Ein neuer SUPER-TREND! FYI Resources LTD WKN: A0RDPF (Seite 708)
eröffnet am 04.12.17 18:19:21 von
neuester Beitrag 15.11.23 13:15:36 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.880.076 von derbeobachter3 am 05.10.18 17:07:12das ist sicher eine Hausnummer aber alle anderen werden da mitziehen. Gut fuer HPA 😄
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.874.652 von hero15 am 05.10.18 08:05:09Das HPA eine große Zukunft hat steht für mich ausser Frage. Alleine VW nimmt in den kommenden Jahren 35 Mrd für die Elektromobilität in die Hand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.879.236 von Reiners am 05.10.18 15:49:20ich hab so die Befuerchtung den laufen die Kosten aus dem Ruder wir waren bei 360 Mio Kapitalaufnahme jetzt sagen wir mal 10% Zinsen sind schon allein 36 Mio an Zinsdiensten. Dann noch im Voraus da die Anlage noch 2 Jahre fuer den Bau braucht und drei Jahre ramp up heisst fuenf Jahre nichts verdient. Dann sind die 36 Mio jaehrlich sagen wir auf fast 500 Mio angewachsen das heisst dann werden 70 Mio verdient und 50 Mio sind Zinszahlung. Ist nur eine Beispielrechnung. Was aber auch noch kaum beachtet wurde das Ebita ist vor Steuer heisst dann bleibt noch weniger uebrig 🤔
Hat jemand eine Ahnung, warum Altech sich so schwer tut mit der Finanzierung?
Bis Juni war mal angedacht, jetzt haben wir Oktober.
Bis Juni war mal angedacht, jetzt haben wir Oktober.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.874.652 von hero15 am 05.10.18 08:05:09ist doch irgendwie eine sehr gute Marktsituation fuer FYI Altech kaempft noch mit der Finanzierung HEG baut erst mal eine kleine Anlage und nur FYI hat derzeit die Voraussetzung hier richtig aktiv den Markt zu sondieren 😄
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.874.403 von derbeobachter3 am 05.10.18 07:12:23
§ 12 Antrag auf Zulassung
(1) Zur Teilnahme am Börsenhandel als Unternehmen und als Börsenhändler ist eine
Zulassung erforderlich, über die die Geschäftsführung auf schriftlichen Antrag
entscheidet. Den Antrag auf Zulassung hat das Unternehmen unter Benennung
desjenigen zu stellen, der für das Unternehmen am Börsenhandel teilnehmen soll.
.....Die Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme am Börsenhandel richtet sich nach
§ 19 BörsG. Bei Unternehmen, die an einer inländischen Börse oder an einem
organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG mit Sitz im Ausland zur Teilnahme
am Handel zugelassen sind, ist die Geschäftsführung berechtigt, die Zulassung ohne den
Nachweis der Voraussetzungen nach § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 BörsG zu erteilen,
wenn das antragstellende Unternehmen nachweist, dass die Zulassungsbestimmungen
des jeweiligen Marktes mit den genannten Bestimmungen des Börsengesetzes
vergleichbar sind und es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um eine
Wertpapierfirma im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2014/65/EU oder um ein
Kreditinstitut im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Nr. 27 der Richtlinie 2014/65/EU handelt.
https://www.tradegate.de/docs/Tradegate_Exchange-Boersenordn…
§ 12 Antrag auf Zulassung
(1) Zur Teilnahme am Börsenhandel als Unternehmen und als Börsenhändler ist eine
Zulassung erforderlich, über die die Geschäftsführung auf schriftlichen Antrag
entscheidet. Den Antrag auf Zulassung hat das Unternehmen unter Benennung
desjenigen zu stellen, der für das Unternehmen am Börsenhandel teilnehmen soll.
.....Die Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme am Börsenhandel richtet sich nach
§ 19 BörsG. Bei Unternehmen, die an einer inländischen Börse oder an einem
organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG mit Sitz im Ausland zur Teilnahme
am Handel zugelassen sind, ist die Geschäftsführung berechtigt, die Zulassung ohne den
Nachweis der Voraussetzungen nach § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 BörsG zu erteilen,
wenn das antragstellende Unternehmen nachweist, dass die Zulassungsbestimmungen
des jeweiligen Marktes mit den genannten Bestimmungen des Börsengesetzes
vergleichbar sind und es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um eine
Wertpapierfirma im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2014/65/EU oder um ein
Kreditinstitut im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Nr. 27 der Richtlinie 2014/65/EU handelt.
https://www.tradegate.de/docs/Tradegate_Exchange-Boersenordn…
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.874.079 von Reiners am 05.10.18 01:18:27Jetzt kommen einige Artikel zu HPA rein mal schauen wenn es ein breiterer Investorenkreis entdeckt.
Demand for HPA — a critical safety material in lithium batteries — is expected to grow dramatically as battery component makers invest in new production capacity.
Demand for HPA — a critical safety material in lithium batteries — is expected to grow dramatically as battery component makers invest in new production capacity.
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.869.171 von derbeobachter3 am 04.10.18 14:56:03Und wer hat dafür gesorgt?
_____________________
Eine doofe Frage:
Was mussten Sie Dafür machen,
das Es "geht"?
Vermute mal FYI/Leute drum bitten?
Ich weiss nicht genau Was Dafür nötig ist.
Brauche Das nicht, aber trotzdem Danke für Den Einsatz.
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Eine doofe Frage:
Was mussten Sie Dafür machen,
das Es "geht"?
Vermute mal FYI/Leute drum bitten?
Ich weiss nicht genau Was Dafür nötig ist.
Brauche Das nicht, aber trotzdem Danke für Den Einsatz.