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    Steuern auf Währungstausch?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.04.11 00:01:07 von
    neuester Beitrag 08.05.11 22:27:04 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.165.769
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      Avatar
      schrieb am 27.04.11 00:01:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich möchte mir die Tage ein zwei Währungskonten bei meinem Broker einrichten lassen! Und würde dann Geld zum Beispiel von EUR in USD tauschen und für mehrere Jahren liegen lassen, und je nach belieben in der Zukunft wieder von USD zu meinem EUR Depot tauschen!
      Meine fragen an dieser Stelle:
      EUR Depot - 10.000 EUR / USD Depot - 0,00 USD - stand 2011
      EUR wird getauscht in USD also Kurs EUR zu USD 1,45
      EUR Depot - 0,00 EUR / USD Depot - 14.500 USD - stand 2011
      nach 5 Jahren ist der Kurs USD zu EUR von 0,69 auf 0,80 gestiegen
      und ich tausche wieder USD in EUR, also ist der Kontostand:
      EUR Depot - 11.600 EUR / USD Depot - 0,00 USD stand 2016

      muss ich dann im Jahre 2016 die 1.600 EUR versteuern, wenn ja wie gebe ich diese an, weil diese ja dann nicht direkt von der Bank eingezogen werden wie bei Aktien oder Ähnlichem?!

      Vielen, vielen Dank!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 00:27:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich hoffe der Post ist soweit verständlich?! Ich möchte nicht direkt mit Hebel oder Ähnlichem handeln - einfach nur Gelder zwischen den einzelnen DepotKonten tauschen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 00:45:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.414.295 von valere am 27.04.11 00:27:55moin

      du glaubst also das der dollar wieder stärker wird ? ....in 5 jahren ?

      ich glaube das du in 5 jahren weder dollar noch euros hast, da brauchst du auch nichts versteuern.


      (im übrigen brauchst du nur ein währungskonto, ein depotkonto reicht für die euros)
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 01:52:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von realtoaster: moin

      du glaubst also das der dollar wieder stärker wird ? ....in 5 jahren ?

      ich glaube das du in 5 jahren weder dollar noch euros hast, da brauchst du auch nichts versteuern.


      glaube ich nicht und ist hier auch nicht gefragt!

      Zitat von realtoaster: (im übrigen brauchst du nur ein währungskonto, ein depotkonto reicht für die euros)


      ja ein währungskonto korrekt, wie dem auch sei - wenn ich nun Geld vom Depot zum Währungskonto und wieder zurück zum Depot schiebe und mein Basis EUR (Depot) Betrag sich nun erhöht haben sollte, müsste ich diese Summe X dann versteuern?? und wenn ja wie, da die Bank den Betrag (Steuern) nicht gleich rausnehmen wird, wie bei Aktiengewinne!

      danke schön!
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 08:38:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo valere,

      ja, Gewinne musst du versteuern (Verluste aber auch:-).

      Das sind Spekulationsgewinne gem. §23 EStG, wie wir sie früher mal kannten.
      Erklärt werden sie in der Anlage SO, dabei gilt nicht der Abgeltungsteuersatz von 25%, sondern immer der persönliche Steuersatz.
      Es gibt weiterhin eine Spekluationsfrist von 1 Jahr (bei verzinsten Konten 10 Jahre), und es gibt eine Freigrenze(!) von 600 Euro pro Jahr.
      GGf. kann mit Altverlusten verrechnet werden, und zwar auch noch nach 2013.

      MfG Stefan

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      Avatar
      schrieb am 27.04.11 09:54:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      moin

      kann ich das irgendwo genauer finden ?

      ihr wollt mir doch nicht ernsthaft erzählen das ich ein unverzinstes währungskonto beim währungstausch versteuern muss.

      ich habe nur quellen über währungskredite gefunden aber nichts über versteuerung beim tausch von einer währung in die andere.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 10:42:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo realtoaster,

      ich hatte doch schon auf den §23 EStG hingewiesen; dort ist es speziell der Abs. 1 Nr. 2:

      §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG
      Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
      2Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Nummer 2 Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.


      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 11:16:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.415.384 von reckoner am 27.04.11 10:42:21neeneenee, das kauf ich so nicht, ich check das die nächsten tage nochmal genauer.

      bei währungsumtausch steuern zahlen, jetzt hörts aber auf.
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 11:23:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von realtoaster: neeneenee, das kauf ich so nicht, ich check das die nächsten tage nochmal genauer.


      Halt uns auf dem Laufenden. ;)
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 11:40:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo realtoaster,

      bei währungsumtausch steuern zahlen, jetzt hörts aber auf.
      So ist es aber.
      Das gilt sogar für die wieder zurückgetauschte Urlaubskasse (obwohl das wohl die wenigsten machen, auch weil allein durch die paar Kröten die Freigrenze so gut wie nie überschritten wird).
      Aber beispielsweise ein Trader mit naturgemäß höheren Spekulationsgewinnen musste vor der Einführung der Abgeltungsteuer durchaus auch seine Urlaubskasse mit angeben. Das gleiche gilt auch heute noch für diejenigen, die etwa mit Immobilien steuerpflichtige Spekulationsgewinne erzielt haben.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 12:37:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.414.257 von valere am 27.04.11 00:01:07um noch mal aufs thema zu kommen.

      ich möchte deine idee nicht schlecht reden, wenn du auf eine zinsanhebung hoffst, solltest du trotzdem auf den realen zustand des dollars schauen.

      http://www.n-tv.de/wirtschaft/kolumnen/Schuldenstreit-schade…

      aber nach reckoners theorie kannst du dann ja verluste geltend machen. :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 13:43:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.416.118 von realtoaster am 27.04.11 12:37:27Stefan hat schon Recht, auch mit den Fristen 1 Jahr/10 Jahre. Für ein Fremdwährungsfestgeld hat der BFH das vor einigen Jahren entschieden. Wenn es sich um ein Anlage-Konto handelt, bei dem keine Bewegungen statt finden, sollte man das m.E. auch so machen. Verzichte einfach auf Zinszahlung, dann bleibt es bei der Jahresfrist...

      Bei laufenden Tradingkonten, bei denen auch noch weitere Zahlungen (Erträge aus Wertpapieren etc.) vorgenommen werden, halten wir die Regelung für nicht verfassungsgemäß. Hintergrund ist, dass der BFH zu einigen Transaktionen festgestellt hat, dass diese nicht steuerbar wären (und somit weder zu Gewinnen noch Verlusten führen). M.W. ermittelt auch niemand für laufende Konten auf Fremdwährung Gewinne und Verluste, da der Aufwand unverhältnismäßig ist, hier würde ich zusätzlich mit der Befreiung der Geschäfte des täglichen Gebrauchs argumentieren.

      Die 10-Jahresfrist ist eigentlich für Container-Fonds eingeführt worden, gilt aber vom Wortlaut auch für Zinskonten/Termingelder.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 15:54:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen Dank, ich denke hiermit wurde dann schon fast alles gesagt und auch sehr ausführlich und für jeden verständlich - sehr gut !!!
      Eine kurze Frage habe ich jedoch noch und zwar heisst es,
      dass die Steuern auf die Gewinne durch Währungstausch (unter 1 oder 10 Jahre) nicht der Abgeltungsteuersatz von 25% unterliegen, sondern vom persönliche Steuersatz abhängig sind!?
      Da ich als "Steuerausländer" angesehen werde, müsste ich doch in dem Fall so oder so keine Steuern auf Gewinne durch Währungstausch abführen?! Nicht so wie bei Gewinnen von Aktien, da hier gleich der Abgeltungsteuersatz von 25% gleich von der Bank eingezogen wird!
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 14:10:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nicht das hier noch einer erzählt das das auch für Goldmünzen Briefmarken Telefonkarten Ü-Eier usw. gilt mfgdas kann doch eh niemend kontrolieren mfg
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 10:05:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo DachsKurt,

      Nicht das hier noch einer erzählt das das auch für Goldmünzen Briefmarken Telefonkarten Ü-Eier usw. gilt
      War das jetzt ironisch gemeint?

      Natürlich zählen auch solche Sammelgegenstände dazu, aber - wie gesagt - es gibt eine Freigrenze (600 Euro p.a.), die der normale Sammler wohl nicht erreichen wird. Eine Ausnahme gibt es nur für Gegenständen des täglichen Gebrauchs (das Gesetz ist imho jetzt durch), aber Ü-Eier oder zum Sammeln(!) gekaufte Breifmarken gehören sicher nicht dazu.

      Ob das Finanzamt das mitbekommt, ist doch eine ganz andere Sache; die Nichterklärung ist mindestens Steuerverkürzung.
      Und wer beispielsweise seine Sammelgegenstände in größerer Stückzahl bei Ebay verkauft, könnte schon deshalb schnell auffliegen. Die Finanzverwaltung sucht dort zwar eigentlich nach versteckt Gewerbetreibenden, aber wer weiß, was sie sonst noch mit den Erkenntnissen von dort machen.
      Beispielsweise könnte gegen einen hundertfachen Telefonkartenverkäufer ein Verfahren eröffnet werden, mit dem Vorwurf: gewerblicher Handel. Wenn nun der Beschuldigte den Vorwurf entkräftet (Auflösung der Privatsammlung, mit Kaufbelegen von anno dazumal), dann könnte sich die Frage anschließen, warum denn keine Anlage SO abgegeben wurde.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 11:59:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo nochmal,

      Beispielsweise könnte gegen einen hundertfachen Telefonkartenverkäufer ein Verfahren eröffnet werden, mit dem Vorwurf: gewerblicher Handel. Wenn nun der Beschuldigte den Vorwurf entkräftet (Auflösung der Privatsammlung, mit Kaufbelegen von anno dazumal), dann könnte sich die Frage anschließen, warum denn keine Anlage SO abgegeben wurde.
      Das war nicht ganz zu Ende gedacht. Denn wenn es Kaufbelege von anno dazumal gibt (also schon Jahre! alt), denn wäre der eventuelle Spekulationsgewinn natürlich aufgrund der Jahresfrist steuerfrei.

      Besser ein anderes Beispiel: Ein Briefmarkensammler kauft bei Ebay ein Konvolut, um an einige seltene Stücke zu gelangen (Einzelverkauf wird nicht angeboten). Nun hat er eine ganze Menge Marken, mit denen er für sein eigenes Sammelgebiet nichts anfangen kann, und verkauft diese dann auch wieder bei Ebay (innerhalb der Jahresfrist natürlich). Daraus erzielte Gewinne sind eindeutig steuerpflichtig.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 13:35:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von valere: Da ich als "Steuerausländer" angesehen werde, müsste ich doch in dem Fall so oder so keine Steuern auf Gewinne durch Währungstausch abführen?! Nicht so wie bei Gewinnen von Aktien, da hier gleich der Abgeltungsteuersatz von 25% gleich von der Bank eingezogen wird!


      Nein, bei Steuerausländern wird keine Abgeltungssteuer aus Aktiengewinnen eingezogen. Und als Steuerausländer gilt für dich im Falle des Währungstausches das Gesetz des Landes, in dem du steuerpflichtig bist. Warum du hier also überhaupt die Frage gestellt hast, ist mir schleierhaft, da auf dich das deutsche Steuerrecht nicht anwendbar ist.
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 17:32:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von Taxadvisor: M.W. ermittelt auch niemand für laufende Konten auf Fremdwährung Gewinne und Verluste, da der Aufwand unverhältnismäßig ist, hier würde ich zusätzlich mit der Befreiung der Geschäfte des täglichen Gebrauchs argumentieren.


      Meinst du damit, dass ein Fremdwährungskonto sowieso nicht unter die Lupe genommen wird und dass deswegen Kursgewinne beim Umtausch von einer Fremdwährung (z.B. USD) in Euro sowieso niemandem auffallen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 17:59:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.452.817 von Asterix1966 am 04.05.11 17:32:54Das stimmt zwar, ist aber nicht der eigentliche Grund. Es gibt auch eine Fülle von originären Transaktionen in Fremdwährung, bei denen keine Anschaffungskosten ermittelbar sind. Und ab ca. 25 Buchungen mit Zinsen/Dividenden im Jahr wird der Aufwand selbst bei FiFo unverhältnismäßig hoch.

      Das ist der eigentliche Grund.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 07:44:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wie sieht es denn eigentlich bei Geldmarktfonds aus?

      Werden hier beim Rücktausch von der Fremdwährung (z.B. USD) in den Euro die Gewinne bereits von der Bank über die Erhebung von Abgeltungssteuer versteuert (wie das Kursgewinnen mit Aktien der Fall ist), oder sind Gewinne bzw. Verluste hier bei der Steuererklärung anzugeben?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 13:34:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von reckoner: Besser ein anderes Beispiel: Ein Briefmarkensammler kauft bei Ebay ein Konvolut, um an einige seltene Stücke zu gelangen (Einzelverkauf wird nicht angeboten). Nun hat er eine ganze Menge Marken, mit denen er für sein eigenes Sammelgebiet nichts anfangen kann, und verkauft diese dann auch wieder bei Ebay (innerhalb der Jahresfrist natürlich). Daraus erzielte Gewinne sind eindeutig steuerpflichtig.


      Da hast du dann aber ein Bewertungsproblem. Ohne zu wissen, was die Marken wert sind, die du dem Konvolut entnommen hast, kannst du deinen möglichen Gewinn gar nicht bestimmen. Nehmen wir an, du hast für das Konvolut von sagen wir 100 Marken 1000 Euro bezahlt. Nun entnimmst du 5 wertvolle Marken. Wieviel ist das Konvolut der restlichen 95 Marken nun wert? 950 Euro, weil du pauschal für jede Marke 10 Euro bezahlt hast, oder vielleicht gar nichts mehr, weil die restlichen 95 Marken nur Schrott sind, deine 5 aber jeweils 200 Euro kosten?
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 15:05:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.468.357 von Asterix1966 am 07.05.11 07:44:30Die Gewinne und Verlsute auf Fondsebene werden dort - soweit steuerpflichtig - ermittelt und mitgeteilt. Da hast Du als Anleger auch keine andere Möglichkeit.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 17:03:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Thoughtbreaker,

      Da hast du dann aber ein Bewertungsproblem.
      Na und, dieses Problem ist doch leicht zu lösen; gerade bei Briefmarken, dafür gibt es doch den Michel-Katalog.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 08.05.11 19:38:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zitat von Taxadvisor: Die Gewinne und Verlsute auf Fondsebene werden dort - soweit steuerpflichtig - ermittelt und mitgeteilt. Da hast Du als Anleger auch keine andere Möglichkeit.


      Das heißt dann bei Geldmarkfonds, dass Steuer auf Währungsgewinne (nach §23 EStG) abzuführen ist und dass diese Gewinne in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben sind.
      Die Steuer auf diese Gewinne wird also nicht wie bei der Abgeltungssteuer durch die Banken direkt abgeführt.
      Allerdings listen die Banken in einem solchen Fall auf, welche Gewinne (oder Verluste) durch Währungskursschwankungen in der Währung "Euro" entstanden sind, so dass man das nicht selber ausrechnen muss.

      Ist das so richtig, wie ich es geschrieben habe?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.05.11 22:27:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.470.603 von Asterix1966 am 08.05.11 19:38:52Leider nein, habe ich mich wohl ein wenig mißvwerständlich ausgedrückt...

      Die Ergebnisse fließen ggfs. auf Fondsebene in das steuerliche Ergebnis ein. Mit Mitteilung war gemeint, dass diese Gewinne/Verluste in der Ausschüttung/steuerlichen Thesaurierung enthalten sind.

      Soweit die Bank das alles richtig ermittelt (Thesaurierungsproblematik), ist vom Anleger nichts zu veranlassen, bzw. lediglich die Angabe zu den Thesaurierungen zu übernehmen.

      Gruß
      Taxadvisor


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