Imperial Brands (Seite 64)
eröffnet am 24.07.17 14:26:47 von
neuester Beitrag 23.04.24 20:26:47 von
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Dividendenzahlungen der Imperial Brands
Hallo zusammen, die Dividende ist tatsächlich gestiegen: wurden am 31.12.2020 noch 48,01 Pence bezahlt, sind es jetzt 48,48 Pence. Blöd nur, wenn Wirtschaftsbriefe etc. nicht die in UK übliche Schreibweise in Pence verwenden, sondern Pfund angeben und dann noch die Angabe auf 2 Nachkommastellen beschränken … dann kommt so ein Mist raus wie „… ist von 0,48 auf 0,48 gestiegen …“.Und das Einzige, was bei IB einfach zu ermitteln ist, sind die Termine, an denen die Dividenden gezahlt werden: diese Zahlungen erfolgen seit Jahren am letzten Tag des jeweiligen Quartals.
Wieviel dann jeweils gezahlt wird, ist etwas komplizierter zu ermitteln: unter https://www.imperialbrandsplc.com/investors/stock-exchange-a… stellt IB seine Pressemitteilungen ein; wichtig sind hier der „Half Year Report“ vom 18. Mai 2021 und die „Final Results“ vom 16.11.2021.
Im Halbjahresreport vom Mai steht unter 2021 eine Dividende von 42,12 Pence, diese wurde in 2 gleichen Teilen von jeweils 21,06 Pence am 30.06.21 und am 30.09.21 ausgezahlt.
Im Report vom November steht eine Dividende für 2021 in Höhe von 139,08 Pence (das sind 1% mehr als im Vorjahr). Da bereits 42,12 Pence gezahlt wurden, verbleiben noch 96,96 Pence, die (zumindest war es in den Vorjahren so !) wiederum in 2 gleichen Teilen zu je 48,48 Pence am 31.12.21 und am 30.03.22 ausbezahlt werden.
Der nächste Halbjahresreport sollte dann Mitte Mai 22 Auskunft darüber geben, welche Zahlungen am 30.06.22 und am 30.09.22 erfolgen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.151.261 von muep am 07.12.21 20:34:29
Wenn man weiter liest: „This will take the dividend yield from 8.8% to 8.8%, providing a nice boost to shareholder returns.“
Automatisch erstellter Schrott ohne Sinn…
Zitat von muep: Heißt nicht increase Erhöhung?
Wenn man weiter liest: „This will take the dividend yield from 8.8% to 8.8%, providing a nice boost to shareholder returns.“
Automatisch erstellter Schrott ohne Sinn…
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.149.314 von x1960 am 07.12.21 17:59:37Heißt nicht increase Erhöhung?
Imperial Brands (LON:IMB) Is Increasing Its Dividend To UK£0.48
https://ca.finance.yahoo.com/news/imperial-brands-lon-imb-in…
https://ca.finance.yahoo.com/news/imperial-brands-lon-imb-in…
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.124.519 von Kampfkater1969 am 05.12.21 07:51:24Um das Ganze abzurunden, gibt es noch eine Personengruppe, welche Div. und Kapitalgewinne in enormer Höhe steuerfrei vereinnahmen können.
Das hatte ich bei meinen Eltern, deren Depots ich betreute:
Bei dem Personenkreis, deren Renteneintritt noch vor der Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung lag, wirken sich nur die jährlichen Rentensteigerungen steuerrelevant aus.
Denen steht das steuerfreie Existenzminimum ( bei zwei Personen ca. 20.000 Euro ) quasi komplett zur Verfügung.
Dazu kommen noch Seniorenheim- oder Betreuungskosten, Medikamenten-und Hilfsmittelabzüge, haushaltsnahe Aufwendungen usw., welche auch noch steuermindernd anfallen.
Daher ergibt sich nach oben bei dem Volumen der steuerfreien Div.-Einnahmen in besonders gelagerten Fällen fast keine Grenzen.
Das hatte ich bei meinen Eltern, deren Depots ich betreute:
Bei dem Personenkreis, deren Renteneintritt noch vor der Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung lag, wirken sich nur die jährlichen Rentensteigerungen steuerrelevant aus.
Denen steht das steuerfreie Existenzminimum ( bei zwei Personen ca. 20.000 Euro ) quasi komplett zur Verfügung.
Dazu kommen noch Seniorenheim- oder Betreuungskosten, Medikamenten-und Hilfsmittelabzüge, haushaltsnahe Aufwendungen usw., welche auch noch steuermindernd anfallen.
Daher ergibt sich nach oben bei dem Volumen der steuerfreien Div.-Einnahmen in besonders gelagerten Fällen fast keine Grenzen.
Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich hatte bis dato eine Nichveranlagungsbescheinigung - deshalb keinen Abzug. Leider ist diese mir nun verwehrt worden.
Dann muss ich mir halt leider die Mühe einer Steuererklärung machen!
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich hatte bis dato eine Nichveranlagungsbescheinigung - deshalb keinen Abzug. Leider ist diese mir nun verwehrt worden.
Dann muss ich mir halt leider die Mühe einer Steuererklärung machen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.120.217 von rolliracer am 04.12.21 10:36:40Aktiendividenden sind genauso zu versteuern wie Barauszahlungsdividenden.
Je nach Depotstandort weltweit aber der Steuerabzug anders, auch wo man steuerlich "lebt".....
In Deutschland gibt es ja den Sparerfreibetrag und die weitere Möglichkeit der Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung seines örtlich zuständigen Finanzamts an seine Bank. Dann auch kein (!) Einbehalt von Abgeltungssteuern.
Dividenden aus England haben ja keine (!) Quellensteuer.....also wie bei einer Imperial Brands auch so.....
Je nach Depotstandort weltweit aber der Steuerabzug anders, auch wo man steuerlich "lebt".....
In Deutschland gibt es ja den Sparerfreibetrag und die weitere Möglichkeit der Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung seines örtlich zuständigen Finanzamts an seine Bank. Dann auch kein (!) Einbehalt von Abgeltungssteuern.
Dividenden aus England haben ja keine (!) Quellensteuer.....also wie bei einer Imperial Brands auch so.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.123.451 von mo52 am 04.12.21 20:15:54Wenn D und immer noch einen Verlustvortrag aus (Fonds, Anleihen, Zertifikate, Opfionsscheine) hat dann zahlt er tatsächlich nach wie vor keine Steuer.
Ist allerdings sehr merkwürdig das Ganze, da er ja schreibt "ch bin schon lange investiert"
Öfters hört man das Ganze mit dem Aktien-Verlusttopf, aber der spielt ja nur eine Rolle bei Verkauf von Aktien mit Gewinn.
Habe deshalb gestern als ich den Beitrag gelesen habe schon gar nicht darauf reagiert auf die Frage.
Passen könnte das Ganze nur dann wenn er pro Jahr nur Dividendeneinnahmen in maximaler Höhe des Freistellungsauftrages erzielt.
In diesem Fall würden allee Quellensteuerabzüge bei US oder anderen Ländern mit Quellensteuern jedes Jahr verfallen, da sie nur unterjährig angerechnet werden können.
Wie gesagt gilt nur für Deutschlands Banken/Broker und User mit deutschem Steuergesetz.
Ist allerdings sehr merkwürdig das Ganze, da er ja schreibt "ch bin schon lange investiert"
Öfters hört man das Ganze mit dem Aktien-Verlusttopf, aber der spielt ja nur eine Rolle bei Verkauf von Aktien mit Gewinn.
Habe deshalb gestern als ich den Beitrag gelesen habe schon gar nicht darauf reagiert auf die Frage.
Passen könnte das Ganze nur dann wenn er pro Jahr nur Dividendeneinnahmen in maximaler Höhe des Freistellungsauftrages erzielt.
In diesem Fall würden allee Quellensteuerabzüge bei US oder anderen Ländern mit Quellensteuern jedes Jahr verfallen, da sie nur unterjährig angerechnet werden können.
Wie gesagt gilt nur für Deutschlands Banken/Broker und User mit deutschem Steuergesetz.
Du hast niemals für normale Dividendenauszahlungen in Cash - KEST zahlen müssen?
Stellt sich die Frage: Wo wird dein Depot geführt.
Bei normaler Depotführung in D od. Ö. wird bei einer Stockdividende einfach statt Cash(abzügl. die darauf entfallende KEST) aufs Verr. Konto die Dividende in Aktien, abzüglich der Kapitalertragssteuer, ins Depot gebucht.
Stellt sich die Frage: Wo wird dein Depot geführt.
Bei normaler Depotführung in D od. Ö. wird bei einer Stockdividende einfach statt Cash(abzügl. die darauf entfallende KEST) aufs Verr. Konto die Dividende in Aktien, abzüglich der Kapitalertragssteuer, ins Depot gebucht.
Frage zur Steuer!
Ich bin schon lange investiert, nur habe ich bis zum jetzigem Zeitpunkt niemals Kapitalertragssteuern zahlen müssen. Nun meine Frage: Wenn ich statt der Bardividende Aktien nehme, werden dann trotzdem die Steuern sofort fällig, obwohl ja nichts ausgezahlt wird?Für eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar!
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