Fabasoft - Neustart (Seite 53)
eröffnet am 15.01.10 14:21:03 von
neuester Beitrag 12.02.24 17:37:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 45.658.189 von erfg am 19.10.13 17:49:26Nochmals Danke für die ausführliche Darstellung. Ist das ein Aufwand und das im 21. Jahrhundert. Ich denke, dass ich mir die Mühe machen werde. Dürfte um knapp 300 Euro netto gehen. Zum Glück geht es postalisch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.657.845 von werthaltig am 19.10.13 15:23:37Ich hatte seinerzeit auch bei meiner Depotbank angefragt, ob sie das übernehmen können.
Die Antwort war "ja", aber gegen eine saftige Gebühr, die einen ordentlichen Prozentsatz vom rückerstatteten Geld ausgemacht hätte.
Da habe ich die Angelegenheit lieber selbst in die Hand genommen.
Die Antwort war "ja", aber gegen eine saftige Gebühr, die einen ordentlichen Prozentsatz vom rückerstatteten Geld ausgemacht hätte.
Da habe ich die Angelegenheit lieber selbst in die Hand genommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.658.049 von straßenköter am 19.10.13 17:00:10Du musst das Formular ZS-RD1 ausfüllen und dann zum Finanzamt gehen und Dir den Punkt 4. (Ansässigkeitsbestätigung) vom FA abstempeln und unterschreiben lassen. Geht auch per Post.
In Deiner Dividendenmitteilung Deiner Depotbank steht, wie viel "ausländische Quellensteuer" (25% von der Gesamtdividende) einbehalten wurde. Das trägst Du in das 2. Formular ein, zusammen mit dem Betrag (Dividende), den Du insgesamt ohne Abzüge erhalten hättest.
Den Betrag, den Österreich als Quellensteuer einbehalten hat, bekommst Du auch wieder (wenn alles gut geht).
Allerdings musst die zurückbezahlte Quellensteuer anschließend bei Deiner Jahreseinkommenserklärung angeben als Einkommen angeben, nachdem Du ihn erhalten hast.
Dann ziehen sie Dir von dem Betrag wieder 25% ab, weil dies der Teil der Dividende ist, der noch nicht der Kapitalertragssteuer unterlegen hat.
Soweit mein Verständnis dazu, ohne Gewähr!
In Deiner Dividendenmitteilung Deiner Depotbank steht, wie viel "ausländische Quellensteuer" (25% von der Gesamtdividende) einbehalten wurde. Das trägst Du in das 2. Formular ein, zusammen mit dem Betrag (Dividende), den Du insgesamt ohne Abzüge erhalten hättest.
Den Betrag, den Österreich als Quellensteuer einbehalten hat, bekommst Du auch wieder (wenn alles gut geht).
Allerdings musst die zurückbezahlte Quellensteuer anschließend bei Deiner Jahreseinkommenserklärung angeben als Einkommen angeben, nachdem Du ihn erhalten hast.
Dann ziehen sie Dir von dem Betrag wieder 25% ab, weil dies der Teil der Dividende ist, der noch nicht der Kapitalertragssteuer unterlegen hat.
Soweit mein Verständnis dazu, ohne Gewähr!
Zitat von erfg: Ich habe folgende Formulare ausgefüllt:
Österreich - ZS-RD1 (PDF, 82 KB, Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer
Österreich - ZS-RD1a (PDF, 195 KB Beiblatt A zu Vordruck ZS-RD1 - Dividenden
Der Aufwand besteht darin, dass man sich vom deutschen (eigenen Finanzamt)eine Bestätigung holen muss.
Danke für die Info. Kannst Du mir das mit dem FA bitte ausführlicher darstellen? Was muss ich konkret machen? Die Ösis haben bei mir 400 Euro abgezogen. Was käme davon zurück?
immer ruhig Blut. Ich bin bei der Targobank und die beantragen die Rückerstattung automatisch (wozu sie von mir eine Vollmacht haben)...was ich übrigens als ausgezeichneten Service einstufe :-). Bei mir ist auch noch kein Geld da...mir wurde gesagt es dauert immer ein paar Monate.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.657.515 von straßenköter am 19.10.13 13:07:14Ich habe folgende Formulare ausgefüllt:
Österreich - ZS-RD1 (PDF, 82 KB, Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer
Österreich - ZS-RD1a (PDF, 195 KB Beiblatt A zu Vordruck ZS-RD1 - Dividenden
Der Aufwand besteht darin, dass man sich vom deutschen (eigenen Finanzamt)eine Bestätigung holen muss.
Österreich - ZS-RD1 (PDF, 82 KB, Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer
Österreich - ZS-RD1a (PDF, 195 KB Beiblatt A zu Vordruck ZS-RD1 - Dividenden
Der Aufwand besteht darin, dass man sich vom deutschen (eigenen Finanzamt)eine Bestätigung holen muss.
Zitat von erfg: Nein, Antragsformular downloaden, Ausfüllen und an das Finanzamt Eisenstadt schicken. Adresse gibt auf der Seite von der Du das Formular herunterladen kannst.
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
Welches Formular bzw welche Formulare muss ich denn von denen nehmen?
Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer?
Beiblatt A zu Vordruck ZS-RD 1 - Dividenden?
Erklärung natürliche Person für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.657.411 von straßenköter am 19.10.13 12:23:41Nein, Antragsformular downloaden, Ausfüllen und an das Finanzamt Eisenstadt schicken. Adresse gibt auf der Seite von der Du das Formular herunterladen kannst.
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
Zitat von Handbuch: Meine Begesiterung für Ösiland hält sich aktuell in Grenzen. Auf meinen Erstattungsantrag für die Ösi-Quellensteuer habe ich bisher keinerlei Reaktion erhalten - geschweige denn Geld.
Hier sollte man als Nicht-Ösi wohl besser generell vor der Dividende aussteigen.
Das Auslandsproblem habe ich ja noch gar nicht beachtet. Ist die Antragsstellung kompliziert?
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.657.233 von Handbuch am 19.10.13 11:26:11Hallo Handbuch,
mir geht es genauso. Antrag auf Erstattung der Quellensteuer Anfang Juli gestellt, bisher keine Reaktion!
mir geht es genauso. Antrag auf Erstattung der Quellensteuer Anfang Juli gestellt, bisher keine Reaktion!
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