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    Clere - ein Hoffnungswert (Seite 90)

    eröffnet am 01.01.17 13:43:56 von
    neuester Beitrag 19.04.24 10:23:26 von
    Beiträge: 2.106
    ID: 1.243.742
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      Avatar
      schrieb am 10.07.17 18:08:50
      Beitrag Nr. 1.216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.295.110 von straßenköter am 10.07.17 17:36:42War mir auch aufgefallen und gleich zweimal die Aufzaehlungen.
      Im Auftrag heisst der Niederlaender kauft zu.
      Avatar
      schrieb am 10.07.17 17:57:59
      Beitrag Nr. 1.215 ()
      Auch lustig finde ich den Hinweis bzgl. Dividende ...


      8 Steuerlicher Hinweis Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs und der Dividendenzahlung bei den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktieninhabers ab.

      Clere - ein Hoffnungswert | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1243742-neustebe…


      Wer abgibt bekommt doch keine ...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.07.17 17:51:59
      Beitrag Nr. 1.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.295.251 von straßenköter am 10.07.17 17:48:07Das glaube ich auch, in jedem Fall rechne ich mit der Ankündigung vor den QII-Zahlen.

      Erstaunlich, dass trotzdem jetzt gerade erst (17:47 Uhr) der Kurs auf 16,50 gestiegen ist.
      Avatar
      schrieb am 10.07.17 17:48:07
      Beitrag Nr. 1.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.295.209 von benni2 am 10.07.17 17:45:37
      Zitat von benni2: Dieses Angebot erfolgt im Namen der ACON aber im Auftrag und auf Rechnung eines Kunden der ACON.


      Dann vermute ich mal, dass die HV-Einladung so um den 21.07. herauskommen wird...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.17 17:45:37
      Beitrag Nr. 1.212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.295.110 von straßenköter am 10.07.17 17:36:42Dieses Angebot erfolgt im Namen der ACON aber im Auftrag und auf Rechnung eines Kunden der ACON.
      2 Antworten

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      schrieb am 10.07.17 17:36:42
      Beitrag Nr. 1.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.295.062 von benni2 am 10.07.17 17:30:42
      Zitat von benni2: ...
      Die Aktien der Clere werden im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Frankfurt, Berlin, München, Hannover, Düsseldorf, Stuttgart und XETRA gehandelt.


      ... alle dabei, außer Hamburg ...:laugh:


      :laugh: Hatte ich beim Überfliegen gar nicht gelesen. Klasse.

      Acon wird sicher nicht auf eigene Rechnung handeln.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.17 17:30:42
      Beitrag Nr. 1.210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.293.877 von straßenköter am 10.07.17 15:22:39
      Lustig ...
      ...
      Die Aktien der Clere werden im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Frankfurt, Berlin, München, Hannover, Düsseldorf, Stuttgart und XETRA gehandelt.


      ... alle dabei, außer Hamburg ...:laugh:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.17 15:22:39
      Beitrag Nr. 1.209 ()
      Angebot
      der ACON Actienbank AG
      Heimeranstraße 37, 80339 München, Deutschland
      (Amtsgericht München, HRB 160937)
      an die Aktionäre der
      Clere AG
      Schlüterstraße 45, 10707 Berlin, Deutschland
      zum Erwerb von bis zu
      Stück 100.000 auf den
      Inhaber lautenden Stückaktien
      (ISIN DE000A2AA402 / WKN A2AA40)
      der Clere AG
      (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182215 B)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 16,55 Euro je Aktie
      1. Präambel
      Die Clere AG mit Sitz in Berlin („Clere“) ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 182215 B eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ihr im Handelsregister eingetragenes Grundkapital in Höhe von 5.889.063,00 Euro ist eingeteilt in 5.889.063 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien der Clere werden im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Frankfurt, Berlin, München, Hannover, Düsseldorf, Stuttgart und XETRA gehandelt.

      Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von bis zu Stück 100.000 der vorgehend beschriebenen Aktien der Clere mit der ISIN DE000A2AA402/ WKN A2AA40 (im Folgenden auch die „Clere-Aktien“) durch die ACON Actienbank AG mit Sitz in München (nachfolgend „ACON“).

      Dieses Angebot erfolgt im Namen der ACON aber im Auftrag und auf Rechnung eines Kunden der ACON.

      Die ACON Actienbank AG erteilt den Inhabern von Clere-Aktien weder gegenwärtig noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das Angebot und ob dessen Annahme im besten Interesse der jeweiligen Anteilseigner wäre.

      2. Gegenstand des Angebots
      Gegenstand des Angebots sind insgesamt Stück 100.000 der auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien der Clere AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro je Aktie, die unter der ISIN DE000A2AA402 und WKN A2AA40 im jeweiligen Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Frankfurt, Berlin, München, Hannover, Düsseldorf, Stuttgart und XETRA gehandelt werden.

      3. Angebot
      Die ACON bietet allen Inhabern von Clere-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingungen und Konditionen dieses Angebots, insbesondere aber nicht ausschließlich unter der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.4 an, die Clere-Aktien gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber von Aktien, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden auch als „Aktieninhaber“ bezeichnet.

      4. Kaufpreis
      Der Kaufpreis je Clere-Aktie beträgt 16,55 EUR (in Worten: sechzehn Euro fünfundfünfzig Cent) (Stückpreis) je Clere-Aktie.

      Der angebotene Kaufpreis für die Clere-Aktien kann über oder unter dem an einer Wertpapierbörse festgestellten Preis liegen. Die dieses Angebot annehmenden Aktionäre haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Ausgleich oder Rückbehalt nach Kaufpreiserhalt.

      5. Annahmefrist
      Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots auf der Internetseite der ACON Actienbank AG unter http://www.aconbank.de und im Bundesanzeiger am 10. Juli 2017, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am 20. Juli 2017, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Die ACON behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die ACON unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der ACON unter http://www.aconbank.de und im Bundesanzeiger bekanntgeben. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

      6. Bedingungen
      Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen Clere-Aktien; andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen Clere-Aktien sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot ist begrenzt gemäß Ziffer 7.4. Die ACON Actienbank AG behält sich allerdings ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe von Ziffer 7.6 vor. Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung.

      7. Durchführung des Angebots
      7.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

      Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur durch schriftliche Annahmeerklärung gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

      Aktieninhaber, die dieses Angebot für ihre Clere-Aktien oder einen Teil ihrer Clere-Aktien annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

      a)
      die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
      b)
      die Clere-Aktien (ISIN DE000A2AA402 / WKN A2AA40), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass die Clere-Aktien, für welche die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden Clere-Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich veräußert werden können.
      Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis 20. Juli 2017, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 5) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

      Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der ACON und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 10. Juli 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die ACON zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Clere-Aktien auf die ACON. Der Eigentumsübergang findet statt mit Einbuchung der eingereichten Clere-Aktien im Depot der ACON. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Clere-Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

      Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Clere-Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Clere-Aktien, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

      Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot der Beschränkungen gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Clere-Aktien unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 7.4) auf die ACON herbeizuführen.

      Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

      7.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

      Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

      a)
      spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am 21. Juli 2017) der ACON zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Clere-Aktien mitteilen, für die die Aktieninhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
      b)
      zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Clere-Aktien gemäß vorstehend lit. a) der ACON mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts der Kunde der ACON Actienbank die Gegenleistung überweisen soll; und
      c)
      die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen Clere-Aktien mit der ISIN DE000A2AA402 / WKN A2AA40, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Clere-Aktien unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.4 des Erwerbsangebots) auf das Depot Nummer 10915918 der ACON Actienbank bei der BNP Paribas Securities Services S.C.A., BIC PARBDEFXXX, KV-Nummer: 3359, übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der Clere-Aktien, die kumulativ vorliegen müssen, sind:

      (1)
      der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 5 des Erwerbsangebots),
      (2)
      die Mitteilung der Repartierungsquote durch die ACON an die depotführenden Institute, jedenfalls soweit eine Überannahme dieses Angebots erfolgt, und
      (3)
      die Zahlung des Kaufpreises, gegebenenfalls durch einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung zugunsten der ACON, auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am 24. Juli 2017, per Banküberweisung beauftragt).
      Es erfolgt insoweit bei der Abwicklung mit Banken eine Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit Clere-Aktien im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 7.4), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Clere-Aktien den Sperrvermerk zu entfernen. Im Hinblick auf diejenigen Clere-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird die Überweisung des Kaufpreises somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.4) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die ACON ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt und zwar auch dann, wenn ein Dritter den Kaufpreis für die ACON zahlen sollte. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.
      Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können depotführende Institute das Formular verwenden, das von der Internetseite der ACON unter http://www.aconbank.de/ heruntergeladen werden kann.

      Mitteilungen der depotführenden Institute an die ACON nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 89 244 118-310 erfolgen.

      Die ACON wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist, das ist voraussichtlich am 24. Juli 2017, ebenfalls per Telefax mitteilen (Mitteilung der Repartierungsquote). Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der ACON zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

      Die ACON ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug von depotführenden Instituten zu verlangen. Die ACON wird dies dem jeweiligen depotführenden Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen, die ACON (oder ein von der ACON zu benennender Dritter) über die Abwicklungsbank dem jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der zum Verkauf eingereichten Aktien mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

      Leistungsort ist Frankfurt am Main.

      7.3 Rechtsfolgen der Annahme

      Mit der Annahme dieses Angebots kommt ein Kauf- und Übereignungsvertrag zwischen der ACON und dem einreichenden Aktionär nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots zustande.

      Dabei kommt mit dem vorstehend bezeichneten Vertrag eine Einigung zwischen dem annehmenden Aktionär und der Bieterin über den Übergang eines Miteigentumsanteils an den in Girosammelverwahrung verbuchten Aktienurkunden entsprechend der Anzahl der eingereichten Aktien des jeweiligen Aktionärs wie unter Ziffer 7.2 erläutert zustande. Mit Übergang des Eigentums an den jeweiligen Aktien gehen auch alle zum Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums bestehenden Nebenrechte, insbesondere die Gewinnberechtigung, auf die Bieterin über.

      Darüber hinaus erteilt jeder annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung unwiderruflich die in dieser Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten.

      7.4 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots

      Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 100.000 Clere-Aktien mit der ISIN DE000A2AA402 / WKN A2AA40. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als Stück 100.000 Clere-Aktien zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

      Nehmen Aktieninhaber dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 100.000 Clere-Aktien an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der Clere-Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (Stück 100.000) zur Anzahl der insgesamt eingereichten Clere-Aktien. Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets auf die nächste ganze Zahl abgerundet.

      Die ACON behält sich vor, mehr als 100.000 Clere-Aktien zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung der Stückzahl, auf die dieses Angebot begrenzt ist. Außerdem behält sich die ACON im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für diesen Fall, auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktieninhaber hierzu sein Einverständnis. Die ACON wird eine nachträgliche Erhöhung der Stückzahl, auf die sich dieses Angebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen.

      7.5 Kosten der Annahme

      Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktieninhabern selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

      7.6 Rücktrittsrecht

      ACON ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen von dem Angebot zurückzutreten. Der Rücktritt ist von der ACON spätestens am zweiten Bankarbeitstag, der auf das Ende der Annahmefrist (siehe Ziffer 5) folgt, durch Veröffentlichung auf der Internetseite der ACON unter http://www.aconbank.de und im Bundesanzeiger mitzuteilen. Im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts der ACON von diesem Angebot findet keine Abwicklung des Angebots statt.

      7.7 Handelbarkeit der Clere-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

      Ein börslicher und außerbörslicher Handel der zum Erwerb eingereichten Clere-Aktien ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die in das Angebot eingereichten Clere-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer Überannahme oder der Übertragung der Aktien an die ACON wahrscheinlich nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die Clere-Aktien im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist (teilweise) zurückgegeben werden. Der Handel der Clere-Aktien im Übrigen bleibt von diesem Erwerbsangebot unberührt.

      8 Steuerlicher Hinweis
      Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs und der Dividendenzahlung bei den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktieninhabers ab.

      9 Veröffentlichungen
      Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.4) wird die ACON Actienbank AG sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

      Im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises durch den Kunden bis zum vierten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffer 6) wird die ACON Actienbank AG sobald wie möglich den Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

      Soweit in den vorherigen Ziffern dieser Angebotsunterlage nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, erfolgen alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der ACON Actienbank AG im Zusammenhang mit diesem Angebot, nur auf der Internetseite der ACON Actienbank AG unter http://www.aconbank.de/.

      10 Rückfragen
      Wir stehen Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

      ACON Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339 München, Telefon: +49 89 244 118-300, Telefax: +49 89 244 118-310, e-Mail: info@aconbank.de.



      München, im Juli 2017

      ACON Actienbank AG




      Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots an Ihre Depotbank!
      Annahmeerklärung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot
      der ACON Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339 München,
      für eine Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 16,55 Euro
      je Clere-Aktie
      Die ACON Actienbank AG („ACON“) hat durch Veröffentlichung auf ihrer Internetseite unter http://www.aconbank.de und im Bundesanzeiger am 10. Juli 2017 (Angebotsveröffentlichung) ein Angebot (Erwerbsangebot) an die Inhaber der Clere-Aktien zum Erwerb von Stück 100.000 auf den Inhaber lautende Clere-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 16,55 Euro je Clere-Aktie veröffentlicht (Angebotsveröffentlichung). Die Annahmefrist endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 20. Juli 2017, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.


      Ich / Wir (*) …………………………………………..…………………………………………..……………...………
      (Name, Vorname)

      wohnhaft in …………………………………………..……………… …………………………………………..………………
      (Straße und Hausnummer) (PLZ und Ort)

      Bankverbindung …………………………………………..……………… …………………………………………..………………
      (Name und Ort der Bank) (Depotnummer)

      …………………………………………..……………… …………………………………………..………………
      (Bankleitzahl) (Kontonummer)

      nehme(n) das Angebot der ACON an, von mir / uns (*) ………………………………………..

      Stück Aktien der Clere AG, ISIN DE000A2AA402 / WKN A2AA40, zu einem Kaufpreis von 16,55 Euro je Clere-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots, wie es am 10. Juli 2017 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der ACON veröffentlicht wurde, zu erwerben.

      Mir / Uns (*) ist bekannt, dass die Clere-Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Erwerbsangebots erklärt habe / haben (*), bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der Clere-Aktien an die ACON von meiner Bank in einer Zwischen-ISIN verbucht werden müssen und ich / wir (*) die Clere-Aktien, für welche ich / wir (*) die Annahme des Angebots erklärt habe / haben (*), in dieser Zeit nicht über die Börse verkaufen kann / können (*). Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Falle einer Überannahme des Erwerbsangebots nicht alle von mir / uns (*) im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Clere-Aktien berücksichtigt werden können.

      Mir/uns ist bekannt, dass das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch einen Kunden der ACON steht. Die aufschiebende Bedingung gilt als nicht eingetreten, wenn bis zum vierten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist die vollständige Kaufpreiszahlung durch einen Kunden der ACON nicht veranlasst wurde.

      Ich erkläre / Wir erklären (*), dass die zum Erwerb angedienten Clere-Aktien im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf die ACON frei von Rechten Dritter sind.

      Die ACON nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots an.


      …………………………………………..……………… …………………………………………..………………
      Ort, Datum Unterschrift
      (*) Nichtzutreffendes bitte streichen
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.07.17 18:40:20
      Beitrag Nr. 1.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.269.016 von bamhiller am 05.07.17 17:44:03
      Zitat von bamhiller: quatsch - natürlich bestens bei verkauf, billigst bei kauf


      glaube "Market" wird es nun genannt bei den Brokern
      Avatar
      schrieb am 05.07.17 17:44:03
      Beitrag Nr. 1.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.267.438 von koeln04 am 05.07.17 14:47:49
      order
      quatsch - natürlich bestens bei verkauf, billigst bei kauf
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