Fehler vom Finanzamt in Steuerbescheid 2007 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.10.11 10:02:17 von
neuester Beitrag 19.10.11 11:25:20 von
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es geht um meinen steuerbescheid 2007 - nach par. 165 ao teilweise vorlaeufig.
nun kommt das finanzamt drauf, dass sie den sonderausgabenabzug bei den vorsorgeaufwendungen falsch berechnet haben. koennen die den bescheid so einfach nach so langer zeit korrigieren?
danke!
nun kommt das finanzamt drauf, dass sie den sonderausgabenabzug bei den vorsorgeaufwendungen falsch berechnet haben. koennen die den bescheid so einfach nach so langer zeit korrigieren?
danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.224.422 von angkorwat am 18.10.11 10:02:17ja - können sie
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.224.422 von angkorwat am 18.10.11 10:02:17ja dürfen und können sie.
die ämter haben die Anweisung alte bescheide zu prüfen, wo noch was zu holen ist.
Dabei werden größere Zahler meist aber in Ruhe gelassen
die ämter haben die Anweisung alte bescheide zu prüfen, wo noch was zu holen ist.
Dabei werden größere Zahler meist aber in Ruhe gelassen
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.225.096 von angkorwat am 18.10.11 11:52:55die bescheide sind eigentlich unter Vorbehalt. Daher können die immer was machen.
frag einen Steuerberater. man kann den auch einfach fragen, dann berechnet er nur die Prüfung der Frage.
frag einen Steuerberater. man kann den auch einfach fragen, dann berechnet er nur die Prüfung der Frage.
Hallo,
also sorry, aber was liest man hier wieder für einen Unsinn.
Der Bescheid ist gem. §165 AO nur in ganz bestimmten Punkten vorläufig, und das hier vorgetragene gehört höchstwahrscheinlich nicht dazu (siehe die Erläuterungen in dem Bescheid). Ein Bestandskräftiger Bescheid ist in der Regel nicht mehr zu ändern.
Weiterführende Lektüre:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15451.xhtm…
http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/A/Aufhebung-und-…
MfG Stefan
also sorry, aber was liest man hier wieder für einen Unsinn.
Der Bescheid ist gem. §165 AO nur in ganz bestimmten Punkten vorläufig, und das hier vorgetragene gehört höchstwahrscheinlich nicht dazu (siehe die Erläuterungen in dem Bescheid). Ein Bestandskräftiger Bescheid ist in der Regel nicht mehr zu ändern.
Weiterführende Lektüre:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15451.xhtm…
http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/A/Aufhebung-und-…
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