checkAd

    Abgeltungssteuer auf Währungsverluste? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.11 16:32:02 von
    neuester Beitrag 27.06.11 13:46:54 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.165.609
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.254
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.04.11 16:32:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe in diesem Jahr zeitweise aus Sicherheitsgründen auf einem Konto Geld in Dollar aufbewahrt.
      Gekauft habe ich Dollar im Dezember 2010 und neuerlich in Euro wieder umgewechselt, so dass ich eine Währungsverlust erlitten habe.
      1. Kann man den Verlust abgeltungssteuermäßig geltend machen? Wahrscheinlich schon, das ergab jedenfalls eine Google-Recherche...
      2. Das Datum für die Anerkennung der Verluste müsste doch das Verkaufsdatum vom April 2011 sein? Dann bräuchte ich das erst in der Steuererklärung für das nächste Jahr machen?

      Besten Dank im Voraus!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.04.11 16:40:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.378.560 von MHeinzmann am 16.04.11 16:32:02Das fällt unter § 23 EStG. Da gilt der Regelsteuersatz und die Jahresfrist bzw. 10-Jahresfrist.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 18.04.11 16:25:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von Taxadvisor: Das fällt unter § 23 EStG. Da gilt der Regelsteuersatz und die Jahresfrist bzw. 10-Jahresfrist.


      Der §23 ist mir zu kompliziert, um ihn vollständig zu verstehen.
      Was meinst du damit?
      Das Währungsverluste genaus gehandhabt werden wie Aktien- oder Aktienfondverluste?
      Also, dass es so funktionieren würde, wie ich mir das denke? (s.o. mein 1. Beitrag)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.11 16:31:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.384.042 von MHeinzmann am 18.04.11 16:25:12Nein, wenn die Verluste unter § 23 EStG fallen, können sie nicht unter § 20 EStG fallen. Wenn sie unter § 20 EStG fallen würden, würde der Steuersatz von 25% gelten und nicht der Regelsteuersatz. Dann käme es auf eine Frist auch nicht mehr an.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 18.04.11 22:12:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.384.042 von MHeinzmann am 18.04.11 16:25:12Hallo Heinzmann,
      Taxadvisor hat es ja schon beantwortet - ich übersetze es noch mal mit meinen einfachen Worten:

      Währungsverluste/-gewinne sind Spekulationsgeschäfte (private Veräußerungsgeschäfte) nach §23 EStG, sofern zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt.
      Hast Du die Währung länger gehalten, sind Gewinne/Verluste steuerlich nicht mehr interessant (gilt aber nur für Kontoguthaben).
      Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro ... würde der Gewinn darunter liegen, wäre er auch frei (spielt aber für einen Verlust keine Rolle).

      Diese Währungsverluste (nach §23 EStG) kannst Du aber NICHT mit Kursgewinnen aus Wertpapieren verrechnen (diese gehören zum §20 EStG) sondern "nur" mit anderen Spekulationsgewinnen nach 23 EStG (also bspw. Gold, Kunstgegenstände, Immobilien oder Währungsgewinnen).
      Dein Verlust wird vom FA vorgetragen ... hier gibt es keine Verfall-Frist (Du musst ihn aber natürlich zuerst mal in der ESt-Erklärung angeben).

      Klar?

      Rene

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1925EUR +3,22 %
      InnoCans LPT-Therapie als Opioid-Alternative?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.04.11 23:53:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      hier noch zwei kleine Ergänzungen zu dem Beitrag von Rene:

      1. Wenn das Währungsguthaben verzinst wird, verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre.

      2. Gewinne gem. §23 EStG (also auch Währungsgewinne) können auch mit sogenannten Altverlusten* verrechnet werden; könnte für den ein oder andere interessant sein.

      *Altverluste=Kursverluste aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer, der Kaufzeitpunkt ist dabei entscheidend.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 30.04.11 13:24:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von ReneBanker: Hallo Heinzmann,
      Diese Währungsverluste (nach §23 EStG) kannst Du aber NICHT mit Kursgewinnen aus Wertpapieren verrechnen (diese gehören zum §20 EStG) sondern "nur" mit anderen Spekulationsgewinnen nach 23 EStG (also bspw. Gold, Kunstgegenstände, Immobilien oder Währungsgewinnen).
      Dein Verlust wird vom FA vorgetragen ... hier gibt es keine Verfall-Frist (Du musst ihn aber natürlich zuerst mal in der ESt-Erklärung angeben).

      Da man Währungsverluste(nach §23 EStG) offenbar NICHT mit Kursgewinnen aus Wertpapieren verrechnen kann:

      Muss man denn dann dennoch die Steuerbescheinigungen aller Banken bei der Steuererklärung als Anlage zum Formblatt KAP abgeben, wenn man Kursverluste steuerlich geltend machen möchte, oder ist es ausreichend, lediglich die nach §23 EStG relevanten Steuerbescheinigungen beizufügen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.11 13:49:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.433.685 von Asterix1966 am 30.04.11 13:24:35Wenn Du nur Verluste nach § 23 EStG hast, dann hast Du (dafür) keine relevanten Steuerbescheinigungen, weil es dafür keine gibt...

      Da es sich um eine andere Einkunftsart handelt, bnenötigtst Du für die Geltendmachung von Währungsverlusten aber keine Angaben zu Anlage KAP.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 30.04.11 23:33:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für die schnelle Antwort!

      Und was ist, wenn ich die Steuer auf Währungsgewinne (nach §23 EStG) durch die Währungsverluste (nach §23 EStG) reduzieren möchte, und das Währungsverlust- und das Währungsgewinn-Konto bei unterschiedlichen Banken geführt worden sind?

      Muss ich in diesem Fall bei der Steuererklärung Angaben zu Anlage KAP machen, bzw. falls nicht, auf welchem Steuererklärungs-Formblatt werden Währungsgewinne und -verluste (nach §23 EStG) eingetragen?

      Gruß,
      Asterix1966
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.05.11 10:23:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.434.696 von Asterix1966 am 30.04.11 23:33:33Hallo Asterix1966,

      Spekulationsgeschäfte - wozu normale Wertpapiere seit der Abgeltungsteuer nicht mehr gehören - kommen weiterhin in die Anlage SO.

      Die Anlage KAP ist davon mehr oder weniger unabhängig. Einzig der Antrag zur Altverlustverrechnung (KAP Zeile 59) verknüpft diese beiden Anlagen (indirekt). Wenn du keine Altverluste hast, braucht dich das aber nicht zu interessieren.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 15.05.11 15:47:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von reckoner: Spekulationsgeschäfte - wozu normale Wertpapiere seit der Abgeltungsteuer nicht mehr gehören - kommen weiterhin in die Anlage SO.

      Also kommen Währungsverluste in die Anlage SO Zeile 41-46? Zeile 47-50 brauch ich nicht?
      Avatar
      schrieb am 15.05.11 16:26:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      Also kommen Währungsverluste in die Anlage SO Zeile 41-46? Zeile 47-50 brauch ich nicht?
      Die Zeile 47 brauchst du auch noch, denn dort gehört doch die Summe der nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Beträge hin (Elster rechnet diese Summe automatisch, bei schriftlichen Formularen musst du aber selber rechnen).

      Die Zeilen 48-50 brauchst du aber wirklich nicht, solange du nur diese Währungsgeschäfte als Spekulationen hattest.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 01:02:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      was mach ich den als nicht privater trader wen ich noch eine hedging position im forexkonto 2010 hab und die equity viel kleiner ist als die balance zum jahresschluß.

      kann ich die equity zur bereschnung ansetzen also den kontostand?

      gleichzeitig long und short mit der selben größe ist ja wie eine schließung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 13:46:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.702.467 von Sanil am 27.06.11 01:02:04http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87730/DE/BMF__Start…


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Abgeltungssteuer auf Währungsverluste?