AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 12090)
eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
neuester Beitrag 02.05.24 19:42:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.493.079 von DerStrohmann am 08.04.18 18:27:00
Richtig, deshalb spielt Artikel 16a ja auch keine Rolle beim Thema Flüchtlinge. Und somit auch nicht dessen Einschränkung in Absatz 2. Soweit klar?
Zitat von DerStrohmann: Nee, nur 0,3% der "Flüchtlinge" ist asylberechtigt nach Grundgesetz.
Richtig, deshalb spielt Artikel 16a ja auch keine Rolle beim Thema Flüchtlinge. Und somit auch nicht dessen Einschränkung in Absatz 2. Soweit klar?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.977 von bluechip56 am 08.04.18 17:46:11
... und Ihr habt Pech gehabt!
Zitat von bluechip56: Man könnte auch so gehässig sein wie die " Linken"
....da habt ihr doch mal wieder Glück gehabt, dass die Polizei einen Anschlag vereitelt hat..............
... und Ihr habt Pech gehabt!
Seehofer wird abgeschoben!
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.493.073 von mussmanwissen am 08.04.18 18:24:35Nee, nur 0,3% der "Flüchtlinge" ist asylberechtigt nach Grundgesetz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.493.043 von DerStrohmann am 08.04.18 18:14:29
Die bekommen ja auch kein Asyl nach Artikel 16a.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzf…
Zitat von DerStrohmann: Das Grundgesetz, Artikel 16a wurde Anfang der 90er umfassend geändert. Seitdem haben keinen Asylanspruch Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen. Dies ist bei allen "Flüchtlingen", die aus Österreich, Schweiz etc. auf dem Landweg einwandern, der Fall.
Die bekommen ja auch kein Asyl nach Artikel 16a.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzf…
Was zum Lachen am Sonntag:
Alle machen jetzt auf AfD. Aber die Alternative für Deutschland ist das Original!
Was ist eigentlich aus Seehofers Verfassungsklage gegen die Herrschaft des Unrechts geworden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.680 von vidar am 08.04.18 16:02:56Das Grundgesetz, Artikel 16a wurde Anfang der 90er umfassend geändert. Seitdem haben keinen Asylanspruch Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen. Dies ist bei allen "Flüchtlingen", die aus Österreich, Schweiz etc. auf dem Landweg einwandern, der Fall. Es müsste also nur geltendes Recht angewandt werden, damit die Masseneinwanderung endet. Aber das geltende Recht wird von dieser Bundesregierung mit Füßen getreten. Der Grenzöffnungsbefehl von Merkel wird als großes Verbrechen am deutschen Volk in die Geschichte eingehen.
Eintracht Frankfurt setzt Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit
#Vielfalt statt Einfalt
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.493.010 von Borealis am 08.04.18 18:04:23
https://www.google.com/search?q=abschiebehindernisse
Zitat von Borealis: "Selbst wenn dem so wäre ändert es nichts daran, das man sie am Hals hat, weil man sie nicht abschieben kann."
Die Abschiebung ist gar nicht gewollt. Warum sollte man die nicht abschieben können?
https://www.google.com/search?q=abschiebehindernisse
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.445 von mussmanwissen am 08.04.18 14:37:46"Selbst wenn dem so wäre ändert es nichts daran, das man sie am Hals hat, weil man sie nicht abschieben kann."
Die Abschiebung ist gar nicht gewollt. Warum sollte man die nicht abschieben können?
Die sollten aufgefordert werden, das Land innerhalb einer Woche zu verlassen, z.B. auf dem Weg, den sie gekommen sind. Wer sich danach noch illegal hier aufhält, wird als Krimineller behandelt und eingeknastet. Ohne Wenn und Aber.
Die Abschiebung ist gar nicht gewollt. Warum sollte man die nicht abschieben können?
Die sollten aufgefordert werden, das Land innerhalb einer Woche zu verlassen, z.B. auf dem Weg, den sie gekommen sind. Wer sich danach noch illegal hier aufhält, wird als Krimineller behandelt und eingeknastet. Ohne Wenn und Aber.