Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 643)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 14:46:13 von
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Aktuell eine riesige Chance zu verkaufen über 80€. Aus der Kiste wird L&S nicht mehr rauskommen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.638 von sirmike am 25.08.21 07:51:12
Schon klar, aber nachdem Sie mehrfach herausgearbeitet haben, dass LuS erstmal "zahlen MUSS"! Das stimmt so eben nicht. Rückstellungen, Verzinsung etc. alles klar und korrekt wiedergegeben.
Zitat von sirmike:Zitat von kelev_ra: Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...
Ist doch irrelevant für die Frage, ob LuS Rückstellungen bilden muss/sollte. Und genau darum ging es...
Schon klar, aber nachdem Sie mehrfach herausgearbeitet haben, dass LuS erstmal "zahlen MUSS"! Das stimmt so eben nicht. Rückstellungen, Verzinsung etc. alles klar und korrekt wiedergegeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.536 von Winwin31 am 25.08.21 07:35:05Und eine Steuerbehörde wird nicht nur aus Lust und Launei eine AG beschuldigen, wohl wissend was das für sie Aktionäre/den Aktienkurs bedeutet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.659 von Ud0 am 25.08.21 07:52:44Welche Dividende?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.533 von friman am 25.08.21 07:35:04
mein Wunsch wäre erst mal "b"
ich bin am überlegen zu verkaufen und bei 50 wieder rein zu gehen aber da müssen die Spekulanten natürlich mitspielen die das selbe vor haben.
Wann ist der Hold Stichtag für die Dividende ?
mein Wunsch wäre erst mal "b"
ich bin am überlegen zu verkaufen und bei 50 wieder rein zu gehen aber da müssen die Spekulanten natürlich mitspielen die das selbe vor haben.
Wann ist der Hold Stichtag für die Dividende ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.608 von kelev_ra am 25.08.21 07:46:49
Es wäre clever wenn L&S so bald als möglich bezahlt.
1. L&S hat sowieso genug Geld.
2. Man stoppt die Verzugszinsen des Finanzamts.
3. Wenn man am Ende Recht hat, muss das Finanzamt den Betrag verzinsen.
Zitat von kelev_ra:Zitat von sirmike: ...
Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...
Es wäre clever wenn L&S so bald als möglich bezahlt.
1. L&S hat sowieso genug Geld.
2. Man stoppt die Verzugszinsen des Finanzamts.
3. Wenn man am Ende Recht hat, muss das Finanzamt den Betrag verzinsen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.533 von friman am 25.08.21 07:35:04Hoffentlich geht es weiter runter stehen doch zu hoch oder ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.608 von kelev_ra am 25.08.21 07:46:49
Ist doch irrelevant für die Frage, ob LuS Rückstellungen bilden muss/sollte. Und genau darum ging es...
Zitat von kelev_ra: Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...
Ist doch irrelevant für die Frage, ob LuS Rückstellungen bilden muss/sollte. Und genau darum ging es...
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.581 von sirmike am 25.08.21 07:43:38
Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...
Zitat von sirmike:Zitat von Moneyburner1: Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten, die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.
Mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit…ich verstehe natürlich auch das Vorsichtsprinzip.
Wenn ich glaube, dass ich nicht zahlen muss, da ich nicht haftbar bin, bilde ich keine Rückstellung.
Dann hätte es aus meiner Sicht gereicht, über das Risiko zu informieren und dann weiter zu machen.
Daher wundere ich mich schon über die Bildung der RST.
Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.335 von Moneyburner1 am 25.08.21 06:48:25
Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Zitat von Moneyburner1: Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten, die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.
Mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit…ich verstehe natürlich auch das Vorsichtsprinzip.
Wenn ich glaube, dass ich nicht zahlen muss, da ich nicht haftbar bin, bilde ich keine Rückstellung.
Dann hätte es aus meiner Sicht gereicht, über das Risiko zu informieren und dann weiter zu machen.
Daher wundere ich mich schon über die Bildung der RST.
Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
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