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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 501)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 14:46:13 von
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      Avatar
      schrieb am 19.09.21 12:09:28
      Beitrag Nr. 28.336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.367.723 von ostri2012 am 19.09.21 11:30:27Es ist richtig, dass der BGH abschließend mit Urteil vom 28.07.2021 festgestellt hat, dass es sich um Steuerhinterziehung und nicht um bandenmäßigen Betrug handelt.

      Mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

      An einer vorsätzlichen Begehung konnte - wie das Landgericht ohne Rechtsfehler ausgeführt hat - kein Zweifel bestehen, weil die Beteiligten um den Dividendenstichtag herum bewusst arbeitsteilig auf die Auszahlung nicht abgeführter Kapitalertragsteuer hingewirkt haben.


      https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilung…

      Ändert allenfalls etwas an der Strafhöhe, aber dass Cum Ex erstens Steuerhinterziehung war und zweitens diese vorsätzlich erfolgt ist, ist nunmehr abschließend festgestellt.
      Lang & Schwarz | 84,30 €
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      schrieb am 19.09.21 11:30:27
      Beitrag Nr. 28.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.367.450 von helpmeronda am 19.09.21 10:27:24Servus helpmeronda,

      das mit dem bandenmässigen Betrug scheint nicht so klar, wie Du es hier hinstellst.

      Aus wikipedia "Dividendenstripping":

      Im März 2021 wertete das Oberlandesgericht Frankfurt bei einer Anklage die Cum-Ex-Aktiengeschäfte nicht nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als „gewerbsmäßigen Bandenbetrug“, worauf eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren folgen kann (§ 263 Absatz 3).[96] Andreas Mosbacher, Richter am BGH, kritisierte die „schöpferische Rechtsfindung“ des OLG Frankfurt, da sie eine „Abkehr von einer jahrzehntelang gefestigten Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs darstellt – und das offenbar nur „zum Zwecke einer sonst nicht möglichen Auslieferung“ des Steueranwalts Hanno Berger. Diese Rechtsauffassung dürfe keinen Bestand haben, ansonsten würde sie „richterlicher Beliebigkeit und Willkür Tür und Tor öffnen“.[97] Berger, der als einer der Initiatoren der Cum Ex-Geschäfte gilt und gegen den im März 2021[98] in Abwesenheit ein Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden eröffnet wurde, hatte sich bereits 2012 in die Schweiz abgesetzt. Ende 2020 waren die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schweiz im Falle von Steuerhinterziehung niemanden ausliefern würde, wegen Betrug hingegen schon. Berger befindet sich seit Anfang Juli 2021 in Auslieferungshaft,[97] gegen die Richter des Oberlandesgericht hat er Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattet.[99]

      Schönes WE
      Stefan
      Lang & Schwarz | 84,30 €
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      Avatar
      schrieb am 19.09.21 10:27:24
      Beitrag Nr. 28.334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.356.782 von Inhaberschuldverschreibung am 17.09.21 14:44:58
      Zitat von Inhaberschuldverschreibung: Bei Fehlern haftet man als Steuerberater aber nicht wenn man nicht das optimale für den Kunden rausholt. Es gibt kein richtig und kein falsch, wie mein Professor mal gesagt hat.


      Vielleicht solltet Ihr Euch mal über die Arbeit eines Steuerberaters informieren. Wenn der Steuerberater irgendwelche Kosten steuermindernd ansetzt, die er nicht hätte ansetzen dürfen, dann wird das in der nächsten Außenprüfung moniert, das FA erlässt einen Änderungsbescheid und die Steuern werden nachgezahlt. Weder haftet der Steuerberater, noch wird irgendwer wegen Steuerhinterziehung angeklagt.

      Anders sieht es aus, wenn der Steuerschuldner Steuern in betrügerischer Absicht hinterzieht. Straferschwerend wird es, wenn er sein Tun auch noch verschleiert. Dann kommt der Steuerschuldner in den Knast und sein Steuerberater gleich mit, wenn er ihm dabei geholfen hat. Man sollte jetzt nicht so tun, als wenn der Steuerberater ständig irgendwelchen zivilen oder strafrechtlichen Haftungsrisiken unterliegt, nur weil er seine Arbeit macht.

      Cum ex war schwerer bandenmäßiger Betrug. Schwerer bandenmäßiger Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Da kann jetzt niemand sagen: ich habe mich geirrt, die Gesetze waren nicht eindeutig, da ist mir wohl ein Fehler unterlaufen. Nö, die Jungs wussten ganz genau, dass ihr Tun illegal war. Punkt.
      Lang & Schwarz | 84,30 €
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      Avatar
      schrieb am 19.09.21 09:46:16
      Beitrag Nr. 28.333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.358.750 von omegonneu am 17.09.21 17:36:51
      Zitat von omegonneu: Offensichtlich war es ja kein Stümpergesetz und offensichtlich gibt es ja auch keinen Nutznießer, wenn mehrere Instanzen von Gerichten, den Betrug festgestellt haben. Auch wenn weiterhin viele nicht wahrhaben wollen. Das war bandenmäßiger Betrug, und dass die Aufklärung so lange und so schwierig ist, liegt einzig und alleine daran, dass die Jungs nicht doof sind, sondern versucht haben diesen Betrug zu verschleiern. Es wäre allenfalls ein Stümpergesetz, wenn die Jungs damit durchgekommen wären, sind sie aber nicht.
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      Avatar
      schrieb am 19.09.21 09:33:21
      Beitrag Nr. 28.332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.366.586 von francescoDC am 18.09.21 23:58:20
      Zitat von francescoDC: Es weiß niemand, was er bei seiner Steuererklärung unterschreibt."


      Was natürlich Unsinn ist, weil alleine 20 Mio. überhaupt keine Steuern zahlen, weil ihr Einkommen schlicht zu gering ist. Es mag ja sein, dass es alle diese Steuergesetze gibt, aber wen betrifft es denn? Das sind doch alles irgendwelche Spezialgeschichten, die einen normaler Arbeitnehmer schlicht und einfach überhaupt nicht tangieren. Und alles andere hat doch seinen Grund. Es ist vollkommen ungerecht und kontraproduktiv z.B. die Pendlerpauschale abzuschaffen. Solche Geschichten sind populistischer Unsinn, um mal wieder in die Blöd-Zeitung zu kommen.
      Lang & Schwarz | 84,30 €
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      Avatar
      schrieb am 18.09.21 23:58:20
      Beitrag Nr. 28.331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.366.523 von infosam am 18.09.21 23:09:06
      Zitat von infosam: "Es weiß niemand, was er bei seiner Steuererklärung unterschreibt."
      Paul Kirchhof, Ex-Bundesverfassungsrichter und Professor für Steuerrecht

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Paul_Kirchhof

      Selbst im Internet findet man keine genaueren Zahlen!


      Mir wäre der Bierdeckel auch lieber.
      Wäre auch nicht schlimm, wenn ich 1000 Euro jährlich mehr Steuern bezahlen müsste, aber zu wissen, was 300 Mehr brutto in Netto bedeutet, wäre Lebensqualität.

      So aber kann das niemand beantworten, im Extremfall kann es so ausgehen, daß Netto weniger heraus kommt, weil sich alles verschiebt.

      Franz
      Lang & Schwarz | 84,30 €
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.21 23:09:06
      Beitrag Nr. 28.330 ()
      Etwa 30 Steuerarten, über 30.000 Paragrafen
      "Es weiß niemand, was er bei seiner Steuererklärung unterschreibt."
      Paul Kirchhof, Ex-Bundesverfassungsrichter und Professor für Steuerrecht

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Paul_Kirchhof

      Selbst im Internet findet man keine genaueren Zahlen!
      Lang & Schwarz | 84,30 €
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      schrieb am 18.09.21 04:31:15
      Beitrag Nr. 28.329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.361.933 von affenkopp am 17.09.21 22:52:39Junge, wie man in den Wald hineinruft...wo sag ich, das cum ex legal ist? Es ging um die Frage, ob ein steuerberater das bestmögliche (legale) für seinen mandanten rausholen muss. Und was die konsequenzen sind, wenn er das bewusst nicht macht. ps:lesen hilft ;)
      Lang & Schwarz | 84,30 €
      Avatar
      schrieb am 17.09.21 22:52:39
      Beitrag Nr. 28.328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.361.876 von moneymakerzzz am 17.09.21 22:42:34Junge, du haust hier Dinger raus, das geht echt gar nicht. Und dann noch unsachlich und beleidigend werden. Echt peinlich. CumEx ist keine "Steuerersparnis", sondern schwere Steuerhinterziehung. Kannst ja mal nen Steuerberater fragen, inwieweit er sich verpflichtet fühlt, für seine Mandanten steuern zu hinterziehen. Ich vermute, ihm ist es dann doch lieber, seine Zulassung zu behalten.
      Lang & Schwarz | 84,30 €
      Avatar
      schrieb am 17.09.21 22:42:34
      Beitrag Nr. 28.327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.356.782 von Inhaberschuldverschreibung am 17.09.21 14:44:58Du bist hohl. Wärst du es nicht, wüsstest du das ich Recht habe. Einfach mal Tante Google fragen was passiert wenn du als Steuerberater BEWUSST deinem Kunden eine Steuerersparnis verhinderst.
      Lang & Schwarz | 84,30 €
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