Verluste nachträglich noch geltend machen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.11.12 12:16:41 von
neuester Beitrag 05.11.12 16:34:27 von
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Hallo,
1. ich wollte gerne wissen, ob man Verluste nachträglich geltend machen kann. Also man hat z.B. 2009 vergessen, seine Verluste aus Zertifikaten zu deklarieren. Da sie 2008 gekauft wurden, unterlagen sie der einjährigen Spekulationsfrist und würden als Altverluste zählen.
Kann man das irgendwie noch nachträglich geltend machen? Begründung: Von der Bank wurden sie wegen der WM-Datenbank fälschlicherweise als Optionen gezählt, und deswegen hat die Bank die Verluste gar nicht ausgewiesen.
2. Kann man bei künftigen Steuererklärungen irgendeinen Vorbehalt machen oder nur vorläufige Gültigkeit beantragen oder wie auch immer, so dass man NACH Erhalt des Steuerbescheids irgendwann später noch Kapitalverluste- oder Gewinne deklarieren kann?
Besten Dank im voraus,
Matthias
1. ich wollte gerne wissen, ob man Verluste nachträglich geltend machen kann. Also man hat z.B. 2009 vergessen, seine Verluste aus Zertifikaten zu deklarieren. Da sie 2008 gekauft wurden, unterlagen sie der einjährigen Spekulationsfrist und würden als Altverluste zählen.
Kann man das irgendwie noch nachträglich geltend machen? Begründung: Von der Bank wurden sie wegen der WM-Datenbank fälschlicherweise als Optionen gezählt, und deswegen hat die Bank die Verluste gar nicht ausgewiesen.
2. Kann man bei künftigen Steuererklärungen irgendeinen Vorbehalt machen oder nur vorläufige Gültigkeit beantragen oder wie auch immer, so dass man NACH Erhalt des Steuerbescheids irgendwann später noch Kapitalverluste- oder Gewinne deklarieren kann?
Besten Dank im voraus,
Matthias
Einfach mal Google befragen hilft schon weiter:z.B. so--Altverluste nachträgliche Anerkennung--
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/914411/finanzamt…
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuern-und-zulage…
http://www.wertpapier-forum.de/topic/23862-der-altverluste-t…
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/914411/finanzamt…
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuern-und-zulage…
http://www.wertpapier-forum.de/topic/23862-der-altverluste-t…
eine Steuerklärung unter Vorbehalt??
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.786.407 von MHeinzmann am 05.11.12 12:16:41Grundsätzlich wird das schwierig, erst Recht wenn bereits Gewinne/Verluste erklärt wurden. Evtl. geht über § 173 AO (nachträglich bekannt gewordene Tatsachen) etwas, wenn die bankseitige Nichtberücksichtigung nicht erkennbar war.
Vorbehalte gehen grundsätzlich nicht, man kann Einspruch einlegen mit Verweis auf Musterverfahren und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das geht aber nicht bei allen Musterverfahren.
Gruß
Taxadvisor
Vorbehalte gehen grundsätzlich nicht, man kann Einspruch einlegen mit Verweis auf Musterverfahren und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das geht aber nicht bei allen Musterverfahren.
Gruß
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