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    Das große Ganze - was Politik, Zentralbanken, Trends, Medien und Gesellschaft mit Aktien, Rohstoffen (Seite 5528)

    eröffnet am 25.01.15 15:48:07 von
    neuester Beitrag 07.05.24 23:59:27 von
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      schrieb am 04.02.22 08:45:47
      Beitrag Nr. 116.914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.741.200 von 90BVB09 am 04.02.22 08:21:47Deswegen schrieb ich, daß sie kündigen muss. Mit der Begründung, daß die Impfpflicht ihr die Ausübung ihres Berufes unmöglich macht.
      Dann gäbe es vielleicht 3 Monate kein Arbeitslosengeld vom Amt, aber diese Zeitspanne könnte mit Hilfe aus dem Umfeld überbrückbar sein.
      Parallel dazu einen Job in einem 'ungeimpften' Netzwerk suchen.

      Anders geht es nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.02.22 08:36:02
      Beitrag Nr. 116.913 ()
      Meta Platform hat seine täglichen Nutzer aller ihrer Plattformen auf 2,8 Milliarden beziffert.

      Bei 7 Milliarden Menschen ist das eine krasse Zahl.
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      schrieb am 04.02.22 08:34:42
      Beitrag Nr. 116.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.740.090 von Anderleit am 04.02.22 00:03:49
      Zitat von Anderleit:
      Zitat von 90BVB09:

      ‼️Altersgruppe: 12-17 Jahre
      Herzmuskelentzündung (Myocarditis) 2002 - 2021

      In der Altersgruppe 12 bis 17 Jahren ist eine extrem hohe Anzahl der Fälle registriert worden.

      In der Zeitspanne von 2002 bis 2020 waren keine bzw. relativ wenige Fälle vorhanden (insgesamt: 218).

      Im Jahr 2021 hat sich das aber drastisch geändert. Allein für das Jahr 2021 wurden 1143 Fälle registriert (Dunkelziffer dürfte viel hoher sein!).

      Wenn man alle Fälle bis 2020 zusammenzählt sind trotzdem nur im Jahr 2021 um 524 % mehr Fälle gemeldet worden!
      Im Vergleich zum Jahr 2020 ist eine Steigerung von 7620 % zu sehen!

      Mehr als 80% der Gesamtfälle entfallen an die Covid-19 Gentherapie.
      Allein an Pfizer-Biontech entfallen ca. 75 % der Fälle!

      Überwiegend männliche Kinder und Jugendliche sind betroffen!

      Daten: alle! EMA Daten (mehr als 5500 versch. Produkte/Substanzen)
      Zeitraum: 2002 - 2021
      Datenstand: 01.01.2022

      Abonniert unseren Kanal:
      @DatenAnalyseProgrammieren


      STIKO empfiehlt 4. Impfung

      'Wer durch Corona besonders gefährdet ist, sollte der Stiko zufolge ein viertes Mal geimpft werden. Außerdem spricht sich das Gremium für Impfungen mit dem Proteinimpfstoff Novavax aus – allerdings erst ab 18.

      Das teilte das Expertengremium am Donnerstag mit. Für Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen soll es eine zweite Boosterimpfung geben. Ein Beschlussentwurf sei zur Abstimmung an Fachkreise und Bundesländer gegangen, Änderungen seien noch möglich. Aus diesem Grund handelt es sich noch nicht um die finale Stiko-Empfehlung. ...'
      https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-stiko-bef…

      '... Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt neben den bisherigen COVID-19-Impfstoffen den Impfstoff Nuvaxovid zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung empfiehlt die STIKO gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen. ...'
      https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlunge…

      Mord verjährt nicht, Massenmord auch nicht.


      ...da wären wir wieder beim Thema, wem willst du verklagen bei verschieden Impfstoffen! Danke das ist Kalkül von den Verantwortlichen.

      Ich kann dieses ganze Thema nicht mehr ertragen, erschreckend dass die Masse das einfach akzeptiert und mitmacht.
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      Avatar
      schrieb am 04.02.22 08:21:47
      Beitrag Nr. 116.911 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.741.146 von Anderleit am 04.02.22 08:17:40Emm nein, das Schreiben vom Arbeitgeber war ja inhaltlich so, dass ihr kein Berufsverbot ausgesprochen wurde und sie sie weiterhin beschäftigen bis ggf. das Gesundheitsamt ein Verbot ausspricht. Somit also Stand jetzt für meine Mum alles noch iO und vom Arbeitgeber entsprechend angemessen (an die lächerliche Rechtssprechung) umgesetzt...
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      Avatar
      schrieb am 04.02.22 08:17:40
      Beitrag Nr. 116.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.741.008 von 90BVB09 am 04.02.22 08:01:39Bei Deiner mum ist es noch schlimmer, sie hat quasi Berufsverbot.

      Also kündigen, dann hat sie ein Datum zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und arbeitsuchend melden.
      Einfach mal drauf ankommen lassen, zur Not 3 Monate überbrücken.

      Zeigt aber mal wieder, wie auch an dieser Stelle herumfrisiert wird.

      Ich habe da was aus Bautzen auf dem Schirm ;)

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      schrieb am 04.02.22 08:16:34
      Beitrag Nr. 116.909 ()
      Das sehe ich genauso!

      Tischlermeisterkollege 55 Jahre:

      1te Impfung Schlaganfall
      2te Impfung schwarze Punkte auf der Lunge
      3te Impfung. Ich werde berichten.

      Selbst bei meiner Frau: wenn die 4te Impfung in Pflegeinrichtungen Pflicht wird, wäre sie wahrscheinlich dabei.🙈

      Viele Menschen sind gefangen in dem System und vertrauen, dass alles seine Richtigkeit hat.

      Ich versuche in allen Gesprächen sachlich und mit Fakten zu agieren.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 04.02.22 08:10:51
      Beitrag Nr. 116.908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.740.630 von prallhans am 04.02.22 07:13:24
      Zitat von prallhans: Und bei uns? Doc Wheeler als erstes Bauernopfer?

      https://www.sueddeutsche.de/politik/rki-lothar-wieler-corona…

      Oder wäre er sogar ganz froh aus der Schusslinie zu kommen? Er ist bei der WHO ja immer gerne willkommen.


      Bezahlschranke. ;) Ist aber marginal.
      Der Punkt ist, ob Buffett das Defizit ausgleicht oder die Gehaltsliste zusammengestrichen wird.

      Ich überlege gerade, ob ich ca. 200 verpennte Punkte im DAX akzeptiere oder auf den 100er in der Fast stochastik warte...
      Auf Israel komme ich zurück, nach Grabungsarbeiten.
      Avatar
      schrieb am 04.02.22 08:01:39
      Beitrag Nr. 116.907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.740.981 von 90BVB09 am 04.02.22 07:58:47 Sehr geehrte Frau xxxx ,

      wie vereinbart unsere Kontaktdaten. Telefonisch ist die Agentur für Arbeit erreichbar über die Hotline 0800 4 5555 00 oder 03741- 23 6666 oder per Mail (s.u.)

      Hier der Auszug der gesetzlichen Regelung zur Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit (AA) wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis besteht, eine Kündigung, ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.


      § 38 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
      (1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im Übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend.

      .
      .


      Die Meldung bei der Agentur für Arbeit macht einen Identitätsnachweis erforderlich.

      Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:

      https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitslos-melden-ab-2022…
      https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen…
      https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen…


      Sollte Ihnen diese technische Möglichkeit nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie die Arbeitslosmeldung persönlich unter Vorlage Ihres Personaldokumentes in der Agentur für Arbeit Plauen, Neundorfer Str. 70-72 am Empfang spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit vornehmen.

      Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.


      Da meine mum nicht freigestellt wurde und sich auch nicht in einer befristeten Anstellung befindet, ist das Arbeitssuchend melden wohl rechtlich nicht zulässig 🙈
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      Avatar
      schrieb am 04.02.22 07:58:47
      Beitrag Nr. 116.906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.740.321 von prallhans am 04.02.22 05:11:20
      Zitat von prallhans: Ich melde mich arbeitssuchend. Kein Bock mehr.


      Das mit dem arbeitssuchend ist so eine Sache. Meine Mum ja in der Pflege beschäftigt, meldetet sich dann daraufhin Mitte Januar als arbeitssuchend und dann kam gestern folgendes Mail von der lieben Agentur:
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      Avatar
      schrieb am 04.02.22 07:55:03
      Beitrag Nr. 116.905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.740.336 von prallhans am 04.02.22 05:34:58Warum ich mich arbeitssuchend melde. Ich war in eine Diskussion verstrickt, in der es mal wieder 3 gegen einen ging. "Lass dich doch impfen". Mit Nachdruck. Warum? Weil es schützt und sonst kommst ja nirgends mehr rein.

      Wer kennt diese Diskussionen nicht, ich könnte ein Lied davon singen. Die Mutter aller Sinnlosgesprächen war, als mir eine Bekannte die Impfung schmackhaft machen wollte, während ihr Mann gerade mit Schlaganfall im Krankenhaus liegt. Das erstaunliche an dieser Geschichte, denen kommt in tausend Jahren nicht in den Sinn, dass der Schlaganfall vom Boostern kommt, das wird einfach ignoriert, sozusagen ein Ding der Unmöglichkeit.

      Fazit: Ja es ist eine Massenpsychose und ehrlich gesagt, ist da noch lange kein Ende in Sicht!
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