Rib Software AG seit heute in Hamburg handelbar (Seite 10)
eröffnet am 12.11.09 15:27:08 von
neuester Beitrag 01.01.24 11:41:20 von
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wir können ja zumindest die SdK als Aktionärsvereinigung unterstützen, die sehr richtig in der Presseerklärung den zu niedrigen Abfindungskurs kritisiert hat.
Dann können wir Widerspruch zu Protokoll bei der HV geben und müssen notfalls klagen. Ich glaube nicht, dass Schneider Electric mit dem Kurs durchkommt. Unter ESG-Gesichtspunkten ist das auch nicht in Ordnung.
Dann können wir Widerspruch zu Protokoll bei der HV geben und müssen notfalls klagen. Ich glaube nicht, dass Schneider Electric mit dem Kurs durchkommt. Unter ESG-Gesichtspunkten ist das auch nicht in Ordnung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.581.067 von pistachio am 13.10.21 10:37:38
Deine Ausführungen zeigen das Potenzial einer Bewertung. Unabhängig von den 47er vorerwerben. Die Spruchstelle wird angestoßen werden. Mach dir da keine Sorgen. Du musst dich lediglich enteignen lassen und dann warten....
Zitat von pistachio: Hi,
bin ebenfalls Aktionär der RIB und mit dem angebotenen Squeeze Out Preis nicht einverstanden. Wie bereits von anderen Teilnehmern dargelegt, wurden dem CEO und CFO 47 Euro pro Aktie gezahlt, zu einem Zeitpunkt, wo keine strategische Notwendigkeit mehr bestand (die Squeeze Out Schwelle war bereits erreicht).
Des weiteren boomt die Branche, wie man an der Aktienentwicklung von Nemetschek sehen kann, oder auch am Revenue Multiple von Procore, der bei circa 27 liegt. Wenn die RIB im Gesamtjahr ihre Umsatzguidance von 290m Euro erreicht, dann ergeben sich hier Marktkapitalisierungen von 4,2 Mrd (Nemetschek Umsatzmultiple von 15x) bis 7,8 Mrd (Procore Umsatzmultiple). EBITDA Multiplikator von Nemetschek ist laut Yahoo Finance 48x, selbst da würde man bei RIB noch bei 3,5 Mrd landen. Bei 52 Mio Aktien sind dann selbst die 47 Euro günstig.
Mit Schneider und Software One als zukünftige Türöffner im Verkauf sollte das Wachstum ja auch schneller werden. Erste Erfolge im internationalen Geschäft hat die RIB ja bereits in den letzten Monaten verkündet.
Wie geht man jetzt hier als Aktionär am besten weiter vor? An der HV teilnehmen und gegen das Squeeze Out Verlangen stimmen? Abwendbar ist es ja nicht mehr. Schneider wird das ja durchsetzen.
Am Spruchverfahren nimmt man automatisch teil? Wer wird dieses anstoßen?
Deine Ausführungen zeigen das Potenzial einer Bewertung. Unabhängig von den 47er vorerwerben. Die Spruchstelle wird angestoßen werden. Mach dir da keine Sorgen. Du musst dich lediglich enteignen lassen und dann warten....
Weiteres Vorgehen
Hi, bin ebenfalls Aktionär der RIB und mit dem angebotenen Squeeze Out Preis nicht einverstanden. Wie bereits von anderen Teilnehmern dargelegt, wurden dem CEO und CFO 47 Euro pro Aktie gezahlt, zu einem Zeitpunkt, wo keine strategische Notwendigkeit mehr bestand (die Squeeze Out Schwelle war bereits erreicht).
Des weiteren boomt die Branche, wie man an der Aktienentwicklung von Nemetschek sehen kann, oder auch am Revenue Multiple von Procore, der bei circa 27 liegt. Wenn die RIB im Gesamtjahr ihre Umsatzguidance von 290m Euro erreicht, dann ergeben sich hier Marktkapitalisierungen von 4,2 Mrd (Nemetschek Umsatzmultiple von 15x) bis 7,8 Mrd (Procore Umsatzmultiple). EBITDA Multiplikator von Nemetschek ist laut Yahoo Finance 48x, selbst da würde man bei RIB noch bei 3,5 Mrd landen. Bei 52 Mio Aktien sind dann selbst die 47 Euro günstig.
Mit Schneider und Software One als zukünftige Türöffner im Verkauf sollte das Wachstum ja auch schneller werden. Erste Erfolge im internationalen Geschäft hat die RIB ja bereits in den letzten Monaten verkündet.
Wie geht man jetzt hier als Aktionär am besten weiter vor? An der HV teilnehmen und gegen das Squeeze Out Verlangen stimmen? Abwendbar ist es ja nicht mehr. Schneider wird das ja durchsetzen.
Am Spruchverfahren nimmt man automatisch teil? Wer wird dieses anstoßen?
dann hoffen wir mal, dass viele die SdK bei Ihrer Aktion mit Ihren Stimmrechten unterstützen, da sonst nichts herauskommt. Ich finde die Presseinformation der SdK sehr unterstützenswert und werde mit meinen Aktien dafür eintreten
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.545.175 von straßenköter am 08.10.21 15:32:09Hoffe, das im Vorfeld der Hauptversammlung so viel Unmut über deutlich abweichende Barabfindung zwischen Minderheitsaktionären und Großaktionären entsteht, dass Schneider Electric, die sich bisher als Unternehmen deutlich zu Good Governance bekannt haben, ihren Ruf nicht Schaden zufügen.
Bei Vorerwerben war es in der Tat in der Vergangenheit so, dass die so gut wie nie eine Rolle gespielt haben. Gleichwohl versuchen viele Großaktionäre Vorerwerbspreise zu verheimlichen indem mit den abgebenden Aktionären Stillschweigen vertraglich vereinbart wird. Gang und gäbe. Ich denke da vor allem auch an den Fall Stada, wo Nidda mit höchster Wahrscheinlichkeit DEUTLICH höhere Preise für Vorerwerbe gezahlt hat, um über die bekannten Schwellen zu kommen. Bekannt geworden ist davon nie etwas. Insofern lässt sich daran ablesen, dass eine gewisse Relevanz für den Richter davon ausgehen kann, ich betone KANN...
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.545.175 von straßenköter am 08.10.21 15:32:09Das ist ja das Schöne: Es gibt hier gleich mehrere Ansätze, die ziehen könnten. Ein höherer Ertragswert ist eine, gleichzeitig wohl die Attraktivste. Die emotionale Verhaftung bei 47 ist mir ebenfalls sympathisch. Die größte Wahrscheinlichkeit sehe ich bei Anwendung der Multiplikatorverprobung. Hier dürfte zumindest auch erstmal 46 Euro drin sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.544.794 von Ishi am 08.10.21 15:01:15
Erst einmal dioe Mitteilung:
https://www.pressetext.com/news/20211008032
Mein Senf dazu: Das LG Frankfurt ist normalereise mit seinen Entscheidungenalles andere als aktionärsfreundlich. Frankfurt geht immer wieder auf den Pfad, Nachbesserungen abzlehnen, weil es meistes auf Marktpreise abstellt. Da ist es dann auch zur Not wie im Fall von McKesson egal, dass man ein BGH-Urteil ignoriert. Insofern kann ich den Vorstoß der sdk nachvollziehen, allerdings kocht jedes Gericht seine eigene Suppe und die schmeckt auf die Ausführungen bezogen nicht gut, weil Vorerwerbspreise mit der genannten Ausnahme meines Wissens so gut wie nie in der Vergangenheit eine Rolle gespielt haben. Wenn es eine Anhebung geben wird, dann dürfte diese auf der Basis eines höheren Barwerts beruhen.
Zitat von Ishi: SdK fordert Erhöhung der Barabfindung auf mindestens 47 Euro
Erst einmal dioe Mitteilung:
https://www.pressetext.com/news/20211008032
Mein Senf dazu: Das LG Frankfurt ist normalereise mit seinen Entscheidungenalles andere als aktionärsfreundlich. Frankfurt geht immer wieder auf den Pfad, Nachbesserungen abzlehnen, weil es meistes auf Marktpreise abstellt. Da ist es dann auch zur Not wie im Fall von McKesson egal, dass man ein BGH-Urteil ignoriert. Insofern kann ich den Vorstoß der sdk nachvollziehen, allerdings kocht jedes Gericht seine eigene Suppe und die schmeckt auf die Ausführungen bezogen nicht gut, weil Vorerwerbspreise mit der genannten Ausnahme meines Wissens so gut wie nie in der Vergangenheit eine Rolle gespielt haben. Wenn es eine Anhebung geben wird, dann dürfte diese auf der Basis eines höheren Barwerts beruhen.
Begründung? Ich selbst habe natürlich auch auf die bereits gezahlten 47 Euro gehofft. Aber was ich mir erhoffe ist irrelevant.
SdK fordert Erhöhung der Barabfindung auf mindestens 47 Euro