DEFAMA, ein sich entwickelndes Immobilienjuwel? (Seite 271)
eröffnet am 05.09.16 10:13:01 von
neuester Beitrag 23.04.24 09:55:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.714.431 von The_Jackal am 01.06.19 20:29:54Besser ist du gehst zu KFW oder andere Bank deines Vertrauens, und sagst, du möchtest
1 Million Euro an Kredit um in Defama zu investieren...
Du schreibst 2 Seiten Blatt um deine Strategie den zu erklären...junges Unternehmen
spuckt jedes Jahr 0,50 Euro (fast) an Dividende, also fast 30 Tausend Euro pro Jahr, und so
kannst du dich vielleicht einigen auf 3000 Euro Rate pro Monat...
Das ist noch besser als irgendwelche Leute in deinen Eigentum reinzulassen...oder man hat
bares
1 Million Euro an Kredit um in Defama zu investieren...
Du schreibst 2 Seiten Blatt um deine Strategie den zu erklären...junges Unternehmen
spuckt jedes Jahr 0,50 Euro (fast) an Dividende, also fast 30 Tausend Euro pro Jahr, und so
kannst du dich vielleicht einigen auf 3000 Euro Rate pro Monat...
Das ist noch besser als irgendwelche Leute in deinen Eigentum reinzulassen...oder man hat
bares
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.714.431 von The_Jackal am 01.06.19 20:29:54
Habe immer mal wieder mit den negativen Folgen der Vermietung durch Privatpersonen zu tun.....
Die Masse hat krasse Klumpenrisiken........und die Ertragsrenditen oft mies......man muss ja auch künftige Erneuerungen reinkalkulieren.......bei 1-3% Mietrenditen und nicht kleiner Gefahr eines Mietermißgriffs.......nix für mich, ich habe mich bewußt dagegen entschieden.
Und nicht jeder hat Mietobjekte, die sich alle 10 Jahre im Wert verdoppeln.....München etc....
Habe immer mal wieder mit den negativen Folgen der Vermietung durch Privatpersonen zu tun.....
Die Masse hat krasse Klumpenrisiken........und die Ertragsrenditen oft mies......man muss ja auch künftige Erneuerungen reinkalkulieren.......bei 1-3% Mietrenditen und nicht kleiner Gefahr eines Mietermißgriffs.......nix für mich, ich habe mich bewußt dagegen entschieden.
Und nicht jeder hat Mietobjekte, die sich alle 10 Jahre im Wert verdoppeln.....München etc....
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.713.231 von gate4share am 01.06.19 14:01:50Habe auch schon mit dem Gedanken gespielt, mir eine Immobilie zwecks Vermietung zu kaufen. 4 WE müssten es dann schon sein..... aber ich traue mich nicht, weil ich schon oft von der Seitenlinie miterleben durfte, was für einen Ärger man sich mit Mietern an den Hals holen kann. Darauf hätte ich absolut keinen Bock. Klar, sind immer Einzelfälle, aber man weiß ja nie.... Frage mich trotzdem manchmal, wieviele Wohneinheiten es brauchen würde, damit ich davon leben könnte.
Schönes Wochenende.
Schönes Wochenende.
Halte die Immobilien die in meinem alleinigen Eigentum sind im privaten Bereich. Nennst sich private Vermögensverwaltung. Meines Wissens gibt es grundsätzlich keinen Vorteil Immobilien im Betriebsvermögen oder im gewerblichen Bestand zu halten.
Glaube auch nicht, obwohl ich das nicht genau weiss, dass die Abschreibungssätze da unterschiedlich sind.
Glaube auch nicht, obwohl ich das nicht genau weiss, dass die Abschreibungssätze da unterschiedlich sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.710.978 von Emsländer am 31.05.19 22:17:19
Zitat von Emsländer: Befinden sich denn deine Immobilien auch im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.664.480 von gate4share am 26.05.19 17:02:55Befinden sich denn deine Immobilien auch im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen ?
Sedum-matrona, in der Tat habe ich das nicht gewusst. Bin selber ganz überrascht, dass es so viele Jahre an mir vorbei gegangen sein soll. Habe selber für meine gewerblichen Immobilien immer 2 % als Afa geltend gemacht,und noch vor wenigen Wochen wurde mir eine gewerbliche Immobilie angeboten, wo der Eigentümer auch nur 2 % Abschreibung geltend machte und mir das auch so erklärte.
Wenn das echt so ist, dann bedanke ich mich bei dir für diese Mittteilung und entschuldige mich für meine dann wohl falsche Mitteilung, besten Wissens und Gewissens habe ich das gesagt.
Was immer schon so war und auch immer noch gilt, ist, dass die Abschreibung auch höher oder niedriger ausfallen kann, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt. Baut man Büros extra einfach und billig und weiss, dass diese wohl auch nicht länger als 25 Jahre halten werden, müssten auch 4% anerkannt werden. Und entsprechend hat man eben früh schon im Verhätlnis weniger Einkommenssteuern zahlen müssen.
Wenn das echt so ist, dann bedanke ich mich bei dir für diese Mittteilung und entschuldige mich für meine dann wohl falsche Mitteilung, besten Wissens und Gewissens habe ich das gesagt.
Was immer schon so war und auch immer noch gilt, ist, dass die Abschreibung auch höher oder niedriger ausfallen kann, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt. Baut man Büros extra einfach und billig und weiss, dass diese wohl auch nicht länger als 25 Jahre halten werden, müssten auch 4% anerkannt werden. Und entsprechend hat man eben früh schon im Verhätlnis weniger Einkommenssteuern zahlen müssen.
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Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Doppelposting
@ gate4share:
Guten Tag auch!
Hinweis zu Beitrag 1.097: "Gesetzlich gilt die Abschreibung von 2 % auf den Gebäudewert (ohne Grundstück)."
Das ist so nicht richtig.
Siehe dazu § 7 Abs. 4 EStG:
"Bei Gebäuden sind als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:
1. bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3 Prozent"
AfA 2018 bei 3% lt. Geschäftsbericht 2018 = 1.945.588 Euro
Bei 2% AfA wären es dagegen nur 1.297.058 Euro gewesen
3% statt 2% - dementsprechend höher waren die Betriebsausgaben und entsprechend geringer war die steuerliche Belastung.
Guten Tag auch!
Hinweis zu Beitrag 1.097: "Gesetzlich gilt die Abschreibung von 2 % auf den Gebäudewert (ohne Grundstück)."
Das ist so nicht richtig.
Siehe dazu § 7 Abs. 4 EStG:
"Bei Gebäuden sind als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:
1. bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3 Prozent"
AfA 2018 bei 3% lt. Geschäftsbericht 2018 = 1.945.588 Euro
Bei 2% AfA wären es dagegen nur 1.297.058 Euro gewesen
3% statt 2% - dementsprechend höher waren die Betriebsausgaben und entsprechend geringer war die steuerliche Belastung.
Versuche mal die Tilgungsentwicklung bei 5 % p.a. , 2,4 % Zinsen fest für 10 Jahre, einem Kaufpreis von 3,60 Mio bei Mieten von 400 tsd, also 9 fache Miete, allerdings auch 3 % Leerstand -somit 12 tsd Mindermieter- verbleiben 388 tsd.
3,60 Mio - 2,4 % Zinsen 86.400 5 % Tilgung 180.000 Leistungsrate Bank ins 266.400 - übrig für weitere Kosten , Instandhaltungen, Personalkosten, etc. 121.600
2. 3,42 Mio 2,4 % Zinsen 82.080 5 % Tilgung plus ersparter Zinsen 184.320, Bank 266.400
3. 3,235 800 . 2.4 % Zinsen 77.660 Tilgung dito 188.740
4. 3.047 060 2,4 % Zinsen 73.130 193.270
5. 2.853 790 2,4 % 68,491 197.909
6. 2.655 881 2.4 % 63.741 202.659
7.
3,60 Mio - 2,4 % Zinsen 86.400 5 % Tilgung 180.000 Leistungsrate Bank ins 266.400 - übrig für weitere Kosten , Instandhaltungen, Personalkosten, etc. 121.600
2. 3,42 Mio 2,4 % Zinsen 82.080 5 % Tilgung plus ersparter Zinsen 184.320, Bank 266.400
3. 3,235 800 . 2.4 % Zinsen 77.660 Tilgung dito 188.740
4. 3.047 060 2,4 % Zinsen 73.130 193.270
5. 2.853 790 2,4 % 68,491 197.909
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