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    Aktien als Mitarbeiter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.01.11 18:19:12 von
    neuester Beitrag 26.01.11 19:03:51 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.163.110
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      schrieb am 25.01.11 18:19:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich arbeite in einer AG und möchte Aktien kaufen da der Kurs grad gut und bald Dividendenzahlung ist. Möchte nur ein kleines Paket kaufen. Ich würde sie privat Ordern.
      Momentan gibt es nur ein Mitarbeiter Angebot bei dem man die Papiere eine gewisse Zeit halten muss. Möchte die Papiere aber nur einen kürzeren Zeitraum behalten.
      Bin ich dann verpflichtet dies meinem Arbeitgeber zu melden?

      Gruß Alex
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 18:24:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.922.519 von Aim am 25.01.11 18:19:12Du wirst die nicht auf deinem Konto halten, sondern der Arbeitgeber hält sie für dich auf einem Sonderkonto. Für die Haltefrist ist der Verkauf nicht möglich.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 18:29:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.922.559 von Tools_Garden am 25.01.11 18:24:07Meine Frage war anders gemeint. Bin ich verpflichtet einen Kauf zu melden wenn ich die Papiere bei meinem eigenen Onlinebroker kaufe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 18:30:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.922.519 von Aim am 25.01.11 18:19:12Als Mitarbeiter musst Du nichts melden, wenn Du an der Börse kaufst.
      Bei den Mitarbeiteraktien wäre es natürlich anders.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 18:35:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.922.609 von erwin-kostedde am 25.01.11 18:30:54es sei denn Du wärst Primär-Insider. Aber dann musst Du nichts melden, sondern darfst ohnehin gar nichts kaufen.
      Als Beispiel: Du hast kursrelevante Infos, die noch nicht veröffentlicht sind, dann darfst Du nichts kaufen.

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      schrieb am 25.01.11 18:44:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Primär-Insider ist welche Position? ich bin Angestellter im technischen Bereich. Also nichts mit dem kaufmännischen oder Geschäftsführung zu tun.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 18:59:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.922.720 von Aim am 25.01.11 18:44:37Am besten bei Wikipedia unter Insiderhandel gucken.
      Kurz gesagt: Nur weil man weiß, das man viel zu tun hat, ist man noch kein Insider. ;)
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 08:19:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Aim: Primär-Insider ist welche Position? ich bin Angestellter im technischen Bereich. Also nichts mit dem kaufmännischen oder Geschäftsführung zu tun.


      Du hast nichts zu befürchten. Du kannst bedenkenlos ohne Meldung kaufen.

      (Bedenken solltest Du nur haben, wenn der Geschäftsführer mit nem Bündel Geld kommt und Du für Ihn kaufen sollst ;))
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 19:03:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.922.600 von Aim am 25.01.11 18:29:26ich stehe vor dem gleichen problem. darf ich aktien an der börse von dem arbeitgeber kaufen? ich fragte den vorstandsvorsitzenden und er gab zu bedenken, dass die bafin offenbar laufend daten abgleicht. auch für mich als einfachen angestellten.
      deshalb habe ich mich dagegen entschieden. aber am besten ist es, bei der bafin direkt zu fragen


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