Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 251)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 08.05.24 23:08:28 von
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ISIN: DE000LS1LUS9 · WKN: LS1LUS · Symbol: LUS1
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„Aufgrund interner Untersuchungen haben sich neue Sachverhaltserkenntnisse ergeben, die durch die Gesellschaft ausgewertet werden und die auf Auffälligkeiten mit Blick auf das Zustandekommen eines Teils der Geschäfte der Gesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 hindeuten.“
…“Auffälligkeiten“ klingt vornehm…
…“Auffälligkeiten“ klingt vornehm…
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.298.999 von sail81 am 06.04.22 19:51:13gerne
vielleicht findet sich jetzt auch noch jemand in der Gesellschaft, der damals Verantwortung getragen hat und nun im Angesicht von
" Auffälligkeiten mit Blick auf das Zustandekommen eines Teils der Geschäfte der Gesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 " die
persönlichen Konsequenzen zieht - das sollte mMn dann auch dem Aktienkurs helfen
vielleicht findet sich jetzt auch noch jemand in der Gesellschaft, der damals Verantwortung getragen hat und nun im Angesicht von
" Auffälligkeiten mit Blick auf das Zustandekommen eines Teils der Geschäfte der Gesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 " die
persönlichen Konsequenzen zieht - das sollte mMn dann auch dem Aktienkurs helfen
Ad-Hoc-Meldung
Danke, DAX7003 für die Einstellung der Ad-Hoc-Meldung. Meine Meinung:
Negativ: Im Worst-Case-Szenario ist der bereits zurückgestellt Betrag weg, kann aber gut sein, dass sich der zurückgestellte Betrag reduziert, da 2007, 2010 und 2011 anders bewertet werden.
Positiv: Das Risiko beschränkt sich auf den bereits zurückgestellten Betrag und es wird auf eine schnelle Klärung hingearbeitet. Klarheit was die Steuersache betrifft ist immer gut. Vielleicht kann man sich ja mit dem Finanzamt einigen und die Sache zeitnah aus der Welt schaffen, damit man sich wieder auf die erfreulicheren Sachen konzentrieren kann.
Andere Meinungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.298.999 von sail81 am 06.04.22 19:51:13Finanziell ändert sich nichts aber es tauchen neue dunkle Löcher auf die man nun untersuchen muss.
Zitat von sail81: Danke Dax, diese adhoc war reine Geldverschwendung…
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.298.954 von DAX7003 am 06.04.22 19:46:17Danke Dax, diese adhoc war reine Geldverschwendung…
DGAP-Adhoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Neubewertung der Erfolgsaussichten im Rechtsbehelfsverfahren gegen Körperschafts
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Wie bereits mit der Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 24. August 2021 und 17. November 2021 mitgeteilt erfolgt eine steuerliche Prüfung von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin von Auskunfts- und Herausgabeersuchen ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.
Aufgrund interner Untersuchungen haben sich neue Sachverhaltserkenntnisse ergeben, die durch die Gesellschaft ausgewertet werden und die auf Auffälligkeiten mit Blick auf das Zustandekommen eines Teils der Geschäfte der Gesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 hindeuten. Die Aufarbeitung der neuen Sachverhaltserkenntnisse und die Analyse möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten in den Rechtsbehelfsverfahren gegen die geänderten Steuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 sind noch nicht abgeschlossen und dauern an.
Auch unter Berücksichtigung der neuen Sachverhaltserkenntnisse ist nach Bewertung der Gesellschaft eine Erhöhung der Rückstellungen bezogen auf die Sachverhalte der Jahre 2007, 2010 und 2011 nicht geboten. Für die Jahre 2008 und 2009 sind bereits Zahlungen aufgrund der eingegangen Änderungsbescheide erfolgt und die Rückstellungen waren hierfür ausreichend bemessen. Das steuerliche Gesamtrisiko betreffend die Rückforderung von Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlägen und Zinsen nach der Abgabenordnung für die Jahre 2007 bis 2011 ist somit unverändert.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen.
**********************************************************
soweit so schlecht, nun ist nur die Frage, wie oft wir den Abgang der Millionen noch diskontieren wollen - neue Erkenntnisse aus Sicht der Aktionäre haben sich ja nun nicht ergeben
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Wie bereits mit der Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 24. August 2021 und 17. November 2021 mitgeteilt erfolgt eine steuerliche Prüfung von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin von Auskunfts- und Herausgabeersuchen ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.
Aufgrund interner Untersuchungen haben sich neue Sachverhaltserkenntnisse ergeben, die durch die Gesellschaft ausgewertet werden und die auf Auffälligkeiten mit Blick auf das Zustandekommen eines Teils der Geschäfte der Gesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 hindeuten. Die Aufarbeitung der neuen Sachverhaltserkenntnisse und die Analyse möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten in den Rechtsbehelfsverfahren gegen die geänderten Steuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 sind noch nicht abgeschlossen und dauern an.
Auch unter Berücksichtigung der neuen Sachverhaltserkenntnisse ist nach Bewertung der Gesellschaft eine Erhöhung der Rückstellungen bezogen auf die Sachverhalte der Jahre 2007, 2010 und 2011 nicht geboten. Für die Jahre 2008 und 2009 sind bereits Zahlungen aufgrund der eingegangen Änderungsbescheide erfolgt und die Rückstellungen waren hierfür ausreichend bemessen. Das steuerliche Gesamtrisiko betreffend die Rückforderung von Kapitalertragsteuern, Solidaritätszuschlägen und Zinsen nach der Abgabenordnung für die Jahre 2007 bis 2011 ist somit unverändert.
Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen.
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soweit so schlecht, nun ist nur die Frage, wie oft wir den Abgang der Millionen noch diskontieren wollen - neue Erkenntnisse aus Sicht der Aktionäre haben sich ja nun nicht ergeben
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.289.780 von francescoDC am 06.04.22 00:30:58Servus Franz,
vielleicht ergänzend dazu mal ein Blick auf die bisherige Aktienkursentwicklung seit Jahresbeginn der "Marktbegleiter":
mwb faitrade: +2,3%
Tradegate: -3,8%
Baader Bank: -7,3%
Lang & Schwarz: -24,5%
ich bezweifle, dass diese Entwicklung dem tatsächlichen Geschäftsverlauf gerecht wird - mwb, T2G und BWB sind eindeutig zu teuer
vielleicht ergänzend dazu mal ein Blick auf die bisherige Aktienkursentwicklung seit Jahresbeginn der "Marktbegleiter":
mwb faitrade: +2,3%
Tradegate: -3,8%
Baader Bank: -7,3%
Lang & Schwarz: -24,5%
ich bezweifle, dass diese Entwicklung dem tatsächlichen Geschäftsverlauf gerecht wird - mwb, T2G und BWB sind eindeutig zu teuer
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.287.557 von ostri2012 am 05.04.22 19:18:15Oder,oder,oder
Ich hab mir heute Tradegate Jahresabschluß 2021 angekuckt, die vorgeschlagene Dividende und den Kurs.
Sehr intreressant.
KGV ? Selber ausrechnen
Franz
Ich hab mir heute Tradegate Jahresabschluß 2021 angekuckt, die vorgeschlagene Dividende und den Kurs.
Sehr intreressant.
KGV ? Selber ausrechnen
Franz
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.287.557 von ostri2012 am 05.04.22 19:18:15Den wollte ich auch gerade bringen
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