)
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.500.392 von straßenköter am 14.06.21 12:35:46Habt oder braucht ihr die damalige Angebotsunterlage von Schneider?
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.500.023 von Hugo-Ehon-Balder am 14.06.21 11:55:41Interessant. Wenn sie in Stein gemeiselt sind wie Du sagst - warum steht der Kurs dann bei nicht mal knapp 38. Weil am Markt nur Idioten sind? Ist doch eine totsichere Sache ...... to the Moon und so ....
Zu kurz gesprungen, bitte lies Dir ernsthaft die Beiträge der anderen Teilnehmer hier durch.
Ich wiederhole mich da auch nochmals gerne, nichts, aber auch gar nichts ist in Stein gemeiselt - wenngleich auch ich mich selbstredend über eine hohe Offer freuen würde, je höher umso besser.
Die Voraussetzunge das überhaupt etwas kommt, zB im Rahmen eines SO, sind durch den Paketverkauf nun gegeben. Aber auch hier - es kann nun ein SO kommen, es muß aber kein SO kommen, wenngleich alles andere für mich keinen richtigen Sinn ergäbe.
Ich bin daher entspannt, überschaubares Risiko, wird am Ende des Tages eine gute Verzinsung abwerfen. Aber nochmal - jede Art von Kursangaben die Du geäußert hast und die es auf jeden Fall geben *muß* sind reine Spekulation deinerseits und nicht ernsthaft belegbar.
Zu kurz gesprungen, bitte lies Dir ernsthaft die Beiträge der anderen Teilnehmer hier durch.
Ich wiederhole mich da auch nochmals gerne, nichts, aber auch gar nichts ist in Stein gemeiselt - wenngleich auch ich mich selbstredend über eine hohe Offer freuen würde, je höher umso besser.
Die Voraussetzunge das überhaupt etwas kommt, zB im Rahmen eines SO, sind durch den Paketverkauf nun gegeben. Aber auch hier - es kann nun ein SO kommen, es muß aber kein SO kommen, wenngleich alles andere für mich keinen richtigen Sinn ergäbe.
Ich bin daher entspannt, überschaubares Risiko, wird am Ende des Tages eine gute Verzinsung abwerfen. Aber nochmal - jede Art von Kursangaben die Du geäußert hast und die es auf jeden Fall geben *muß* sind reine Spekulation deinerseits und nicht ernsthaft belegbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.500.302 von Aktienduffy am 14.06.21 12:27:40stimmt, es würde ggf. auch ein Reuters tun 🤣🤣🤣
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.500.302 von Aktienduffy am 14.06.21 12:27:40Liegt aktuell bei rund 34,50 Euro. Richtig? 😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.500.380 von Hugo-Ehon-Balder am 14.06.21 12:34:08
Man lernt nur dazu, wenn man lernen möchte. Ich habe nicht umsonst schon den Vergleich mit einem 14 jährigen Teenager gebracht. Wo kein Wille ist, da ist kein Weg.
Zitat von Hugo-Ehon-Balder:Zitat von Aktienduffy:
du bist ein unglaublicher Kapazunder, ich weiss echt nicht mehr, ob ich solch einer Penetranz falscher Fakten lachen oder weinen soll.
FYI: den gleitenden Durchschnitt interessiert keine Sau, da VWAP= Volume Weighted Average Price.
und natürlich braucht man da keinen Bloomberg, allerdings rechnet man sich ohne Bloomi einen Wolf, da man JEDEN Print mit dem entsprechenden Umsatz JEDEN regulierten Börsenplatzes braucht.
Aber ich weiss ja eh, was du hören willst, nämlich
RIB TO THE MOON !!!
Genau![]()
Und wenn ihr jetzt dafür sorgt, finde ich das prima und lerne gern etwas dazu.
Man lernt nur dazu, wenn man lernen möchte. Ich habe nicht umsonst schon den Vergleich mit einem 14 jährigen Teenager gebracht. Wo kein Wille ist, da ist kein Weg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.500.149 von Hugo-Ehon-Balder am 14.06.21 12:09:15
Du kennst Dich an den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nicht aus. Um diese Ausnahmeurteil zu verstehen, muss man dies aber. Es gibt insbesondere zwei Gerichte, die in der Vergangenheit absolut aktionärsfeindlich entschieden haben. Einmal das angesprochene Gericht in Stuttgart und als zweites Frankfurt. Frankfurt ist das einzige Gericht, dass in den letzten Jahren immer wieder auch bei deutliche höheren Werten aus Gegengutachten diese einfach ignoriert hat. Dies immer wieder mit der gleichen Begründung: Das Gericht stellt immer wieder auf den Kursschnitt ab. Frankfurt hält also den Markt zu 100% effizient. Hier musste ich insbesondere im Fall Youniq schon bittere Erfahrung mit Frankfurt machen. Im Fall Anzag kam Frankfurt also nicht umher, diesen Vorerwerb mit einzubeziehen, wenn es seiner Logik treu bleiben wollte.
Insofern können wir zumindest noch für ein paar Tage froh sein, nicht am Gerichtsstandort Frankfurt zu sein. Wenn wir dies wären, bestünde nämlich in der Tat die Gefahr, dass wir den derzeitigen Kursschnitt sehen würden, sofern das Gutachten zu einem entsprechend niedrigeren Wert käme.
Übrigens gibt es die Fälle schon in der Praxis, wo der Streubesitz den Großaktionär über einen steigenden Marktpreis unter Druck gesetzt hat, indem der Kursschnitt permanent stieg. Bei First Sensor wurde in 2020 ein Beherrschungsvertrag geschlossen. Da sich die Abwicklung des Übernahmeangebots durch kartellrechtliche Prüfungen hinzog und der Großaktionär so nicht fix über 75% der Stimmen verfügte, konnte er die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungsvertrag eigentlich nicht ausrufen. So stieg der Kurs kräftig, weil jeder wusste, dass der Vertrag sehr wahrscheinlich kommen würde. Somit stieg auch der Schnitt bis der Großaktionär den Anker schmiss und einfach den SO verkündete, obwohl eigentlich noch nicht möglich. Dies wird vermutlich thematisch auch im Spruchverfahren zu klären sein. Hier bei RIB erwarte ich keine deartigen Probleme, weil meines Erachtens Schneider den SO ansonsten schon mit dem offziellen Kauf ausgerufen hätte. Derzeit dürften die Stücke von den Vorständen vermutlich noch in der Übertragung sein.
Fazit: Es ist nicht damit zu rechnen, dass der gezahlte Vorerwerbspreis bei RIB eine Rolle spielen wird.
Zitat von Hugo-Ehon-Balder:Zitat von straßenköter: Nein, dass ist falsch. Die Passage bezieht sich auf Pflichtangebote, also auf Angebote nach dem Überschreiten einer 30% Meldeschwelle oder im Fall eines Delistingpflichtangebots. Bei Squeeze Outs greifen keine Vorerwerbe. Hier hatten auch schon einige das comdirect-Beispiel genannt, das man problemlos nachlesen kann. Das Paket wurde zu 15,15€ abgegeben, bekommen hat der Streubesitz dann 12,75€.
Ich kann immer wieder nur sagen, dass das Übernahmerecht nicht so einfach mit Google zu erschließen ist.
https://bewertung-im-recht.de/blog/zur-beruecksichtigung-von…
Und wenn ihr solche Profis seid, dann treibt doch mal bitte den Kurs auf 300![]()
Wie tief sind Eure Taschen?
Reichen die für die 2 Mio. Aktien?
Du kennst Dich an den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nicht aus. Um diese Ausnahmeurteil zu verstehen, muss man dies aber. Es gibt insbesondere zwei Gerichte, die in der Vergangenheit absolut aktionärsfeindlich entschieden haben. Einmal das angesprochene Gericht in Stuttgart und als zweites Frankfurt. Frankfurt ist das einzige Gericht, dass in den letzten Jahren immer wieder auch bei deutliche höheren Werten aus Gegengutachten diese einfach ignoriert hat. Dies immer wieder mit der gleichen Begründung: Das Gericht stellt immer wieder auf den Kursschnitt ab. Frankfurt hält also den Markt zu 100% effizient. Hier musste ich insbesondere im Fall Youniq schon bittere Erfahrung mit Frankfurt machen. Im Fall Anzag kam Frankfurt also nicht umher, diesen Vorerwerb mit einzubeziehen, wenn es seiner Logik treu bleiben wollte.
Insofern können wir zumindest noch für ein paar Tage froh sein, nicht am Gerichtsstandort Frankfurt zu sein. Wenn wir dies wären, bestünde nämlich in der Tat die Gefahr, dass wir den derzeitigen Kursschnitt sehen würden, sofern das Gutachten zu einem entsprechend niedrigeren Wert käme.
Übrigens gibt es die Fälle schon in der Praxis, wo der Streubesitz den Großaktionär über einen steigenden Marktpreis unter Druck gesetzt hat, indem der Kursschnitt permanent stieg. Bei First Sensor wurde in 2020 ein Beherrschungsvertrag geschlossen. Da sich die Abwicklung des Übernahmeangebots durch kartellrechtliche Prüfungen hinzog und der Großaktionär so nicht fix über 75% der Stimmen verfügte, konnte er die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungsvertrag eigentlich nicht ausrufen. So stieg der Kurs kräftig, weil jeder wusste, dass der Vertrag sehr wahrscheinlich kommen würde. Somit stieg auch der Schnitt bis der Großaktionär den Anker schmiss und einfach den SO verkündete, obwohl eigentlich noch nicht möglich. Dies wird vermutlich thematisch auch im Spruchverfahren zu klären sein. Hier bei RIB erwarte ich keine deartigen Probleme, weil meines Erachtens Schneider den SO ansonsten schon mit dem offziellen Kauf ausgerufen hätte. Derzeit dürften die Stücke von den Vorständen vermutlich noch in der Übertragung sein.
Fazit: Es ist nicht damit zu rechnen, dass der gezahlte Vorerwerbspreis bei RIB eine Rolle spielen wird.
Zitat von Aktienduffy:
du bist ein unglaublicher Kapazunder, ich weiss echt nicht mehr, ob ich solch einer Penetranz falscher Fakten lachen oder weinen soll.
FYI: den gleitenden Durchschnitt interessiert keine Sau, da VWAP= Volume Weighted Average Price.
und natürlich braucht man da keinen Bloomberg, allerdings rechnet man sich ohne Bloomi einen Wolf, da man JEDEN Print mit dem entsprechenden Umsatz JEDEN regulierten Börsenplatzes braucht.
Aber ich weiss ja eh, was du hören willst, nämlich
RIB TO THE MOON !!!
Genau
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
Und wenn ihr jetzt dafür sorgt, finde ich das prima und lerne gern etwas dazu.
![:)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/smile.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
![:laugh:](http://img.wallstreet-online.de/smilies/laugh.gif)
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du bist ein unglaublicher Kapazunder, ich weiss echt nicht mehr, ob ich solch einer Penetranz falscher Fakten lachen oder weinen soll.
FYI: den gleitenden Durchschnitt interessiert keine Sau, da VWAP= Volume Weighted Average Price.
und natürlich braucht man da keinen Bloomberg, allerdings rechnet man sich ohne Bloomi einen Wolf, da man JEDEN Print mit dem entsprechenden Umsatz JEDEN regulierten Börsenplatzes braucht.
Aber ich weiss ja eh, was du hören willst, nämlich
RIB TO THE MOON !!!