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    Negative Zwischengewinne iHv. 21% des Kaufpreises??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.13 20:19:05 von
    neuester Beitrag 25.05.13 22:19:19 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 24.05.13 20:19:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe unlängst ein paar Anteile an DBX0AL DB X-TRACKERS IBOXX GLOBAL erworben. Im Nachgang hat die Depotbank eine wahnwitzig hohe Summe an angeblich angefallenen negativen Zwischengewinnen ausgewiesen und mit den kurze Zeit davor versteuerten Gewinnen im Wege einer Verlustverrechnung verrechnet. Im Ergebnis wurde mit einiges an Steuern zurückerstattet.
      Das ist ist mir überhaupt nicht Recht! Die bezahlten Steuern sollten noch mit Altverlusten aus 2008 verrechnet werden.
      Meine Fragen daher:
      Wo kann ich die versteckten (negativen) Zwischengewinne in einem Fonds feststellen? Stimmen die angeblichen negativen Zwischengewinne iHv. über 20% des Kaufpreises überhaupt??? Und: Kann ich der Verrechnung im Nachgang widersprechen? Und was passiert, wenn ich den Fonds jetzt wieder verkaufte? Würden die negativen Zwischengewinne dann wieder versteuert, weil der Verkaufspreis mehr als 20% über dem Kurs abzüglich negativer Zwischengewinne liegt???
      Total wirr alles...
      Danke für Euere Hilfe.
      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.05.13 21:19:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Wo kann ich die versteckten (negativen) Zwischengewinne in einem Fonds feststellen?
      Die beste Adresse ist immer der Emittent, so auch hier (ich hoffe, der Link funzt: http://www.etf.db.com/DE/DEU/ETF/LU0290357929/DBX0AL/iBoxx_G… ).

      Und: Kann ich der Verrechnung im Nachgang widersprechen?
      Nein.

      Und was passiert, wenn ich den Fonds jetzt wieder verkaufte?
      Dann würdest du den Zwischengewinn wieder kassieren (und versteuern), es wäre praktisch alles wie vorher.

      Ich frage mich aber gerade, ob das so überhaupt korrekt abgerechnet ist? Das wäre jedenfalls eine - für mich - neue Variante des Stückzinstricks.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 24.05.13 23:52:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von reckoner: Ich frage mich aber gerade, ob das so überhaupt korrekt abgerechnet ist? Das wäre jedenfalls eine - für mich - neue Variante des Stückzinstricks.

      Stefan


      Warum sollte das nicht korrekt sein? Für den Stückzinstrick sollte man das nicht verwenden. Anders als Stückzinsen verhalten sich Zwigew ja nicht zwingend linear. Und die beim Verkauf erhaltenen Stückzinsen sind auch nicht Bestandteil des VG.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.05.13 09:01:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Taxadvisor,

      Warum sollte das nicht korrekt sein?
      Soweit ich das Produkt verstanden habe, sind in dem Zwischengewinn doch sämtliche Zinsen seit Auflage des ETFs kumuliert (oder?). Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das auf ewig so weiterlaufen kann, der Zwischengewinn wird doch immer größer und irgendwann einmal besteht fast das ganze Investment aus diesem Zwischengewinn.

      Wahrscheinlich unterliege ich aber mal wieder einem dicken Denkfehler, mit ETFs kenne ich mich auch überhaupt nicht aus (ich weiß, was das ist, das war es dann aber auch).

      Anders als Stückzinsen verhalten sich Zwigew ja nicht zwingend linear.
      In diesem Fall aber praktisch doch, es ist doch ein Rentenfonds. Und kurzfristig - etwa über den Jahreswechsel - spielt das imho auch keine große Rolle.

      Und die beim Verkauf erhaltenen Stückzinsen sind auch nicht Bestandteil des VG.
      Ja, das ist mir bekannt.
      Wenn ich von Stückzinstrick rede, dann meine ich den Klassiker, nämlich Erträge in die Zukunft zu schieben. Gründe dafür gibt es ja immer noch einige (alles mit Günstigerprüfung, sinnvolle Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrages, die Krankenversicherung u.s.w.), aber das brauche ich dir sicher nicht zu erklären.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 25.05.13 14:31:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo, Ihr beiden,

      Danke für Euere AWs. Wirklich verstanden habe ich das alles nicht. Aber das liegt wohl daran, dass ich schon mit diesem abwegigen Konstrukt der Zwischengewinne nichts anfangen kann. Wieso um alles in der Welt gilt nicht der Kaufpreis und der echte Verkaufspreis als Bezugsgröße für die steuerliche Bewertung anstelle irgendwelcher sogenannter Zwischengewinne, die sich noch dazu seit Fondsauflage (!!!!) anhäufen - ?

      Von meiner Bank erhielt ich die Aussage, dass die Zwischengewinne mit der nächsten Ausschüttung bzw. Thes. zur Auszahlung kämen und damit steuerpflichtig würden in Höhe der aktuellen Steuerrückerstattung für den vermeintlichen "Verlust". Das ist aber wohl falsch, wenn ch Euch richtig verstehe. Danach bleibt mir also jetzt nur, den Rotz wieder zu verkaufen, um die Steuerrückerstattung wieder zu neutralisieren, die mir die Verlustverrechnung mit Verlusten vor 2009 kaputt macht -?

      Nochmals vielen Dank. Viele Grüße!

      P.S.:
      Wie können denn in einem Fonds Zwischengewinne in der Größenordnung des Fünffachen der jährlichen Performance auflaufen???

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      Avatar
      schrieb am 25.05.13 17:55:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von pyramus: Hallo, Ihr beiden,
      Von meiner Bank erhielt ich die Aussage, dass die Zwischengewinne mit der nächsten Ausschüttung bzw. Thes. zur Auszahlung kämen und damit steuerpflichtig würden in Höhe der aktuellen Steuerrückerstattung für den vermeintlichen "Verlust".


      Das ist grundsätzlich richtig. Die Zwischengewinne sind mit den Stückzinsen vergleichbar. Nach der Thesaurierung/Ausschüttung wird der ZwiGew aber wieder auf Null gestellt. Den 2. Halbsatz der Bank verstehe ich allerdings nicht..

      Es fließen aber nicht alle Ertragsbestandteile ein. Zudem sind auch bestimmte Ertragsbestandteile (z.B. Erträge von Zielfonds, bestimmte Derivate etc.) diskretionär. Da können sich Sprünge ergeben.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.05.13 22:19:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo, Tax,

      einmal mehr vielen Dank! Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich irgendwann in diesem Jahr wieder verkaufen muss, um die Steuern wieder zu bezahlen, damit ich mir diese wieder über die EStE zurückholen kann...
      Alles leicht verrückt ;-). Nur leicht natürlich...

      Viele Grüße

      P.


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