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    Widerruf Lebensversicherung: Vienna Life zu Verlustausgleich aufgefordert! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.17 17:30:18 von
    neuester Beitrag 27.09.17 21:42:44 von
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      schrieb am 27.09.17 17:30:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Stellen Sie sich einmal vor, Sie zahlen jahrelang in Ihre Lebensversicherung ein und ersparen sich eine Summe von 47.500 Euro. Anders als gedacht, bringt Ihnen dies jedoch anstatt einer saftigen Rendite, Verluste ein, die sich auf mehr als 50 Prozent der Ersparnisse belaufen. Logische Konsequenz dessen: Der Widerruf Ihrer Lebensversicherung!

      Vienna Life im Fokus


      So geschehen ist dies einer Kundin der Versicherung Vienna Life. Als sie bemerkte, dass Ihre Lebensversicherung ihr eher schadet, als gut zu tun, widerruft sie diese und fordert die Rückabwicklung. Vienna Life akzeptiert diesen Widerruf auch und erstattet der Versicherungsnehmerin sowohl den Rückkaufswert, als auch die Verwaltungs- sowie Abschlusskosten. Nicht jedoch den Verlust. Wie kann das sein?
      Vienna Life behauptet, der Bundesgerichtshof sei der Auffassung, dass eventuelle Verluste durch Versicherte selbst zu tragen sind. Dies stimmt jedoch so nicht! Dies ist lediglich in Fällen so, bei denen sich die Verluste im Bagatellbereich befinden. Verluste nach einer Rückabwicklung selbst tragen zu müssen, entspricht laut dem BGH nicht dem europäischen Recht.

      Landesgericht Gießen entscheidet für die Klägerin!

      Auch das LG Gießen gibt der Versicherungsnehmerin Recht und fordert die Versicherung Vienna Life dazu auf, die Verluste auszugleichen. Rechtswirksam ist dieses Urteil jedoch zum Bedauern der Kundin noch nicht, da Vienna Life in Berufung gegangen ist und der Fall nun beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main liegt. Es bleibt also abzuwarten, ob sich die Auffassung des LG Gießen bestätigt oder das OLG unerwartet der beklagten Partei Recht gibt.

      Widerruf bringt Ihnen Verwaltungskosten zurück!

      Anders als bei einer regulären Kündigung, stehen Ihnen nach einem Widerruf die Abschluss- und Verwaltungskosten zusätzlich zum Rückkaufswert zu. Auch Verluste sind unserer Meinung nach nicht vom Versicherten selbst zu tragen, sondern von der Versicherung zu erstatten.

      Es lohnt sich daher immer, Ihren Vertrag auf Widerrufschancen prüfen zu lassen!
      Avatar
      schrieb am 27.09.17 21:42:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist eure Rechtsanwaltsrechnung niedriger,
      weil ihr an regulärer Werbung spart?


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