United Mobility Technology !!!!! (Seite 215)
eröffnet am 17.02.12 09:12:07 von
neuester Beitrag 09.05.24 21:53:35 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 72.619.817 von Forwarder1 am 21.10.22 21:24:36
Zitat von Forwarder1: Lt. Handelsregister ist Buchberger in der Geschäftsführung. Es hat ihn aber keine Gesellschafterversammlung der UMT AG, die ja Gesellschafterin ist, ernannt. Wieso sollen Wahl und Schulz dagegen vorgehen.
Laut deinen Aussagen hätte Buchberger sich eigenmächtig zum Geschäftsführer der Buchbergergruppe ernannt. Im gleichen Dokument hat er Schulz abberufen. Wenn aber UMT bzw. Wahl und Schulz der Meinung sind, dass sie Inhaber der Buchberger-Gruppe sind, dann müssten sie doch gegen den sich selbsternannten Geschäftsführer zeitnah vorgehen.
Ja, genau. Finde ich alles bisschen zwielichtig bei der Bude. Wer weiß schon was die wirklich um Schilde führen ?
Ich nicht
Ich nicht
Lt. Handelsregister ist Buchberger in der Geschäftsführung. Es hat ihn aber keine Gesellschafterversammlung der UMT AG, die ja Gesellschafterin ist, ernannt. Wieso sollen Wahl und Schulz dagegen vorgehen.
Die UMT AG durfte doch ihren Geschäftsführer abberufen.
Eine Rückübertragung der Gesellschaft ohne Notar ist auf keinen Fall möglich.
Die UMT AG durfte doch ihren Geschäftsführer abberufen.
Eine Rückübertragung der Gesellschaft ohne Notar ist auf keinen Fall möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.619.757 von Forwarder1 am 21.10.22 21:12:45Genauso eigenmächtig wie Wahl und Schulz Buchberger abgesetzt haben.
Geht alles auf die Frage zurück, wer ist Inhaber der Buchberger-Gruppe?
Aber ist es nicht fragwürdig, dass Buchberger Herrn Schulz als UMT-Mitglied aus der Gschäftsführung der Buchberger-Gruppe absetzt und UMT nach 5 1/2 Monaten immer noch nicht dagegen vorgeht und Buchberger weiter in der Geschäftsführung lässt?
Geht alles auf die Frage zurück, wer ist Inhaber der Buchberger-Gruppe?
Aber ist es nicht fragwürdig, dass Buchberger Herrn Schulz als UMT-Mitglied aus der Gschäftsführung der Buchberger-Gruppe absetzt und UMT nach 5 1/2 Monaten immer noch nicht dagegen vorgeht und Buchberger weiter in der Geschäftsführung lässt?
Geschäftsführer der KB Holding ist Klaus Buchberger und die KB Holding hat Klaus Buchberger zum Geschäftsführer der Buchberger Handels GmbH ernannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.619.676 von Forwarder1 am 21.10.22 20:57:46Wieso eigenmächtig?
Es steht doch klar dabei: "Gesellschafterbeschlüsse sind beigefügt"
Es gab den Gesellschafterbeschluss, dass Schulz abberufen wurde und Klaus Buchberger Geschäftsfürher wird. Und 5 1/2 Monaten ist UMT nicht dagegen vorgegangen.....
Es steht doch klar dabei: "Gesellschafterbeschlüsse sind beigefügt"
Es gab den Gesellschafterbeschluss, dass Schulz abberufen wurde und Klaus Buchberger Geschäftsfürher wird. Und 5 1/2 Monaten ist UMT nicht dagegen vorgegangen.....
Am 04.05. ernennt er sich dann wieder selbst zum Geschäftsführer. Der Buchberger hat hier eigenmächtig gehandelt.
Am 07.03. wurde Klaus Buchberger von einer Gesellschafter-Versammlung abberufen.
Am 03.05. wird dann ohne Notar die Gesellschafterliste geändert, das gibts nicht.
Am 03.05. wird dann ohne Notar die Gesellschafterliste geändert, das gibts nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.619.526 von Forwarder1 am 21.10.22 20:30:47Es ist doch gar nicht der gesamte Vertrag im HR ersichtlich, sondern nur ein Auszug von 3-4 Seiten.
Ein Punkt aus dem Vertrag (9.2) lautet beispielsweise, dass Klaus Buchberger an dem Tag seinen Geschäftsführeranstellungsvertrag kündigt, sobald der volle Kaufpreis an ihn bezahlt wurde.
Klaus Buchberger ist immer noch Geschäftsführer. Auf was könnte das wohl hindeuten?
Ein Punkt aus dem Vertrag (9.2) lautet beispielsweise, dass Klaus Buchberger an dem Tag seinen Geschäftsführeranstellungsvertrag kündigt, sobald der volle Kaufpreis an ihn bezahlt wurde.
Klaus Buchberger ist immer noch Geschäftsführer. Auf was könnte das wohl hindeuten?
Handelsregister Buchberger
Hab mir die Handelsregister-Auszüge auch mal durchgesehen. Wie mir scheint hat hier Klaus Buchberger völlig eigenmächtig gehandelt ohne irgendjemanden von UMT in Kenntnis zu setzen.
In der Liste der Gesellschafter vom 04.05.22 wird von einer auflösenden Bedingung gesprochen und auf den Vertrag vom 20.01.21 verwiesen.
Im Vertrag vom 20.01.21 sind aber keine auflösenden Bedingungen vermerkt.
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