checkAd

    Ohne Unterschrift - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.14 13:49:42 von
    neuester Beitrag 27.05.14 07:35:44 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.194.722
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.070
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.05.14 13:49:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      grundsätzlich gilt: Vertrag ist Vertrag, ob mündlich geschlossen oder schriftlich. Beim Streit darüber hat der Kläger die Beweislast und damit schon halb verloren. Aber für einige Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Er schreibt dann eine Form vor, er sagt zum Beispiel, daß die Verwaltung nur dann den Bürger zwingen darf, wenn es einen persönlich Verantwortlichen gbt und der sich in dem Dokument auch zeigt. Wer mit I. A. oder im Auftrag unterschreibt. lehnt die Verantwortung ab. So sehen es jedenfalls die obersten Gerichte. Nach VwGO § 117, ZPO § 315 und StPO § 275 haben die an einer Entscheidung beteiligten Richter die Entscheidung zu unterschreiben.
      Auf den Ausfertigungen ist dann bei dem Namen der Richter das Wort "beglaubigt" zu finden. Der Beglaubigende, der die Unterschriften verwahrt, zeigt sich mit Namen, Unterschrift, Funktion und Dienstsiegel. Was eine Unterschrift ist, sagt § 126 BGB. Die Wirkung eines Formfehlers regelt § 125 BGB.
      Ein Anwalt, der seinen Mandanten nicht auf die Nichtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung aufmerksam macht, verrät seine Partei. Eine nichtige Entscheidung ist wie eine Seifenblase. sie platzt einfach. Rechtsmittel sind nicht möglich, Es gibt Fachleute, die behaupten, daß keine Fristen starten. Wer sieht das anders. Kostenfestsetzungen sind nicht möglich.
      Ich beabsichtige, an dieser Stelle fertige Klagen einzustellen, die interesssierte Anwälte für sich nutzen können. wenn Sie schriftlich zusichern, daß mir durch ihre Tätigkeiten keine Kosten entstehen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.14 22:53:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      jurathek das richtige forum?!
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 07:35:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für den Hinweis auf das seit dem 6. 1. 2014 tote Pferd. Vielleicht kann mir aber jemand sagen, wie ich einen komletten FAll (PDF-Datei mit 11 Seiten hierher hochladen kann. Der Grund: Namen dürfen nicht genannt werden. Ich will die Originaldokumente von Gerichten, Staatsanwaltschaft und Behörden einstellen. Der Leser kann sich dann bei genügender Sachkenntnis ein Bild machen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ohne Unterschrift