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    5 Euro Trick bei DWS Riester Rente Premium - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.12 18:35:18 von
    neuester Beitrag 14.11.12 09:04:56 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 07.10.12 18:35:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      in diversen Threads ist zu lesen, dass es bei der Riester Rente Premium Sinn machen kann die den Vertrag auf z.B. 163 Euro/Monat abzuschließen, und dann im 2.ten Monat auf 5 Euro/Monat zu reduzieren, um dann im 61 Monat nach Zahlung der Abschlusskosten auf den ursprüglichen Beitrag von 163 Euro zurück zu gehen. Die AGBs lassen dies zu, für die Erhöhung auf die ursprünglich vereinbarte Summe fallen ekine Kosten an.

      Dadurch reduzieren sich die Abschlusskosten immens, da die Beitragssumme klein wird.

      Die notwendigen Zahlungen um die max. Förderung zu erzielen schießt man über Sonderzahlungen jährlich ein, die schlimmstenfalls mit 5% AA ins Gewicht fallen.

      Rechenbeispiel:

      Laufzeit 30 Jahre = 360 Monate
      bei Abschluss von 163 Euro ergibt das eine Beitragssumme von 58.680 Euro
      Das mach Abschlusskosten in Höhe von 0,055 * 58680 = 3228 Euro

      Bei Reduzierung auf 5 Euro im 2ten Monat:
      Beitragssumme = 163 + 359 * 5 = 1.958 Euro
      Abschlusskosten 0,055 * 1.958 = 108 Euro
      5% Aufschlag auf die Sonderzahlungen: (2.100-5*12-154) * 0,05 = 1.886 * 0,05 = 94,3, das dann 5 mal für die ersten 5 Jahre = 471,5 Euro

      ALSO 3.228 Euro vs. 580 Euro

      Hat das hier jemand durchgezogen? Wie hat die DWS darauf reagiert?


      Und ein weitere Frage, die für all diejenigen wichtig sein könnte, die über eine Reduzierung nachdenken:

      Eine Absenkung auf 5 Euro, z.b. nach bereits 50 Monaten Zahlung der vollen Summe:
      Auch hier reduziert sich die Beitragssumme immens:

      Beispiel von oben:

      Beitragssumme = 50 * 163 Euro + (360-50) * 5 Euro = 8.150 + 1.550 = 9.700 Euro
      Abschlusskosten = 9.700 * 0,055 = 534 Euro
      5% auf die Sonderzahlungen um auch im letzten Jahr die maximale Förderung zu erhalten:
      (2100 - 2 * 163 - 10 * 5 - 154) * 0,05 = 1.570 * 0,05 = 79 Euro

      Also 3288 Euro vs 613 Euro

      Die Frage bei diesem Beispiel: Es wurden ja bereits in den ersten 50 Monaten Abschlusstilgungen von 2740 Euro geleistet, also eine Überzahlung. Was passiert mit diesem Geld? Wird es dem Fondsvermögen zugerechnet?

      Hab ich hier irgendwo einen kapitalen Denkfehler drin?

      Danke und Grüße

      Knievel
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 20:02:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      hört sich gut an.
      funktioniert das auch wenn man den vertrag schon über ein jahr hat?
      gruß
      af
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 23:23:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.687.732 von againstfotsch am 07.10.12 20:02:41Hallo,

      habe noch mal ins Kleingedruckte meines Vertrages geschaut. Bewegt man sich mit seinen monatlichen Beiträgen innerhalb der bei Vertragsabschluss festgelegten monatlichen Beitragszahlung, handelt es sich um "regelmäßige Beiträge" (bei mir $3 und §15).

      Ja, das klappt auch wenn der Vertrag schon ein Jahr läuft. Die Abschluss- und Vertriebskosten fallen die ersten 60 Monate an, wenn man also nach 12 Monaten auf 5 Euro runter geht zahlt man die restlichen 48 Monate eben auf Basis der geringeren Beitragssumme.

      Grüße

      P.S. rückwirkend scheint es nicht zu gehen, was bezahlt ist, ist weg. Nur noch nicht entrichtete Beträge werden kleiner.
      Avatar
      schrieb am 08.10.12 08:07:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      klappt es auch bei anderen anbietern ?
      Avatar
      schrieb am 08.10.12 11:43:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es gibt m. W. nach auch Anbieter, die über die gesamte Vertragslaufzeit gehandhabt einen quotalen Anteil von den jeweils eingezahlten Prämien berechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob monatlich gezahlt, jährlich sondergezahlt o. ä.. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird hier ggf. sogar doppelt kassiert, nämlich dann, wenn man aus dem Riestervertrag für die Eigenheimfinanzierung einen Betrag entnimmt und diesen Betrag dann bis zum Rentenbeginn in Raten wieder zurückeinzahlt.

      Bei diesen Anbietern würde der Denkansatz m. E. nicht funktionieren.

      Gruß

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      schrieb am 15.10.12 10:07:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.687.541 von EvilKnievel77 am 07.10.12 18:35:18Hallo,
      warum so kompliziert?

      Einfach den Anfangsbeitrag auf 5 Euro setzen und dann auf den gewünschten Monatsbeitrag erhöhen. Dann wird der Erhöhungsbeitrag wie Sonderzahlungen behandelt und mit 5% Kosten jeweils bei Zahlung belastet. Die Abschlusskosten werden nur auf die 5 Euro Anfangsbeitrag berechnet.

      Viele Grüße
      Thomas Wiener
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 09:04:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Trick funktioniert, macht mein Sohn schon länger so.

      Allerdings hat die DWS auch Tricks.

      Man hat wohl massenhaft IM jUNI auf einen Rentenfonds umgebucht, der einen als Rentenfonds massiven Anstieg hatte und dann stark fiel.
      Man hat also einen Betrag zum Höchstkurs gekauft und nach wenigen Wochen die Hälfte davon wieder zurückgebucht mit 6% Verlust.
      Der fonds ist aber inzwischen viel weiter in den Keller gefallen.
      Ist das Abschöpfung der Beiträge?


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